Gerichtsstand und Erfüllungsort Musterklauseln

Gerichtsstand und Erfüllungsort. Ist der Auftraggeber Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt es sich um öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Betriebsleitung des Unternehmens. Diese Gerichtsstand- Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass
Gerichtsstand und Erfüllungsort. 14.1 Auf diesen Vertrag und die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Gerichtsstand und Erfüllungsort. 24.1 Falls der AN Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des AG ausschließlicher Gerichtsstand. Der AG ist berechtigt, auch am Sitz des AN zu klagen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist am Geschäftssitz unserer bestellenden Gesellschaft, es sei denn es besteht eine abweichende rahmenvertragliche Vereinbarung.
Gerichtsstand und Erfüllungsort. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, falls nicht gesetzlich zwingend anders vorgeschrieben, Hamburg.
Gerichtsstand und Erfüllungsort. 1. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Universität der Künste Berlin / ERG Universitätsservice GmbH und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Beide Vertragsparteien stimmen Berlin als Gerichtsstand zu.
Gerichtsstand und Erfüllungsort. Maßgeblich für Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der WZF, derzeit Wiesbaden.
Gerichtsstand und Erfüllungsort. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Mannheim. Bei allen sich aus dem Verhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller der FDT Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der FDT (Mannheim) örtlich und sachlich zuständig ist. Vorste- hende Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Besteller der FDT Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für Wechsel- und Scheckforderungen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde der FDT keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage- erhebung nicht bekannt ist (vergleiche § 38 Absatz 3 ZPO). Ist der Kunde der FDT ein Kunde mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft, so gilt der Hauptsitz der FDT als beidseitiger Gerichtsstand gemäß Artikel 17 EuGVÜ für die sich aus dem Vertrags- verhältnis ergebenden Streitigkeiten. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand und Erfüllungsort. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Forderungen von Brocom aus allen Lieferungen ist Kornwestheim.