Common use of Grundlagen Clause in Contracts

Grundlagen. Der Fonds ist ein richtlinienkonformer Feederfonds im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr.11 des Kapitalanlagegesetzbuches („KAGB“). Er wird von der Allianz Global Investors GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main – im Folgenden: „Gesellschaft“ – verwaltet. Masterfonds im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr.12 KAGB ist der ebenfalls von der Gesellschaft aufgelegte und verwaltete Fonds „ Allianz Global Investors Fund - Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate (im Folgenden „Masterfonds“), ein Teilfonds der Allianz Global Investors Fund SICAV. Bei dem Masterfonds handelt es sich um ein EU- Investmentvermögen, das den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG entspricht. Die Verwaltung des Feederfonds besteht vor allem darin, das von den Anlegern bei der Gesellschaft eingelegte Geld zu mindestens 95 % gesondert vom Vermögen der Gesellschaft in Anteile des Masterfonds, Anteilklasse F (EUR), anzulegen. Der Feederfonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Der Geschäftszweck des Feederfonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welchen Vermögensgegenständen die Gesellschaft das Geld für den Feederfonds anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine“ und „Besondere Anlagebedingungen“). Die Verwendung der Anlagebedingungen für einen Feederfonds unterliegt der Genehmigungspflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“). Allianz Internationaler Rentenfonds im Überblick Anteilklasse 1: A (EUR) P (EUR) R (EUR) 2 ISIN-Code: DE0008475054 DE000A14N9T9 XX000X0XXXX0 Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx: 847505 A14N9T A2AMPS Rechtliche Struktur: gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) Auflegung: 17. Februar 1969 22. Oktober 2015 16. November 2017 Kapitalverwaltungsgesellschaft: Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH München Abschlussprüfer: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Finanzgruppen, die den Feederfonds initiieren: Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Zuständige Aufsichtsbehörde: BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main Mindestanlagesumme: - 3.000.000 EUR - Ausgabeaufschlag max.: 3,00 % - - Ausgabeaufschlag zzt.: 3,00 % - - Pauschalvergütung max 3: 1,04 % p.a. 0,65 % p.a. 1,04 % p.a. Pauschalvergütung zzt. 3: 1,04 % p.a. 0,58 % p.a. 0,62 % p.a. Ertragsverwendung: ausschüttend ausschüttend ausschüttend Laufzeit: unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt

Appears in 1 contract

Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Grundlagen. Der Fonds ist ein richtlinienkonformer Feederfonds im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr.11 des Kapitalanlagegesetzbuches („KAGB“). Er wird von der Allianz Global Investors GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main – im Folgenden: „Gesellschaft“ – verwaltet. Masterfonds im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr.12 KAGB ist der ebenfalls von der Gesellschaft aufgelegte und verwaltete Fonds „ Allianz Global Investors Fund - Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate Dividend (im Folgenden „Masterfonds“), ein Teilfonds der Allianz Global Investors Fund SICAV. Bei dem Masterfonds handelt es sich um ein EU- EU-Investmentvermögen, das den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG entspricht. Die Verwaltung des Feederfonds besteht vor allem darin, das von den Anlegern bei der Gesellschaft eingelegte Geld zu mindestens 95 % gesondert vom Vermögen der Gesellschaft in Anteile des Masterfonds, Anteilklasse F (EUR), anzulegen. Der Feederfonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Der Geschäftszweck des Feederfonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welchen Vermögensgegenständen die Gesellschaft das Geld für den Feederfonds anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine“ und „Besondere Anlagebedingungen“). Die Verwendung der Anlagebedingungen für einen Feederfonds unterliegt der Genehmigungspflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“). Allianz Internationaler Rentenfonds im Überblick Anteilklasse 1: Anteilklasse1): A (EUR) P (EUR) R (EUREUR)2) 2 ISIN-Code: DE0008475054 DE000A14N9T9 XX000X0XXXX0 XxxxxxxxxxDE0008471467 DE000A2DU1F1 Wertpapier-XxxxxxxxxxKennnummer: 847505 A14N9T A2AMPS 847146 A2DU1F Rechtliche Struktur: gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) Auflegung: 173. Februar 1969 22. Oktober 2015 Juni 1996 16. November 2017 0000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Kapitalverwaltungsgesellschaft: Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main München Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH München Abschlussprüfer: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Abschlussprüfer: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Finanzgruppen, die den Feederfonds initiieren: Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Frankfurt am Main Zuständige Aufsichtsbehörde: BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main Mindestanlagesumme: - 3.000.000 EUR - Ausgabeaufschlag max.: 3,00 5,00 % - - Ausgabeaufschlag zzt.: 3,00 5,00 % - - Pauschalvergütung max 3: 1,04 max3): 1,80 % p.a. 0,65 % p.a. 1,04 1,80 % p.a. Pauschalvergütung zzt. 3: 1,04 zzt.3): 1,80 % p.a. 0,58 % p.a. 0,62 1,05 % p.a. Ertragsverwendung: ausschüttend ausschüttend ausschüttend Laufzeit: unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt

Appears in 1 contract

Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Grundlagen. 1.1 Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen MPF Donar (nachfolgend „Fonds“ oder „Sonstiges Sondervermögen“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend „In- vestmentvermögen“). Der Fonds ist ein richtlinienkonformer Feederfonds Alternativer Investmentfonds (im Folgenden „AIF“) im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr.11 des Kapitalanlagegesetzbuches Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der Allianz Global Investors GmbH Warburg Invest AG (nachfol- gend: „Gesellschaft“) mit Sitz in Frankfurt Hannover verwaltet. Der MPF Donar wurde am Main – 03.09.2015 von der BNY Mellon Service Kapitalanlagegesellschaft für unbestimmte Dauer aufgelegt und zum 01.07.2017 auf die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH übertragen. Zum 06.11.2021 wurde der Fonds mit Genehmigung der BaFin auf die Gesellschaft übertragen. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im Folgenden: „Gesellschaft“ – verwaltet. Masterfonds im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr.12 eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB ist der ebenfalls von der Gesellschaft aufgelegte und verwaltete Fonds „ Allianz Global Investors Fund - Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate (im Folgenden „Masterfonds“), ein Teilfonds der Allianz Global Investors Fund SICAV. Bei dem Masterfonds handelt es sich um ein EU- Investmentvermögen, das den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG entspricht. Die Verwaltung des Feederfonds besteht vor allem darin, das von den Anlegern bei der Gesellschaft eingelegte Geld zu mindestens 95 % zugelassenen Vermö- gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen der Gesellschaft in Anteile des Masterfonds, Anteilklasse F (EUR), anzulegenForm von Sondervermögen an. Der Feederfonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Der Geschäftszweck Geschäfts- zweck des Feederfonds Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit Tä- tigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welchen Vermögensgegenständen welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft das Geld für den Feederfonds die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den AnlagebedingungenAnlagebedingun- gen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen Anlagebedingun- gen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine“ Allgemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen). Die Verwendung der Anlagebedingungen für einen Feederfonds unterliegt der Genehmigungspflicht ein Publikums-Investmentvermögen müs- sen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“)) geneh- migt werden. Allianz Internationaler Rentenfonds im Überblick Anteilklasse 1: A (EUR) P (EUR) R (EUR) 2 ISIN-Code: DE0008475054 DE000A14N9T9 XX000X0XXXX0 Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx: 847505 A14N9T A2AMPS Rechtliche Struktur: gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) Auflegung: 17. Februar 1969 22. Oktober 2015 16. November 2017 Kapitalverwaltungsgesellschaft: Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH München Abschlussprüfer: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Finanzgruppen, die den Feederfonds initiieren: Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Zuständige Aufsichtsbehörde: BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main Mindestanlagesumme: - 3.000.000 EUR - Ausgabeaufschlag maxDer Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.: 3,00 % - - Ausgabeaufschlag zzt.: 3,00 % - - Pauschalvergütung max 3: 1,04 % p.a. 0,65 % p.a. 1,04 % p.a. Pauschalvergütung zzt. 3: 1,04 % p.a. 0,58 % p.a. 0,62 % p.a. Ertragsverwendung: ausschüttend ausschüttend ausschüttend Laufzeit: unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt

Appears in 1 contract

Samples: www.warburg-invest-ag.de

Grundlagen. 1.1. Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen First Private Euro Dividenden STAUFER (nach- folgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investie- ren (nachfolgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein richtlinienkonformer Feederfonds Invest- mentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organis- men für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr.11 des Kapitalanlagegesetzbuches Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der Allianz Global Investors GmbH mit Sitz in Frankfurt First Private Investment Management KAG mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet. Der First Private Euro Dividenden STAUFER wurde am Main – 23. November 1997 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im Folgenden: „Gesellschaft“ – verwaltet. Masterfonds im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr.12 eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB ist der ebenfalls von der Gesellschaft aufgelegte und verwaltete Fonds „ Allianz Global Investors Fund - Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate (im Folgenden „Masterfonds“), ein Teilfonds der Allianz Global Investors Fund SICAV. Bei dem Masterfonds handelt es sich um ein EU- Investmentvermögen, das den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG entspricht. Die Verwaltung des Feederfonds besteht vor allem darin, das von den Anlegern bei der Gesellschaft eingelegte Geld zu mindestens 95 % zugelassenen Vermö- gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen der Gesellschaft in Anteile des Masterfonds, Anteilklasse F (EUR), anzulegen. Der Feederfonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der GesellschaftForm von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Feederfonds Fonds ist auf die Kapitalanlage Ka- pitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer ei- ner kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unternehmerische unterneh- merische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welchen Vermögensgegenständen welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft das Geld für den Feederfonds die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen dazugehöri- gen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen zwi- schen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen Anlagebedin- gungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine“ All- gemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen). Die Verwendung der Anlagebedingungen für einen Feederfonds unterliegt der Genehmigungspflicht ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanzdienstleis- tungsaufsicht („BaFin“)) genehmigt werden. Allianz Internationaler Rentenfonds im Überblick Anteilklasse 1: A (EUR) P (EUR) R (EUR) 2 ISIN-Code: DE0008475054 DE000A14N9T9 XX000X0XXXX0 Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx: 847505 A14N9T A2AMPS Rechtliche Struktur: gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) Auflegung: 17. Februar 1969 22. Oktober 2015 16. November 2017 Kapitalverwaltungsgesellschaft: Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH München Abschlussprüfer: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Finanzgruppen, die den Feederfonds initiieren: Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Zuständige Aufsichtsbehörde: BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main Mindestanlagesumme: - 3.000.000 EUR - Ausgabeaufschlag maxDer Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.: 3,00 % - - Ausgabeaufschlag zzt.: 3,00 % - - Pauschalvergütung max 3: 1,04 % p.a. 0,65 % p.a. 1,04 % p.a. Pauschalvergütung zzt. 3: 1,04 % p.a. 0,58 % p.a. 0,62 % p.a. Ertragsverwendung: ausschüttend ausschüttend ausschüttend Laufzeit: unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt

Appears in 1 contract

Samples: www.first-private.de

Grundlagen. 1.1. Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen First Private Systematic Commodity (nachfol- gend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein richtlinienkonformer Feederfonds Investment- vermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr.11 des Kapitalanlagegesetzbuches Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der Allianz Global Investors GmbH mit Sitz in Frankfurt First Private Investment Management KAG mbH (nachfolgend „Gesell- schaft“) verwaltet. Der First Private Systematic Commodity wurde am Main – 30. November 2018 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im Folgenden: „Gesellschaft“ – verwaltet. Masterfonds im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr.12 eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB ist der ebenfalls von der Gesellschaft aufgelegte und verwaltete Fonds „ Allianz Global Investors Fund - Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate (im Folgenden „Masterfonds“), ein Teilfonds der Allianz Global Investors Fund SICAV. Bei dem Masterfonds handelt es sich um ein EU- Investmentvermögen, das den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG entspricht. Die Verwaltung des Feederfonds besteht vor allem darin, das von den Anlegern bei der Gesellschaft eingelegte Geld zu mindestens 95 % zugelassenen Vermö- gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen der Gesellschaft in Anteile des Masterfonds, Anteilklasse F (EUR), anzulegen. Der Feederfonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der GesellschaftForm von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Feederfonds Fonds ist auf die Kapitalanlage Ka- pitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer ei- ner kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unternehmerische unterneh- merische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welchen Vermögensgegenständen welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft das Geld für den Feederfonds die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen dazugehöri- gen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen zwi- schen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen Anlagebedin- gungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine“ All- gemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen). Die Verwendung der Anlagebedingungen für einen Feederfonds unterliegt der Genehmigungspflicht ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanzdienstleis- tungsaufsicht („BaFin“)) genehmigt werden. Allianz Internationaler Rentenfonds im Überblick Anteilklasse 1: A (EUR) P (EUR) R (EUR) 2 ISIN-Code: DE0008475054 DE000A14N9T9 XX000X0XXXX0 Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx: 847505 A14N9T A2AMPS Rechtliche Struktur: gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) Auflegung: 17. Februar 1969 22. Oktober 2015 16. November 2017 Kapitalverwaltungsgesellschaft: Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH München Abschlussprüfer: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Finanzgruppen, die den Feederfonds initiieren: Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Zuständige Aufsichtsbehörde: BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main Mindestanlagesumme: - 3.000.000 EUR - Ausgabeaufschlag maxDer Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.: 3,00 % - - Ausgabeaufschlag zzt.: 3,00 % - - Pauschalvergütung max 3: 1,04 % p.a. 0,65 % p.a. 1,04 % p.a. Pauschalvergütung zzt. 3: 1,04 % p.a. 0,58 % p.a. 0,62 % p.a. Ertragsverwendung: ausschüttend ausschüttend ausschüttend Laufzeit: unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt

Appears in 1 contract

Samples: www.first-private.de

Grundlagen. 1.1 Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen Schön & Co Nachhaltigkeitsfonds (nachfolgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend „Investmentver- mögen“). Der Fonds ist ein richtlinienkonformer Feederfonds Investmentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschrif- ten betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr.11 des Kapitalanlagegesetzbuches Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der Allianz Global Investors GmbH Warburg Invest AG (nachfolgend: „Gesellschaft“) mit Sitz in Frankfurt Hannover verwaltet. Der Schön & Co Nachhal- tigkeitsfonds wurde am Main – 15.09.2020 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im Folgenden: „Gesellschaft“ – verwaltet. Masterfonds im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr.12 eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB ist der ebenfalls von der Gesellschaft aufgelegte und verwaltete Fonds „ Allianz Global Investors Fund - Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate (im Folgenden „Masterfonds“), ein Teilfonds der Allianz Global Investors Fund SICAV. Bei dem Masterfonds handelt es sich um ein EU- Investmentvermögen, das den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG entspricht. Die Verwaltung des Feederfonds besteht vor allem darin, das von den Anlegern bei der Gesellschaft eingelegte Geld zu mindestens 95 % zugelassenen Vermö- gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen der Gesellschaft in Anteile des Masterfonds, Anteilklasse F (EUR), anzulegenForm von Sondervermögen an. Der Feederfonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Der Geschäftszweck Geschäfts- zweck des Feederfonds Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit Tä- tigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welchen Vermögensgegenständen welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft das Geld für den Feederfonds die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den AnlagebedingungenAnlagebedingun- gen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen Anlagebedingun- gen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine“ Allgemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen). Die Verwendung der Anlagebedingungen für einen Feederfonds unterliegt der Genehmigungspflicht ein Publikums-Investmentvermögen müs- sen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“)) geneh- migt werden. Allianz Internationaler Rentenfonds im Überblick Anteilklasse 1: A (EUR) P (EUR) R (EUR) 2 ISIN-Code: DE0008475054 DE000A14N9T9 XX000X0XXXX0 Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx: 847505 A14N9T A2AMPS Rechtliche Struktur: gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) Auflegung: 17. Februar 1969 22. Oktober 2015 16. November 2017 Kapitalverwaltungsgesellschaft: Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH München Abschlussprüfer: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Finanzgruppen, die den Feederfonds initiieren: Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Zuständige Aufsichtsbehörde: BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main Mindestanlagesumme: - 3.000.000 EUR - Ausgabeaufschlag maxDer Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.: 3,00 % - - Ausgabeaufschlag zzt.: 3,00 % - - Pauschalvergütung max 3: 1,04 % p.a. 0,65 % p.a. 1,04 % p.a. Pauschalvergütung zzt. 3: 1,04 % p.a. 0,58 % p.a. 0,62 % p.a. Ertragsverwendung: ausschüttend ausschüttend ausschüttend Laufzeit: unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt

Appears in 1 contract

Samples: www.warburg-invest-ag.de

Grundlagen. ● Haftung für den Stoff (OR 365): - Hat der Unternehmer die Lieferung des Stoffes übernommen (Werklieferungsvertrag), so kommen die Vorschriften der Rechtsmängelgewährleistung (OR 192−196) zur Anwendung. Die Sachmängelgewährleistung beurteilt sich auch in diesem Fall ausschliesslich nach OR 367 ff. - Stammt der Stoff vom Besteller, so gilt OR 3652: Der Fonds Unternehmer hat den Stoff mit aller Sorgfalt zu behandeln, über die Verwendung Rechenschaft abzulegen und einen allfälligen Rest zurückzugeben. Der Unternehmer hat weiter die Pflicht, den Besteller zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Xxxxx mangelhaft ist ein richtlinienkonformer Feederfonds im Sinne von § 1 oder andere Umstände eine gehörige oder rechtzeitige Ausführung des Werkes gefährden (OR 3653) ● OR 366: - Abs. 19 Nr.11 des Kapitalanlagegesetzbuches („KAGB“). Er 1, "Antizipierter Verzug": Vor der Ablieferung ist klar, dass der Unternehmer nicht tätig wird von der Allianz Global Investors GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main – im Folgenden: „Gesellschaft“ – verwaltet. Masterfonds im Sinne des § 1 - Sondernorm zum Verzugsrecht - Abs. 19 Nr.12 KAGB 2, "Antizipierte Schlechterfüllung" = Abweichung des "Ist"−Zustandes vom vertraglich vereinbarten "Soll"−Zustand ➔ Kein objektiver Mangel! ● Fehlen einer ausdrücklich vereinbarten, zugesicherten Eigenschaft - SIA 118 kann eine Zusicherung sein! - Erheblichkeit des Mangels ➔ Grenze des Rechtsmissbrauchs? ● Fehlen einer vorausgesetzten Eigenschaft Normmassstab? Branchenüblichkeit ➔ Sachgutachten beantragen - Besondere Tauglichkeit Bsp.: Länge des Schwimmbades ± 1 cm für einen Wettkampfschwimmer; - Allgemeine Tauglichkeit; - Tatsächlicher Mangel; - Rechtlicher Mangel Bsp.: Das Haus entspricht nicht den gesetzlichen Bauvorschriften. ● Massgebender Zeitpunkt ist der ebenfalls von Zeitpunkt der Gesellschaft aufgelegte und verwaltete Fonds „ Allianz Global Investors Fund - Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate (im Folgenden „Masterfonds“)Ablieferung = des Gefahrübergangs, ein Teilfonds d.h. der Allianz Global Investors Fund SICAV. Bei dem Masterfonds handelt es sich um ein EU- Investmentvermögen, das den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG entspricht. Die Verwaltung des Feederfonds besteht vor allem darin, das von den Anlegern Mangel muss bereits bei der Gesellschaft eingelegte Geld zu mindestens 95 % gesondert vom Vermögen der Gesellschaft in Anteile Ablieferung des Masterfonds, Anteilklasse F (EUR), anzulegen. Der Feederfonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Der Geschäftszweck des Feederfonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welchen Vermögensgegenständen die Gesellschaft das Geld für den Feederfonds anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine“ und „Besondere Anlagebedingungen“). Die Verwendung der Anlagebedingungen für einen Feederfonds unterliegt der Genehmigungspflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“). Allianz Internationaler Rentenfonds im Überblick Anteilklasse 1: A (EUR) P (EUR) R (EUR) 2 ISIN-Code: DE0008475054 DE000A14N9T9 XX000X0XXXX0 Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx: 847505 A14N9T A2AMPS Rechtliche Struktur: gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) Auflegung: 17. Februar 1969 22. Oktober 2015 16. November 2017 Kapitalverwaltungsgesellschaft: Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH München Abschlussprüfer: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Finanzgruppen, die den Feederfonds initiieren: Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Zuständige Aufsichtsbehörde: BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main Mindestanlagesumme: - 3.000.000 EUR - Ausgabeaufschlag maxWerkes bestanden haben.: 3,00 % - - Ausgabeaufschlag zzt.: 3,00 % - - Pauschalvergütung max 3: 1,04 % p.a. 0,65 % p.a. 1,04 % p.a. Pauschalvergütung zzt. 3: 1,04 % p.a. 0,58 % p.a. 0,62 % p.a. Ertragsverwendung: ausschüttend ausschüttend ausschüttend Laufzeit: unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt

Appears in 1 contract

Samples: Kaufvertrag

Grundlagen. 1.1. Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen First Private Europa Aktien ULM (nachfolgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer fest- gelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investie- ren (nachfolgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein richtlinienkonformer Feederfonds Invest- mentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organis- men für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr.11 des Kapitalanlagegesetzbuches Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der Allianz Global Investors GmbH mit Sitz in Frankfurt First Private Investment Management KAG mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet. Der First Private Europa Aktien ULM wurde am Main – 25. Januar 1999 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im Folgenden: „Gesellschaft“ – verwaltet. Masterfonds im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr.12 eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB ist der ebenfalls von der Gesellschaft aufgelegte und verwaltete Fonds „ Allianz Global Investors Fund - Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate (im Folgenden „Masterfonds“), ein Teilfonds der Allianz Global Investors Fund SICAV. Bei dem Masterfonds handelt es sich um ein EU- Investmentvermögen, das den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG entspricht. Die Verwaltung des Feederfonds besteht vor allem darin, das von den Anlegern bei der Gesellschaft eingelegte Geld zu mindestens 95 % zugelassenen Vermö- gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen der Gesellschaft in Anteile des Masterfonds, Anteilklasse F (EUR), anzulegen. Der Feederfonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der GesellschaftForm von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Feederfonds Fonds ist auf die Kapitalanlage Ka- pitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer ei- ner kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unternehmerische unterneh- merische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welchen Vermögensgegenständen welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft das Geld für den Feederfonds die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen dazugehöri- gen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen zwi- schen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen Anlagebedin- gungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine“ All- gemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen). Die Verwendung der Anlagebedingungen für einen Feederfonds unterliegt der Genehmigungspflicht ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanzdienstleis- tungsaufsicht („BaFin“)) genehmigt werden. Allianz Internationaler Rentenfonds im Überblick Anteilklasse 1: A (EUR) P (EUR) R (EUR) 2 ISIN-Code: DE0008475054 DE000A14N9T9 XX000X0XXXX0 Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx: 847505 A14N9T A2AMPS Rechtliche Struktur: gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) Auflegung: 17. Februar 1969 22. Oktober 2015 16. November 2017 Kapitalverwaltungsgesellschaft: Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH München Abschlussprüfer: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Finanzgruppen, die den Feederfonds initiieren: Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Zuständige Aufsichtsbehörde: BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main Mindestanlagesumme: - 3.000.000 EUR - Ausgabeaufschlag maxDer Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.: 3,00 % - - Ausgabeaufschlag zzt.: 3,00 % - - Pauschalvergütung max 3: 1,04 % p.a. 0,65 % p.a. 1,04 % p.a. Pauschalvergütung zzt. 3: 1,04 % p.a. 0,58 % p.a. 0,62 % p.a. Ertragsverwendung: ausschüttend ausschüttend ausschüttend Laufzeit: unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt

Appears in 1 contract

Samples: www.first-private.de

Grundlagen. Der Fonds Das Sondervermögen ETFlab iBoxx € Liquid Non- Financials Diversified ist ein richtlinienkonformer Feederfonds im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr.11 des Kapitalanlagegesetzbuches („KAGB“). Er wird von der Allianz Global Investors GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main – im Folgenden: „Gesellschaft“ – verwaltet. Masterfonds richtlinienkonformes Wertpapierindex-Sondervermögen im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr.12 KAGB ist der ebenfalls von der Gesellschaft aufgelegte und verwaltete Fonds „ Allianz Global Investors Fund - Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate Investmentgesetzes (InvG) (im Folgenden „Masterfonds“Sonder- vermögen“ genannt), ein Teilfonds . Es wird von der Allianz Global Investors Fund SICAV. Bei dem Masterfonds handelt es sich um ein EU- Investmentvermögen, das den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG entsprichtETFlab In- vestment GmbH (im Folgenden als „Gesellschaft" bezeichnet) verwaltet. Die Verwaltung des Feederfonds Sonder- vermögens besteht vor allem darin, das von den Anlegern bei der Gesellschaft eingelegte Geld zu mindestens 95 % unter Beachtung des Grundsatzes der Risikomi- schung in verschiedenen Vermögensgegenständen gesondert vom Vermögen der Gesellschaft in Anteile des Masterfonds, Anteilklasse F (EUR), anzulegenanzule- gen. Der Feederfonds Das Sondervermögen gehört nicht zur Insolvenzmasse Insol- venzmasse der Gesellschaft. Der Geschäftszweck des Feederfonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welchen Vermögensgegenständen die Gesellschaft Gesell- schaft das Geld für den Feederfonds anlegen darf und welche Bestimmungen Bestim- mungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) InvG und den AnlagebedingungenVertragsbedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen Vertragsbedingungen um- fassen einen Allgemeinen allgemeinen und einen Besonderen besonderen Teil („Allgemeine“ Allgemeine und Besondere AnlagebedingungenVertragsbedingun- gen“). Die Verwendung der Anlagebedingungen Vertragsbedingungen für einen Feederfonds ein Sondervermögen unterliegt grundsätzlich der Genehmigungspflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanz- dienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine Ausnahme hiervon bildet lediglich die Vorschrift in den Beson- deren Vertragsbedingungen, die die Vergütungen und Aufwendungserstattungen zum Gegenstand hat, mit denen das Sondervermögen belastet werden kann. Für das Sondervermögen ist dies § 29 der Besonderen Vertragsbedingungen (Einzelheiten zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen siehe BaFinAusgabe- und Rücknahmepreise und Kos- ten“). Allianz Internationaler Rentenfonds Der ausführliche und vereinfachte Verkaufspros- pekt, die Vertragsbedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos bei der Gesellschaft erhältlich. Die Vertragsbedingun- gen sind in diesem Prospekt abgedruckt. Sie sind ebenso erhältlich auf der Internetseite xxx.xxxxxx.xx. Informationen über die Anlagegrenzen des Risiko- managements dieses Sondervermögens, die Risi- komanagementmethoden und die jüngsten Entwick- lungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen dieses Sondervermögens sind in elektronischer oder schriftlicher Form bei der Gesellschaft erhältlich. Die Vertragsbedingungen können von der Gesell- schaft geändert werden. Dies können auch wesentli- che Änderungen der Anlagepolitik des Sonderver- mögens sein. Änderungen der Vertragsbedingungen, mit Ausnahme der Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bedürfen der Ge- nehmigung durch die Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht. Änderungen der Anlage- grundsätze des Sondervermögens bedürfen zusätz- lich der Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesell- schaft. Die vorgesehenen Änderungen werden im Überblick Anteilklasse 1: A (EUR) P (EUR) R (EUR) 2 ISIN-Code: DE0008475054 DE000A14N9T9 XX000X0XXXX0 Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx: 847505 A14N9T A2AMPS Rechtliche Struktur: gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) Auflegung: 17elektronischen Bundesanzeiger und darüber hinaus in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung oder auf der Internetseite xxx.xxxxxx.xx bekannt gemacht. Februar 1969 22Die Änderungen treten frühestens am Tag nach ihrer Bekanntmachung im elektronischen Bundes- anzeiger in Kraft. Oktober 2015 16Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen treten frühestens sechs Monate nach entsprechen- der Bekanntmachung in Kraft, falls nicht mit Zu- stimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht ein früherer Zeitpunkt bestimmt wird. November 2017 Kapitalverwaltungsgesellschaft: Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH München Abschlussprüfer: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main FinanzgruppenÄnderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Sondervermögens treten frühestens sechs Monate nach Bekanntmachung im elektronischen Bundes- anzeiger in Kraft und sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft den Feederfonds initiieren: Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Zuständige Aufsichtsbehörde: BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main Mindestanlagesumme: - 3.000.000 EUR - Ausgabeaufschlag maxAnlegern anbie- tet, ihre Anteile gegen Anteile an Sondervermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos umzutauschen.: 3,00 % - - Ausgabeaufschlag zzt.: 3,00 % - - Pauschalvergütung max 3: 1,04 % p.a. 0,65 % p.a. 1,04 % p.a. Pauschalvergütung zzt. 3: 1,04 % p.a. 0,58 % p.a. 0,62 % p.a. Ertragsverwendung: ausschüttend ausschüttend ausschüttend Laufzeit: unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt

Appears in 1 contract

Samples: www.deka-etf.de

Grundlagen. 1.1. Das Sondervermögen (der Fonds) Das Sondervermögen First Private Wealth (nachfolgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anla- gestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein richtlinienkonformer Feederfonds Investmentvermögen ge- mäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Ver- waltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemein- same Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr.11 des Kapitalanlagegesetzbuches Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der Allianz Global Investors GmbH mit Sitz in Frankfurt First Private Investment Management KAG mbH (nachfolgend „Gesell- schaft“) verwaltet. Der First Private Wealth wurde am Main – 25. November 2008 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im Folgenden: „Gesellschaft“ – verwaltet. Masterfonds im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr.12 eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB ist der ebenfalls von der Gesellschaft aufgelegte und verwaltete Fonds „ Allianz Global Investors Fund - Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate (im Folgenden „Masterfonds“), ein Teilfonds der Allianz Global Investors Fund SICAV. Bei dem Masterfonds handelt es sich um ein EU- Investmentvermögen, das den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG entspricht. Die Verwaltung des Feederfonds besteht vor allem darin, das von den Anlegern bei der Gesellschaft eingelegte Geld zu mindestens 95 % zugelassenen Vermö- gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen der Gesellschaft in Anteile des Masterfonds, Anteilklasse F (EUR), anzulegen. Der Feederfonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der GesellschaftForm von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Feederfonds Fonds ist auf die Kapitalanlage Ka- pitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer ei- ner kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unternehmerische unterneh- merische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welchen Vermögensgegenständen welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft das Geld für den Feederfonds die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen dazugehöri- gen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen zwi- schen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen Anlagebedin- gungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine“ All- gemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen). Die Verwendung der Anlagebedingungen für einen Feederfonds unterliegt der Genehmigungspflicht ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanzdienstleis- tungsaufsicht („BaFin“)) genehmigt werden. Allianz Internationaler Rentenfonds im Überblick Anteilklasse 1: A (EUR) P (EUR) R (EUR) 2 ISIN-Code: DE0008475054 DE000A14N9T9 XX000X0XXXX0 Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx: 847505 A14N9T A2AMPS Rechtliche Struktur: gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) Auflegung: 17. Februar 1969 22. Oktober 2015 16. November 2017 Kapitalverwaltungsgesellschaft: Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH München Abschlussprüfer: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Finanzgruppen, die den Feederfonds initiieren: Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Zuständige Aufsichtsbehörde: BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main Mindestanlagesumme: - 3.000.000 EUR - Ausgabeaufschlag maxDer Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.: 3,00 % - - Ausgabeaufschlag zzt.: 3,00 % - - Pauschalvergütung max 3: 1,04 % p.a. 0,65 % p.a. 1,04 % p.a. Pauschalvergütung zzt. 3: 1,04 % p.a. 0,58 % p.a. 0,62 % p.a. Ertragsverwendung: ausschüttend ausschüttend ausschüttend Laufzeit: unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt

Appears in 1 contract

Samples: swisslife.tools.factsheetslive.com

Grundlagen. Das Sondervermögen (der Fonds) Der FVV Select AMI (nachfolgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlage- strategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nach- folgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein richtlinienkonformer Feederfonds Invest- mentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften be- treffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr.11 des Kapitalanlagegesetzbuches Kapitalan- lagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er Es wird von der Allianz Global Investors Am- pega Investment GmbH (nachfolgend „Gesellschaft“) verwal- tet. Der FVV Select AMI wurde am 03.01.2000 für unbestimmte Dauer von der Oppenheim Kapitalanlagegesellschat mbH auf- gelegt und bis zum 31.03.2014 von der Oppenheim Kapitalan- lagegesellschaft mbH verwaltet. Zum 01.04.2014 wurde der Fonds mit Sitz in Frankfurt am Main – Genehmigung der BaFin auf die Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH übertragen und bis zum 04.06.2014 von der Deutschen Asset & Wealth Manage- ment Investment GmbH verwaltet. Zum 05.06.2014 wurde der Fonds mit Genehmigung der BaFin auf die Ampega Invest- ment GmbH übertragen. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im Folgenden: „Gesellschaft“ – verwaltet. Masterfonds im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr.12 eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB ist der ebenfalls von der Gesellschaft aufgelegte und verwaltete Fonds „ Allianz Global Investors Fund - Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate (im Folgenden „Masterfonds“), ein Teilfonds der Allianz Global Investors Fund SICAV. Bei dem Masterfonds handelt es sich um ein EU- Investmentvermögen, das den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG entspricht. Die Verwaltung des Feederfonds besteht vor allem darin, das von den Anlegern bei der Gesellschaft eingelegte Geld zu mindestens 95 % zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eige- nen Vermögen der Gesellschaft in Anteile des Masterfonds, Anteilklasse F (EUR), anzulegenForm von Sondervermögen an. Der Feederfonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Der Geschäftszweck Ge- schäftszweck des Feederfonds Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unternehmerische unter- nehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände Vermögensge- genstände ist ausgeschlossen. In welchen Vermögensgegenständen welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft das Geld für den Feederfonds die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei da- bei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen dazugehö- rigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine“ Allgemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen). Die Verwendung der Anlagebedingungen für einen Feederfonds unterliegt der Genehmigungspflicht ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Finanzdienstleis- tungsaufsicht („BaFin“)) genehmigt werden. Allianz Internationaler Rentenfonds im Überblick Anteilklasse 1: A (EUR) P (EUR) R (EUR) 2 ISIN-Code: DE0008475054 DE000A14N9T9 XX000X0XXXX0 Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx: 847505 A14N9T A2AMPS Rechtliche Struktur: gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) gemäß deutschem Recht (KAGB) Auflegung: 17. Februar 1969 22. Oktober 2015 16. November 2017 Kapitalverwaltungsgesellschaft: Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH München Abschlussprüfer: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Allianz Global Investors GmbH Frankfurt am Main State Street Bank International GmbH München PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main Finanzgruppen, die den Feederfonds initiieren: Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Allianz-Gruppe Zuständige Aufsichtsbehörde: BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main BaFin Frankfurt am Main Mindestanlagesumme: - 3.000.000 EUR - Ausgabeaufschlag maxDer Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.: 3,00 % - - Ausgabeaufschlag zzt.: 3,00 % - - Pauschalvergütung max 3: 1,04 % p.a. 0,65 % p.a. 1,04 % p.a. Pauschalvergütung zzt. 3: 1,04 % p.a. 0,58 % p.a. 0,62 % p.a. Ertragsverwendung: ausschüttend ausschüttend ausschüttend Laufzeit: unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt

Appears in 1 contract

Samples: www.ampega.de