Obliegenheiten des Versicherungsnehmers Musterklauseln

Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad und den Fahrradanhänger jeweils durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte „Rahmenschlösser“) gelten nicht als eigenständige Schlösser.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. 23. Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsneh- mers
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers a) Vor Eintritt des Versicherungsfalles
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers a) Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen zu beschaffen und aufzubewahren über: aa) den Hersteller,
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Die in A4-10.6 genannten Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfü- gungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungs- nehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Fahr- zeuge nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht werden. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzt wird, der die erforderliche Fahrerlaubnis hat. Wenn der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenhei- ten verletzt, gilt B3-3.3 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten).
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. 16.2 Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ih- rem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirk- sam wird. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. 11.1 Der Versicherungsnehmer oder Berechtigte hat
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden und um die Funktionsfähigkeit der Systeme zeitnah wieder herzustellen, muss der Versicherungsnehmer die folgenden drei Schritte unternehmen: