Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde Musterklauseln

Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde. Bitte richten Sie bei Unstimmigkeiten Ihre Beschwerden vorrangig an uns oder den betreuenden Vermittler. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich an die unter Punkt 4 genannte zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde. Bitte richten Sie bei Unstimmigkeiten Ihre Beschwerden vorrangig an uns oder den betreuenden Vermittler. Darüber hinaus haben Sie die Mög- lichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxx 00 00, 00000 Xxxx.
Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde. Sie haben die Möglichkeit, sich im Beschwerdefall an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxx oder Xxxxxxxx 0000 00000 Xxxx zu wenden. Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzu- geben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht kön- nen Sie der nachstehenden Information entnehmen.
Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde. Bitte richten Sie bei Unstimmigkeiten Ihre Beschwerden vorrangig an uns oder den betreuenden Vermittler. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich an die unter Punkt 4 genannte zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. Auszug aus dem Deckungskonzept in verkürzter Form (Stand 07/22) ABE2022 Elektronikversicherung bis maximal 250.000 EUR Versichert sind - Solar- bzw. Photovoltaikmodule ✓ - Modultragkonstruktion ✓ - Montagesets, wie z. B. Anschluss-, Befestigungs- und Verbindungssets ✓ - Wechselrichter ✓ - Laderegler, Trafos und Akkumulatoren (wieder aufladbare Batterien) ✓ - Einspeise- und Erzeugungszähler ✓ - Gleich- und Wechselstromverkabelungen ✓ - Überspannungs- und Blitzschutzeinrichtungen ✓ - Überwachungskomponenten ✓ - mobile Peripherie- und Überwachungskomponenten der Photovoltaikanlage ✓ - Wallboxen (Ladestationen für Elektrofahrzeuge), sofern diese mit Solarstrom der versicherten Photovoltaikanlage betrieben werden ✓ Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden, insbesondere durch - Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter ✓ - Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler ✓ - Kurzschluss, Überstrom und Überspannung ✓ - Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion ✓ - Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch ✓ - Wasser, Feuchtigkeit ✓ - Sturm, Frost, Eisgang oder Überschwemmung ✓ - Tierverbiss ✓ - Innere Unruhen ✓ - Erdbeben ✓ Nutzungsausfallentschädigung - je Tag 2 EUR/kWp - Haftzeit bei Anlagen auf reinen Wohngebäuden 12 Monate - Haftzeit bei Anlagen auf Wohn- und Gewerbegebäuden und reinen Xxxxxxxxxxxxxxx 0 Monate (Verlängerung auf 12 Monate gegen Mehrbeitrag) Versicherte Kosten bis 100 % der VS, max. 150.000 EUR - Äufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten ✓ - Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich ✓ - Bewegungs- und Schutzkosten ✓ - Luftfrachtkosten ✓ - Bergungskosten ✓ - Kosten für Erd- und Bauarbeiten, Gerüstgestellung ✓ - Feuerlöschkosten ✓ - Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens ✓ - Mehrkosten durch Technologiefortschritt ✓ - Sachverständigenkosten bei Schäden über 25.000 EUR ✓ Versicherte Kosten mit Entschädigungsgrenze - Datenversicherung 10.000 EUR - Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden 10.000 EUR Auszug aus dem Deckungskonzept in verkürzter Form (Stand 07/22) ABE2022 Erweiterungen - Vorsorgeversicherung 25 % - Innere Betriebsschä...
Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde. Bitte richten Sie bei Unstimmigkeiten Ihre Beschwerden vorrangig an uns oder den betreuenden Vermittler. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich an die unter Punkt 4 genannte zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. § 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen § 2 Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden § 3 Versicherte Interessen § 4 Versicherungsort § 5 Versicherungswert; Versicherungssumme; Unterversicherung § 6 Versicherte und nicht versicherte Kosten § 7 Umfang der Entschädigung § 8 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung § 9 Sachverständigenverfahren § 10 Wiederherbeigeschaffte Sachen § 11 Wechsel der versicherten Sachen § 12 Beitragsanpassung § 1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss § 2 Beginn des Versicherungsschutzes; Dauer und Ende des Vertrages § 3 Prämien; Versicherungsperiode § 4 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie; Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung § 5 Folgeprämie § 6 Lastschriftverfahren § 7 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung § 8 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers § 9 Gefahrerhöhung § 10 Überversicherung § 11 Mehrere Versicherer § 12 Versicherung für fremde Rechnung § 13 Übergang von Ersatzansprüchen § 14 Kündigung nach dem Versicherungsfall § 15 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen § 16 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderungen § 17 Vollmacht des Versicherungsvertreters § 18 Verjährung § 19 Zuständiges Gericht § 20 Anzuwendendes Recht § 21 Sanktionsklausel
Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde. Bitte richten Sie bei Unstimmigkeiten Ihre Beschwerden vorrangig an uns oder den betreuenden Vermittler. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich an die unter Punkt 4 genannte zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, Unfälle passieren im Haushalt, im Beruf und in der Freizeit. Dann hilft Ihre Unfallversicherung. Egal, wo und wann sich der Unfall ereignet. Grundlage für Ihren Vertrag sind diese Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) und - wenn mit Ihnen vereinbart - weitere Bedingungen. Zusammen mit dem Antrag und dem Versicherungsschein legen diese den Inhalt Ihrer Unfallversicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente. Bitte lesen Sie die AUB daher vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. So können Sie auch später, besonders nach einem Unfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen. Wenn ein Unfall passiert ist, benachrichtigen Sie uns bitte möglichst schnell. Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. Auch wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir möchten aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb erklären wir bestimmte Fachbegriffe oder erläutern sie durch Beispiele. Wenn wir Beispiele verwenden, sind diese nicht abschließend.
Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde. Sie haben die Möglichkeit, sich im Beschwerdefall an die Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxx oder Xxxxxxxx 0000 00000 Xxxx zu wenden. In Kooperation mit: Stand 01.04.2020
Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde. Eine Beschwerde kann auch gerichtet werden an: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungs- wirtschaft e. V. hat gemeinsam mit seinen Mitglieds- unternehmen „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten der Versicherten durch die Versicherungsunternehmen“ - einen so genann- ten Code of Conduct - aufgestellt und mit den Daten- schutzaufsichtsbehörden abgestimmt. Die Barmenia- Unternehmen sind diesem Code of Conduct zum 01.04.2013 beigetreten und haben sich damit zu sei- ner Einhaltung verpflichtet. Den vollständigen Wortlaut der Verhaltensregeln kön- nen Sie unter xxx.xxxxxxxxxxx.xxxxxxxx.xx nachle- sen. Sie möchten die Verhaltensregeln gerne in Papier- form erhalten oder haben Fragen dazu? Dann rufen Sie einfach an: Sie erreichen die Barmenia-Kunden- betreuung montags bis freitags von 08:00 - 20:00 Uhr und samstags von 09:00 - 15:00 Uhr unter 0000 000-0000.
Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde. Bitte richten Sie bei Unstimmigkeiten Ihre Beschwerden vorrangig an uns oder den betreu- enden Vermittler. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Auf- sichtsbehörde zu beschweren: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxx 00 00, 00000 Xxxx. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Pflegetagegeld- Versicherung (KV740_201701) Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Pflegetagegeld-Versicherung bestehen aus zwei Teilen, einem allgemeinen Teil I und einem tarifspezi- fischen Teil II. Teil I enthält die grundsätzlichen Festlegungen, die für alle Pflegetagegeld-Versicherungen gelten. Der je Tarif gesondert bestehende Teil II enthält die für den entsprechenden Tarif gültigen Regelungen. Dazu zählt insbesondere die genaue Beschreibung des Leistungsumfangs.
Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde. Eine Beschwerde kann auch gerichtet werden an: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx.