Grundlagen Musterklauseln

Grundlagen. 1 Bezeichnung; Firma und Sitz von Fondsleitung, Depotbank und Vermögensverwalter
Grundlagen. (1) Bereinigungen nach dieser Vereinbarung erfolgen auf der Grundlage des Beschlusses des Bewertungsausschusses in seiner 400. Sitzung am 31.08.2017 - Bereinigungsbeschluss ab 2018 - (im Folgenden 400. BA) mit Wirkung ab dem I. Quartal 2018. Dies umfasst auch Beschlüsse, auf die im vorgenannten Beschluss konkret Bezug genommen wird.
Grundlagen. Die Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in München ist die Kapitalverwaltungsgesellschaft der Investment- gesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach deutschem Recht und wurde am 17.06.2013 gegründet. Die Verwaltungsgesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wealth Management Capital Holding GmbH („Wealthcap“), die wiederum von der Verwaltungsgesellschaft mit der Bereit- stellung, dem Betrieb und der Wartung der Informations- und Kommunikationssysteme sowie dem Betrieb ihrer Softwareappli- kationen und Datenbanken betraut wurde (vgl. den Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktionen/Auslagerung/Interessen- konflikte“) und der Investmentgesellschaft ggf. Fremdkapital zur Verfügung stellt (vgl. Kapitel „Vertragsbeziehungen der Invest- mentgesellschaft“, Abschnitt „Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie“ und Kapitel „Vertragsbeziehungen der Investment- gesellschaft“, Abschnitt „Darlehensvertrag“). Die Anteile an der Platzierungsgarantin Wealthcap Investment Services GmbH werden zu 90 % ebenfalls von Wealthcap gehalten. Wealthcap ist wiederum eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG, die auch mit dem Vertrieb der Kommanditbeteiligun- gen an der Investmentgesellschaft beauftragt werden soll und bestimmte Teile der Verwaltungsaufgaben der Verwaltungsge- sellschaft übernommen hat (vgl. das Kapitel „Kapitalverwal- tungsgesellschaft“, Abschnitt „Übertragene Verwaltungsfunktio- nen/Auslagerung/Interessenkonflikte“). Die UniCredit Bank AG hält zudem die übrigen 10 % der Anteile an der Platzierungsga- rantin. Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats sowie über das gezeichnete und eingezahlte Kapital der Verwaltungsgesellschaft sind im Anhang des Ver- kaufsprospektes dargestellt.
Grundlagen. Der Vereinbarung liegen nachfolgend genannte Unterlagen zugrunde, die zugleich Bestanteil die- ser Vereinbarung sind: - Amtlich beglaubigter Auszug aus dem Grundbuch (Anlage), - Unbeglaubigter Auszug aus der Flurkarte des Liegenschaftskatasters (Anlage), - Maßnahmenbeschreibung (Anlage) - Ggf. Bauentwurf Maßstab 1:100 mit Leistungsverzeichnis (Anlage), - Kostenschätzung entsprechend Kostengliederung der berücksichtigungsfähigen Kosten (An- lage), - Stellungnahme des Sanierungsträgers/Beraters/Sanierungsstelle o.ä. (Anlage),
Grundlagen. 1.1 Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen MPF Donar (nachfolgend „Fonds“ oder „Sonstiges Sondervermögen“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend „In- vestmentvermögen“). Der Fonds ist ein Alternativer Investmentfonds (im Folgenden „AIF“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der Warburg Invest AG (nachfol- gend: „Gesellschaft“) mit Sitz in Hannover verwaltet. Der MPF Donar wurde am 03.09.2015 von der BNY Mellon Service Kapitalanlagegesellschaft für unbestimmte Dauer aufgelegt und zum 01.07.2017 auf die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH übertragen. Zum 06.11.2021 wurde der Fonds mit Genehmigung der BaFin auf die Gesellschaft übertragen. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö- gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäfts- zweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tä- tigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingun- gen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingun- gen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müs- sen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) geneh- migt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.
Grundlagen. Die State Street Bank International GmbH, mit Sitz in 80333 Xxx- xxxx, Xxxxxxxx Xxxxxx 00, hat die Funktion der Verwahrstelle für die Investmentgesellschaft übernommen (vorstehend und im Folgenden auch „Verwahrstelle“ genannt). Die State Street Bank International GmbH ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Einlagen- und Depotgeschäft sowie das Wertpapiergeschäft.
Grundlagen. 1.1 Betreiber der Plattform und Ihr Vertragspartner beim Abschluss von Mietverträ- gen, Ratenkaufverträgen (Teilzahlungsgeschäften) und bei der Inzahlungnahme sind wir, die C2 Circle GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 255077, Ge- schäftsführer: Xxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxxx, E-Mail: xxxxxx@x0-xxxxxx.xxx, Telefon: +000000000000. Beim Abschluss von Versiche- rungsverträgen (siehe Teil D – Vermittlung von Versicherungsverträgen) ist Ihr Vertragspartner die Versicherung, wir treten insoweit lediglich als Vermittler auf.
Grundlagen. Grundlage für die Gebührenbedarfsrechnung der Abfallwirtschaft ist der Wirtschaftsplan 2013 der EDG (WPL 2013/EDG), der Wirtschaftsplan 0000 xxx XXXXXX (XXX 0000/XXXXXX) xxxxx der Wirtschaftsplan 2013 für das DSV (WPL 2013/DSV). Alle Wirtschaftspläne sind als Anlagen 4, 5 bzw. 6 der Vorlage an den Rat beigefügt. Die aus den Wirtschaftsplänen resultierenden finanziellen Auswirkungen werden um die nach weiteren Kriterien anzusetzenden Zu- und Absetzungen ergänzt. - Zusetzungen Verrechnungen mit städt. Dienststellen für betriebsnotwendige Leistungen und Beiträge an den Altlastensanierungsverband Die Leistungen von Dienststellen der Stadt Dortmund (Stadtkämmerei, Steueramt, Stadtkasse, Rechtsamt, Rechnungsprüfungsamt und Tiefbauamt) für die Abfallwirtschaft werden als gebührenrelevante Kosten in der Gebührenkalkulation berücksichtigt Die Kosten für das Jahr 2013 betragen vorrausichtlich insgesamt 0.000.000 €; (2012: 0.000.000 €). Nach § 9 Abs. 2 Landesabfallgesetz (LAbfG) gehören zu den ansatzfähigen Kosten auch die Kosten für das Einsammeln, Befördern und Endbeseitigen verbotswidriger Abfallablagerungen auf den der Allgemeinheit zugänglichen Flächen (insb. Parkanlagen). Die Kosten finden im Jahr 2013 erstmalig Berücksichtigung und erklären die Erhöhung des Kostenvolumens gegenüber dem Jahr 2012. Darüber hinaus sind Beiträge an den Altlastensanierungsverband zu entrichten. Die Kosten dafür sind abhängig von der Einwohnerzahl einer Gemeinde und betragen für 2013 ca. 17.500 € (2012: 00.000 €).
Grundlagen. (1) Grundlage für die nachfolgenden Regelungen sind die Rahmenvorgaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für das Jahr 2023 vom 30.09.2022 für die Heilmittelvereinbarung nach § 84 Abs.7 SGB V.