Miete Musterklauseln

Miete. (1) Die monatliche Miete beträgt EUR zuzüglich Nebenkosten sowie der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. (2) Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete gem. Abs. 1 beginnt mit Übergabe des Mietobjektes bzw. Bereithaltung des Mietobjektes. Die Miete ist monatlich im Voraus, jeweils bis zum ersten Tag eines Monats kostenfrei zu zahlen. Im Falle verspäteter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen ab Fälligkeit bis zum Tage des Eingangs in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verlangen, sofern der Mieter nicht nachweist, dass dem Vermieter kein Schaden in dieser Höhe entstanden ist. (3) Nebenkosten, netto, zzgl. MwSt. 3.a Gefahrtragung, Versicherung, Nebenkosten Der Mieter trägt die Gefahr des Untergangs, des Verlustes und der zufälligen Beschädigung des Mietobjektes. 3.b Der Vermieter versichert das Mietobjekt gegen kein Risiko Der Mieter ist verpflichtet das Mietobjekt, insbesondere gegen Brand-, Wasser-, Hagel-, Blitzschaden sowie Diebstahl und Untergang zu versichern. Die allgemeine Obhutspflicht des Mieters für die Mieteinheiten bleibt im vollen Umfang bestehen; und zwar unabhängig vom Abschluss einer optionalen Versicherung beim Vermieter (Mieter-Selbstbehalt €480,00 je Schadenfall, je Container). Wert der Mieteinheiten, in EUR, netto = 3.c Zustand des Mietobjektes und Gewährleistung 1/ Der Vermieter stellt dem Mieter das Mietobjekt zu dem Zeitpunkt und an dem Ort, an dem die Gefahr auf den Mieter übergeht, in einem funktionstüchtigen Zustand zur Verfügung. 2/ Sofern der Mieter nicht in einer Bestellung, Funktionsbeschreibung o. ä. besondere Anforderungen gestellt hat, entspricht das Mietobjekt der für seine Bauart oder seinen Zweck üblichen Ausstattung.
Miete. 3.1 Die monatliche Miete beträgt ab Mietbeginn € 85,00 (in Worten: € fünfundachtzig 00/100) pro Stellplatz zzgl. Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Steuersatzes. Sie ist monatlich im Voraus am 03. Werk- tag eines jeden Monats zu zahlen. Beginnt das Mietverhältnis am 16. eines Monats, so sind die für die Zeit vom Mietbeginn bis zum Monatsende zu entrichtenden Beträge (50 % der monatlichen Miete) am 03. Werktag des folgenden Monats fällig. Der Mieter wird die Zahlungen im Lastschrift-Einzugsverfahren abwickeln. Bei Vertragsbeendigung ist die Miete für den kompletten Kalendermonat zu entrichten, auch wenn die DP-Karte(n) frühzeitig zurückgegeben wird/werden. 3.2 Der Mieter erhält pro Stellplatz eine nicht übertragbare DP-Karte. Mehr als eine DP-Karte pro Stellplatz wird grundsätzlich nicht aus- gegeben. Bei Verlust und nicht betriebsbedingter Beschädigung der DP-Karte wird eine Ersatzkarte gegen Erstattung des Selbstkos- tenpreises von € 18,00 (inkl. USt.) ausgegeben. Der Verlust der DP-Karte ist unverzüglich der POLLUX anzuzeigen. 3.3 Sollte sich der Mieter - gleich aus welchen Gründen - im Zahlungsrückstand befinden, wird/werden die DP-Karte(n) umgehend für den weiteren Gebrauch gesperrt. Der Mieter trägt eventuelle Rücklastschriftgebühren, die er verursacht hat. Weitere Rechte der POLLUX bleiben unberührt.
Miete. 1. Die vom Mieter geschuldete Miete bestimmt sich als Kalendertagesmiete (nachfolgend: „Tagesmiete“) auf der Grundlage der jeweils gültigen Mietpreisliste von GRUMA. Der Tagesmiete liegt die normale Schichtzeit von bis zu acht Betriebsstunden zugrunde. Überschreitet der Mieter diese tägliche Schichtzeit, berechnet GRUMA dem Mieter zusätzlich für jede weitere Stunde 1/8 des geltenden Tagessatzes. Eine Unterschreitung der täglichen Schichtzeit nach Satz 2 reduziert die Tagesmiete nicht. Fallen Wochenendtage (Sa. - So.) bzw. gesetzliche Feiertage in die Mietdauer, wird die Tagesmiete für diese Tage nicht geschuldet, sofern der Mieter an diesen Tagen den Mietgegen- stand nicht benutzt. Nutzt der Mieter den Mietgegenstand auch an Wochenendtagen bzw. gesetzlichen Feiertagen, ist auch an diesen Tagen die Tagesmiete nach Maßgabe der vorstehenden Sätze 1 - 4 geschuldet. 2. Sämtliche von GRUMA genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 3. Die Miete ist ausschließlich die Gegenleistung des Mieters für die Nutzungsmöglichkeit des Mietgegenstandes. Mit dem Mietzins nicht abgegolten sind die erforderlichen Kraft-, Verbrauchs- und Betriebsstoffe für den Mietgegenstand. Die eben genannten Betriebsmittel sind in der vom Hersteller des Mietgegenstandes vorgeschriebenen Art und Qualität vom Mieter zu beschaffen. Der Mieter hat sich über die Betriebsanleitung zum Mietgegenstand oder über Nachfrage bei GRUMA über die Zulässigkeit der zu verwendenden Betriebsmittel zu informieren. Frachtkosten für den Hin- und Rücktransport gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters. 4. Alle nicht vom Mieter direkt übernommenen Kosten für Transport, Montage, Befestigung, Treib- und Betriebsstoffe, Reinigung und Haftungsbegrenzung (vgl. Ziffer XIV.) des Mietgegenstandes stellt GRUMA dem Mieter – soweit nicht anders vereinbart - gesondert in Rechnung (nachfolgend: „Nebenkosten“).
Miete. 5.1 Die Höhe der Miete ist im Mietvertrag festgelegt. 5.2 Hat der Mieter im Mietvertrag angegeben, dass er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist vom Mieter zusätzlich zur Miete die Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe zu zahlen. Den Mieter treffen in diesem Fall die Ver- pflichtungen gemäß Ziff. 16. Dieser AMB, auf die hiermit hingewiesen wird. 5.3 Die Mindestmietdauer beträgt 4 Wochen. Der Abrech- nungszeitraum beträgt, soweit nicht anders vereinbart jeweils 4 Wochen. 5.4 Die Miete ist jeweils im Voraus zu zahlen. Die erste Miete für die vereinbarte Mindestmietdauer ist bei Mietbeginn fällig. 5.5 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an. 5.6 Der Vermieter ist berechtigt, nach Mitteilung in Textform an den Mieter unter Einhaltung einer Frist von 2 Mo- ▇▇▇▇▇ die Miete nach billigem Ermessen zu ändern, z.B. im Umfang der seit Beginn des Mietverhältnisses bzw. seit der vorangegangenen Mietänderung eingetretenen Veränderung des Verbraucherpreisindex. Der Mieter ist im Falle der Mieterhöhung berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zu kündi- gen. Von dieser Kündigungsmöglichkeit muss der Mieter innerhalb von 2 Monaten nach Zugang des Erhöhungs- schreibens Gebrauch machen. 5.7 Der Mieter kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenfor- derungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Er kann nur wegen Gegenforderungen, die auf dem Mietverhältnis beruhen, ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Miete. 14.1. Gegenstand des Mietvertrages sind die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte. Wir behalten uns das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche andere Geräte zu ersetzen. 14.2. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preislisten, sofern nicht schriftlich andere Preise vereinbart worden sind. Die Versendung der Mietgegenstände erfolgt auf Kosten des Mieters. 14.3. Der zufällige Untergang oder die zufällige Verschlechterung des Mietgegenstandes nach Übergang der Gefahr auf den Mieter entbinden den Mieter nicht von der Einhaltung der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlung des Mietzinses. Der Mieter ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich von dem Eintritt eines dieser Ereignisse zu informieren. 14.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Besteller verpflichtet die Mietgegenstände gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und zufälligen Untergang zu versichern. Der Versicherungsschutz hat die Zeit zwischen Übernahme der Ware an unserer Transportrampe und Rücklieferung der Ware zu unserer Transportrampe abzudecken. Der Versicherungsvertrag ist mit einem anerkannten Versicherungsunternehmen abzuschließen. Auf Verlangen ist uns der Versicherungsnachweis auszuhändigen. Der Besteller tritt bereits jetzt künftige Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Vorliegen eines Schadensfalles hat der Besteller diesen unverzüglich der Versicherungsgesellschaft zu melden und diese anzuweisen, Zahlungen nur auf eines unserer Konten zu leisten. Der Besteller hat die Schadensabwicklung nach Kräften zu unterstützen, v.a. uns und der Versicherungsgesellschaft sämtliche zur Schadensbearbeitung notwendigen Dokumente auszuhändigen. Soweit in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen darauf hingewiesen wird, dass die Ware durch unser Haus versichert wird entfällt beim Besteller die Pflicht zur Versicherung. In diesem Fall sind wir berechtigt die in unserem Haus entstehenden Kosten an den Besteller weiterzuberechnen. Die Kosten werden mit pauschal 2% des Nettomietpreises angesetzt. Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass die in unserem Hause entstandenen Kosten geringer ausgefallen sind als bezeichnete Pauschale oder überhaupt keine Kosten entstanden sind. 14.5. Mängel sowie durch den Transport entstandene Schäden sind uns sofort mitzuteilen. Dasselbe gilt für im Voraus nicht erkennbare S...
Miete. 2.1. Der im Vertrag bezeichnete Nettomietzins umfasst, soweit nicht einzelvertraglich abweichend geregelt, bei Mietverträgen über Räume sämtliche anfallende Betriebskosten (Strom-, Wasser, Abwasser und Wärmeversorgung, Reinigung der Räume, entsprechenden Flure und Treppenhäuser sowie sonstige Kosten), sowie die Nutzung der Gemeinschaftsküche, der sanitären Einrichtungen und der vorhandenen Parkplätze. 2.2. Der Vermieter prüft nach Ablauf von jeweils drei Mietjahren, erstmals 3 Jahre nach Mietbeginn, ob das Nutzungsentgelt noch ortsüblich oder sonst angemessen ist. Bei einer Änderung setzt er den zusätzlich oder den weniger zu zahlenden Betrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest und teilt dem Nutzer die Höhe des künftig zu zahlenden Nutzungsentgelts mit. 2.3. Der Vermieter ist berechtigt, die Betriebskostenpauschale jährlich anzupassen. 2.4. Der Vermieter verzichtet gemäß § 9 UStG auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG, optiert hinsichtlich der Vermietung zur Umsatzsteuer und verpflichtet sich, diese Option nicht zu widerrufen. Der Mieter garantiert, dass er die Mietsache als Unternehmer für sein Unternehmen verwendet. Soweit eine Änderung der Verhältnisse eintritt (bspw. Wegfall der Unternehmereigenschaft bzw. Verwendung der Mietsache für unternehmensfremde Zwecke) hat der Mieter den Vermieter hierüber unverzüglich zu Art und Umfang der Änderung zu unterrichten.
Miete. Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung des jeweiligen ElRv-Pakets und dessen Aufrechterhaltung in vertragsgemäßen Zustand. Zu allen Preisen kommt die Umsatzsteuer hinzu. Weitergehende Leistungen sind gesondert zu vergüten.
Miete. 11.1 Die Höhe des zu entrichtenden Mietzinses für das Postfach berechnet sich nach der Vertragslaufzeit gem. Ziffer 10, der Postfachgröße und ist bei Abschluss des Vertrages sofort zur Zahlung fällig. 11.2 Der Mietzins beträgt € (inkl. MwSt).
Miete. Die vom Kunden zu leistende Miete wird im Vertragsdokument festgelegt.
Miete a) Im Mietpreis sind die im Angebot aufgeführten Positionen enthalten. Weitere Leistungen sind vom Mieter separat zu beauftragen und zu ver- güten. b) Der Mietpreis umfasst die Reinigung des Miet- objekts bei normaler Verschmutzung. Bei einer übermäßigen Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die Mehrkosten für die Reinigung in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt für die Müllentsorgung. c) Der im Angebot angegebene Mietpreis gilt für die jeweils angegebene Dauer. d) Sofern eine vorherige (Teil-) Mietzahlung verein- bart wurde, ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe des Mietobjekts an den Mieter zu ver- weigern, bis der Mieter die im Mietvertrag ver- einbarten Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. e) Der Mieter kann gegen die Miete mit einer Ge- genforderung nicht aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist nicht bestritten, bereits rechtskräftig festgestellt oder in einem gerichtli- chen Verfahren entscheidungsreif.