Common use of Laufzeit und Kündigung Clause in Contracts

Laufzeit und Kündigung. 5.1. Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2022 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs- /Lieferantenrahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirksam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle Marktlokation, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.

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Samples: netze.stadtwerke-ratingen.de

Laufzeit und Kündigung. 5.1. 5.1 Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2022 mit Abschluss des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs- /LieferantenrahmenvertragsNetznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirksam wirk-sam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle Marktlokation, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.

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Samples: netze.stadtwerke-schwedt.de

Laufzeit und Kündigung. 5.1. 5.1 Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2022 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs- /LieferantenrahmenvertragsNetznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirksam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle MarktlokationMarktlokationen, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.

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Samples: www.ulm-netze.de

Laufzeit und Kündigung. 5.1. Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2022 [….Datum….] in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs- /Lieferantenrahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirksam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle Marktlokation, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.

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Samples: www.mainfrankennetze.de

Laufzeit und Kündigung. 5.1. 5.1 Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2022 mit Unterzeichnung in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs- /LieferantenrahmenvertragsNetznutzungs-/Lieferantenrahmen- vertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden nut- zenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirksam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle Marktlokation, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.

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Samples: stadtwerke-torgau.de

Laufzeit und Kündigung. 5.1. Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2022 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor zu- vor geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Zuordnungs- vereinbarung Teil des Netznutzungs- /LieferantenrahmenvertragsNetznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung Zuord- nungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirksam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle MarktlokationMarktloka- tion, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Laufzeit und Kündigung. 5.1. Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2022 mit Unterzeichnung in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs- /LieferantenrahmenvertragsNetznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und LieferantenrahmenvertragLieferantenrahmenvertrages. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirksam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle MarktlokationMarktlokationen, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Laufzeit und Kündigung. 5.1. Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2022 (Datum) in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat se- parat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs- /LieferantenrahmenvertragsNetznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirksam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle Marktlokation, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.

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Samples: www.sw-nuertingen.de

Laufzeit und Kündigung. 5.1. 5.1 Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2022 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung Zuord- nungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs- /LieferantenrahmenvertragsNetznutzungs-/Lieferantenrahmen- vertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirksam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle Marktlokation, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.

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Samples: www.fraport.com

Laufzeit und Kündigung. 5.1. 5.1 Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2022 ………………….…...[Datum] in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs- /LieferantenrahmenvertragsNetznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirksam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle Marktlokation, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.

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Samples: www.ngn-mbh.de

Laufzeit und Kündigung. 5.1. Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2022 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs- /LieferantenrahmenvertragsNetznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und LieferantenrahmenvertragLie- ferantenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis Bi- lanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden nut- zenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirksam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle Marktlokation, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.

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Samples: www.stadtwerke-bexbach.de

Laufzeit und Kündigung. 5.1. 5.1 Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2022 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung Zuord- nungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs- /LieferantenrahmenvertragsNetznutzungs-/Lieferan- tenrahmenvertrages, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und LieferantenrahmenvertragLieferantenrahmen- vertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche sämt- liche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirksam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle MarktlokationMarktlokationen, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen istsind.

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Samples: www.saalfelder-energienetze.de

Laufzeit und Kündigung. 5.1. 5.1 Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2022 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs- /LieferantenrahmenvertragsNetznutzungs-/ Lieferanten- rahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche Bilanzkreis- verantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirksam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle Marktlokation, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.

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Samples: www.thueringer-energienetze.com

Laufzeit und Kündigung. 5.1. 5.1 Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2022 mit Empfang der Bestätigung der Email-Nachricht in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs- /Lieferantenrahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirksam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle Marktlokation, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.

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Samples: www.stadtwerke-erkrath.de

Laufzeit und Kündigung. 5.1. 5.1 Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2022 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung Zuord- nungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs- /Lieferantenrahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- Netznutzungs-und LieferantenrahmenvertragLieferan- tenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche Bilanzkreisverant- wortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirksam wirk-sam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle Marktlokation, die diesem die- sem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.

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Samples: www.enercity-netz.de

Laufzeit und Kündigung. 5.1. Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2022 mit der Annaheme in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs- /LieferantenrahmenvertragsNetznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirksam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle Marktlokation, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.

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Samples: www.enwg-veroeffentlichungen.de

Laufzeit und Kündigung. 5.1. Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2022 Tag des Onlinevertragsabschlusses in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Ein separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs- /Lieferantenrahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirksam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle Marktlokation, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.

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Samples: www.enwag.de

Laufzeit und Kündigung. 5.1. 5.1 Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2022 ……………….. in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs- /LieferantenrahmenvertragsNetznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber gengenüber dem Netzbetreiber wirksam nach MaBiS MaBis widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle MarktlokationMarktlokationen, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, waren abgeschlossen ist.

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Samples: www.freisinger-stadtwerke.de

Laufzeit und Kündigung. 5.1. Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2022 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs- /LieferantenrahmenvertragsNetznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der der, den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirksam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle Marktlokation, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.

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Samples: www.sw-pritzwalk.de

Laufzeit und Kündigung. 5.1. Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2022 ….................... in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs- /LieferantenrahmenvertragsNetznutzungs-/Lieferanten- rahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen Zuordnungser- mächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirksam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle Marktlokation, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Laufzeit und Kündigung. 5.1. 5.1 Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2022 mit Unterschrift in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung Zuordnungs- vereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs- /Lieferantenrahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und LieferantenrahmenvertragLieferanten- rahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber Netzbetrei- ber wirksam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle Marktlokation, die diesem Bilanzkreis zugeordnet zugeord- net waren, abgeschlossen ist.

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Samples: Netznutzungsvertrag Entnahme (Strom)

Laufzeit und Kündigung. 5.1. 5.1 Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2022 XX.XX.XXXX in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat zuvor geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Ist die Zuordnungsvereinbarung Teil des Netznutzungs- /LieferantenrahmenvertragsNetznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrags, endet auch die Laufzeit der Zuordnungsvereinbarung mit dem Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag. Sie besteht aber so lange fort, bis der den betreffenden Bilanzkreis innehabende Bilanzkreisverantwortliche für sämtliche den Bilanzkreis nutzenden Lieferanten die ausgegebenen Zuordnungsermächtigungen gegenüber dem Netzbetreiber wirksam nach MaBiS widerrufen hat und die Bilanzkreisabrechnung für alle Marktlokation, die diesem Bilanzkreis zugeordnet waren, abgeschlossen ist.

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Samples: www.stadtwerke-bernau.de