Ausspeisepunkt Musterklauseln

Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergängen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transport- kunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztver- brauchern, an Marktgebietsgrenzen oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann. Ist der Ausspeisenetzbetreiber ein örtlicher Vertei- lernetzbetreiber, entspricht der Ausspeisepunkt dem Zählpunkt.
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus ei- nem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Marktgebietsgrenzen oder Grenzübergän- gen übertragen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusam- menfassung mehrerer Ausspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 GasNZV.
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb des Wasserstoffnetzes GET H2, an dem Wasserstoff durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Wasserstoffnetzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Grenzübergängen übertragen werden kann.
Ausspeisepunkt. Ein Punkt innerhalb des Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern oder zum Zwe- cke der Einspeicherung entnommen werden kann bzw. an Grenzübergängen übertra- gen werden kann. Als Ausspeisepunkt gilt auch die Zusammenfassung mehrerer Aus- speisepunkte zu einer Zone.