Dauer und Ende des Vertrages Musterklauseln

Dauer und Ende des Vertrages. 16.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Dauer und Ende des Vertrages. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge- schlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kün- digung in Textform zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres von Ihnen in Textform gekündigt werden; die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungs- jahres zugegangen sein. Beim Tod des Versicherungsnehmers gelten die gesetzlichen Rege- lungen.
Dauer und Ende des Vertrages. Ist der Vertrag auf ein Jahr oder eine längere Dauer abgeschlossen, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Vertrag kann, auch wenn er auf eine längere Dauer vereinbart wurde, auf das Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden. Befristete Verträge mit einer kürzeren Dauer als 12 Monate erlöschen mit dem Ablaufdatum. Weitere Kündigungsmöglichkeiten des Versicherungsnehmers: _ Nach Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadens.
Dauer und Ende des Vertrages. 7.1 Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein ange- gebene Zeit abgeschlossen.
Dauer und Ende des Vertrages. (BBVerm)
Dauer und Ende des Vertrages. 2.1. Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Dauer und Ende des Vertrages. 1.1. Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr.
Dauer und Ende des Vertrages. Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ablauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündigung zugegangen ist. Während der ursprünglich vereinbarten Vertrags- laufzeit kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf in Textform kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist. Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres kann der Versicherungsnehmer den Vertrag täglich in Text- form kündigen. Der Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, an dem die Kündigung dem Versicherer zugegangen ist. Der Versicherungs- nehmer kann den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt kündigen. Der Versicherer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf- termin in Textform kündigen. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.