Verzug. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versiche- rungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die ver- spätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Die AUXILIA ist berechtigt, Er- satz des ihr durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
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Verzug. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versiche- rungsnehmer Versi- cherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die ver- spätete verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Die AUXILIA Der Versiche- rer ist berechtigt, Er- satz Ersatz des ihr ihm durch den Verzug entstandenen entstande- nen Schadens zu verlangen.
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Verzug. Wird ein der Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versiche- rungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die ver- spätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Die AUXILIA Der Versicherer ist berechtigtberech- tigt, Er- satz Ersatz des ihr ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
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