Anlagen Musterklauseln

Anlagen. (1) Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Bedingungen: Anlage I: Technische Spezifikationen für die Verarbeitung von Geldübertragungsaufträgen Anlage II: TARGET-Ausgleichsregelung Anlage III: Muster für Rechtsfähigkeitsgutachten (capacity opinion) und Ländergutachten (country opinion) Anlage IV: Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs (Business Continuity) und Notfallverfahren Anlage V: Öffnungszeiten und Tagesablauf von TARGET Anlage VI: Entgeltverzeichnis Anlage VII: Anforderungen an das Informationssicherheitsmanagement und das Business-Continuity- Management Anlage VIII: Begriffsbestimmungen
Anlagen. 5.1. Anforderungen, Laufzeiten, Vereinbarungen, Ansprechpartner und sicherheitstechnische Ausrüstung Franken Guss GmbH & Co. KG - Wareneingang: - Laufzeiten gem. separater Vereinbarung (Regellaufzeiten) - Zeitfenster WE 6.00 Uhr – 14.00 Uhr oder nach telefonischer Absprache mit den genannten Ansprechpartnern - Nur seitliche Entladung bei direkter Anlieferung – keine Kofferfahrzeuge - Frachtbrief, Lieferscheine und Zollpapiere mit den erforderlichen Daten müssen vom Fahrer übergeben werden (Rollkarten werden nicht akzeptiert) - Für jede Sendung ist ein separater Frachtbrief zu erstellen. - Warenannahme erfolgt nur an der vorgegebenen WE-Stelle. - Sie sichern die Einhaltung der Vorschriften über Ladungssicherung und die Beachtung der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zu. Franken Guss GmbH & Co. KG - Warenausgang: - Laufzeit gem. separater Vereinbarung (Regellaufzeiten) - Zeitfenster für die Verladung 6.00 Uhr – 14.00 Uhr oder nach telefo- nischer Absprache mit dem genannten Ansprechpartner - Spätverladung bis 24.00 Uhr und Samstagsverladung müssen ohne Mehrkosten gewährleistet sein - Nur seitliche Beladung möglich – keine Kofferfahrzeuge - Standzeiten sind lt. DL-Gespräche kostenfrei - Sie sichern die Einhaltung der Vorschriften über Ladungssicherung (möglichst mit Liftgurte) und die Beachtung der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zu. - LKWs sind mit Schwitzplanen auszurüsten.
Anlagen. Die nachfolgend genannten Anlagen sind Bestandteile des Vertrages:
Anlagen. Das Vermögen des AIF wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und einen oder mehrere der zugelassenen Vermögensgegenstände, wie nachfolgend und in Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben, investiert. Die zugelassenen Anlagen, die nicht zugelassenen Anlagen, die spezifischen Anlagegrenzen, der Derivateeinsatz, die Techniken sowie die spezifischen Regelungen zur Kreditaufnahme sind im Treuhandvertrag und Anhang A „Fonds im Überblick“ nachfolgend beschrieben.
Anlagen. 24.1 Die Anlagen dieses Vertrags sind Bestandteil dieses Vertrags; eine Bezugnahme auf den Vertrag stellt gleichzeitig eine Bezugnahme auf die Anlagen dar. 24.2 Artikel 23 über Änderungen des Vertrags findet auch auf die Änderungen der Anlagen Anwendung.
Anlagen. Folgende Anlagen sind Bestandteil des Vertrags: *) Anlage 1 – Ordnung für Tageseinrichtungen in evangelischer Trägerschaft Anlage 2 – Buchungsbeleg Anlage 3 – Buchungsbeleg für Buchungen mit Ferienzeiten und für Kurzzeitbuchungen Anlage 4 – Elternbeitragstabelle Anlage 5 – Einverständniserklärung zum Erstellen und zur Nutzung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen Anlage 6 – Einwilligungserklärung Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel – Kenntnis- nahme der Aufsichtspflicht bei Veranstaltungen Anlage 7 – Erklärung zum Heimweg des Kindes im Schulalter ohne Aufsicht Anlage 8 – Einwilligung in den Fachdialog zwischen Kindertageseinrichtung und Schule zwischen Hort und Schule Anlage 9 – Belehrung für Personensorgeberechtigte nach § 34 IFSG Anlage 10 – SEPA-Lastschriftmandat Anlage 11 – Vereinbarung zur Vorgehensweise im Fall eines Zeckenstichs Anlage 12 – Infoblatt „Geimpft – geschützt: in Kindertageseinrichtung und Kindertages- pflege“ Augsburg, 18.10.2018 Ort, Datum Unterschrift der Personensorgeberechtigten Unterschrift der Personensorgeberechtigten Augsburg, 18.09.2018 Ort, Datum Unterschrift der Einrichtungsleitung in Vertretung des Rechtsträgers Ich versichere, dass wir mit der Aufnahme unserer Tochter/unseres Sohnes in der Kindertages- einrichtung Kindergarten Dreifaltigkeit einverstanden sind. Ich versichere, dass ich mich mit dem/der anderen Personensorgeberechtigten bei der Auswahl der Kita abgestimmt habe und von diesem/dieser für den Abschluss dieses Vertrages bevollmächtigt bin. Augsburg, 18.10.2018 Ort, Datum Unterschrift der Personensorgeberechtigten Das Kind in seiner von Gott gegebenen Würde und Einzigartigkeit steht im Mittelpunkt des Angebots evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder und der damit verbundenen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsarbeit. Die Arbeit in evangelischen Tageseinrichtungen ist an christlichen Grundsätzen ausgerichtet. Bildung in evangelischer Verantwortung ist untrennbar verbunden mit der Frage, aus welchen Quellen Menschen schöpfen, aus welchen Wurzeln heraus sie sich entfalten, wenn sie ihre Eigenständigkeit zu leben versu- chen. Die Erziehungspartnerschaft von Eltern und pädagogischem Personal ist Bestandteil der Arbeit in evan- gelischen Tageseinrichtungen.
Anlagen. Anlage A Entgeltordnung zum TV-L Gliederung Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung Teil I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen
Anlagen. (1) Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Bedingungen: Anlage I: Parameter der TIPS-Geldkonten – technische Spezifikationen Anlage II: Muster für Rechtsfähigkeitsgutachten (,capacity opinionʻ) und Ländergutachten (,country opinionʻ) Anlage III: Öffnungszeiten und Tagesablauf Anlage IV: Gebührenverzeichnis Anlage V: Technische Voraussetzungen für die TIPS-Anbindung
Anlagen. Anlage ./1.1.(Beschreibung des von der übertragenden Partei gelieferten Materials). Anlage ./1.4. Daten im Zusammenhang mit dem Material, die der übernehmenden Partei durch die übertragende Partei offenbart wurden. Anlage ./1.7. Studienplan Anlage ./10.1. Meilenstein-Zahlungen Alle Anlagen sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
Anlagen. 1. Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Bedingungen: Anlage I: Parameter der T2S-Geldkonten – technische Spezifikationen Anlage II: TARGET2-Ausgleichsregelung bei der Eröffnung und Führung des T2S-Geldkontos Anlage III: Muster für Rechtsfähigkeitsgutachten (capacity opinion) und Ländergutachten (count- ry opinion) Anlage IV: Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs (Business Continuity) und Notfallverfahren Anlage V: Öffnungszeiten und Tagesablauf