Zinstagequotient Musterklauseln

Zinstagequotient. Zinstagequotient" bezeichnet im Hinblick auf die Berechnung des Zinsbetrages auf eine Schuldverschreibung für einen beliebigen Zeitraum (der "Zinsberechnungszeitraum"): wenn (a) der Zinsberechnungszeitraum kürzer oder gleich der Feststellungsperiode ist, in die er fällt, die Anzahl der Tage im Zinsberechnungszeitraum geteilt durch das Produkt aus (x) der Anzahl der Tage in dieser Feststellungsperiode und (y) der Anzahl der Feststellungsperioden die normalerweise in einem Jahr enden würden; und wenn (b) der Zinsberechnungszeitraum länger ist als eine Feststellungsperiode, die Summe aus:
Zinstagequotient. Zinstagequotient" bezeichnet im Hinblick auf die Berechnung des Zinsbetrags auf die Schuldverschreibungen für einen beliebigen Zeitraum (der " Zinsbe-
Zinstagequotient. Zinsen, die auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen sind, werden auf Basis der tatsächlich verstrichenen Tage, geteilt durch 365, berechnet (bzw. falls ein Teil dieses Zeitraums in ein Schaltjahr fällt, auf der Grundlage der Summe von (i) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die in dieses Schaltjahr fallen, dividiert durch 366, und (ii) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die nicht in das Schaltjahr fallen, dividiert durch 365).
Zinstagequotient. Zinstagequotient" bezeichnet im Hinblick auf die Berechnung des Zinsbetrags auf die Schuldverschreibungen für einen beliebigen Zeitraum (der "Zinsberechnungszeitraum"): die Anzahl von Tagen im Zinsberechnungszeitraum dividiert durch 360, wobei die Anzahl der Tage auf der Grundlage eines Jahres von 360 Tagen mit zwölf Monaten zu je 30 Tagen zu ermitteln ist (es sei denn, (A) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraums fällt auf den 31. Tag eines Monats, während der erste Tag des Zinsberechnungszeitraums weder auf den 30. noch auf den 31. Tag eines Monats fällt, in welchem Fall der diesen Tag enthaltende Monat nicht als ein auf 30 Tage gekürzter Monat zu behandeln ist, oder (B) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraums fällt auf den letzten Tag des Monats Februar, in welchem Fall der Monat Februar nicht als ein auf 30 Tage verlängerter Monat zu behandeln ist).
Zinstagequotient. Zinstagequotient" bezeichnet im Hinblick auf die Berechnung eines Zinsbetrags auf eine Schuldverschreibung für einen beliebigen Zeitraum (vom ersten Tag (einschließlich) dieses Zeitraums bis zum letzten Tag (ausschließlich) dieses Zeitraums) (der "Zinsberechnungszeitraum"): (4) Day Count Fraction. "Day Count Fraction" means, in respect of the calculation of an amount of interest on any Note for any period of time (from, and including, the first day of such period to, but excluding, the last day of such period) (the "Calculation Period"):
Zinstagequotient. Der Zinstagequotient gilt sowohl für die Berechnung des zu den Zinsterminen jeweils fälligen Zinsbetrages von Nichtdividendenwerten als auch für die Berechnung von Stückzinsen im Se- kundärmarkt (das ist der Markt für bereits emittierte Nichtdividendenwerte) für einen bestimmten Zinsberechnungszeitraum. Im Falle der Berechnung der Verzinsung für eine Zinsperiode ent- spricht der Zinsberechnungszeitraum der Zinsperiode. Sofern im Konditionenblatt nicht anders geregelt, wird der Zinstagequotient für den Gesamt-Zinsenlauf festgelegt. Der Zinstagequotient bezeichnet bei der Berechnung des Zinsbetrages für einen beliebigen Zeitraum („Zinsberech- nungszeitraum“): ▪ falls „actual/actual-ICMA“ festgelegt ist, (i) wenn der Zinsberechnungszeitraum der regulä- ren Zinsperiode entspricht oder kürzer als diese ist, die Anzahl der Tage in diesem Zins- berechnungszeitraum geteilt durch das Produkt aus (x) der Anzahl der Tage in dieser re- gulären Zinsperiode und (y) der Anzahl der regulären Zinsperioden, die normalerweise in einem Jahr enden; und (ii) wenn der Zinsberechnungszeitraum länger als die reguläre Zins- periode ist, die Summe aus (a) der Anzahl der Tage in diesem Zinsberechnungszeitraum, die in die reguläre Zinsperiode fallen, in der er beginnt, geteilt durch das Produkt aus (x) der Anzahl der Tage in dieser regulären Zinsperiode und (y) der Anzahl der regulären Zins- perioden, die normalerweise in einem Jahr enden und (b) der Anzahl der Tage in diesem Zinsberechnungszeitraum, die in die nächste reguläre Zinsperiode fallen, geteilt durch das Produkt aus (x) der Anzahl der Tage in dieser regulären Zinsperiode und (y) der Anzahl der regulären Zinsperioden, die normalerweise in einem Jahr enden, wobei als reguläre Zinsperiode eine periodische Zinsperiode bezeichnet wird; ▪ falls „actual/365“ festgelegt ist, die tatsächliche Anzahl der Tage des Zinsberechnungszeit- raumes dividiert durch 365 (oder wenn der Zinsberechnungszeitraum in ein Schaltjahr fällt, die Summe der (x) tatsächlichen Anzahl der Tage des in ein Schaltjahr fallenden Teils des Zinsberechnungszeitraums dividiert durch 366 und der (y) tatsächlichen Anzahl der Tage des nicht in ein Schaltjahr fallenden Teils des Zinsberechnungszeitraums dividiert durch 365); ▪ falls „actual/365 (Fixed)“ festgelegt ist, die tatsächliche Anzahl der Tage des Zinsberech- nungszeitraumes dividiert durch 365; ▪ falls „actual/360“ festgelegt ist, die tatsächliche Anzahl der Tage des Zinsberechnungszeit- raumes dividiert durch...
Zinstagequotient. Zinstagequotient (Actual/Actual (ICMA)): bezeichnet im Hinblick auf die Berechnung des Zinsbetrages auf das Schuldscheindarlehen für einen beliebigen Zeitraum (der „Zinsberechnungszeitraum”): 1. falls der Zinsberechnungszeitraum kürzer ist als die Feststellungsperiode, in die er fällt oder ihr entspricht, die Anzahl der Tage in diesem Zinsberechnungszeitraum geteilt durch das Produkt (a) der Anzahl der Tage in dieser Feststellungsperiode und (b) der Anzahl der Feststellungsperioden, die normalerweise in einem Jahr enden; und 2. falls der Zinsberechnungszeitraum länger ist als eine Feststellungsperiode, die Summe aus (a) der Anzahl der Tage in diesem Zinsberechnungszeitraum, die in die Feststellungsperiode fallen, in welcher dieser Zinsberechnungszeitraum beginnt, geteilt durch das Produkt (i) der Anzahl der Tage in dieser Feststellungsperiode und (ii) der Anzahl der Feststellungsperioden, die normalerweise in einem Jahr enden; und (b) der Anzahl der Tage in diesem Zinsberechnungszeitraum, die in die nächste Feststellungsperiode fallen, geteilt durch das Produkt (i) der Anzahl der Tage in dieser Feststellungsperiode und (ii) der Anzahl der Feststellungsperioden, die normalerweise in einem Jahr enden. Es gelten die folgenden Definitionen: Feststellungsperiode: den Zeitraum ab einem Feststellungstermin (einschließlich), der in ein beliebiges Jahr fällt, bis zum nächsten Feststellungstermin (ausschließlich). Feststellungstermin: 28.10.
Zinstagequotient. Zinsperiode Nicht anwendbar Nicht anwendbar Zinszahlungstag(e) Zinszahlungstag (1): Sechster Zinsbeobachtungstag (1) (6.) Zahltag nach dem Zinszahlungstag (2): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (2) Zinszahlungstag (3): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (3) Zinszahlungstag (4): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (4) Zinszahlungstag (5): Fünfter (5.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (5) Zinszahlungstag (6): Sechster (6.) Zahltag nach dem Zinsbeobachtungstag (6) Verzinsungsbeginn 25. April 2024 Nicht anwendbar Ordentliches Kündigungsrecht der Emittentin Nicht anwendbar Mindesthandelsgröße Zulässige Handelsgröße Ein (1) Wertpapier Nicht anwendbar Berechnungsstelle Goldman Sachs International, Xxxxxxxx Xxxxx, 00 Xxxx Xxxx, Xxxxxx XX0X 0XX, Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Hauptprogrammstelle Goldman Sachs Bank Europe SE, Marienturm, Xxxxxxxxxxxx 0- 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx Fiskalstelle Nicht anwendbar Registerstelle Nicht anwendbar Weitere(r) Beauftragte(r) Nicht anwendbar Webseite xxx.xx.xx/xx/xxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx Wertpapierbörse Nicht anwendbar Wertpapiere Deutsche Wertpapiere Maßgebliches Recht Deutsches Recht Nicht anwendbar Einzelindex oder Indexkorb Einzelindex Name des Index/Namen der Indizes MSCI World 4,5% Decrement Index (Reuters Code:
Zinstagequotient. Sind Zinsen auf einen Zeitraum, der kürzer als die Zins- periode ist, zu berechnen, werden auf Basis der tatsächlich verstrichenen Ta- ge, geteilt durch 365, berechnet (bzw. falls ein Teil der Zinsperiode in ein Schaltjahr fällt, auf der Grundlage der Summe von (i) der tatsächlichen Anzahl 2.4 Day Count Fraction. Interest to be calculated for a period which is shorter than the Interest Period, shall be calcu- lated on the basis of the actual number of days elapsed divided by 365 (respec- tively, if a part of the Interest Period is in a leap year, on the basis of the ag- gregate of (i) the actual number of days von Tagen der Zinsperiode, die in die- ses Schaltjahr fallen, dividiert durch 366, und (ii) der tatsächlichen Anzahl von Tagen der Zinsperiode, die nicht in das Schaltjahr fallen, dividiert durch 365). of the Interest Period falling within such leap year divided by 366, and (ii) the actual number of days of the Interest Period falling outside such leap year di- vided by 365). § 3 Endfälligkeit; Vorzeitige Rückzahlung § 3 Final Maturity; Early Redemption
Zinstagequotient. Zinsen, die auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen sind, werden auf Basis der tat- sächlich verstrichenen Tage, geteilt durch 365, berechnet (bzw. falls ein Teil dieses Zeitraums in ein Schaltjahr fällt, auf der Grundlage der Summe von (i) der tatsäch- lichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die in dieses Schaltjahr fallen, dividiert durch 366, und (ii) der tatsächlichen An- zahl von Tagen des Zeitraums, die nicht in das Schaltjahr fallen, dividiert durch 365). 2.4 Day Count Fraction. Interest to be calcu- lated for a period of less than one year shall be calculated on the basis of the actual num- ber of days elapsed divided by 365 (respec- tively, if part of that period falls in a leap year, on the basis of the aggregate of (i) the actual number of days of the relevant interest period falling within such leap year divided by 366, and (ii) the actual number of days of the rel- evant interest period falling outside such leap year divided by 365).