Kündigungsgründe Musterklauseln
Kündigungsgründe. Jeder ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ist berechtigt, seine Schuldverschreibung zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zu ihrem vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (wie in § 5 beschrieben), zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls:
(a) Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag gezahlt werden; oder
(b) die Emittentin die ordnungsgemäße Erfüllung irgendeiner anderen Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen unterlässt und diese Unterlassung nicht geheilt werden kann oder, falls sie geheilt werden kann, länger als 30 Tage fortdauert, nachdem die Emissionsstelle hierüber eine Benachrichtigung von einem Gläubiger erhalten hat, oder
(c) die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt oder ihre Zahlungen einstellt, oder
(d) ein Gericht ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren gegen die Emittentin eröffnet, oder die Emittentin ein solches Verfahren einleitet oder beantragt oder eine allgemeine Schuldenregelung zu Gunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft, oder
(e) die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft und diese Gesellschaft übernimmt alle Verpflichtungen, die die Emittentin im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungen eingegangen ist, oder
(f) in Deutschland irgendein Gesetz, eine Verordnung oder behördliche Anordnung erlassen wird oder ergeht, aufgrund derer die Emittentin daran gehindert wird, die von ihr gemäß diesen Anleihebedingungen übernommenen Verpflichtungen in vollem Umfang zu beachten und zu erfüllen und diese Lage nicht binnen 90 Tagen behoben ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde.
Kündigungsgründe. Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
a. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
b. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
Kündigungsgründe. Tritt ein Kündigungsgrund ein und dauert dieser an, so ist jeder Gläubiger berechtigt, seine sämtlichen Forderungen aus den Schuldverschreibungen durch Abgabe einer Kündigungserklärung gemäß Absatz (2) gegenüber der Emittentin (mit Kopie an die Zahlstelle) fällig zu stellen und (vorbehaltlich von Absatz (3)) deren unverzügliche Rückzahlung zu ihrem Nennbetrag zuzüglich bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung (ausschließlich) nicht gezahlter, aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Jedes der folgenden Ereignisse stellt einen „Kündigungsgrund“ dar:
(1) Events of Default. If an Event of Default occurs and is continuing, each Noteholder shall be entitled to declare due and payable by submitting a Termination Notice pursuant to paragraph (2) to the Issuer (with a copy to the Paying Agent) its entire claims arising from the Notes and demand (subject to paragraph (3)) immediate redemption at the principal amount thereof together with unpaid interest accrued to (but excluding) the date of actual redemption. Each of the following is an “Event of Default”:
(a) die Emittentin zahlt auf die Schuldverschreibungen fällige Zinsbeträge, Kapital oder sonstige Beträge (einschließlich etwaiger Zusätzlicher Beträge oder Aufgeld) nicht innerhalb von drei (3) Tagen (bzw. fünf (5) Tagen im Falle eines technischen Fehlers) nach dem maßgeblichen Fälligkeitstermin; oder
(a) the Issuer fails to pay interest or principal, or any other amounts (including Additional Amounts or premium), if any, due under the Notes within three (3) days (or five (5) days in case of a technical error) from the relevant due date; or
(b) die Emittentin versäumt die ordnungsgemäße Erfüllung einer anderen Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen, und dieses Versäumnis wird, soweit es behoben werden kann, über einen Zeitraum von mehr als dreißig (30) Tagen, nachdem bei der Emittentin (mit Kopie an die Zahlstelle) eine schriftliche Aufforderung von einem Gläubiger gemäß Absatz (2) zur Erfüllung dieser Verpflichtung eingegangen ist, nicht behoben; oder
(b) the Issuer fails to duly perform any other obligation arising from the Notes and such failure, if capable of remedy, continues unremedied for more than thirty (30) days after the Issuer (with a copy to the Paying Agent) has received a written request thereof in the manner set forth in paragraph (2) from a Noteholder to perform such obligation; or
(c) die Emittentin oder die Metalcorp Group erfüllt eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von insgesamt mehr als €2.0...
Kündigungsgründe. 1 Die Arbeitgeberin kann das Arbeitsverhältnis aus einem sachlich hinreichen- den Grund ordentlich kündigen.
2 Eine fristlose Kündigung unbefristeter und befristeter Arbeitsverhältnisse aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich.
Kündigungsgründe. Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
a) aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
b) vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
Kündigungsgründe. Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
a. aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Ein wichtiger Grund liegt nur dann vor, wenn die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses nach Recht und Billigkeit nicht mehr zugemutet werden kann.
b. auf der Grundlage einer Sonderkündigungsvereinbarung kann der/die Auszubildende zum Wechsel des Ausbildungsbetriebes nach einem Ausbildungsjahr kündigen. Die Frist beträgt 6 Monate zum Ende des Ausbildungsjahres. (siehe Buchstabe F)
▇. ▇▇▇ ▇▇▇/dem Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn sie/er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
Kündigungsgründe. Jeder ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ist berechtigt, seine Schuldverschreibungen zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zu ihrem Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (wie in § 5 (3) definiert), zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls:
(a) die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag zahlt; oder
(b) die Emittentin die ordnungsgemäße Erfüllung irgendeiner anderen Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen unterlässt und diese Unterlassung nicht geheilt werden kann oder, falls sie geheilt werden kann, länger als 45 Tage fortdauert, nachdem die Emittentin oder die Emissionsstelle hierüber eine Benachrichtigung von einem Gläubiger erhalten hat; oder
(c) die Emittentin ihre Zahlungen einstellt oder ihre Zahlungsunfähigkeit bekanntgibt; oder
(d) die Emittentin in Liquidation tritt, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses mit einer anderen Gesellschaft, sofern diese Gesellschaft alle Verpflichtungen übernimmt, die die Emittentin im Zusammenhang mit dieser Anleihe eingegangen ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde.
Kündigungsgründe. Jeder Teilschuldverschreibungsgläubiger ist berechtigt, seine Teil- schuldverschreibungen zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zum Nennbetrag, zu- züglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls:
a) die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 15 Tagen nach dem betref- fenden Fälligkeitstag zahlt; oder
b) die Emittentin die ordnungsgemäße Erfüllung irgendeiner anderen Verpflichtung aus den Teilschuldverschreibungen unterlässt und diese Unterlassung nicht geheilt werden kann oder, falls sie geheilt werden kann, länger als 30 Tage fortdauert, nachdem die Hauptzahlstelle hierüber eine Benachrichtigung von einem Teil- schuldverschreibungsgläubiger erhalten hat; oder
c) die Emittentin ihre Zahlungsunfähigkeit androht oder bekannt gibt oder ihre Zah- lungen einstellt; oder
d) ein Gericht ein Insolvenzverfahren gegen die Emittentin eröffnet, oder die Emitten- tin oder eine Aufsichts- oder sonstige Behörde, deren Zuständigkeit die Emittentin unterliegt, ein solches Verfahren einleitet oder beantragt oder die Emittentin eine allgemeine Schuldenregelung zugunsten ihrer Gläubiger anbietet oder trifft; oder
e) die Emittentin aufgelöst oder liquidiert wird, es sei denn, dass die Auflösung oder Liquidation im Zusammenhang mit einer Verschmelzung oder einem sonstigen Zu- sammenschluss mit einem anderen Rechtsgebilde erfolgt, sofern, im Fall der Auf- lösung oder Liquidation der Emittentin, dieses andere Rechtsgebilde alle Verbind- lichkeiten der Emittentin aus den Teilschuldverschreibungen übernimmt; oder
f) die Emittentin ihren Geschäftsbetrieb einstellt oder damit droht; oder
g) irgendein Gesetz, eine Verordnung oder behördliche Anordnung erlassen wird oder ergeht, aufgrund derer die Emittentin daran gehindert wird, die von ihr gemäß diesen Emissionsbedingungen übernommenen Verpflichtungen in vollem Umfang zu beachten und zu erfüllen und diese Lage nicht binnen 90 Tagen behoben ist. Das Kündigungsrecht erlischt, falls der Kündigungsgrund vor Ausübung des Rechts geheilt wurde.
Kündigungsgründe. 11 EVENTS OF DEFAULT
Kündigungsgründe. Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden,
(1) aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist,
(2) wenn der Student vom Studium an der BA Melle ausgeschlossen worden ist,
(3) von dem Studenten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende, wenn er das Studium aufgeben oder sich für eine andere Tätigkeit ausbilden lassen will.
