ANLEIHEBEDINGUNGEN Musterklauseln

ANLEIHEBEDINGUNGEN. Die für die Schuldverschreibungen geltenden Bedingungen (die " Bedingungen") sind wie nachfolgend aufgeführt.
ANLEIHEBEDINGUNGEN. Die für die Schuldverschreibungen geltenden Bedingungen (die "Bedingungen") sind wie nachfol- gend aufgeführt.
ANLEIHEBEDINGUNGEN. Dieser Teil 1 der Endgültigen Bedingungen ist in Verbindung mit den Muster-Anleihebedingungen für Schuldverschreibungen der Volksbank Vorarlberg e.Gen. in der Variante 1 - Fixer Zinssatz (die "Mus- ter-Anleihebedingungen"), die im Prospekt abgedruckt sind, zu lesen. Begriffe, die im Teil 1 dieser Endgültigen Bedingungen nicht anders definiert sind, haben die gleiche Bedeutung, wie sie in den Muster-Anleihebedingungen festgelegt sind. Die Leerstellen und/oder Platzhalter in den auf die Schuldverschreibung anwendbaren Bestimmungen der Muster-Anleihebedingungen gelten als durch die in den Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben ausgefüllt, als ob die Leerstellen in den betreffenden Bestimmungen der Muster- Anleihebedingungen durch diese Angaben ausgefüllt wären. Sämtliche Bestimmungen der Muster- Anleihebedingungen, die sich auf alternative oder wählbare Bestimmungen dieser Endgültigen Bedin- gungen beziehen, die weder angekreuzt oder die als nicht anwendbar erklärt werden, gelten hinsicht- lich dieser Schuldverschreibungen als aus den Muster-Anleihebedingungen gelöscht. Die gemäß den vorstehenden Regeln vervollständigten Muster-Anleihebedingungen stellen die Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen dar (die "Bedingungen"). § 1 Währung. Form. Emissionsart. Stücke- lung. Verbriefung. Verwahrung (Erst-) Begebungstag 11.05.2015 Emissionsart Daueremission Einmalemission Festgelegte Währung Euro Gesamtnennbetrag EUR 5.000.000,00 mit Auf- und Abstockungs- möglichkeit Nennbetrag EUR 500,00 Clearing System Wertpapiersammelbank der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft (CentralSecu- ritiesDepository.Austria) 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxx 0 Euroclear Bank SA/NV, 1210 Brüssel, Bou- xxxxxx xx Xxx Xxxxxx XX, Belgien § 2 Rang Nicht-nachrangig / senior Nachrangig § 3 Zinsen Fixer Zinssatz (Variante 1) Gleichbleibender Zinssatz Verzinsungsbeginn 11.05.2015 Frequenz monatlich quartalsweise halbjährlich jährlich Zinssatz 4,25 % per annum Ansteigender Zinssatz Zinszahlungstag 11.05. Erster Zinszahlungstag 11.05.2016 Zinstagequotient Actual/Actual (ICMA) 30/360 Actual/360 Zinsperioden nicht angepasst angepasst Nullkupon (Variante 2) Variable Verzinsung (Variante 3) Fixer und danach variabler Zinssatz (Vari- ante 4) Bestimmungen über Stückzinsen bei unterjährigen Käufen und/oder Verkäufen sind Stückzinsen zahlbar § 4 Rückzahlung Endfälligkeitstag 11.05.2024 Rückzahlungskurs 100,00 % des Nennbetrags § 5 Kündigung / Vorzeitige Rückzahlung Kündigung nach Xxxx der Emitt...
ANLEIHEBEDINGUNGEN. Im Folgenden ist der Text der Anleihebedingungen (nachfolgend „Anleihebedingungen”) für die Schuldverschrei- bungen abgedruckt. Die endgültigen Anleihebedingungen für die Schuldverschreibungen werden Bestandteil der Globalurkunde.
ANLEIHEBEDINGUNGEN. Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen der Exporo Projekt 91 GmbH
ANLEIHEBEDINGUNGEN. ANLEIHEBEDINGUNGEN
ANLEIHEBEDINGUNGEN. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen sind wie folgt:
ANLEIHEBEDINGUNGEN. Dieser Teil der Endgültigen Bedingungen ist in Verbindung mit den Muster-Bedingungen der Schuldverschreibungen (die „Muster-Bedingungen“) zu lesen, die in Part E. II des Prospekts enthalten sind und begründen vorbehaltlich der nachstehenden Angaben die Bedingungen (die „Bedingungen“). Begriffe, die in den Muster-Bedingungen definiert sind, haben die gleiche Bedeutung, wenn sie in diesen Endgültigen Bedingungen verwendet werden. Die Muster-Bedingungen sehen Elemente vor, die nicht für jede Emission von Schuldverschreibungen relevant sind. Solche Elemente, die nicht relevant sind, werden hinsichtlich einer konkreten Emission von Schuldverschreibungen gelöscht. Sämtliche Bestimmungen der Muster-Bedingungen, die sich auf Elemente dieser Endgültigen Bedingungen beziehen und die in den Endgültigen Bedingungen hinsichtlich einer konkreten Emission von Schuldverschreibungen gelöscht wurden, gelten als in den Muster-Bedingungen gestrichen und solche Regelungen finden auf die Schuldverschreibungen keine Anwendung. Zur Klarstellung: Text, der in diesen Muster-Endgültigen Bedingungen enthalten ist und nicht in eckige Klammern (“[ ]”) gesetzt ist, darf in Endgültigen Bedingungen hinsichtlich einer konreten Emission von Schuldverschreibungen nicht gelöscht werden. Im Fall von Schuldverschreibungen, die (i) Privatinvestoren angeboten werden und/oder (ii) die eine Stückelung von weniger als EUR 100.000 oder dem entsprechenden Betrag in einer anderen Währung haben, begründen konsolidierte Bedingungen die Bedingungen. Die Bedingungen werden der/den maßgeblichen Globalurkunde(n), durch die die Schuldverschreibungen verbrieft werden, angefügt. Eine Kopie der Bedingungen wird Investoren auf Anfrage am Sitz der Emittentin als separates Dokument kostenlos ausgehändigt. Investoren werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Investmententscheidung nicht nur auf diesen Endgültigen Bedingungen und auf dem Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) basieren lassen sollten sondern auch auf den Muster-Bedingungen, die in Part E. II des Prospektes enthalten sind, und den maßgeblichen Bedingungen. Bezugnahmen in diesem Teil der Endgültigen Bedingungen auf Paragraphen und Absätze beziehen sich auf die Paragraphen und Absätze der Anleihebedingungen wie diese im Part E. II des Prospektes abgedruckt sind.
ANLEIHEBEDINGUNGEN. Im Folgenden ist der Text der Anleihebedingungen ("Anleihebedingungen") für die Schuldverschreibungen ab- gedruckt. Die Anleihebedingungen für die Schuldverschreibungen werden Bestandteil der jeweiligen Globalur- kunde. Anleihebedingungen (die "Anleihebedingungen")
ANLEIHEBEDINGUNGEN. Das in Anhang 1 zum Basisprospekt enthaltene Muster für „Anleihebedingungen Schuldverschreibungen“ wird an dieser Stelle durch die nachfolgend abgedruckten Anleihebedingungen für die Schuldverschreibungen konkretisiert (die „Anleihebedingungen“).