Beitrag und Versicherungssteuer Musterklauseln

Beitrag und Versicherungssteuer. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Beitrag und Versicherungssteuer. Der Beitrag für diese Versicherung ist ein Einmalbeitrag. Er enthält die Versicherungssteuer. Der Einmalbeitrag errechnet sich aus der Vertragslaufzeit (Anzahl der Monate/Tage) und dem gewählten Tarif.
Beitrag und Versicherungssteuer. BD_UNF_AUBR_20150101
Beitrag und Versicherungssteuer. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben. 7002021182
Beitrag und Versicherungssteuer. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versiche- rungssteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz be- stimmten Höhe zu entrichten haben.
Beitrag und Versicherungssteuer. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungs- steuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben. Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. Bei Vereinbarung einer unterjährigen Zahlungsweise wird kein Ratenzahlungszuschlag erhoben. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzei- tig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versi- cherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge auf- merksam gemacht wurden. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Beitrag und Versicherungssteuer. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die Sie in der je- weils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben. Wird der Beitrag durch eine andere Person bezahlt, so gelten die nachfolgenden Re- gelungen auch für diese.
Beitrag und Versicherungssteuer. 8.1.1 Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Ver- sicherungssteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben.
Beitrag und Versicherungssteuer. Der für die ADFC-PannenhilfePLUS im Falle des Abschlusses eines solchen Vertrages in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben.
Beitrag und Versicherungssteuer. 11.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versicherungsperiode: Sie beträgt: - bei Monatsbeiträgen einen Monat - bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr - bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und - bei Jahresbeiträgen ein Jahr.