Verzug Musterklauseln

Verzug. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben. Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben. Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug entstanden ist (Ziffer 11.3.3).
Verzug. Wird der Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Verzug. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Xxxxxx 2.1 Absatz 2 b) zahlen, geraten Sie ohne weitere Zahlungsauffor- derung in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, Ersatz des Schadens zu verlangen, der uns hierdurch entstanden ist. Sie geraten nicht in Verzug, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Verzug. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen Beträge des Beitrags sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben, die nach den Ziffern 11.3.3 und 11.3.4 mit dem Fristablauf verbunden sind. Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Verzug. 9. Xxxxxxx die in Ziffer 3 aufgeführten Zahlungen sowie die monatlichen Vorauszahlungen nach Ziffer 6 rechtzeitig eingehen, verpflichtet sich der Lieferant, keine weiteren Inkassomaßnahmen einzuleiten. Der Lieferant wird insbesondere keine Liefersperre an der unter Ziffer 1 genannten Verbrauchsstelle auf die gestundete Forderung stützen.
Verzug in der Übergabe
Verzug. 10.1 Der LG ist im Verzugsfalle berechtigt, evtl. Lastschriftbeleg-Rückgabekosten zu berechnen, ferner sonstige Verzugsschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der LG ist im Falle des Verzugs des LN berechtigt, für Mahnungen mindestens einen Betrag iHv EUR 10,00 zu berechnen.
Verzug. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versiche- rungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die ver- spätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Die AUXILIA ist berechtigt, Er- satz des ihr durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Verzug. Wird der Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Der Versicherer wird den Versicherungsnehmer in Textform zur Zahlung auffordern und ihm eine Zahlungsfrist von mindestens 2 Wochen setzen. Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Verzug. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass der Versicherungsnehmer die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Der Versicherer wird den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und ihm eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Diese Fristsetzung ist nur wirksam, wenn der Versicherer darin die rückständigen Beträge des Beitrags sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den Ziffern 8.2.3 und 8.2.4 mit dem Fristablauf verbunden sind. Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.