Laufzeit und Kündigung Musterklauseln

Laufzeit und Kündigung. 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung.
Laufzeit und Kündigung. 5.1. Diese Vereinbarung tritt am [….Datum…..] in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und Liefe- rantenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferan- ten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirk- sam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle Marktlokation, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.
Laufzeit und Kündigung. 1. Der nach diesen AGB bestehende Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann jederzeit durch den Nutzer oder den Plattformbetreiber mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Laufzeit und Kündigung. 5.1 Diese Vereinbarung tritt mit Unterschrift in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungs- vereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs- /Lieferantenrahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und Lieferanten- rahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetrei- ber wirksam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle Marktlokation, die diesem Bilanzkreis zugeord- net waren, abgeschlossen ist.
Laufzeit und Kündigung. Dieses Term Sheet läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung des Term Sheets durch den Leistungsnehmer ist mit einer Frist von 24 Monaten zum Jahresende möglich. Der Leistungsnehmer ist ferner berechtigt, dieses Term Sheet mit einer Frist von 4 Wochen vollständig zu kündigen, wenn die in Ziffern 10.2.1 vereinbarte Verfügbarkeit unterschritten wurde. Die ordentliche Kündigung durch den Leistungsgeber ist ausgeschlossen. Es gilt jedoch § 544 Satz 1 BGB. Das Recht beider Parteien zu einer außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe des Rahmenleistungsvertrages bleibt unberührt.
Laufzeit und Kündigung. 5.1 Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum 1. Januar 2016 in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung.
Laufzeit und Kündigung. 7.1 Die Laufzeit der Option beginnt mit dem in der Vertragsbestätigung gemäß Ziffer 3 genannten Datum.
Laufzeit und Kündigung. 5.1 Diese Vereinbarung tritt am TT/MM/JJJJ in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenver- trag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferanten- rahmenvertrag, jedoch frühestens zum TT/MM/JJJJ, in Kraft. Wird der Lieferanten- rahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinba- rung.
Laufzeit und Kündigung. 20.1 Verträge sind auf unbestimmte Zeit, ggf. mit einer im Vertrag vereinbarten Min- destlaufzeit, geschlossen. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Tag der vollstän- digen Bereitstellung der vereinbarten Leistung.
Laufzeit und Kündigung. 9.1 Der Rahmenvertrag hat eine verbindliche Mindestlaufzeit von zwei Monaten ab Vertragsabschluss und kann erstmals von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats, in dem die Mindestlaufzeit endet, in Textform ge- kündigt werden.