Datenverarbeitung zum Zweck der Vertragsanbahnung und -abwicklung Musterklauseln

Datenverarbeitung zum Zweck der Vertragsanbahnung und -abwicklung. (Art. 6 Abs. 1b DS-GVO)
Datenverarbeitung zum Zweck der Vertragsanbahnung und -abwicklung. (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Datenverarbeitung zum Zweck der Vertragsanbahnung und -abwicklung. (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Vertragsanbahnung, -durchführung und Abrechnung Ihres Vertrages erforderlich. Die konkrete Verarbeitung richtet sich nach den jeweiligen Produkten und der jeweiligen Dienstleistung, die Sie bei der Stadtwerke Gotha GmbH beziehen (z. B. Energielieferungen, Kauf einer Ladebox, externer Vertriebspartner oder sonstigen Energieleistungen). Sofern Sie uns lediglich als abweichender Rechnungsempfänger mitgeteilt wurden, werden wir Ihre Daten ausschließlich zu Abrechnungszwecken von erbrachten Leistungen verarbeiten.
Datenverarbeitung zum Zweck der Vertragsanbahnung und -abwicklung. (Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO) Die Verarbeitung der Daten ist für die Vertragsanbahnung, -durchführung und Abrechnung Ihres Vertrages erforderlich.
Datenverarbeitung zum Zweck der Vertragsanbahnung und -abwicklung. (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Vertragsanbahnung, -durchführung und Abrechnung Ihres Vertrages erforderlich. Die konkrete Verarbeitung richtet sich nach den jeweiligen Produkten und der jeweiligen Dienstleistung, die Sie bei der Stadtwerke Gotha GmbH beziehen (z. B. Energielieferungen, Kauf einer Ladebox, externer Vertriebspartner oder sonstigen Energieleistungen). Sofern Sie uns lediglich als abweichender Rechnungsempfänger mitgeteilt wurden, werden wir Ihre Daten ausschließlich zu Abrechnungszwecken von erbrachten Leistungen verarbeiten. Beinhaltet der Energieliefervertrag als Zusatzleistung den meinGOTHAschutz, so leitet die Stadtwerke Gotha GmbH Ihre Kontaktdaten (Name, Adressdaten) an ihren Kooperationspartner (siehe Ziffer 4) zur Durchführung der Versicherungsleistungen weiter. Diese Datenweitergabe ist zugunsten der Stadtwerke Gotha GmbH gerechtfertigt. Ohne Weitergabe der Daten können die Stadtwerke Gotha GmbH und der Stadtwerke Gotha-Partner die Versicherungsleistungen Ihnen nicht anbieten und erbringen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.