Zinsen und Kosten Musterklauseln

Zinsen und Kosten. 6.1. Sollte der Mieter den Mietzins und/oder einen fälligen Betrag nicht innerhalb der Frist von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt der in Ziffer 5.3 genannten Rechnung zahlen, ist der Vermieter berechtigt, eine Inverzugsetzung an den Mieter zu senden, und wenn innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach dem Datum der oben genannten Inverzugsetzung keine Zahlung vom Mieter eingegangen ist, sind alle Ansprüche auf Zahlung des entsprechenden ausstehenden Betrags sofort und vollständig fällig und zahlbar. Außerdem ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter die gesetzlichen Verzugszinsen zuzüglich 2% (zwei Prozent) auf den ausstehenden Mietzins und alle anderen unbezahlten Beträge (einschließlich unbezahlter Zinsen) bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung zu zahlen, unbeschadet aller anderen Rechte, die dem Vermieter aus der Vereinbarung, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder geltendem Recht zustehen.
Zinsen und Kosten. 14.1 Falls die Zahlung nicht innerhalb der in Artikel 13 gesetzten Zahlungsfrist eingegangen ist, ist der Käufer in Verzug und ist Cinar berechtigt dem Käufer auf den geschuldeten Betrag, zusätzlich zu den geltenden gesetzlichen Zinsen einen Zinssatz von 2% (zwei Prozent) zu berechnen.
Zinsen und Kosten. Zinsen und Kosten nach den jeweiligen Bedingungen des Verkäufer- oder Hauptversicherungsvertrages werden sowohl bei der Bestimmung der Versiche- rungsleistung unter dem Verkäufer- oder Hauptversi- cherungsvertrages als auch bei der Bestimmung der Vergleichsversicherungsleistung im Rahmen der Diffe- renzdeckung dieses Deckungsbausteines nicht berück- sichtigt. Die bedingungsgemäße Kostenübernahme im Rechtsschutzfall und die Verzinsung fälliger Versiche- rungsleistungen bleiben unberührt.
Zinsen und Kosten. 14.1 Falls die Zahlung nicht innerhalb der in Artikel 13 gesetzten Zahlungsfrist eingegangen ist, ist der Käufer in Verzug und ist HIT Trading berechtigt dem Käufer auf den geschuldeten Betrag, zusätzlich zu den geltenden gesetzlichen Zinsen einen Zinssatz von 2% (zwei Prozent) zu berechnen.
Zinsen und Kosten. 5.1. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der genannten Zahlungsfrist, gerät der Vertragspartner von Rechts wegen in Verzug und hat die ab Rechnungsdatum für jeden Monat oder Teil eines Monats auf den (noch) ausstehenden Betrag fälligen gesetzlichen (Handels-) Zinsen zu zahlen sowie für alle infolge seiner Säumigkeit entstehende Schäden aufzukommen.
Zinsen und Kosten. 1. Wird eine Zahlung nicht innerhalb der im obigen Abschnitt angegebenen Frist geleistet, so ist der Auftraggeber im gesetzlichen Sinne in Zahlungsverzug und hat deshalb ab Rechnungsdatum für den noch zur Zahlung offenen Betrag monatliche Verzugszinsen in Höhe von 1% für jeden angefangenen Monat zu entrichten.
Zinsen und Kosten. 17.1 Wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist stattgefunden hat, ist die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug und schuldet diese ab dem Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von mindestens 1 % pro (Teils eines) Monat(s) über den noch offenstehenden Betrag, auch wenn der Aufschub einer Zahlung vereinbart wird.
Zinsen und Kosten. 11.3 Im Fall von Nichtzahlung eines fälligen Betrags, oder bei einem Antrag von Zahlungsaufschub der Gegenpartei, bei Konkurs, Entmündigung, Tod oder Liquidierung der Gegenpartei, haben wir das Recht, ohne In Verzug Setzung und ohne gerichtliche Intervention die Bestellung, oder den Teil davon, der noch geliefert werden muss, zu annullieren und die gelieferte Ware, die noch nicht, oder 13.1 13.2 Ist eine Bezahlung nicht innerhalb des im vorigen Artikel erwähnten Termins vorgenommen worden, befindet sich die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug. Sie ist sodann über den noch offen stehenden Betrag ab dem Rechnungsdatum einen Verzug zins in Höhe von 1 Y2%pro Monat oder Monatsteil schuldig. Alle anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen noch nicht ganz bezahlt ist, als unser Eigentum zurück zu fordern. Dies geschieht sodann unter Verrechnung des möglicherweise bereits bezahlten Teils, aber unbeschadet unseres Rechts, für einen eventuell erlittenen Schaden Entschädigung zu fordern. In einem solchen Fall ist jede Kosten kommen dabei auf Rechnung der Gegenpartei. Die außergerichtlichen Eintreibungskosten betragen mindestens 15% des einschließlich der erwähnten Zinsen von der Gegenpartei geschuldeten Betrags, mit einem Minimum von € 140,-. Auch ist die Gegenpartei über die VIAVAC vacuum lifting bv +31 (0)348 - 449 660 HR-Nr. 30130509 IBAN XX00 XXXX 0000 0000 00 0x Xxxxxxxxxxxx 0 xxxx@xxxxxx.xx MWST.-Nr. NL 8179.72.572.B01 SWIFT RABO NL 2U außergerichtlichen Eintreibungskosten Umsatzsteuer schuldig.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.