Common use of Verzug Clause in Contracts

Verzug. 15.1. Im Verzugsfall kann der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. 15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt. 15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat. 15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. 15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen. 15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig. 15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Appears in 6 contracts

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Verzug. 15.15.1 Die Termine für die Lieferung der Standardsoftware* bzw. Ifür etwaige Teillieferungen sind im Verzugsfall kann Vertrag festgelegt. Bei Verzögerungen, die der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessenAuftragnehmer nicht zu vertreten hat, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. 15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen verschieben sich die von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung betroffenen Termine angemessen; sonstige Ansprüche der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) Parteien bleiben hiervon unberührt. 15.2.15.2 Wenn der Auftragnehmer einen Termin nicht einhält, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Verlangt Dies gilt nicht, wenn der Kunde Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann im Fall des Verzuges den Verzögerungsschaden verlangen. Ferner kann der Auftraggeber vom Vertrag zu- rücktreten und Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehenverlangen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.2.2wenn er dem Auftragnehmer erfolglos ei- ne angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung Schadensersatz verlangt hatkann der Auftraggeber Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Sinne von § 284 BGB verlangen. Die Fristsetzung ist in den gesetzlich genannten Fällen gem. § 281 Abs. 2, § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. 15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen5.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Schadensersatz auf 8Auftraggeber für den Fall der Überschreitung des verein- barten Termins um mehr als sieben Kalendertage berechtigt, für jeden Kalendertag, an dem sich der Auftragnehmer in Verzug befindet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Gesamtvergütung Überlassungsvergütung zu verlangen. Satz 1 gilt auch für das betroffene Produkt begrenztÜberschreitungen von vereinbarten Terminen für Teilleistungen. In diesem Fall berechnet sich die Vertragsstrafe nach dem auf die Teilleistung entfallenden Anteil an der Überlassungsvergütung. Insgesamt darf die Summe der aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Ver- tragsstrafen jedoch nicht mehr als 5 % der Überlassungsvergütung betragen. Vertragsstrafen werden auf Schadensersatzansprüche angerechnet. 15.35.4 Abweichend von § 341 Abs. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. 15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus 3 BGB kann die jeweilige Vertragsstrafe bis zur vollständigen Zahlung der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung Vergütung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfenjeweilige Überlassung geltend gemacht werden. 15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig. 15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Appears in 6 contracts

Sources: Überlassungsvertrag, Isms Software Supply and Support Agreement, Evb It Überlassung Agb (Typ A)

Verzug. 15.1. 6.1 Im Verzugsfall kann der Kunde TIS Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Auftraggeber vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. 15.2zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung* verlangen. Der Kunde Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS des Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Ziffer 6.1 Satz 1 und mit angemessener an- gemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS beim Auftragnehmer bleibt TIS dieser zur Leistung berechtigtbe- rechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) Ziffern 6.2 und 6.3 bleiben hiervon unberührt. 15.2.1. 6.2 Verlangt der Kunde Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung Leistung* und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer der Überlassungs- dauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das die betroffene Produkt Standardsoftware* begrenzt. 15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat. 15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer der Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz wird die Zahlungspflicht auf 8% der Gesamtvergütung Ge- samtvergütung für das die betroffene Produkt Standardsoftware* begrenzt. 15.3. Ansprüche des Kunden Auftraggebers auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Vom Auftragnehmer wegen Verzuges bereits geleistete pauschalierte Schadensersatzbeträge gemäß Ziffer 6.3 werden angerechnet. 15.46.3 Kommt der Auftragnehmer mit der Einhaltung eines im Vertrag vereinbarten Überlassungstermins um mehr als sieben Kalen- dertage in Verzug, kann der Auftraggeber für jeden weiteren Verzugstag* pauschalierten Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung in Höhe von 5% der monatlichen Vergütung für die betroffene Standardsoftware* verlangen. Ist im Vertrag kein Termin für das Ende der Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergü- tung für die betroffene Standardsoftware* begrenzt. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende der Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf 8% der Gesamtvergütung für die betroffene Standardsoftware* begrenzt. Es bleibt dem Auftragnehmer unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 6.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenGesundheit. 15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig. 15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Appears in 4 contracts

Sources: Überlassungsvertrag, Isms Software Supply and Support Agreement, Evb It Überlassung Typ B

Verzug. 15.19.1 Der Auftraggeber kann im Fall des Verzuges den Verzögerungsschaden verlangen. Im Verzugsfall Ferner kann der Kunde TIS Auftraggeber den Vertrag ganz oder teilweise entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, d.h. bei einer Teilkündigung nur bezogen auf die in Verzug befindliche Pflegeleistung kündigen und Scha- densersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Auftragnehmer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung setzengesetzt hat. Eine Frist ist angemessenDer Auftraggeber kann bei Verzug von Teilleistungen vom ganzen Ver- trag nur zurücktreten, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisster an der Teilleistung kein Interesse hat. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. 15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt. 15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung und ist kann der Auftraggeber Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehenSinne von § 284 BGB verlangen. Die Fristsetzung ist in den gesetzlich genannten Fällen gem. § 281 Abs. 2, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt§ 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. 15.2.29.2 Des Weiteren ist der Auftraggeber für den Fall der Überschreitung vereinbarter Reaktions- und/oder Wiederherstellungszeiten* berechtigt, für jeweils angefangene 25% Überschreitung der Reaktions- und /oder Wiederherstellungszeit* innerhalb der Servicezeiten* eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1% der jährlichen Vergütung maximal jedoch 1% der jährlichen Gesamtvergütung pro Verzugsfall. Der Anspruch Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die Überschreitung nicht zu vertreten hat. Insgesamt darf die Summe der aufgrund dieser Regelung pro Vertragsjahr zu zahlenden Vertragsstrafe nicht mehr als 5 % der jährlichen Gesamtvergütung pro Vertragsjahr betragen. Die Vertragsstrafen werden auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hatSchadensersatzansprüche angerechnet. 15.2.39.3 341 Abs. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen3 BGB findet mit der Maßgabe Anwendung, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenztdass die Strafe bis zum Ablauf von zwölf Mo- naten seit ihrer Verwirkung geltend gemacht werden kann. 15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. 15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen. 15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig. 15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Appears in 4 contracts

Sources: Überlassungsvertrag, Isms Software Supply and Support Agreement, Ergänzende Vertragsbedingungen Für Die Pflege Von Standardsoftware

Verzug. 15.15.1 Die Termine für die Lieferung der Hardware bzw. Ifür etwaige Teillieferungen sind im Verzugsfall Vertrag festge- legt. Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen Termine angemessen; sonstige Ansprüche der Parteien bleiben hiervon un- berührt. 5.2 Wenn der Auftragnehmer einen Termin nicht einhält, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann im Fall des Verzuges den Verzögerungsschaden verlangen. Ferner kann der Kunde TIS eine Auftraggeber vom Vertrag zu- rücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Auftragnehmer erfolglos ei- ne angemessene Frist zur Leistung setzengesetzt hat. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. 15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt. 15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung und ist kann der Auftraggeber Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehenSinne von § 284 BGB verlangen. Die Fristsetzung ist in den gesetzlich genannten Fällen gem. § 281 Abs. 2, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt§ 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. 15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat. 15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen5.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Schadensersatz auf 8Auftraggeber für den Fall der Überschreitung des verein- barten ▇▇▇▇▇▇▇ um mehr als sieben Kalendertage berechtigt, für jeden Kalendertag, an dem sich der Auftragnehmer in Verzug befindet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Gesamtvergütung zu verlangen. Satz 1 gilt auch für das betroffene Produkt begrenztÜberschreitungen von vereinbarten Terminen für Teilleistungen. In die- sem Fall berechnet sich die Vertragsstrafe nach dem auf die Teilleistung entfallenden Anteil an der Gesamtvergütung. Insgesamt darf die Summe der aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertrags- strafen jedoch nicht mehr als 5 % der Gesamtvergütung betragen. Vertragsstrafen werden auf Scha- densersatzansprüche angerechnet. 15.35.4 Abweichend von § 341 Abs. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. 15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus 3 BGB kann die jeweilige Vertragsstrafe bis zur vollständigen Zahlung der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung Vergütung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfenjeweilige Lieferung geltend gemacht werden. 15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig. 15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Appears in 3 contracts

Sources: Kaufvertrag, Kaufvertrag, Kaufvertrag

Verzug. 15.1. (1) Im Falle des Verzugs finden die gesetzlichen Regelungen An- wendung, soweit nachfolgend nichts anders bestimmt ist. (2) Kommt der Auftragnehmer mit der Erbringung einer vertrag- lich geschuldeten Leistung in Verzug, so hat er pro Kalender- tag des Verzuges 0,3% des vertraglich geschuldeten Entgeltes für diejenige Leistung an den Auftraggeber zu bezahlen, mit der er sich in Verzug befindet. Die Vertragsstrafe beträgt je Verzugsfall jedoch insgesamt höchstens 5% des geschuldeten Entgelts. Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung gel- tend gemacht werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung geltend zu machen. (3) Erbringt der Auftragnehmer eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Kunde TIS Auftraggeber dem Auftrag- nehmer zur Bewirkung der Leistung oder Nacherfüllung eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist erfolglosem ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. 15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt. 15.2.1. Verlangt der Kunde Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen in den in diesen EB bestimmten Grenzen Schadensersatz statt der Leistung verlangen und ist im vom Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, zurücktreten. Wei- tere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzteinen solchen Schadensersatzan- spruch angerechnet. 15.2.2(4) Des Weiteren ist der Auftraggeber für den Fall der Überschrei- tung vereinbarter Reaktions- und/oder Erledigungszeiten be- rechtigt, für jeweils angefangene 25%-ige Überschreitung der Reaktions-und/oder Erledigungszeit innerhalb der Servicezei- ten eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1% der jährlichen Vergü- tung maximal jedoch 1% der jährlichen Vergütung pro Ver- zugsfall zu fordern. Der Anspruch Dies gilt nicht soweit der Auftragnehmer die Überschreitung nicht zu vertreten hat. Insgesamt darf die Summe der aufgrund dieser Regelung pro Vertragsjahr zu zah- lenden Vertragsstrafe nicht mehr als 5 % der jährlichen Vergü- tung pro Vertragsjahr betragen. Die Vertragsstrafen werden auf Schadensersatzansprüche angerechnet. § 341 Absatz 3 BGB findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hatStrafe bis zum Ablauf von zwölf Monaten seit ihrer Verwirkung geltend gemacht werden kann. 15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen(5) Der Auftraggeber kommt auch bei Zahlungen erst dann in Ver- zug, ist der Schadensersatz wenn er auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzteine Mahnung des Auftragnehmers hin nicht leistet. 15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. 15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen. 15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig. 15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Appears in 3 contracts

Sources: Einkaufsbedingungen Der Deutschen Telekom Gruppe Für Die Be Auftragung Von Ict Projekten, Einkaufsbedingungen Der Deutschen Telekom Gruppe Für Die Be Auftragung Von Ict Projekten, Einkaufsbedingungen Der Deutschen Telekom Gruppe Für Die Be Auftragung Von Ict Projekten

Verzug. 15.112.1 Für die Rechtzeitigkeit der Leistungen kommt es auf den vereinbarten Leistungstermin oder, soweit Leistungen der Abnahme unterliegen, auf die erfolgreiche und vollständige Abnahme der Leistungen an. 12.2 Bei erkennbarer Verzögerung der Leistungen oder Teilen hiervon bzw. Im Verzugsfall der Nacherfüllung ist der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen und dessen Entscheidung einzuholen. 12.3 Kommt der Auftragnehmer in Verzug, so ist der Besteller berechtigt, für jeden angefangenen Werktag der Verzögerung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % (null Komma drei Prozent) der Auftragssumme, höchs- tens jedoch 5 % (fünf Prozent) der Auftragssumme zu fordern. 12.4 Bei einer von dem Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung von verbindlichen Zwischenterminen (Vertragsfristen) sind Bemessungs- grundlage die bis zum Zeitpunkt des Zwischentermins zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers. Vertragsstrafen für die Überschrei- tung von Zwischenterminen sind auf eine Vertragsstrafe für die Über- schreitung des Endtermins anzurechnen. 12.5 Kommt der Auftragnehmer bezüglich eines Fixtermins in Verzug, so ist der Besteller berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % (fünf Pro- zent) der für diesen Termin vereinbarten Auftragssumme zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. 12.6 Die vorstehenden Bestimmungen zur Vertragsstrafe entbinden nicht von der Liefer- und Leistungsverpflichtung. Die Vertragsstrafe kann der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessennoch geltend gemacht werden, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktretenVorbehalt, die Vertragsstrafe geltend zu machen, bis zur Schlusszahlung erklärt wird. 15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 12.7 Weitere Ansprüche und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) Rechte bleiben hiervon unberührt. 15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat. 15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. 15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen. 15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig. 15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Appears in 2 contracts

Sources: Bestellbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen, Bestellbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen

Verzug. 15.19. Im Verzugsfall kann ▇▇▇▇▇▇▇ die in Ziffer 3 aufgeführten Zahlungen sowie die monatlichen Vorauszahlungen nach Ziffer 6 rechtzeitig eingehen, verpflichtet sich der Lieferant, keine weiteren Inkassomaßnahmen einzuleiten. Der Lieferant wird insbesondere keine Liefersperre an der unter Ziffer 1 genannten Verbrauchsstelle auf die gestundete Forderung stützen. 10. Gerät der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens mit einer Rate nach Ziffer 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag oder mit einer Vorauszahlung nach Ziffer 6 ganz oder teilweise zurücktretenlänger als drei Werktage in Rückstand, wird der dann noch ausstehende Restbetrag nach Ziffer 1 zur sofortigen Zahlung fällig. Der Restbetrag errechnet sich unter Berücksichtigung von Ziffer 5. Zugleich endet die Abwendungsvereinbarung zu diesem Zeitpunkt. Der Lieferant ist dann berechtigt, die Verbrauchsstelle des Kunden zu sperren und seine Forderungen weiter gegen den Kunden durchzusetzen. Den Beginn der Versorgungsunterbrechung bzw. die Beauftragung des Netzbetreibers mit der Durchführung der Versorgungsunterbrechung wird der Lieferant dem Kunden ohne erneute Sperrandrohung spätestens acht Werktage im Voraus ankündigen. § 19 Abs. 2 Satz 2 und 3 StromGVV und GasGVV bleiben unberührt. 15.211. Des Weiteren wird der ausstehende Restbetrag ab der sofortigen Fälligkeit nach § 288 Abs. 1 BGB in gesetzlicher Höhe (derzeit in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz nach § 247 BGB, d.h. -0,88 %, somit derzeit mit 4,12 %) verzinst. Der Kunde ist verpflichtethat das Recht, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung bestehteinen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 § 497 Abs. 2 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellenAbs. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) 3 BGB bleiben hiervon unberührt. 15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat. 15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. 15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen. 15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig. 15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Appears in 2 contracts

Sources: Abwendungsvereinbarung, Abwendungsvereinbarung

Verzug. 15.111.1 Der Auftraggeber kann im Fall des Verzuges den Verzögerungsschaden verlangen. Im Verzugsfall Ferner kann der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Auftraggeber den Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. 15.2. Der Kunde ist verpflichtetentsprechend den gesetzlichen Vorschriften, das heißt bei einer Teilkündigung nur bezogen auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 die in Verzug befindliche Instandhaltungsleistung kündigen und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt. 15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehenverlangen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.2.2wenn er dem Auftragnehmer erfolglos eine ange- messene Frist zur Leistung gesetzt hat. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossenAuftraggeber kann bei Verzug von Teilleistungen vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, sobald wenn er an der Kunde Teilleistung kein Interesse hat. Anstelle des Scha- densersatzes statt der Leistung Schadensersatz verlangt hatkann der Auftraggeber Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Sinne von § 284 BGB verlangen. Die Fristsetzung ist in den gesetzlich genannten Fällen gem. § 281 Abs. 2, § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. 15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, 11.2 Des Weiteren ist der Schadensersatz auf 8Auftraggeber für den Fall der Überschreitung vereinbarter Reaktions- und/oder Wiederherstellungszeiten* berechtigt, für jeweils angefangene 25% Überschreitung der Reaktions- und /oder Wiederherstellungszeit* innerhalb der Servicezeiten* eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1% der jährlichen Vergütung, maximal jedoch 1% der jährlichen Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenztpro Verzugsfall zu ver- langen. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die Überschreitung nicht zu vertreten hat. Insgesamt darf die Summe der aufgrund dieser Regelung pro Vertragsjahr zu zahlenden Vertragsstrafen nicht mehr als 5 % der jährlichen Gesamtvergütung pro Vertragsjahr betragen. Die Vertragsstrafen werden auf Schadensersatzansprüche angerechnet. 15.311.3 341 Abs. Ansprüche des Kunden auf Ersatz 3 BGB findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Strafe bis zum Ablauf von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossenzwölf Mo- naten seit ihrer Verwirkung geltend gemacht werden kann. 15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen. 15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig. 15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Appears in 2 contracts

Sources: Instandhaltungsvereinbarung, Instandhaltungsvertrag

Verzug. 15.19.1 Der Vertragserfüllungstermin*, Teilabnahmetermine - soweit solche vereinbart wurden - und einzelne Meilensteine sind im Termin- und Leistungsplan gem. INummer 8 des EVB-IT Erstellungsvertrages festgelegt. Soweit nicht anders vereinbart, sind diese Termine verbindlich einzuhalten. Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen im Verzugsfall Termin- und Leistungsplan genannten Ausführungsfristen angemessen; die gesetzlichen Ansprüche der Parteien bleiben hiervon unberührt. 9.2 Wenn der Auftragnehmer den Vertragserfüllungstermin* oder Teilabnahmetermine nicht einhält, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann im Fall des Verzuges den Verzögerungsschaden verlangen. Ferner kann der Kunde TIS Auftraggeber vom EVB-IT Erstellungsvertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Auftragnehmer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung setzengesetzt hat. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. 15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt. 15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung und ist kann der Auftraggeber Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehenSinne von § 284 BGB verlangen. Die Fristsetzung ist in den gesetzlich genannten Fällen gem. §§ 281 Abs. 2, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt323 Abs. 2 BGB entbehrlich. 15.2.29.3 Des Weiteren ist der Auftraggeber für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Vertragserfüllungstermins* um mehr als sieben Kalendertage berechtigt, für jeden Kalendertag, an dem sich der Auftragnehmer mit der Einhaltung des Vertragserfüllungstermins* in Verzug befindet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Auftragswertes* zu verlangen. Der Anspruch Satz 1 gilt auch für Überschreitungen von vereinbarten Teilabnahmeterminen. In diesem Fall berechnet sich die Vertragsstrafe nach dem auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald Teilleistung entfallenden Anteil am Auftragswert*. Insgesamt darf die Summe der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hataufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertragsstrafen jedoch nicht mehr als 5 % des Auftragswertes* betragen. 15.2.39.4 341 Abs. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen3 BGB wird dahingehend abgeändert, ist dass die Strafe bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden kann. Dies gilt nicht, wenn sich der Schadensersatz auf 8% Auftraggeber bei der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. 15.4Abnahme die Vertragsstrafe trotz Aufforderung durch den Auftragnehmer nicht vorbehalten hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und Vertragsstrafen werden auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenSchadensersatzansprüche angerechnet. 15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig. 15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Appears in 2 contracts

Sources: Evb It Erstellungs Agb, Evb It Erstellungs Agb

Verzug. 15.19.1 Der Vertragserfüllungstermin*, Teilabnahmetermine -soweit solche vereinbart wurden- und einzelne Meilensteine sind im Termin- und Leistungsplan gem. INummer 8 des EVB-IT Systemvertrages festgelegt. Soweit nicht anders vereinbart, sind diese Termine verbindlich einzuhalten. Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen im Verzugsfall Termin- und Leistungsplan genannten Ausführungsfristen angemessen; die gesetzlichen Ansprüche der Parteien bleiben hiervon unberührt. 9.2 Wenn der Auftragnehmer den Vertragserfüllungstermin* oder Teilabnahmetermine nicht einhält, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann im Fall des Verzuges den Verzögerungsschaden verlangen. Ferner kann der Kunde TIS Auftraggeber vom EVB-IT Systemvertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Auftragnehmer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung setzengesetzt hat. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. 15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt. 15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung und ist kann der Auftraggeber Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehenSinne von § 284 BGB verlangen. Die Fristsetzung ist in den gesetzlich genannten Fällen gem. § 281 Abs. 2, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt§ 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. 15.2.29.3 Des Weiteren ist der Auftraggeber für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Vertragserfüllungstermins* um mehr als sieben Kalendertage berechtigt, für jeden Kalendertag, an dem sich der Auftragnehmer mit der Einhaltung des Vertragserfüllungstermins* in Verzug befindet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Auftragswertes* zu verlangen. Der Anspruch Satz 1 gilt auch für Überschreitungen von vereinbarten Teilabnahmeterminen. In diesem Fall berechnet sich die Vertragsstrafe nach dem auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald Teilleistung entfallenden Anteils am Auftragswert*. Insgesamt darf die Summe der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hataufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertragsstrafe jedoch nicht mehr als 5 % des Auftragswertes* betragen. 15.2.39.4 341 Abs. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen3 BGB wird dahingehend abgeändert, ist dass die Strafe bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden kann. Dies gilt nicht, wenn sich der Schadensersatz auf 8% Auftraggeber bei der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. 15.4Abnahme die Vertragsstrafe trotz Aufforderung durch den Auftragnehmer nicht vorbehalten hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und Vertragsstrafen werden auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenSchadensersatzansprüche angerechnet. 15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig. 15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Appears in 1 contract

Sources: Evb It Systemvertrag

Verzug. 15.15.1 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (zum Beispiel durch Antrag auf Eröffnung eines In- solvenzverfahrens), dass der Anspruch des Lieferers auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfä- higkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Lieferer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsver- weigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann der Liefe- rer den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Wird die gesamte Restschuld nach Aufforderung durch den Lieferer nicht sofort be- zahlt, so erlöschen das Gebrauchsrecht und das Besitzrecht des Bestellers an dem Liefergegenstand. Der Lieferer ist berechtigt, entweder den Liefergegenstand ohne Verzicht auf seine Ansprüche bis zu deren Befriedigung wieder an sich zu nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Wegnahme des Liefergegenstandes gehen alle Kosten zu Lasten des Bestellers. Bei Rücktritt hat der Besteller dem Lie- ferer neben der Entschädigung für Benutzung des Liefergegenstandes, jede auch unverschuldete Wert- minderung und den entgangenen Gewinn zu ersetzen. 5.2 Im Verzugsfall sind gesetzliche Verzugszinsen zu bezahlen. Der Lieferer behält sich die Geltend- machung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. 5.3 Ist der Besteller auch nach Ablauf einer Nachfrist mit der Abnahme der bestellten Ware im Verzug, so kann der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Lieferer Abstand vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.nehmen und Schadensersatz in Höhe von bis zu 15% des 15.2. Der Kunde ist verpflichtet▇▇▇▇▇▇ GmbH, auf Verlangen von TIS zu erklären▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇. ▇▇, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt. 15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat. 15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. 15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen. 15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig. 15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.▇▇-▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verzug. 15.15.1. ISoweit im Verzugsfall Vertrag Termine für die Lieferung der Ware bzw. für etwaige Teillieferungen festgelegt sind, sind solche Termine verbindlich einzuhalten. Bei Verzögerungen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen Termine angemessen; sonstige Ansprüche der Parteien bleiben hiervon unberührt. 5.2. Wenn der Verkäufer einen Termin nicht einhält, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Käufer kann im Fall des Verzuges den Verzögerungsschaden verlangen. Ferner kann der Kunde TIS Käufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung setzengesetzt hat. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. 15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt. 15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung und ist kann der Käufer Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehenSinne von § 284 BGB verlangen. Die Fristsetzung ist in den gesetzlich genannten Fällen gem. § 281 Abs. 2, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt§ 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. 15.2.25.3. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat. 15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehenSoweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Schadensersatz auf 8Käufer für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Termins um mehr als sieben Kalendertage berechtigt, für jeden Kalendertag, an dem sich der Verkäufer in Verzug befindet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Gesamtvergütung zu verlangen. Satz 1 gilt auch für das betroffene Produkt begrenztÜberschreitungen von vereinbarten Terminen für Teilleistungen. In diesem Fall berechnet sich die Vertragsstrafe nach dem auf die Teilleistung entfallenden Anteil an der Gesamtvergütung. Insgesamt darf die Summe der aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertragsstrafen jedoch nicht mehr als 5 % der Gesamtvergütung betragen. Vertragsstrafen werden auf Schadensersatzansprüche angerechnet. 15.35.4. Ansprüche des Kunden auf Ersatz Abweichend von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. 15.4§ 341 Abs. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus 3 BGB kann die jeweilige Vertragsstrafe bis zur vollständigen Zahlung der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung Vergütung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfenjeweilige Lieferung geltend gemacht werden. 15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig. 15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Appears in 1 contract

Sources: Kaufvertrag

Verzug. 15.114.1. Im Verzugsfall kann der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. 15.214.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt. 15.2.114.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.2.214.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat. 15.2.314.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.314.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. 15.414.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen. 15.514.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig. 15.614.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Verzug. 15.14.1 Die vereinbarten Leistungstermine sind verbindlich. Im Verzugsfall kann Wenn keine Leistungstermine in der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzenBestellung angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurden, betragen sie 30 Tage ab Vertragsschluss. Eine Frist ist angemessenHält der Vertragspartner die Termine nicht ein gerät der Vertragspartner ohne Mahnung in Verzug. 4.2 Muss der Vertragspartner damit rechnen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisstvereinbarte Termine nicht einhalten zu können, hat die Verzögerung der FSG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung enthalten. 4.3 Erklärt sich die FSG mit der Verzögerung und der damit einhergehenden Fristüberschreitung einverstanden, tritt kein Verzug ein. Ist dies der Fall, tritt an die Stelle des ursprünglich vereinbarten Termins der nun vereinbarte Termin. Die AGB der FSG gelten hierfür entsprechend. 4.4 Gerät der Vertragspartner in Verzug, hat er der FSG den durch die Verzögerung entstandenen Schaden zu ersetzen. 4.5 Gerät der Vertragspartner in Verzug, hat die Lieferung spätestens innerhalb einer Nachfrist von weiteren 10 Tagen nach Eintritt des Verzuges zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. 15.2. Der Kunde Nachfrist ist verpflichtetdie FSG dazu berechtigt, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt. 15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Schadensersatzanspruch beläuft sich auf 10 % der Vergütung, es sei denn, der Vertragspartner weist der FSG nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist durch diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen. Die FSG ist außerdem dazu berechtigt, am Vertrag festzuhalten und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenztden Verzug Schadensersatz geltend zu machen. 15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen4.6 Für den Fall, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat. 15.2.3. Ist im Vertrag dass ein Termin Kaufmann mit seiner Erfüllung in Verzug gerät, verspricht dieser für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8jeden Werktag des Verzuges eine Strafe in Höhe von 0,2 % der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenztAuftragssumme, insgesamt aber nicht mehr als 5 % der Auftragssumme, zu leisten. 15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. 15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen. 15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig. 15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verzug. 15.112.1 Für die Rechtzeitigkeit der Leistungen kommt es auf den vereinbarten Leistungstermin oder, soweit Leistungen der Abnahme unterliegen, auf die erfolgreiche und vollständige Abnahme der Leistungen an. 12.2 Bei erkennbarer Verzögerung der Leistungen oder Teilen hiervon bzw. Im Verzugsfall der Nacherfüllung ist der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen und dessen Entscheidung einzuholen. 12.3 Kommt der Auftragnehmer in Verzug, so ist der Besteller berechtigt, für jeden angefangenen W erktag der Verzögerung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % (null Komma drei Prozent) der Auftragssumme, höchstens jedoch 5 % (fünf Prozent) der Auftragssumme zu fordern. 12.4 Bei einer von dem Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung von verbindlichen Zwischenterminen (Vertragsfristen) sind Bemessungsgrundlage die bis zum Zeitpunkt des Zwischentermins zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers. Vertragsstrafen für die Überschreitung von Zwischenterminen sind auf eine Vertragsstrafe für die Überschreitung des Endtermins anzurechnen. 12.5 Kommt der Auftragnehmer bezüglich eines Fixtermins in Verzug, so ist der Besteller berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % (fünf Prozent) der für diesen Termin vereinbarten Auftragssumme zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. 12.6 Die vorstehenden Bestimmungen zur Vertragsstrafe entbinden nicht von der Liefer- und Leistungsverpflichtung. Die Vertragsstrafe kann der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessennoch geltend gemacht werden, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktretenVorbehalt, die Vertragsstrafe geltend zu machen, bis zur Schlusszahlung erklärt wird. 15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 12.7 Weitere Ansprüche und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) Rechte bleiben hiervon unberührt. 15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat. 15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. 15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen. 15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig. 15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Appears in 1 contract

Sources: Order Confirmation Agreement

Verzug. 15.1. 6.1 Im Verzugsfall kann der Kunde TIS Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Auftraggeber vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. 15.2zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung* verlangen. Der Kunde Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS des Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Ziffer 6.1 Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS beim Auftragnehmer bleibt TIS dieser zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) Ziffern 6.2 und 6.3 bleiben hiervon unberührt. 15.2.1. 6.2 Verlangt der Kunde Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung Leistung* und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer der Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das die betroffene Produkt Standardsoftware begrenzt. 15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat. 15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer der Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz wird die Zahlungspflicht auf 8% der Gesamtvergütung für das die betroffene Produkt Standardsoftware* begrenzt. 15.3. Ansprüche des Kunden Auftraggebers auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Vom Auftragnehmer wegen Verzuges bereits geleistete pauschalierte Schadensersatzbeträge gemäß Ziffer 6.3 werden angerechnet. 15.46.3 Kommt der Auftragnehmer mit der Einhaltung eines im Vertrag vereinbarten Überlassungstermins um mehr als sieben Kalendertage in Verzug, kann der Auftraggeber für jeden weiteren Verzugstag* pauschalierten Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung in Höhe von 5% der monatlichen Vergütung für die betroffene Standardsoftware* verlangen. Ist im Vertrag kein Termin für das Ende der Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für die betroffene Standardsoftware* begrenzt. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende der Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf 8% der Gesamtvergütung für die betroffene Standardsoftware* begrenzt. Es bleibt dem Auftragnehmer unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden Ist. 6.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenGesundheit. 15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig. 15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Appears in 1 contract

Sources: Evb It Überlassung Typ B

Verzug. 15.14.1 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Besteller über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und secXtreme dies dem Besteller angezeigt hat. Im Verzugsfall kann In diesem Fall ist secXtreme berechtigt, den entstehenden Schaden einschließlich weiterer Mehraufwendungen in Höhe von 0,5 % des Nettopreises der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessenGegenstände der Lieferung für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann höchstens jedoch insgesamt 5 % des Preises der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. 15.2Gegenstände der Lieferung ersetzt zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen Nachweis höherer oder niedrigerer Mehraufwendungskosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. Weitergehende Ansprüche aufgrund von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) Annahmeverzug bleiben hiervon unberührt. 15.2.14.2 Der Eintritt eines Lieferverzugs durch secXtreme bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Verlangt Gerät secXtreme in einen Lieferverzug, kann der Kunde Schadensersatz statt Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwerts der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenztverspätet gelieferten Ware. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen. 15.2.24.3 Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen durch secXtreme auf höhere Gewalt und andere von secXtreme nicht zu vertretende Störungen, z.B. Krieg, terroristische Anschläge, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, auch solche die Zulieferanten betreffen, zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Der Anspruch auf Dies gilt auch für Arbeitskampfmaßnahmen, die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hatsecXtreme oder unsere Lieferanten betreffen. 15.2.34.4 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von secXtreme bleibt vorbehalten. Ist im secXtreme wird den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstands informieren und, wenn secXtreme vom Vertrag ein Termin für zurücktreten möchte, das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenztRücktrittsrecht unverzüglich ausüben sowie eine entsprechende Gegenleistung dem Auftraggeber gegebenenfalls unverzüglich erstatten. 15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. 15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen. 15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig. 15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Lieferbedingungen

Verzug. 15.111.1 Für die Rechtzeitigkeit der Leistungen kommt es auf den vereinbarten Leistungstermin oder, soweit Leistungen der Abnahme unterliegen, auf die erfolgreiche und vollständige Abnahme der Leistungen an. 11.2 Bei erkennbarer Verzögerung der Leistungen oder Teilen hiervon bzw. Im Verzugsfall der Nacherfüllung ist der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen und dessen Entscheidung einzuholen. 11.3 Kommt der Auftragnehmer in Verzug, so ist der Besteller berechtigt, für jeden angefangenen Werktag der Verzögerung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % (null Komma drei Prozent) der Auftragssumme, höchstens jedoch 5 % (fünf Prozent) der Auftragssumme zu fordern. 11.4 Bei einer von dem Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung von verbindlichen Zwischenterminen (Vertragsfristen) sind Bemessungsgrundlage die bis zum Zeitpunkt des Zwischentermins zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers. Vertragsstrafen für die Überschreitung von Zwischenterminen sind auf eine Vertragsstrafe für die Überschreitung des Endtermins anzurechnen. 11.5 Kommt der Auftragnehmer bezüglich eines Fixtermins in Verzug, so ist der Besteller berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % (fünf Prozent) der für diesen Termin vereinbarten Auftragssumme zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. 11.6 Die vorstehenden Bestimmungen zur Vertragsstrafe entbinden nicht von der Liefer- und Leistungsverpflichtung. Die Vertragsstrafe kann der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessennoch geltend gemacht werden, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktretenVorbehalt, die Vertragsstrafe geltend zu machen, bis zur Schlusszahlung erklärt wird. 15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 11.7 Weitere Ansprüche und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) Rechte bleiben hiervon unberührt. 15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat. 15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. 15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen. 15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig. 15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Appears in 1 contract

Sources: Bestellbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen

Verzug. 15.19.1 Der Vertragserfüllungstermin*, Teilabnahmetermine - soweit solche vereinbart wurden - und einzelne Meilensteine sind im Termin- und Leistungsplan gem. Im Verzugsfall kann Nummer 8 des EVB-IT System- vertrages festgelegt. Soweit nicht anders vereinbart, sind diese Termine verbindlich einzuhalten. Bei Verzögerungen, die der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessenAuftragnehmer nicht zu vertreten hat, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. 15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen verschieben sich die von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung betroffenen im Termin- und Leistungsplan genannten Ausführungsfristen ange- messen; die gesetzlichen Ansprüche der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) Parteien bleiben hiervon unberührt. 15.2.19.2 Wenn der Auftragnehmer den Vertragserfüllungstermin* oder Teilabnahmetermine nicht einhält, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Verlangt Dies gilt nicht, wenn der Kunde Schadensersatz Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann im Fall des Verzuges den Verzögerungsschaden verlangen. Ferner kann der Auftraggeber vom EVB-IT Systemvertrag zurücktreten und Scha- densersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehenverlangen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.2.2wenn er dem Auftragnehmer erfolglos eine ange- messene Frist zur Leistung gesetzt hat. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung Schadensersatz verlangt hatkann der Auftraggeber Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Sinne von § 284 BGB verlangen. Die Fristsetzung ist in den gesetzlich genannten Fällen gem. §§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. 15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, 9.3 Des Weiteren ist der Schadensersatz Auftraggeber für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Vertrags- erfüllungstermins* um mehr als sieben Kalendertage berechtigt, für jeden Kalendertag, an dem sich der Auftragnehmer mit der Einhaltung des Vertragserfüllungstermins* in Verzug befindet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Auftragswertes* zu verlangen. Satz 1 gilt auch für Überschreitungen von vereinbarten Teilabnahmeterminen. In diesem Fall berechnet sich die Vertragsstrafe nach dem auf 8die Teilleistung entfallenden Anteil am Auftragswert*. Insgesamt darf die Summe der aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertragsstrafen jedoch nicht mehr als 5 % der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenztdes Auftragswertes* betragen. 15.39.4 341 Abs. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. 15.43 BGB wird dahingehend abgeändert, dass die Strafe bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden kann. Dies gilt nicht, wenn sich der Auftraggeber bei der Abnahme die Vertragsstrafe trotz Aufforderung durch den Auftragnehmer nicht vorbehalten hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und Vertragsstrafen werden auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenSchadensersatzansprüche angerechnet. 15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig. 15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Appears in 1 contract

Sources: Evb It Systemvertrag