Common use of Verzug Clause in Contracts

Verzug. 10.1 Der LG ist im Verzugsfalle berechtigt, evtl. Lastschriftbeleg-Rückgabekosten zu berechnen, ferner sonstige Verzugsschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der LG ist im Falle des Verzugs des LN berechtigt, für Mahnungen mindestens einen Betrag iHv EUR 10,00 zu berechnen.

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Verzug. 10.1 11.1 Der LG ist im Verzugsfalle berechtigt, evtl. Lastschriftbeleg-Rückgabekosten zu berechnen, ferner sonstige Verzugsschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der LG ist im Falle des Verzugs des LN berechtigt, für für Mahnungen mindestens einen Betrag iHv EUR 10,00 zu berechnen.

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Verzug. 10.1 10.1. Der LG ist im Verzugsfalle Falle des Verzugs des LN berechtigt, evtl. LastschriftbelegLastschrift- beleg-Rückgabekosten zu berechnen, ferner sonstige Verzugsschäden Verzugs- schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der LG ist im Falle des Verzugs des LN weiter berechtigt, für Mahnungen Mah- nungen mindestens einen Betrag iHv in Höhe von EUR 10,00 zu berechnenbe- rechnen.

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Verzug. 10.1 Der LG ist im Verzugsfalle berechtigt, evtl. Lastschriftbeleg-Rückgabekosten zu berechnen, ferner sonstige Verzugsschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der LG ist im Falle des Verzugs des LN berechtigt, für für Mahnungen mindestens einen Betrag iHv EUR 10,00 zu berechnen.

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Verzug. 10.1 10.1. Der LG ist im Verzugsfalle berechtigt, evtl. Lastschriftbeleg-Rückgabekosten ersetzt zu berechnenverlangen, ferner sonstige Verzugsschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der LG ist im Falle des Verzugs des LN berechtigt, für Mahnungen mindestens einen Betrag iHv EUR in Höhe von € 10,00 zu berechnen.

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Verzug. 10.1 11.1. Der LG ist im Verzugsfalle berechtigt, evtl. Lastschriftbeleg-Rückgabekosten zu berechnen, ferner sonstige Verzugsschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der LG ist im Falle des Verzugs des LN berechtigt, für für Mahnungen mindestens einen Betrag iHv EUR 10,00 zu berechnen.

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Verzug. 10.1 11.1. Der LG ist im Verzugsfalle berechtigt, evtl. Lastschriftbeleg-Rückgabekosten ersetzt zu berechnenverlangen, ferner sonstige Verzugsschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der LG ist im Falle des Verzugs des LN berechtigt, für Mahnungen mindestens einen Betrag iHv EUR in Höhe von € 10,00 zu berechnen.

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