Erfüllung Musterklauseln

Erfüllung. Die Emittentin wird durch Leistung der Zahlung an das Clearing System oder dessen Order von ihrer Zahlungspflicht befreit.
Erfüllung. 1. Der Käufer hat den Kaufvertrag erst dann erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen beim Verkäufer eingegangen ist.
Erfüllung. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro- Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
Erfüllung. 1. Der Käufer hat den Vertrag erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen in voller Höhe beim Verkäufer eingegangen ist.
Erfüllung. 1. Wenn dem Vermieter die Beschaffung eines bestimmten Gerätes nicht möglich ist, kann er den Vertrag dadurch erfüllen, dass er gleichwertige Mietgegenstände bereitstellt.
Erfüllung. Die Programmvereinbarung gilt als erfüllt, wenn die Leistungs- und Qualitätsziele (bzw. die Wirkungsziele) gemäss Ziffer 5.1 und 6.1 am Ende der Vereinbarungsdauer vollständig erreicht und die Beiträge gemäss Ziffer 6.2 und 7 ausbezahlt sind.
Erfüllung. Der Lieferant garantiert die vertragskonforme Erfüllung der von ihm übernommenen Verpflichtungen und hat uns insbesondere das Erfüllungsinteresse zu ersetzen, falls die Lieferung, aus welchen Gründen auch immer, nicht oder nicht vertragskonform erfolgen sollte. Bei Überschreitung des vereinbarten Xxxxxxxxxxxxx sind wir zum Rücktritt berechtigt. Dessen ungeachtet hat der Lieferant sobald er erkennt, dass ihm eine rechtzeitige Lieferung nicht oder nur zum Teil möglich sein wird, dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung uns schriftlich mitzuteilen.
Erfüllung. Die Darlehensnehmerin wird durch Leistung der Zahlung an die Darlehensgeberin von ihrer Zahlungspflicht befreit. Darlehensgeberin bezeichnet in diesem Zusammenhang jeweils die Erste Darlehensgeberin oder jede weitere durch eine Abtretung gemäß § 10 für die jeweilige Zahlung berechtigten Abtretungsempfänger. Erhält die Darlehensnehmerin gemäß § 10 Absatz (2) eine Abtretungsanzeige nicht rechtzeitig 14 Kalendertage vor einem Zinszahlungstag oder Fälligkeitstermin für die Rückzahlung des Kapitals, so wird die Darlehensnehmerin, mit schuldbefreiender Wirkung an die abtretende Darlehensgeberin (Zedent) leisten und der Abtretungsempfänger hat keine weiteren Ansprüche in Hinblick auf eine solche Zahlung gegen die Darlehensnehmerin. Im Falle, dass die Darlehensnehmerin nicht zugleich die Zahlstelle ist, stellt die Darlehensnehmerin am jeweiligen Fälligkeitstag der Zahlung den gemäß dem Schuldscheindarlehensvertrag geschuldeten Betrag für Rechnung der Darlehensgeberin auf das von der Zahlstelle schriftlich benannte Konto bei einer Bank in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Die Zahlstelle veranlasst die Leistung an die Darlehensgeberin.
Erfüllung a. Der Schenkungsgegenstand ist dem Beschenkten zu übergeben.
Erfüllung. 4.1. Canon wird dem Kunden die Produkte und/oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen und mit aller angemessenen Qualität und Sorgfalt liefern bzw. erbringen.