Anteile Musterklauseln

Anteile. Die Rechte der Anleger werden bei Errichtung des Fonds ausschließlich in Sammelurkunden verbrieft. Diese Sammelurkunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anle- gers auf Auslieferung einzelner Anteilscheine besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depot- verwahrung möglich. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber. Mit der Übertragung eines Anteil- scheins gehen auch die darin verbrieften Rechte über.
Anteile. Die Rechte der Anleger werden ausschließlich in Globalur- kunden verbrieft. Diese Globalurkunden werden bei einer Wertpapier-Sammelbank verwahrt. Ein Anspruch des Anle- gers auf Auslieferung einzelner Anteile besteht nicht. Der Erwerb von Anteilen ist nur bei Depotverwahrung möglich. Die Anteile lauten auf den Inhaber.
Anteile. Jedes Teilvermögen ist in mehrere Anteilsklassen aufgeteilt. Die Anteilsklassen der einzelnen Teilver- mögen und deren spezifischen Merkmale sind in den Anhängen dieses Fondsprospekts ausführlicher beschrieben. Anteile werden grundsätzlich nicht verbrieft, son- dern buchmässig geführt. Der Anleger kann von der Depotbank die Aushändigung eines auf den Namen lautenden Anteilscheins verlangen, gegen Bezah- lung von CHF 200,- pro Anteilschein. Gemäss Fondsvertrag hat die Fondsleitung das Recht, mit Zustimmung der Depotbank und Ge- nehmigung der Aufsichtsbehörde für jedes Teilver- mögen jederzeit verschiedene Anteilsklassen zu schaffen, aufzuheben oder zu vereinigen. Die Anteilsklassen stellen keine segmentierten Ver- mögen dar. Entsprechend kann nicht ausgeschlos- sen werden, dass eine Anteilsklasse für Verbind- lichkeiten einer anderen Anteilsklasse haftet, auch wenn Kosten grundsätzlich nur derjenigen Anteils- klasse belastet werden, der eine bestimmte Leis- tung zukommt. Für den Wechsel von der einen in die andere An- teilsklasse werden keine Gebühren berechnet. Bei einem Wechsel von einer oder in eine Anteilsklasse der Kategorie „Z“ wird die Umtauschquote auf Ba- sis der Nettoinventarwerte berechnet, ohne dabei die Portfolioanpassungskosten zu berücksichtigen.
Anteile. 1. Anteilklassen, Vorzugsbehandlung und faire Behandlung Alle ausgegebenen Anteile vermitteln gleiche Rechte und Pflich­ ten. Anteilklassen werden nicht gebildet. Alle Anleger sollen fair behandelt werden. Der Gesellschaftsver­ trag und die Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft sehen deshalb grundsätzlich keine Vorzugsbehandlung einzelner Anleger oder Anlegergruppen vor. Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch mehrere Maßnahmen die faire Behandlung der Anleger der Investmentgesellschaft sicher. Wesentliche Grundlagen und Sicherungen einer fairen Behandlung des einzelnen Anlegers enthalten die Regelungen des Gesellschaftsvertrages und der Anlagebedingungen. Dies gilt insbesondere für: – die Kostentragungspflicht eines einzelnen Anlegers für bestimmte individuell verursachte Kosten (nähere Infor­ mationen dazu im Kapitel „Kosten“), – die an dem individuellen Zeichnungsbetrag orientierte Ver­ teilung von Stimmrechten, die Zuweisung von Gewinnen und Verlusten sowie die Verteilung der Ausschüttungen der Investmentgesellschaft (nähere Informationen dazu nachfol­ gend im Abschnitt „Art und Hauptmerkmale der Anteile“), – den Schutz eines Anlegers vor einem willkürlichen Aus­ schluss durch das Erfordernis eines Grundes nach § 20 (1) des Gesellschaftsvertrages bzw. eines Gesellschafterbe­ schlusses mit einer Mehrheit von mindestens 75 % der abge­ gebenen Stimmen i. V. m. dem Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 20 (4) des Gesellschaftsvertrages und dem Zustimmungserfordernis der Verwaltungsgesellschaft. Daneben gewährleisten auch die von der Verwaltungsgesell­ schaft getroffenen organisatorischen Maßnahmen die faire Be­ handlung der Anleger. Die Verwaltungsgesellschaft hat einen Compliance­Beauftragten ernannt, der als unabhängige Stelle für das aktive Management von Interessenkonflikten zuständig ist. Unter aktivem Management von Interessenkonflikten versteht die Verwaltungsgesellschaft die Identifizierung von tatsächlichen und potenziellen Interessenkonflikten, sofern möglich die Ver­ meidung und Lösung von Interessenkonflikten, die Führung eines Interessenkonfliktregisters, die Veranlassung der Offenlegung ungelöster Interessenkonflikte, die Überwachung von Interessen­ konflikten bei ausgelagerten Tätigkeiten und die regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft. Stellt der Compliance­Beauftragte einen Interessenkonflikt fest, werden adäquate Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Lösung bzw. zum Managem...
Anteile. Die Anteile lauten auf den Namen. Sie werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. Es werden Anteilsbruchteile auf drei Stellen nach dem Komma ausgegeben. Der PATRIMONIUM SWISS REAL ESTATE FUND ist zurzeit nicht in Anteilsklassen unterteilt. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung jedoch das Recht zu, mit Zustimmung der Depot- bank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde jederzeit verschiedene Anteilsklassen zu schaf- fen, aufzuheben oder zu vereinigen. Die Fondsleitung kann die Ausgabe der Anteile jederzeit einstellen sowie Anträge auf Zeichnung oder Umtausch von Anteilen zurückweisen. Die Depotbank meldet der Fondsleitung systematisch alle Zeichnungs- und Rücknahmeauf- träge, unterhält einen Kontaktstelle für die Anleger und führt ein Verzeichnis der Aufträge, die ihr übermittelt werden. In Zusammenarbeit mit der Fondsleitung, dem allfälligen Market Maker und den Marktintermediären setzt die Depotbank alles daran (best effort), um eine den gelten- den Normen entsprechende technische Abwicklung sowie eine gute Ausführung der verschie- denen erhaltenen Aufträge zu gewährleisten. Die Fondsleitung veröffentlicht den Verkehrswert des Fondsvermögens und den sich daraus ergebenden Inventarwert der Fondsanteile gleichzeitig mit der Bekanntgabe an die/den mit dem regelmässigen Handel der Anteile betraute/n Bank/Wertpapierhäuser im Publikationsorgan.
Anteile. Die Anteile werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. Der Anleger kann keine Aus-händigung von Anteilscheinen verlangen. Wurden Anteilscheine ausgegeben, so sind diese im Falle eines Rück- nahmeantrages zusammen mit diesem zurückzugeben. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Ge- nehmigung der Aufsichtsbehörde für jedes Teilvermögen jederzeit verschiedene Anteilsklassen zu schaffen, aufzuheben oder zu vereinigen. Zurzeit bestehen für die Teilvermögen folgende Anteilsklassen: Anteilklasse: Rechnungseinheit: Ertragsverwendung: Anlegerkreis: "A" Klasse CHF Ausschüttend gesamtes Anlegerpublikum Die Anteilsklassen stellen keine segmentierten Vermögen dar. Entsprechend kann nicht ausgeschlos- sen werden, dass eine Anteilsklasse für Verbindlichkeiten einer anderen Anteilsklasse haftet, auch wenn Kosten grundsätzlich nur derjenigen Anteilsklasse belastet werden, der eine bestimmte Leistung zu- kommt.
Anteile. Die Anteile werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde jederzeit verschiedene Anteilsklassen zu schaffen, aufzuheben oder zu vereinigen. Es bestehen zurzeit folgende Anteilsklassen: Anteilsklasse Valorennummer ISIN-Nummer Rechnungseinheit Performance Fee A EUR 1603293 CH0016032937 EUR EUR ja A EURh A CHF 1603292 CH0016032929 A CHFh A USD 28411577 CH0284115778 A USDh A GBP A GBPh I EUR 2629827 CH0026298270 ja I EURh I CHF 2629834 CH0026298346 I CHFh I USD 28411588 CH0284115885
Anteile. Die Anteile werden nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. Der Anleger kann keine Aus- händigung von Anteilscheinen verlangen. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde für jedes Teilvermögen jederzeit verschiedene Anteils- klassen zu schaffen, aufzuheben oder zu vereinigen. Alle Anteilsklassen berechtigen zur Betei- ligung am ungeteilten Vermögen des entsprechenden Teilvermögens. Diese Beteiligung kann aufgrund anteilsklassenspezifischer Kostenbelastungen oder Ausschüttungen oder aufgrund anteilsklassenspezifischer Erträge unterschiedlich ausfallen und die verschiedenen Anteilsklas- sen eines Teilvermögens können deshalb einen unterschiedlichen Nettoinventarwert pro Anteil aufweisen. Zur Zeit bestehen für die Teilvermögen jeweils die folgenden Anteilsklassen. Alle zurzeit aus- gegebenen Anteilsklassen sind Ausschüttungsklassen. Teilvermögen Anteilsklassen des Teilvermö- gens Rechnungseinheit Anmerkungen Anspruch auf phy- sische Auslieferung und Wäh- rungsabsicherung Physical Gold „A“ Klasse USD s.u. 1) „A (EUR)“ Klasse EUR s.u. 2) „A (CHF)“ Klasse CHF s.u. 3) „A (GBP)“ Klasse GBP s.u. 4) „AX“ Klasse USD s.u. 5) „AX (EUR)“ Klasse EUR s.u. 6) „AX (CHF)“ Klasse CHF s.u. 7) „AX (GBP)“ Klasse GBP s.u. 8) Physical Silver „A“ Klasse USD s.u. 1) „A (EUR)“ Klasse EUR s.u. 2) „A (CHF)“ Klasse CHF s.u. 3) „A (GBP)“ Klasse GBP s.u. 4) „AX“ Klasse USD s.u. 5) „AX (CHF)“ Klasse CHF s.u. 7) Physical Plati- num „A“ Klasse USD s.u. 1) „A (EUR)“ Klasse EUR s.u. 2) „A (CHF)“ Klasse CHF s.u. 3) Physical Palla- dium „A“ Klasse USD s.u. 1) „A (EUR)“ Klasse EUR s.u. 2) „A (CHF)“ Klasse CHF s.u. 3)
Anteile. Der Anlagefonds ist in mehrere Anteilsklassen auf- geteilt. Es bestehen folgende Anteilsklassen: BE- ZEICH- NUNG ANTEILSKLASSEN ihrem Namen und (ii) auf eigene Rech- nung oder - im Rahmen einer Verwal- tungsvollmacht oder eines Anlagebera- tungsauftrags gegen Bezahlung - für Rechnung ihrer Kunden Anlagen tätigen; › Anleger, die einen Vermögenverwal- tungs-, Beratungs- oder anderen Dienst- leistungserbringungsvertrag mit einer Ge- sellschaft der Pictet-Gruppe unterzeich- net haben; › kollektive Kapitalanlagen; › Vorsorgeeinrichtungen; › karitative Organisationen. P dy Für diese Anteile gibt es keine Mengenvor- schriften.
Anteile. Die Anteile sind Inhaberanteile und werden in Form von Globalzertifikaten verbrieft. Die Auslieferung effektiver Stücke ist nicht vorgesehen. Für den Teilfonds können gemäß Artikel 5 Nummer 2 des Allgemeinen Verwaltungsreglements verschiedene Anteilklassen ausgegeben werden. Dies findet Erwähnung im Verkaufsprospekt. Alle Anteile derselben Anteilklasse haben gleiche Rechte.