Versicherte Kosten Musterklauseln

Versicherte Kosten. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen
Versicherte Kosten. Versichert sind im Rahmen des in Ziffer 4.1 geregelten Leistungsumfangs nachfolgende Kosten einschließlich notwendiger Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten
Versicherte Kosten. Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten (siehe § 8) ist der Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen. Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten (siehe § 8) sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungs- kosten (siehe § 31) gilt § 12.5 entsprechend.
Versicherte Kosten. Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
Versicherte Kosten a. In Ergänzung zu Ziffer 4.3.4 Nr. 2 sind die dort genannten Kosten für die Sanierung von Schädigungen des Bodens auch dann mitversichert, soweit von diesem Boden keine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht. Versichert sind diese Kosten jedoch nur, sofern sie der Versicherungsnehmer nach einer Betriebsstörung - aufgrund behördlicher Anordnung aufwenden musste oder - diese Kosten nach Abstimmung mit dem Versicherer aufgewendet wurden.
Versicherte Kosten. Versichert sind im Umfang von A2-2.6.1 folgende Kosten einschließlich notwendiger Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten
Versicherte Kosten. 6.3.1 Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für
Versicherte Kosten. 2.1. Versichert sind Kosten für Maßnahmen, auch für erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei einem Schadenereignis zur Abwendung oder Minderung des Schadens für notwendig hal- ten durfte. Der Ersatz dieser Kosten und die Entschädigung für die versi- cherten Sachen betragen zusammen höchstens die Versiche- rungssumme; dies gilt jedoch nicht, soweit Maßnahmen auf Weisung des Versicherers erfolgt sind.
Versicherte Kosten. Versichert sind im Rahmen des in Ziff. 4.1 geregelten Leistungsumfangs nachfolgende Kosten einschließlich notwendiger Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten
Versicherte Kosten. Versichert sind im Rahmen des in Ziffer Q.4.1 geregelten Leistungsumfangs nachfolgende Kosten einschließlich notwendiger Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten Q.5.1 für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen oder Gewässern: