Teilnichtigkeit Musterklauseln

Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft.
Teilnichtigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Schuldverschreibungsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Schuldverschreibungsbedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung gilt durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Schuldverschreibungsbedingungen gewollt hätten, falls sie den Punkt bedacht hätten. Dies gilt im Falle von Regelungslücken entsprechend.
Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Siehe Kontaktdatenblatt - Kommunikationsprotokoll: SMTP - Kommunikationsadresse: xxxxxxx-xxxxxxx@xxxx-xxx.xx - Kommunikationsidentifikation: fortgeschrittene elektronische Signatur - Maximale Sendungsgröße gemäß Kommunikationsrichtlinie: 10 MB - Kompressionsart mit Version: unkomprimiert - ggf. Multivolume oder Containerarchive: Nein - Verschlüsselungsverfahren: SMIME - Verschlüsselungsparameter: einfaches Zertifikat INVOIC in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffent- licht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx Dateinamenskonvention (gemäß Kommunikationsrichtlinie der Bundesnetzagentur „Verfahrensbeschreibung zur Abwicklung des Austauschs von EDIFACT Dateien“) Codepflegende Stellen sind: UN für EDIFACT-Syntax GS1 für ILN-Nummer DVGW-Codenummer Netzbetreiber für Zählpunkte BDEW für alle anderen (z.B.: Rechnungstypen, Artikel- nummern) Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deut hen Strommarkt (Vedis-Empfehlung1) bei Verwendung von E-Mail als Übertragungs- weg und auf die Studie über sichere webbasierte Übertragungswege, Version 2.0, verwiesen.
Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. ........................, den .............................. Lauf a.d. Xxxxxxx, den .............................. Ort, Datum ............................................................................ ....................................................................................... Unterschrift Xxxxxxx -Geschäftsführer-
Teilnichtigkeit. Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieser Ver- tragsbedingungen oder eines entsprechenden Vertrags als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gül- tigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Ver- tragsparteien werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam ge- wordenen Teil angestrebte Zweck soweit wie möglich er- reicht wird.
Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Briefadresse: Stadtwerke Lübz GmbH Xxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxx Name: Xxxx Xxxxxx Telefon: Fax: 038731 / 000-00 000000 / 501-13 E-mail Adresse: xxxxxxx.xxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx Name: Xxxx Xxxxxxxxx Telefon: Fax: 038731 / 000-00 000000 / 501-13 E-mail Adresse: xxxxxx.xxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx - Kommunikationsprotokoll: SMTP - Kommunikationsadressen: xxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xxx-xxx.xx xxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xxx-xxx.xx - Kommunikationsidentifikation: VDEW / ILN / DVGW-Codenummer, Absenderadresse, Signatur - Maximale Sendungsgröße: mind. 10 MB gezippt (s. Mitteilung der BNetzA vom 28.11.2007). - Kompressionsart mit Version: ZIP - Verschlüsselungsverfahren: SMIME - INVOIC in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx - REMADV in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx - Dateinamenskonvention (gemäß Kommunikationsrichtlinie der Bundesnetzagentur „Verfahrensbeschreibung zur Abwicklung des Austauschs von EDIFACT Dateien“) - Codepflegende Stellen sind: - UN für EDIFACT-Syntax - GS1 für ILN-Nummer - Netzbetreiber für Zählpunkte - BDEW für alle anderen (z.B.: Rechnungstypen, Artikelnummern)
Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. (Ort, Datum) (Ort, Datum) Unterschrift Unterschrift Unternehmen Unternehmen
Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. - Kommunikationsprotokoll (z.B. SMTP, FTP, http, HTTPS) - Kommunikationsadresse (z.B. xxxxxxx@xxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxx.xx) - Kommunikationsidentifikation (z.B. Username, Signatur, Absenderadresse) - Maximale Sendungsgröße gemäß Kommunikationsrichtlinie - Kompressionsart mit Version (G ZIP) - ggf. Multivolume oder Containerarchive - Verschlüsselungsverfahren (SMIME, AS2) - Verschlüsselungsparameter - INVOIC in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version, veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx - REMADV in der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version veröffentlicht unter xxx.xxx-xxxxxx.xx - Dateinamenskonvention (gemäß der jeweils von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Version des Dokumentes „EDI@Energy Allgemeine Festlegungen“) - Codepflegende Stellen sind: - UN für EDIFACT-Syntax - GS1 für ILN-Nummer - DVGW-Codenummer - Netzbetreiber für Marktlokations-ID - BDEW für alle anderen (z.B.: Rechnungstypen, Artikelnummern) Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf das Dokument „EDI@Energy - Regelungen zum Übertragungsweg“ in jeweils aktueller Version verwiesen. § 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung (Niederdruckanschlussverordnung- NDAV vom 1. November 2006)
Teilnichtigkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der restlichen Bestimmungen dieses Vertrages. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird einvernehmlich durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem technischen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Analoges gilt auch für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages durch eine rechtskräftige Entscheidung einer Regulierungsbehörde für ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar befunden werden. Diesfalls werden die Vertragspartner diese Bestimmung einvernehmlich binnen angemessener Frist ersetzen, soweit diese nicht durch rechtskräftige Entscheidung, Verordnung oder Gesetz näher bestimmt ist.
Teilnichtigkeit. Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft. Technischer Anhang: (Der technische Anhang ist wie der Vertrag selbst als Muster zu verstehen und muss individuell auf die Umstände der jeweiligen Vertragspartner angepasst werden. Sollten bestimmte Einzelheiten bereits im Lieferantenrahmenvertrag geregelt sein (wie z.B. Ansprechpartner), können solche Punkte im technischen Anhang auch vollständig entfallen.)