Ankauf Musterklauseln

Ankauf. Die Emittentin ist berechtigt, Schuldverschreibungen in jedem geregelten Markt oder anderweitig zu jedem beliebigen Preis zu kaufen. Die von der Emittentin erworbenen Schuldverschreibungen können nach Xxxx der Emittentin von ihr gehalten, weiterverkauft oder bei der Emissionsstelle zwecks Entwertung eingereicht werden. Sofern diese Käufe durch öffentliches Angebot erfolgen, muss dieses Angebot allen Gläubigern gemacht werden.
Ankauf. Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen im Markt oder anderweitig zu jedem beliebigen Preis zu kaufen. Die von der Emittentin erworbenen Schuldverschreibungen können nach Xxxx der Emittentin von ihr gehalten, weiterverkauft oder bei der Zahlstelle zwecks Entwertung eingereicht werden.
Ankauf. Die Emittentin und jedes ihrer Tochterunternehmen ist berechtigt, Wertpapiere im Markt oder anderweitig zu jedem beliebigen Preis zu kaufen. Sofern diese Käufe durch öffentliches Angebot erfolgen, muss dieses Angebot allen Gläubigern gegenüber erfolgen. Die von der Emittentin erworbenen Wertpapiere können nach Xxxx der Emittentin von ihr gehalten, weiterverkauft oder entwertet werden.
Ankauf. Die Emittentin ist (mit vorheriger Zustimmung der für die Emittentin zuständigen Aufsichtsbehörde, soweit diese erforderlich ist) berechtigt, Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Kurs zu kaufen. Die von der Emittentin erworbenen Schuldverschreibungen können nach Xxxx der Emittentin von ihr gehalten, weiterverkauft oder bei der Zahlstelle zwecks Entwertung eingereicht werden. Sofern diese Käufe durch öffentliches Rückkaufangebot erfolgen, muss dieses Rückkaufangebot allen Gläubigern gemäß § 11 gemacht werden.
Ankauf. 6.1 Schließen wir mit den Kunden einen Kaufvertrag, wonach wir Edel- metalle vom Kunden ankaufen, so gilt vorrangig ein mit dem Kunden ver- einbarter Preis, ansonsten unser Tagespreis für Ankäufe. Dies gilt auch, wenn das angekaufte Edelmetall erst beim Recycling gewonnen wird.
Ankauf. Die Emittentin ist berechtigt, von Zeit zu Zeit Schuldverschreibungen im Markt oder anderweitig zu jedem beliebigen Preis zu kaufen. Sofern diese Käufe durch öffentliches Angebot erfolgen, muss dieses Angebot allen Gläubigern gemacht werden.
Ankauf. Die Emittentin und/oder Garantin sind berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen im Markt oder anderweitig zu jedem beliebigen Preis zu kaufen (oder den Kauf zu veranlassen). Erworbene Schuldverschreibungen können nach Xxxx der jeweiligen Ankäuferin gehalten oder weiterverkauft bzw. nach Xxxx der Emittentin auch bei der Zahlstelle zur Entwertung eingereicht werden. (2) Purchases. The Issuer and/or Guarantor may at any time purchase (or procure the purchase of) Notes in the open market or otherwise and at any price. Notes purchased may, at the option of the respective purchaser be held or resold or at the option of the Issuer, also be surrendered to the Paying Agent for cancellation.
Ankauf. Die Emittentin ist berechtigt, Teilschuld- verschreibungen im Markt oder anderweitig zu je- dem beliebigen Preis zu kaufen. Die von der Emit- tentin erworbenen Teilschuldverschreibungen können nach Xxxx der Emittentin von ihr gehal- ten, weiterverkauft oder bei der Zahlstelle zur Entwertung eingereicht werden. (2) Purchase. The Issuer is entitled to purchase its own Bonds in the market or elsewhere at any price. The purchased Bonds may at the Issuer’s option be held, resold or handed in to the paying agent for the purpose of cancellation.
Ankauf. Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen im Markt oder anderwei- tig zu jedem beliebigen Preis zu erwerben, sofern dies im Rahmen der gesetzlichen Anforde- rungen zulässig ist. Die von der Emittentin erworbenen Schuldverschreibungen können nach Xxxx der Emittentin von ihr gehalten, weiterverkauft oder bei der Zahlstelle zur Entwertung ein- gereicht werden. [Im Fall von nachrangigen Schuldverschreibungen einfügen: Der Ankauf der Schuldverschreibungen ist nur im Rahmen bestimmter gesetzlicher Beschränkungen zuläs- sig. Hinweis: Gegenwärtig sehen die anwendbaren Rechtsvorschriften vor, dass ein Ankauf der Schuldverschreibungen durch die Emittentin unter anderem nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde zulässig ist.]
Ankauf. Die REBA IMMOBILIEN AG kauft für den Eigenbestand, das angeschlossene Schweizer Family Office und den angeschlossenen Schweizer Hotelfonds, sowie für die von ihr betreuten Mandanten Off Market Immobilien aus den Bereichen Bestandsimmobilien, Projektentwicklungen und Grundstücke. xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx