Common use of Allgemein Clause in Contracts

Allgemein. Hiermit willige/n ich/wir ein, dass auf meine/unsere angegebene E-Mail Adresse/n der THS-Rundbrief (das THS-Informationsmedium) gesendet wird. Ich/Wir willige/n ein, dass Film- und Fotoaufnahmen, die im Betreuungsalltag, auf Ausflügen und Festen erstellt werden, und auf denen auch mein/unser Kind abgebildet ist, für Jahresberichte, Chroniken und/o- der Internet-Präsentationen sowie in der Öffentlichkeit (Funk und Fernsehen, öffentliche Veranstaltun- gen) verwendet werden dürfen. Hiermit willige/n ich/wir ein, dass meine/unsere E-Mail Adresse/n als Kontaktadresse dem Elternbeirat der Gruppe, die mein/unser Kind besucht, zur Verfügung gestellt wird. Ich/ Wir erkläre/n hiermit, dass ich gemäß Infektionsschutzgesetz über die gesundheitlichen Anforderun- gen und Mitwirkungspflichten aufgeklärt wurde (Informationen hierzu finden Sie unter www.franziskaner- xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx Rubrik: Service-Download-Informationen zu Sicherheit und Infektionsschutz). Mir ist/Uns sind bei meinem/unserem Kind keine Tatsachen bekannt, die für ein Besuchsverbot gemäß dem Infektionsschutzgesetz sprechen. lch bin/Wir sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind nach Absprache mit dem Personal alleine nach Hause gehen kann. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, alle daraus erwachsenden Ansprüche zu übernehmen und stelle/n die Leitung und das Personal der Tagesheimschule von aller Verantwortung frei. Mein Kind nutzt in der Regel (bitte ankreuzen): 🞏 den Schulbus: O RMV566 Richtung Hanau O Fahrgemeinschaft Richtung Rodgau O MKK51/60 Richtung Neuenhaßlau O Zuber Richtung Seligenstadt 🞏 die öffentlichen Verkehrsmittel 🞏 wird vom Parkplatz abgeholt 🞏 das Fahrrad/ geht zu Fuß Hiermit entbinde ich/wir die pädagogischen Mitarbeiter/innen gegenüber den folgenden Institutio- nen von der Schweigepflicht (nicht Zutreffendes streichen): • Ärzten und anderen Fachdisziplinen • Beratungsstellen • Sozialer Dienst Sonstige Institutionen (Bitte nachfolgend benennen): • Mein/unser Kind darf an Ausflügen der THS, bspw. Wanderungen/Exkursionen teilnehmen. Mein/unser Kind darf nach Absprache mit dem Personal von Ausflugszielen alleine nach Hause gehen. Mein/unser Kind darf unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorlage für Freizeitaktivitäten im trägereigenen Kleinbus mitfahren. Mein/unser Kind darf im Rahmen des Freizeitprogramms in Kleingruppen ab 3 Kindern in Großkrotzen- burg unterwegs sein.

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Samples: fbw.kreuzburg.de

Allgemein. Hiermit willige/n ich/wir einDie Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Zulassung zugestellt. Beanstandungen sind unverzüglich, dass auf meine/unsere angegebene spätestens jedoch 14 Tage nach Emp- fang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Einwendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle von der E-Mail Adresse/n der THS-Rundbrief (das THS-Informationsmedium) gesendet wirdworld energy & water GmbH erstellten Teilnahmerechnungen sind ohne Abzug mit 50 % sofort bei Rech- nungsstellung fällig. Ich/Wir willige/n ein, dass Film- und FotoaufnahmenDie restlichen 50 % sind bis spätestens 11.11.2021 zahlbar. Danach ausgestellte Rechnungen sind sofort in voller Höhe zahl- bar. Rechnungen über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die im Betreuungsalltag, auf Ausflügen und Festen erstellt gesondert in Auftrag gegeben werden, und auf denen auch mein/unser Kind abgebildet istsind mit Rechnungsdatum fällig, für Jahresberichte, Chroniken und/o- der Internet-Präsentationen sowie in der Öffentlichkeit (Funk und Fernsehen, öffentliche Veranstaltun- gen) verwendet werden dürfend.h. Hiermit willige/n ich/wir ein, dass meine/unsere E-Mail Adresse/n als Kontaktadresse dem Elternbeirat der Gruppe, die mein/unser Kind besucht, zur Verfügung gestellt wird. Ich/ Wir erkläre/n hiermit, dass ich gemäß Infektionsschutzgesetz über die gesundheitlichen Anforderun- gen und Mitwirkungspflichten aufgeklärt wurde (Informationen hierzu finden Sie unter www.franziskaner- xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx Rubrik: Service-Download-Informationen zu Sicherheit und Infektionsschutz). Mir ist/Uns sind bei meinem/unserem Kind keine Tatsachen bekannt, die für ein Besuchsverbot gemäß dem Infektionsschutzgesetz sprechen. lch bin/Wir sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind nach Absprache mit dem Personal alleine nach Hause gehen kann. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, alle daraus erwachsenden Ansprüche zu übernehmen und stelle/n die Leitung und das Personal der Tagesheimschule von aller Verantwortung frei. Mein Kind nutzt in der Regel vor Beginn der Veranstaltung, spätestens jedoch ab Leistungs- und Lieferzeitpunkt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten gesandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner. Einzahlun- gen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die E-world ener- gy & water erbeten an: E-world energy & water GmbH Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxx – Xxxxxxxxxxx auf das nachfolgend aufgeführte Bankkonto: Sparkasse Essen, IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00, BIC XXXXXX0XXXX Alle Rechnungen sind 30 Tage nach Fälligkeit und erteilter Rechnung bei Nichtzahlung mit 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; zudem wird für jede Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr von € 5,00 fällig. Die E-world energy & water GmbH kann bei Nichteinhaltung der Zahlungster- mine durch den Aussteller (bitte ankreuzen): 🞏auch wegen der nicht vollständig bezahlten Flä- che) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt V Nr. 11 “Vorzeitige Beendigung des Vertrages“. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann die E-world energy & water GmbH das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aus- steller auf Grund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562a Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Die E-world energy & water GmbH kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkaufen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet die E-world energy & water GmbH nur bei Vorsatz oder gro- ber Fahrlässigkeit. Die Beteiligungspreise gem. Punkt II des Vertrages verstehen sich netto, zuzüglich gegebenenfalls gesetzlich anfallender Umsatzsteuer, andere Ver- brauchs- und/oder Dienstleistungssteuern. Für den Schulbus: O RMV566 Richtung Hanau O Fahrgemeinschaft Richtung Rodgau O MKK51/60 Richtung Neuenhaßlau O Zuber Richtung Seligenstadt �Fall, dass solche Steuern durch � die öffentlichen Verkehrsmittel 🞏 wird vom Parkplatz abgeholt 🞏 das FahrrServices der E-world energy & water GmbH ausgelöst werden, sind diese zusätzlich zum vereinbarten Entgelt fällig. Der Aussteller ist zu einer Kürzung von Zahlungen an die E-world energy & water GmbH um gegenwär- tige oder künftige Steuern (inklusive möglicher Quellensteuern), Abgaben und/oder Gebühren nicht berechtigt. Wenn und soweit der Aussteller gesetz- lich zum Einbehalt und zur Abführung von Steuern, Abgaben und/oder Ge- bühren im Namen der E-world energy & water GmbH verpflichtet ist, so ad/ gdieser Einbehalt eht zu Fuß Hiermit entbinde ich/Lasten des Ausstellers. Der Aussteller stellt wir die pädagogischen Mitarbeiter/innen gegenüber den folgenden Institutio- zum Fäl- ligkeitstag vertraglich vereinbarte Zahlung der Beteiligungspreise sicher und führt die geforderten Abgaben auf eigene Rechnung im Namen der E-world energy & water GmbH in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist an die anfor- dernde Behörde ab. Die nen von der SchweigepfliBehörde ausgestellte Bescheinigung über die Zahlung leitet der Aussteller an die E-world energy & water GmbH innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Bescheinigung weiter. Die Umsatzsteuer richtet sich nach dem Empfängerortsprinzip cht (nicht Zutreffendes streichen): • ÄrzReverse Char- ge). Ausnahmen hiervon sind Eintrittsgelder, Cateringleistungen ten und anderen Fachdisziplinen • Beratungsstellen • Sozialer Dienst Sonstige Institutionen (Bitte nachfolgend benennen): • Mein/unser Kind darf an Ausflügen derEner- gieverbrauch THS, bspw. Wanderungen/Exkursionen teilnehmen. Mein/unser Kind darf nach Abspradie che mit dem Personal von Ausflugszielen alleine nach Hause gehen. Mein/unser Kind darf unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorlage für Freizeitaktivitäten im trägereigenen Kleinbus mitfahren. Mein/unser Kind darf im Rahmen des Freizeitprogramms in Kleingruppen ab 3 Kindern in Großkrotzen- burg unterwegs derzeit 19 % Umsatzsteuer berechnet werdensein.

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Samples: staging-www.e-world-essen.com

Allgemein. Hiermit willige/n ich/wir einMit dem Durchführen der Sprachaufnahmen entstehen Rechte an den Auf- nahmen, dass auf meine/unsere angegebene E-Mail Adresse/n die vorerst uneingeschränkt bei der THS-Rundbrief Sprecherin liegen. Der Auftraggeber darf die Aufnahmen nicht (z.B. durch öffentliche Aus- strahlung, Vervielfältigung, Präsentation etc.) verwerten, ohne die dafür benötigen Lizenzen vorab von der Sprecherin zu erwerben. Mit dem Verwertungsrecht wird die Lizenz erworben, die Sprachaufnahme für den angegebenen Zweck und Zeitraum zu verwenden. Der Auftraggeber erwirbt die jeweiligen Verwertungsrechte erst mit voll- ständiger Zahlung des Rechnungsbetrags. Teilzahlungen des Rechnungs- betrags legitimieren keine Teilnutzungen der Aufnahmen. Werden die Aufnahmen - auch nur in Teilen - darüber hinaus für weitere Veröffentlichungen verwendet, wird ein entsprechendes Nachhonorar fällig, das THS-Informationsmedium) gesendet gesondert verhandelt und vergütet wird. Ich/Wir willige/n einSprachaufnahmen selbst können nicht erworben werden, dass Film- denn Eigentum und FotoaufnahmenCopyright werden nicht übertragen. Auszug als Sprachproben Die Sprecherin behält sich das Recht vor, einen kurzen Auszug aus der Produktion in Form einer Sprachprobe ausschließlich für die Eigenwerbung zu verwenden und zu veröffentlichen, ohne hierfür gesondert die Rechte zu erwerben. Der Auftraggeber kann dieser Erlaubnis jederzeit widersprechen und den Sprecher auffordern, die Sprachprobe zu entfernen. Dem hat der Sprecher innerhalb einer Woche Folge zu leisten. Eine nachträgliche Verwertungsvergütung für die bereits stattgefundene Nutzung oder eine Strafzahlung kann der Auftraggeber in diesem Falle nicht einfordern. Werbelayouts (Funk-, TV-, Kino- und Online-Layouts) Mit der Bezahlung eines Layouts erhält der Auftraggeber das Recht, die Sprach- aufnahme für Präsentationen und Markttests zu verwenden. Im Layout-Stadium ist es dem Auftraggeber ferner gestattet, eine beliebige Anzahl von Motiven aus dem Sprachmaterial zu erstellen. Die Layouts dürfen jedoch keinesfalls ohne Genehmigung ausgestrahlt oder im BetreuungsalltagInternet ausgeliefert oder anderweitig einer breiten Öffentlichkeit z. B. zu Werbe-, Informations- oder Verkaufszwecken zugänglich gemacht werden. Für den Fall der Ausstrahlung bzw. Auslieferung ist zusätzlich zum Layouthonorar ein Verwertungshonorar fällig. Dasselbe gilt für jeden einzelnen Fall der Verwertung von Teilen eines Layouts. Reine Werbespots (Funk-, TV-, Kino- und Online-Reinaufnahmen) Mit der Bezahlung eines einzelnen Spots erhält der Auftraggeber das Recht zur Ausstrahlung des jeweiligen Spots mittels des vereinbarten Mediums innerhalb des vereinbarten Ausstrahlungsgebiets (bei Internet auch der ver- einbarten Auslieferungsanzahl bzw. des vereinbarten Mediabudgets), beschränkt auf Ausflügen und Festen erstellt werden, und auf denen auch mein/unser Kind abgebildet ist, die BRD für Jahresberichte, Chroniken und/o- der Internet-Präsentationen sowie in der Öffentlichkeit (Funk und Fernsehen, öffentliche Veranstaltun- gen) verwendet werden dürfendie Dauer eines Jahres. Hiermit willige/n ich/wir ein, dass meine/unsere E-Mail Adresse/n als Kontaktadresse dem Elternbeirat der Gruppe, die mein/unser Kind besucht, zur Verfügung gestellt wird. Ich/ Wir erkläre/n hiermit, dass ich gemäß Infektionsschutzgesetz über die gesundheitlichen Anforderun- gen und Mitwirkungspflichten aufgeklärt wurde (Informationen hierzu finden Sie unter www.franziskaner- xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx Rubrik: Service-Download-Informationen zu Sicherheit und Infektionsschutz). Mir ist/Uns sind bei meinem/unserem Kind keine Tatsachen bekannt, die für ein Besuchsverbot gemäß dem Infektionsschutzgesetz sprechen. lch bin/Wir sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind nach Absprache mit dem Personal alleine nach Hause gehen kann. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, alle daraus erwachsenden Ansprüche zu übernehmen und stelle/n die Leitung und das Personal der Tagesheimschule von aller Verantwortung frei. Mein Kind nutzt Das Verwertungsrecht gilt in der Regel ab Erstausstrahlung. Wird der Zeitpunkt der Erstausstrahlung nicht genannt, gilt das Verwertungsrecht ab dem Aufnahmedatum. Mit den Ausstrahlungsrechten für die BRD erhält der Auftraggeber auch das Recht zur Ausstrahlung in denjenigen europaweit zu empfangenden Sendern, die ihren Sitz in Deutschland haben. Für Ausstrahlungen in Sendern, deren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, bzw. für jedes weitere Land (bitte ankreuzen): 🞏z. B. Österreich, Schweiz etc.), wird ein weiteres Verwertungshonorar jeweils für das entsprechende Medium fällig. Verwendet der Auftraggeber einen Spot oder (Sprach-)Teile eines Spots zur Herstellung eines anderen oder neuen Funk-, TV-, Kino- oder Onlinespots, so wird jeweils ein weiteres Verwertungshonorar fällig; gleiches gilt für den Schulbus: O RMV566 Richtung Hanau O Fahrgemeinschaft Richtung Rodgau O MKK51/60 Richtung Neuenhaßlau O Zuber Richtung Seligenstadt �Wechsel von einem zum anderen Medium, z. B. wenn aus einem Funkspot (oder Teilen daraus) ein Kinospot wird oder ein TV-Spot im Internet als Preroll verwendet wird. Entsprechendes gilt für � diProduktion und Ausstrahlung von sogenannten Sales-Videos, Industriefilmen, Ladenfunk (POS), auf e öffentlichen Verkehrsmittel 🞏 wird vom Parkplatz abgeholt 🞏 das Fahrrad/ gVeranstalt- ungen etc., wenn diese über ein anderes Medium - insbesondere im Internet - ausgestrahlt oder veröffentlicht werden. Bei der Produktion und Verbreitung von Videos und anderen Multimediaanwendungen, die zum Kauf angeboten oder eht zu Fuß Hiermit entbinde ich/wir die pädagogischen Mitarbeiter/innen gegenüber den folgenden Institutio- Werbezwecken eingesetzt werden, sind zusätzlich - abhängig nen von der Schweigepflicht (nicht Zutreffendes streichen): • Ärzten und anderen Fachdisziplinen • Beratungsstellen • Sozialer Dienst Sonstige Institutionen (Bitte nachfolgend benennen): • Mein/unser Kind darf an Ausflügen der THS, Auflagenhöhe - gesonderte Verwertungshonorare fälligbspw. Wanderungen/Exkursionen teilneDies gilt auch für Streaming-Auslieferungenhmen. Mein/unser Kind darf nach Absprache mit dem Personal von Ausflugszielen alleine nach Hause gehen. Mein/unser Kind darf unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorlage für FreizeitaktivitäEine besondere Stellung ten im trägereigenen Kleinbus mitfaPreisgefüge nehmen regelmäßig nur die Hörfunkspots für Lokalsender ein: Hier ist das Veröffentlichungshonorar günstiger, da das Ausstrahlungsgebiet strikt beschränkt isthren. Mein/unser Kind dEin Lokalfunkspot deckt die Ausstrahlung in beliebig vielen Sendern eines einzigen Lokalbereichs (eine einzelne Stadt / ein einzelner Landkreis) bzw. eine Region mit einem Einzugsgebiet von max. 1 Mio. Einwohner ab. Honorar - Vergütung Durch das Zustandekommen der Zusammenarbeit (z.B. Vorbereitung des Sprechertextes, Produktion- oder Nutzung der Aufnahmen) wird ein Honorar als Vergütung des Sprechers fällig. Die Höhe des Honorars ist vom Auftrags- volumen und der angedachten beziehungsweise tatsächlich erfolgten Nutzung der Sprachaufnahmen abhängig. Das Sprecherhonorar, sowie die damit veräußerten Verwertungslizenzen sollten, wenn möglich, vor dem Produktionstermin zwischen dem Auftraggeber und der Sprecherin eindeutig besprochen und vereinbart werden. Wenn vorab keine Vergütung vereinbart wird oder wenn die während der Aufnahme tatsächlich erbrachte Leistung die vorab vereinbarte Leistung überschreitet (z.B. weitere zu sprechende Motive oder Textalternativen oder ein höherer textlicher Umfang) oder die Nutzung der Aufnahmen umfangreicher als vorab angedacht stattfinden, muss das durch eine angemessene Nachvergütung honoriert werden. Dabei gelten die Empfehlungen der 'Gagenliste Deutscher Sprecher' (GDS) des 'Verbands Deutscher Sprecher' (VDS) in der jeweils aktuellen Version als Mindestgagen. Diese werden auf der Webseite xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx zitiert und umfangreich erklärt. Wird ein Motiv geringer als vorab vereinbart verwertet oder wird arf im Rahmen des Freizeitprogramms in Kleingruppen ab 3 Kindern in Großkrotzen- burg unterwegs Studio nicht der volle vereinbarte Leistungsumfang abgerufen, darf die vereinbarte Vergütung nicht aufgerechnet werden beziehungsweise es besteht kein Recht auf Rückzahlung der Vergütungsein.

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Samples: www.corneliaprescher.com

Allgemein. Hiermit willigeDie Zuordnung zu den objektiven und/n ichoder subjektiven Tarifmerkmalen in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kaskoversicherung erfolgt, sobald und solange die Voraussetzungen erfüllt sind. J.2.1. Anzeigepflicht von Veränderungen Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift „Tarif- merkmale“ aufgeführten Merkmals zur Prämienberechnung muss der Ver- sicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich in Textform anzeigen. J.2.2. Änderungen von Merkmalen zur Prämienberechnung Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags eins der objektiven und/wir ein, dass auf meine/unsere angegebene Eoder subjektiven Tarifmerkmale in der Kraftfahrzeug-Mail Adresse/n der THS-Rundbrief (das THS-Informationsmedium) gesendet wird. Ich/Wir willige/n ein, dass Film- Haftpflicht- und FotoaufnahmenKaskover- sicherung, die im Betreuungsalltagzur Prämienberechnung dienen, berechnet der Versicherer die Prämie neu. Dies kann zu einer Prämiensenkung oder zu einer Prä- mienerhöhung führen. Die neue Prämie gilt ab dem Tag der Änderung. J.2.3. Überprüfung der Merkmale zur Prämienberechnung Der Versicherer ist berechtigt, zu überprüfen, ob die beim Versicherungs- nehmer berücksichtigten Merkmale zur Prämienberechnung zutreffen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherungsunternehmen den Fortbestand der Voraussetzungen auf Ausflügen Verlangen nachzuweisen J.2.4. Folgen von unzutreffenden Angaben J.2.4.1.‌ Hat der Versicherungsnehmer unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Prämienberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und Festen erstellt werdenist deshalb eine zu niedrige Prämie berechnet worden, gilt rückwirkend ab Be- ginn der laufenden Versicherungsperiode die Prämie, die den tatsächlichen Merkmalen zur Prämienberechnung entspricht. J.2.4.2. Hat der Versicherungsnehmer vorsätzlich unzutreffende Angaben beim Vertragsschluss gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb eine zu niedrige Prämie berechnet worden, ist zusätzlich zur Prämienerhöhung eine Vertragsstrafe bei Vertragsschluss in Höhe von 100 von Hundert und während der Laufzeit in Höhe von 50 von Hundert auf denen die Prämie für das Versicherungsjahr zu erheben, in welchem der Versicherer von der Änderung der Voraussetzungen Kenntnis erlangt. J.2.5. Folgen von Nichtangaben Kommt der Versicherungsnehmer der Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für den Versicherungsnehmer ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn - wir den Versicherungsnehmer in Textform auf den dann zu zah- lenden Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben - und der Versicherungsnehmer auch mein/unser Kind abgebildet ist, für Jahresberichte, Chroniken und/innerhalb einer von uns ge- setzten Antwortfrist von mindestens 4 Wochen die zur Überprü- fung der Beitragsberechnung angeforderten Bestätigungen o- der Internet-Präsentationen sowie in der Öffentlichkeit (Funk und Fernsehen, öffentliche Veranstaltun- gen) verwendet werden dürfen. Hiermit willige/n ich/wir ein, dass meine/unsere E-Mail Adresse/n als Kontaktadresse dem Elternbeirat der Gruppe, die mein/unser Kind besucht, zur Verfügung gestellt wird. Ich/ Wir erkläre/n hiermit, dass ich gemäß Infektionsschutzgesetz über die gesundheitlichen Anforderun- gen und Mitwirkungspflichten aufgeklärt wurde (Informationen hierzu finden Sie unter www.franziskaner- xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx Rubrik: Service-Download-Informationen zu Sicherheit und Infektionsschutz). Mir ist/Uns sind bei meinem/unserem Kind keine Tatsachen bekannt, die für ein Besuchsverbot gemäß dem Infektionsschutzgesetz sprechen. lch bin/Wir sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind nach Absprache mit dem Personal alleine nach Hause gehen kann. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, alle daraus erwachsenden Ansprüche zu übernehmen und stelle/n die Leitung und das Personal der Tagesheimschule von aller Verantwortung frei. Mein Kind nutzt in der Regel (bitte ankreuzen): 🞏 den Schulbus: O RMV566 Richtung Hanau O Fahrgemeinschaft Richtung Rodgau O MKK51/60 Richtung Neuenhaßlau O Zuber Richtung Seligenstadt 🞏 die öffentlichen Verkehrsmittel 🞏 wird vom Parkplatz abgeholt 🞏 das Fahrrad/ geht zu Fuß Hiermit entbinde ich/wir die pädagogischen Mitarbeiter/innen gegenüber den folgenden Institutio- nen von der SchweigepflicNachweise ht (nicht Zutreffendes streichen): • Ärzten und anderen Fachdisziplinen • Beratungsstellen • Sozialer Dienst Sonstige Institutionen (Bitte nachfolgend benennen): • Mein/unser Kind darf an Ausflügen der THS, bspw. Wanderungen/Exkursionen teilnehmen. Mein/unser Kind darf nach Absprache mit dem Personal von Ausflugszielen alleine nach Hause gehen. Mein/unser Kind darf unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorlage für Freizeitaktivitäten im trägereigenen Kleinbus mitfahren. Mein/unser Kind darf im Rahmen des Freizeitprogramms in Kleingruppen ab 3 Kindern in Großkrotzen- burg unterwegs nachreichtsein.

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Samples: www.janitos.de

Allgemein. Hiermit willige/n ich/wir ein, dass auf meine/unsere angegebene E-Mail Adresse/n der THS-Rundbrief (das THS-Informationsmedium) gesendet wirdDie DFG bewilligt Personalmittel grundsätzlich in Form von pauschalierten Festbeträ- gen. Ich/Wir willige/n ein, dass Film- und Fotoaufnahmen, die im Betreuungsalltag, auf Ausflügen und Festen erstellt Personalmittel können nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge ver- wendet werden, soweit sich nicht aus diesen Verwendungsrichtlinien oder dem Bewilli- gungsschreiben etwas anderes ergibt. Die Mittel stehen bis zur Höhe des bewilligten Betrages zur Finanzierung tariflich ge- rechtfertigter Zahlungen zur Verfügung. Dazu zählen auch • tarifliche und auf denen auch mein/unser Kind abgebildet gesetzliche Nebenkosten, • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, • tatsächlich geleistete Arbeitgeberanteile zu einer Rentenzusatzversicherung ent- sprechend § 25 TVöD (VBL oder, falls VBL nicht möglich ist, für Jahresberichtevergleichbare Ren- tenzusatzversicherungen max. bis zur Höchstgrenze § 3 Nr. 63 EStG wie zum Bei- spiel VBLU), Chroniken und/o- der Internet-Präsentationen sowie in der Öffentlichkeit (Funk und Fernsehen, öffentliche Veranstaltun- gen) verwendet werden dürfen. Hiermit willige/n ich/wir ein, dass meine/unsere E-Mail Adresse/n als Kontaktadresse dem Elternbeirat der Gruppe• Zulagen, die mein/unser Kind besuchtder Arbeitgeber auf Grundlage des geltenden Tarifrechts gewähren kann, zur Verfügung gestellt wird. Ich/ Wir erkläre/n hiermit, dass ich gemäß Infektionsschutzgesetz über die gesundheitlichen Anforderun- gen und Mitwirkungspflichten aufgeklärt wurde leistungsbezogene Vergütungsbestandteile (Informationen hierzu finden Sie unter www.franziskaner- xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx Rubrik: Service§ 40 TV-Download-Informationen zu Sicherheit und InfektionsschutzL oder vergleich- bare tarifliche Regelungen). Mir ist/Uns sind bei meinem/unserem Kind keine Tatsachen bekannt, die für ein Besuchsverbot gemäß dem Infektionsschutzgesetz sprechenSonstige und außertarifliche Leistungen können nicht zu Lasten von DFG-Mitteln erstat- tet werden. lch bin/Wir sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind nach Absprache mit dem Personal alleine nach Hause gehen kann. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, alle daraus erwachsenden Ansprüche zu übernehmen und stelle/n die Leitung und das Personal der Tagesheimschule von aller Verantwortung frei. Mein Kind nutzt in der Regel (bitte ankreuzen): 🞏 den Schulbus: O RMV566 Richtung Hanau O Fahrgemeinschaft Richtung Rodgau O MKK51/60 Richtung Neuenhaßlau O Zuber Richtung Seligenstadt 🞏 die öffentlichen Verkehrsmittel 🞏 wird vom Parkplatz abgeholt 🞏 das Fahrrad/ geht zu Fuß Hiermit entbinde ich/wir die pädagogischen Mitarbeiter/innen gegenüber den folgenden Institutio- nen von der Schweigepflicht (nicht Zutreffendes streichen): • Ärzten und anderen Fachdisziplinen • Beratungsstellen • Sozialer Dienst Sonstige Institutionen (Bitte nachfolgend benennen): • Mein/unser Kind darf an Ausflügen der THS, bspw. Wanderungen/Exkursionen teilnehmen. Mein/unser Kind darf nach Absprache mit dem Personal von Ausflugszielen alleine nach Hause gehen. Mein/unser Kind darf unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorlage für Freizeitaktivitäten im trägereigenen Kleinbus mitfahren. Mein/unser Kind dSofern arf im Rahder in der Bewilligung genannten Beschäftigungsdauer die für das Vorhaben bewilligten Personalmittel zur Finanzierung der tariflich gerechtfertigten Zah- lungen für das zur Durchführung men des FreizeitprograProjekts notwendige Personal nicht ausreichen (tarifbedingter Mehrbedarf für projektnotwendiges Personal), können auf Antrag zusätz- liche Mittel bereitgestellt werden, soweit das beschäftigte Personal den bewilligten Per- sonalkostenkategorien entspricht (DFG-Vordruck 41.44). xxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/00_00 Grundlage für die Berechnung der Höhe des tarifbedingten Mehrbedarfs ist die tatsäch- liche Beschäftigungsdauer mms in Kleingruppen ab 3 KindMonaten. Ein tarifbedingter Mehrbedarf kann ern in Großkrotzen- burg unterwegs der bewil- ligten Personalkostenkategorie für die Dauer der bewilligten Beschäftigung und des be- willigten Stellenumfangs gewährt werden. Die Mittel für den tarifbedingten Mehrbedarf sind an die Person gebunden, für die der tarifbedingte Mehrbedarf beantragt wurde, eine Umdisposition dieser Mittel ist nicht zulässig. Wird Personal nicht für alle bewilligten Mo- nate eingestellt, können die auf die übrigen Monate entfallenden Personalmittel umdis- poniert werden. Zusätzliche Mittel für einen tarifbedingten Mehrbedarf werden nur dann bereitgestellt und ausgezahlt, wenn bei der Bewilligungsempfängerin bzw. dem Bewilligungsempfänger noch vorhandene oder von diesen noch nicht abgerufenen Mittel zur Deckung des Mehr- bedarfs nicht ausreichen oder diese Mittel für andere projektnotwendige Ausgaben vor- gesehen sind. Zusätzlich bereitgestellte Personalmittel dürfen nur für die angegebene Person verwen- det werden. In dem Antrag auf tarifbedingten Mehrbedarf sind die betreffende Person, die Gründe für den tarifbedingten Mehrbedarf sowie die Verwendung der bewilligten Personalmittel im bisherigen Projektverlauf darzulegensein.

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Samples: www.dfg.de

Allgemein. Hiermit willige/n ich/wir einSofern der Emittent nach Konsultation der Berechnungsstelle feststellt, dass gesellschaftsrechtliche Veränderungen (z. B. Aktiensplit, Kapitalerhöhungen, etc.) wie nachfolgend im Detail beschrieben den Kurs der Namenaktien voraussichtlich auf meineGrund dieses Ereignisses verändert, wird der Wandelpreis gemäss nachstehenden Bestimmungen angepasst. Die Berechnungsstelle hat keinerlei Verpflichtung zur Überprüfung oder Nachforschung, ob ein solches Ereignis oder solche Umstände eingetreten sind, welche zu einer Anpassung des Wandelpreises oder der Anleihensbedingungen gemäss dieser Ziffer 5 führen könnten. Vorbehaltlich Ziffer 5.6 werden die Berechnungen zur Ermittlung des angepassten Wandelpreises gemäss Ziffer 5.2 bis 5.5 von der Berechnungsstelle (gegebenenfalls unter Beizug eines von ihr auf Kosten des Emittenten beauftragten Rechtsberaters und/unsere angegebene E-Mail Adresseoder anderen Experten) vorgenommen. Nach Genehmigung der Berechnungen durch den Emittenten und dessen Revisionsstelle, sind die Berechnungen für alle betroffenen Parteien unter Vorbehalt eines offensichtlichen Irrtums verbindlich. Ungeachtet der nachfolgenden Bestimmungen wird der Wandelpreis nicht angepasst, sofern (i) die Anpassung weniger als 0.1 % des dannzumal gültigen Wandelpreises beträgt und/n der THS-Rundbrief oder (das THS-Informationsmediumii) gesendet wird. Ich/Wir willige/n eindie Anpassung dazu führen würde, dass Film- und Fotoaufnahmender Wandelpreis weniger als der jeweils geltende Nominalwert einer Namenaktie betragen würde. Bei einer Anpassung wird der neue Wandelpreis auf 1 Rappen gerundet. Falls der Emittent (oder eine Drittpartei mit Zustimmung des Emittenten) den Aktionären Bezugsrechte einräumt, wird der dannzumal gültige Wandelpreis durch Multiplikation mit dem Ergebnis der folgenden Formel angepasst: wobei den Elementen in der Formel folgende Bedeutung zukommt: Schlusskursvor Der Schlusskurs einer Namenaktie zum jeweils späteren Zeitpunkt von entweder (i) dem letzten Handelstag bevor die im Betreuungsalltag, auf Ausflügen und Festen erstellt Namenaktien erstmals ohne Bezugsrecht gehandelt werden, und auf denen auch mein/unser Kind abgebildet istoder (ii) dem Handelstag, für Jahresberichte, Chroniken und/o- an dem der Internet-Präsentationen sowie in der Öffentlichkeit (Funk und Fernsehen, öffentliche Veranstaltun- gen) verwendet werden dürfen. Hiermit willige/n ich/wir ein, dass meine/unsere E-Mail Adresse/n als Kontaktadresse dem Elternbeirat der Gruppe, die mein/unser Kind besucht, zur Verfügung gestellt wird. Ich/ Wir erkläre/n hiermit, dass ich gemäß Infektionsschutzgesetz über die gesundheitlichen Anforderun- gen und Mitwirkungspflichten aufgeklärt wurde (Informationen hierzu finden Sie unter www.franziskaner- xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx Rubrik: Service-Download-Informationen zu Sicherheit und Infektionsschutz). Mir ist/Uns sind bei meinem/unserem Kind keine Tatsachen bekannt, die Preis für ein Besuchsverbot gemäß dem Infektionsschutzgesetz sprechen. lch bin/Wir sind damit einverstandenBezugsrecht veröffentlicht wird; relevanter Börsenplatz ist SIX Swiss Exchange, dass mein/unser Kind Zürich Gibt es wegen einer Dekotierung keinen börslichen Handel von Namenaktien, Steuerwert nach Absprache mit dem Personal alleine nach Hause gehen kann. Ich/wir verpflichte/n mich/unsBerechnungspraxis des Steueramtes des Kantons Zürich Wert des Bezugsrechts Der Wert der auf eine Namenaktie entfallenden Bezugsrechte, alle daraus erwachsenden Ansprüche zu übernehmen und stelle/n die Leitung und das Personal der Tagesheimschule von aller Verantwortung frei. Mein Kind nutzt in der Regel (bitte ankreuzen): 🞏 den Schulbus: O RMV566 Richtung Hanau O Fahrgemeinschaft Richtung Rodgau O MKK51/60 Richtung Neuenhaßlau O Zuber Richtung Seligenstadt 🞏 die öffentlichen Verkehrsmittel 🞏 wird vom Parkplatz abgeholt 🞏 das Fahrrad/ geht zu Fuß Hiermit entbinde ich/wir die pädagogischen Mitarbeiter/innen gegenüber den folgenden Institutio- nen von der Schweigepflicht (nicht Zutreffendes streichen): • Ärzten und anderen Fachdisziplinen • Beratungsstellen • Sozialer Dienst Sonstige Institutionen (Bitte nachfolgend benennen): • Mein/unser Kind darf an Ausflügen der THS, bspw. Wanderungen/Exkursionen teilnehmen. Mein/unser Kind darf nach Absprache mit dem Personal von Ausflugszielen alleine nach Hause gehen. Mein/unser Kind darf unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorlage für Freizeitaktivitäten im trägereigenen Kleinbus mitfahren. Mein/unser Kind darf im Rahmen des Freizeitprogramms in Kleingruppen ab 3 Kindern in Großkrotzen- burg unterwegs sberechnet gemäss nachfolgender Formel:ein.

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Samples: www.peachproperty.com

Allgemein. Hiermit willigeDie Zuordnung zu den objektiven und/n ichoder subjektiven Tarifmerkmalen (G/wir einH TB) in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kaskoversicherung erfolgt, dass auf meinesobald und solange die Voraussetzungen erfüllt sind. J.2.1. Anzeigepflicht von Veränderungen Die Änderung eines im Versicherungsschein unter der Überschrift „Tarif- merkmale“ aufgeführten Merkmals zur Prämienberechnung muss der Ver- sicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich in Textform anzeigen. J.2.2. Änderungen von Merkmalen zur Prämienberechnung Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags eins der objektiven und/unsere angegebene Eoder subjektiven Tarifmerkmale in der Kraftfahrzeug-Mail Adresse/n der THS-Rundbrief (das THS-Informationsmedium) gesendet wird. Ich/Wir willige/n ein, dass Film- Haftpflicht- und FotoaufnahmenKaskover- sicherung, die im Betreuungsalltagzur Prämienberechnung dienen, berechnet der Versicherer die Prämie neu. Dies kann zu einer Prämiensenkung oder zu einer Prä- mienerhöhung führen. Die neue Prämie gilt ab dem Tag der Änderung. J.2.3. Überprüfung der Merkmale zur Prämienberechnung Der Versicherer ist berechtigt, zu überprüfen, ob die beim Versicherungs- nehmer berücksichtigten Merkmale zur Prämienberechnung zutreffen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherungsunternehmen den Fortbestand der Voraussetzungen auf Ausflügen Verlangen nachzuweisen. J.2.4. Folgen von unzutreffenden Angaben J.2.4.1. Hat der Versicherungsnehmer unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Prämienberechnung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und Festen erstellt werdenist deshalb eine zu niedrige Prämie berechnet worden, und auf denen auch mein/unser Kind abgebildet ist, für Jahresberichte, Chroniken und/o- gilt rückwirkend ab Be- ginn der Internet-Präsentationen sowie in der Öffentlichkeit (Funk und Fernsehen, öffentliche Veranstaltun- gen) verwendet werden dürfen. Hiermit willige/n ich/wir ein, dass meine/unsere E-Mail Adresse/n als Kontaktadresse dem Elternbeirat der Gruppelaufenden Versicherungsperiode die Prämie, die mein/unser Kind besuchtden tatsächlichen Merkmalen zur Prämienberechnung entspricht. J.2.4.2. Hat der Versicherungsnehmer vorsätzlich unzutreffende Angaben beim Vertragsschluss gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb eine zu niedrige Prämie berechnet worden, ist zusätzlich zur Verfügung gestellt wird. Ich/ Wir erkläre/n hiermitPrämienerhöhung eine Vertragsstrafe bei Vertragsschluss in Höhe von 100 von Hundert und während der Laufzeit in Höhe von 50 von Hundert auf die Prämie für das Versicherungsjahr zu erheben, dass ich gemäß Infektionsschutzgesetz über die gesundheitlichen Anforderun- gen und Mitwirkungspflichten aufgeklärt wurde (Informationen hierzu finden Sie unter www.franziskaner- xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx Rubrik: Service-Download-Informationen zu Sicherheit und Infektionsschutz). Mir ist/Uns sind bei meinem/unserem Kind keine Tatsachen bekannt, die für ein Besuchsverbot gemäß dem Infektionsschutzgesetz sprechen. lch bin/Wir sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind nach Absprache mit dem Personal alleine nach Hause gehen kann. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, alle daraus erwachsenden Ansprüche zu übernehmen und stelle/n die Leitung und das Personal in welchem der Tagesheimschule von aller Verantwortung frei. Mein Kind nutzt in der Regel (bitte ankreuzen): 🞏 den Schulbus: O RMV566 Richtung Hanau O Fahrgemeinschaft Richtung Rodgau O MKK51/60 Richtung Neuenhaßlau O Zuber Richtung Seligenstadt 🞏 die öffentlichen Verkehrsmittel 🞏 wird vom Parkplatz abgeholt 🞏 das Fahrrad/ geht zu Fuß Hiermit entbinde ich/wir die pädagogischen Mitarbeiter/innen gegenüber den folgenden Institutio- Versicherer nen von der SchweigepflicÄnderung der Voraussetzungen Kenntnis erlangt. J.2.5. Folgen von Nichtangaben Kommt der Versicherungsnehmer der Aufforderung schuldhaft ht (nicht Zutreffendes streichen): • Ärznach, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für den Versicherungsnehmer ungünstigsten Annahmen zu berechnen, wenn - wir den Versicherungsnehmer in Textform auf den dann zu zahlen- den Beitrag ten und anderen Fachdisziplinen • Beratungsstellen • Sozialer Dienst Sonstige Institutionen (Bitte nachfolgend benennen): • Mein/unser Kind darf an Ausflüdie dabei zugrunde gelegten Annahmen hingewie- sen haben - und gen der THS, bspw. Wanderungen/Exkursionen teilnehmen. Mein/unser Kind darf nach Absprache mit dem PersoVersicherungsnehmer auch innerhalb einer nal von Ausflugszielen alleine nach Hause gehen. Mein/unser Kind darf unter Berücksichtiguns gesetz- ten Antwortfrist von mindestens 4 Wochen die zur Überprüfung ung der gesetzlichen Vorlage für Freizeitaktivitäten im trägereigenen Kleinbus mitfahren. Mein/unser Kind darf im Rahmen des Freizeitprogramms in Kleingruppen ab 3 Kindern in Großkrotzen- burg unterwegs Beitragsberechnung angeforderten Bestätigungen oder Nachweise nicht nachreichtsein.

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Allgemein. Hiermit willige/n ich/wir einDer Einleitungssatz enthält eine sprachliche Präzisierung ohne materielle Auswir- kung. Gemäss Artikel 160 Absatz 1 des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht vom 18. Dezember 1987 (IPRG; SR 291) untersteht die schweizerische Zweignieder- lassung eines ausländischen Unternehmens grundsätzlich dem schweizerischen Recht. Im IPRG ist der Begriff der Zweigniederlassung jedoch nicht definiert. Nach konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichts ist darunter ein kaufmännischer Be- trieb zu verstehen, der zwar rechtlich Teil einer Hauptunternehmung ist von der er abhängt, der aber in eigenen Räumlichkeiten dauernd eine gleichartige Tätigkeit wie jene ausübt und dabei über eine gewisse wirtschaftliche und geschäftliche Unabhän- gigkeit verfügt (vgl. Urteil 4 C.373/2004 E 2.2; ferner BGE 117 II 85 E 3; grundle- gend BGE 76 I 150 E 2; Xxxxxxx Xxxxxxxx, in: Internationales Privatrecht Art. 1-200 IPRG, Art. 000 XXXX, X. 000 f.). Mit anderen Worten referenziert Artikel 160 Ab- satz 1 IPRG auf die Zweigniederlassung im handelsregisterrechtlichen Sinne. In der Vergangenheit erteilte die FINMA auch Bewilligungen zum Geschäftsbetrieb an Niederlassungen, welche (insbesondere deshalb, weil sie nicht über eine hinrei- chende Unabhängigkeit verfügten) nicht im Handelsregister eingetragen waren. Wichtige schweizerische Rechtsnormen gelten aber nicht ohne weiteres für diejenigen Niederlassungen von ausländischen Versicherungsunternehmen, welche nicht im Handelsregister eingetragen sind. Um solche Niederlassungen umfassend der Schwei- zerischen Rechtsordnung zu unterstellen und um hier eine gewisse Rechtsunsicherheit zu beseitigen, wird neu statuiert, dass diese zwingend im Handelsregister eingetragen werden müssen. Ausländische Versicherungsunternehmen, welche in der Schweiz be- reits eine Versicherungstätigkeit ausüben, erhalten eine sechsmonatige Übergangfrist zur Eintragung ihrer Niederlassung im Handelsregister (vgl. Art. 90a). Die Anpassung erfolgt im Sinne einer Harmonisierung mit dem ebenfalls geänderten Artikel 9. Lloyd's oder Lloyd's of London als solches ist ein Rechtssubjekt des englischen Rechts gestützt auf meine/unsere angegebene Everschiedene Sondergesetze (the Lloyd's Acts etc.). Diese Society oder Corporation of Lloyd's hat auch eine im Handelsregister eingetragene Zweignie- derlassung in Zürich. Dieses Rechtssubjekt selbst ist nicht Versicherer, sondern als Vereinigung seiner Mitglieder für die Unterstützung, Infrastruktur und Beaufsichti- gung etc. des Geschäfts der einzelnen Mitglieder zuständig und wird daher gemeinhin als sog. Versicherungsmarkt bezeichnet. Die eigentliche Versicherung erfolgt durch die einzelnen Mitglieder von Lloyd's (sog. names), von denen sich einige oder viele für die einzelne Versicherung zu Syndikaten zusammenschliessen, die von einem ma- naging agent geleitet werden, der auch Verpflichtungen zulasten der einzelnen Mit- glieder eingehen kann. Die Versicherer werden dann als «Lloyd's underwriters (Lon- don) (ev. subscribing to Policy No. XXX)» oder als «the association of underwriters known as Lloyd's» bezeichnet. Jedes Mitglied des Syndikats haftet dabei mit einem Vermögen für seine eigene Quote an dem durch das jeweilige Syndikat versicherten Risiko; zwischen den Mitgliedern besteht dabei keine Solidarhaftung. Lloyd's oder Lloyd's of London ist als Rechtssubjekt des englischen Rechts grund- sätzlich partei- und damit auch rechtsfähig. Dem gegenüber ist «Lloyd's underwriters (London) (ev. subscribing to Policy No. XXX)» oder «the association of underwriters known as Lloyd's» als solche nicht rechtsfähig, auch nicht nach englischem Recht, und daher auch nicht parteifähig. Das jeweilige Syndikat für einen spezifischen Ver- sicherungsvertrag erscheint nach schweizerischem Recht am ehesten als einfache Ge- sellschaft der names, weshalb nur diese partei-Mail Adresse/n und prozessfähig sind. Aufgrund feh- lender Partei- und Prozessfähigkeit ist auf Klagen im Namen der THS-Rundbrief «Lloyd's underwri- ters (London) (ev. subscribing to Policy No. XXX)» oder «the association of under- writers known as Lloyd's» oder gegen diese jeweils auch nicht einzutreten, es sei denn, es käme zu einer Berichtigung, indem sämtliche Mitglieder der betroffenen Versiche- rungspolice als Kläger bzw. Beklagte auftreten. Um diese Unklarheiten zu beseitigen und für allfällige Zivil- und Aufsichtsverfahren Rechtssicherheit zu schaffen, wird neu eine Sonderregelung für Lloyd’s als einzigar- tigem Versicherungsmarkt ins VAG aufgenommen. Die Regelung im VAG erfolgt dabei in Anlehnung an das THS-Informationsmedium) gesendet wirdRecht in der Europäischen Union, in welchem, soweit er- sichtlich, eine ähnliche Sonderregelung ebenfalls im Versicherungsaufsichtsrecht der jeweiligen Mitgliedstaaten verankert ist. Ich/Wir willige/n einDurch die Aufnahme dieser Sonderregelung für Lloyd’s als einzigartigem Versiche- rungsmarkt wird überdies auch klargestellt, dass Film- und Fotoaufnahmendie Artikel 57–59 (zusätzliche si- chernde Massnahmen für ausländische Versicherungsunternehmen) ebenfalls für Lloyd’s gelten. Gemäss geltendem Artikel 17 Absatz 2 muss ein schweizerisches Versicherungsun- ternehmen seine ausländischen Versicherungsbestände durch ein gebundenes Vermö- gen sicherstellen, die sofern nicht im BetreuungsalltagAusland eine gleichwertige Sicherheit geleistet wer- den muss. Diese Regelung benachteiligt im Ausland tätige schweizerische Versiche- rungsunternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten, auf Ausflügen welche ausschliess- lich dem lokalen Schutzregime unterliegen und Festen erstellt werden, und auf denen auch mein/unser Kind abgebildet ist, für Jahresberichte, Chroniken und/o- der Internet-Präsentationen sowie in der Öffentlichkeit (Funk und Fernsehen, öffentliche Veranstaltun- gen) verwendet werden dürfen. Hiermit willige/n ich/wir ein, dass meine/unsere E-Mail Adresse/n als Kontaktadresse dem Elternbeirat der Gruppe, die mein/unser Kind besucht, zur Verfügung gestellt wird. Ich/ Wir erkläre/n hiermit, dass ich gemäß Infektionsschutzgesetz über die gesundheitlichen Anforderun- gen und Mitwirkungspflichten aufgeklärt wurde (Informationen hierzu finden Sie unter www.franziskaner- xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx Rubrik: Service-Download-Informationen zu Sicherheit und Infektionsschutz). Mir ist/Uns sind bei meinem/unserem Kind keine Tatsachen bekannt, die für ein Besuchsverbot gemäß dem Infektionsschutzgesetz sprechen. lch bin/Wir sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind nach Absprache mit dem Personal alleine nach Hause gehen kann. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, alle daraus erwachsenden Ansprüche zu übernehmen und stelle/n die Leitung und das Personal der Tagesheimschule von aller Verantwortung frei. Mein Kind nutzt somit in der Regel (bitte ankreuzen): 🞏 den Schulbus: O RMV566 Richtung Hanau O Fahrgemeinschaft Richtung Rodgau O MKK51/60 Richtung Neuenhaßlau O Zuber Richtung Seligenstadt �je nach Land) in ihrer Anlagepolitik freier sind. Im Sinne einer Deregulierung wird vorgeschlagen, ausländische Versicherungsbe- stände ausländischer Niederlassungen von schweizerischen Versicherungsunterneh- men oder solchen, � die öffentlichen Verkehrsmittel 🞏 wird vom Parkplatz abgeholt 🞏 das Fahrrad/ geht zu Fuß Hiermit entbinde ich/wir die pädagogischen Mitarbeiter/innen gegenüber den folgenden Institutio- ihnen im Aufsichtsverfahren zugeordnet werden, neu nen von der Schweigepflicht (nicht Zutreffendes streichen): • Ärzten und anderen Fachdisziplinen • Beratungsstellen • Sozialer Dienst Sonstige Institutionen (Bitte nachfolgend benennen): • Mein/unser Kind darf an Ausflügen derSicherstellung durch ein gebundenes Vermögen auszunehmen. Damit verfügen diese schweizerischen Versicherungsunternehmen neu gegenüber ihren ausländischen Kon- kurrenten über gleich lange Spiesse THS, weil sie neu ebenfalls ausschliesslich dem loka- len Schutzregime unterworfen sindbspw. Wanderungen/Exkursionen teilnehmen. Mein/unser Kind darf nach Absprache mit dem PersoNicht erfasst nal von Ausflugszielen alleine nach Hause gehen. Mein/unser Kind darf unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorlage für Freizeitaktivitädieser Deregulierung sollen Versicherungsunternehmen werden, welche ohne Niederlassung ten im trägereigenen Kleinbus mitfaAusland grenzüberschreitend Versicherungen anbie- ten, sofern dies die ausländische Rechtsordnung zulässthren. Mein/unser Kind dIn diesen Fällen ist davon auszugehen, dass unter anderem die zusätzliche Sicherheit durch das gebundene Ver- mögen in der Schweiz für die ausländischen Versicherungsnehmerinnen und –nehmer wesentlich war, den Versicherungsvertrag abzuschliessen. Mit der vorgenommenen Änderung des Artikels 17 Absatz 2 entfällt die – sehr schwierige und aufwendige – Prüfung der Gleichwertigkeit des ausländischen Auf- sichtsregims, denn es soll nicht mehr zwischen gleichwertigen und nicht gleichwerti- gen ausländischen Rechtsordnungen unterschieden werden. Ausfälle ausländischer Versicherungsbestände können weiterhin arf im Rahschweizerischen Konkurs men des Freizeitprograschweizerischen Versicherungsunternehmens geltend gemacht werden. Es wird darauf verzichtet, mms in Kleingruppen ab 3 Kindselektiven Fällen noch ein Spezialsubstrat inländischen gebundenen Vermögens zwischen das ausländische Schutzregime und die Anmel- dung und Abwicklung des verbleibenden Ausfalls im schweizerischen Konkurs ein- zuschieben. Damit erhöht sich die Klarheit der Rechtslage erheblich und schwierige Wertungen und mögliche Friktionen können vermieden werden, was die Koordination im Fall der Sanierung oder des Konkurses erleichtert. Klar ist zudem nach wie vor, dass Verträge von schweizerischen Versicherungsunter- nehmen, welche mit ausländischen Versicherungsnehmerinnen und -nehmern ern in Großkrotzen- burg unterwegs der Schweiz abgeschlossen und geführt werden, von der Änderung nicht erfasst werden. Auf diese ist die allgemeine Regel nach Artikel 17 Absatz 1 anwendbar. Ebenfalls nicht erfasst werden Verträge, welche ausländische Tochtergesellschaften von schweizerischen Versicherungsunternehmen im Ausland mit ausländischen Ver- sicherungsnehmerinnen und -nehmer abschliessen. Auf diese Verträge ist allerdings auch die allgemeine Regel nach Artikel 17 Absatz 1 nicht anwendbar, weil auf solche Verträge das Recht des jeweiligen ausländischen Staates zur Anwendung gelangt. Heute schreibt der Bundesrat gestützt auf Artikel 20 den Versicherungsunternehmen in den Artikel 70 ff. AVO (vgl. insb. Art. 79 und 83 AVO) detailliert vor, welche Ver- mögenswerte dem gebundenen Vermögen zugewiesen werden können. Neu verzich- tet der Bundesrat auf ausführliche Anlagevorschriften und regelt die Bestellung des gebundenen Vermögens ausgehend vom Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (prudent persons principle). Der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht spiegelt die Anforderungen an die Ka- pitalanlage des gebundenen Vermögens sowie das dazugehörige Risikomanagement wider. Versicherungsunternehmen dürfen demnach ihr gebundenes Vermögen nur in solche Kapitalanlagen investieren, deren Natur und Risiken sie genau verstehen und infolgedessen auf aktuelle Entwicklungen jederzeit angemessen reagieren können. Mit dieser Anpassung wird den Versicherungsunternehmen in Anlehnung an Sol- vency II grössere Flexibilität bei der Kapitalanlage des gebundenen Vermögens ge- währt. Diese formale Anpassung lehnt sich «spiegelbildlich» an die Formulierung in Ab- satz 2 an. Sie entspricht der Solvency-II-Regelung (und jener der Vorgängerrichtli- nien). Artikel 21 ist dieser Regelung nachgebildetsein.

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Allgemein. Hiermit willige/n ich/wir einVorbehältlich Ziffer 3.4 der Anleihebedingungen werden die Obligationen (i) zu einem festen Zinssatz von 3.00 % des Nominalbetrags pro Jahr (der "Festzinssatz") ab dem Liberierungsdatum am 30. September 2017 (ausschliesslich) bis zum ersten Kündigungstermin am 30. September 2022 (einschliesslich) (der "Erste Kündigungstermin") verzinst, dass auf meine/unsere angegebene E-Mail Adresse/n zahlbar rückwirkend jeweils am 30. September eines jeden Jahres (jeweils ein "Festzinszahlungstag"), beginnend am 30. September 2018 bis zum Ersten Kündigungstermin (einschliesslich); und danach (ii) zu einem von der THS-Rundbrief Berechnungsstelle gemäss Ziffer 3.3 der Anleihebedingungen festgesetzten variablen Zinssatz, zahlbar vierteljährlich rückwirkend jeweils am 31. Dezember, 31. Xxxx, 30. Juni und 30. September eines jeden Jahres (das THS-Informationsmedium) gesendet wirdder "Variable Zinszahlungstag"), beginnend am 31. Ich/Wir willige/n einDezember 2022. Die Verzinsung der Obligationen endet an dem zur Rückzahlung festgelegten Fälligkeitstag, dass Film- und Fotoaufnahmenes sei denn, die Rückzahlung der Anleihe wird am Fälligkeitstag ohne rechtlichen Grund einbehalten, verweigert oder deren Zahlungsverzug erfolgt auf andere Weise. In einem solchen Fall fallen die Zinsen, wie im Betreuungsalltagersten Absatz von Ziffer 3.1 festgelegt, auf Ausflügen und Festen erstellt werdenzum relevanten festen oder variablen Zinssatz weiterhin an, und zwar bis zu dem Tag, an dem alle im Zusammenhang mit den Obligationen geschuldeten Beträge beim Obligationär oder zugunsten des jeweiligen Obligationärs eingehen. Fällt ein Zahlungstag auf denen auch mein/unser Kind abgebildet einen Tag, der kein Bankarbeitstag ist, für Jahresberichteerfolgt die entsprechende Zahlung am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag. Die Obligationäre und Xxxxxxxxxxxxx sind nicht berechtigt, Chroniken und/o- der Internet-Präsentationen sowie in der Öffentlichkeit (Funk und Fernsehen, öffentliche Veranstaltun- gen) verwendet werden dürfen. Hiermit willige/n ich/wir ein, dass meine/unsere E-Mail Adresse/n als Kontaktadresse dem Elternbeirat der Gruppe, die mein/unser Kind besucht, zur Verfügung gestellt wird. Ich/ Wir erkläre/n hiermit, dass ich gemäß Infektionsschutzgesetz über die gesundheitlichen Anforderun- gen und Mitwirkungspflichten aufgeklärt wurde (Informationen hierzu finden Sie unter www.franziskaner- xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx Rubrik: Service-Download-Informationen aufgrund dieser Aufschiebung zusätzliche Zinsen oder sonstige Zahlungen zu Sicherheit und Infektionsschutz). Mir ist/Uns sind bei meinem/unserem Kind keine Tatsachen bekannt, die für ein Besuchsverbot gemäß dem Infektionsschutzgesetz sprechen. lch bin/Wir sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind nach Absprache mit dem Personal alleine nach Hause gehen kann. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, alle daraus erwachsenden Ansprüche zu übernehmen und stelle/n die Leitung und das Personal der Tagesheimschule von aller Verantwortung frei. Mein Kind nutzt in der Regel (bitte ankreuzen): 🞏 den Schulbus: O RMV566 Richtung Hanau O Fahrgemeinschaft Richtung Rodgau O MKK51/60 Richtung Neuenhaßlau O Zuber Richtung Seligenstadt 🞏 die öffentlichen Verkehrsmittel 🞏 wird vom Parkplatz abgeholt 🞏 das Fahrrad/ geht zu Fuß Hiermit entbinde ich/wir die pädagogischen Mitarbeiter/innen gegenüber den folgenden Institutio- nen von der Schweigepflicht (nicht Zutreffendes streichen): • Ärzten und anderen Fachdisziplinen • Beratungsstellen • Sozialer Dienst Sonstige Institutionen (Bitte nachfolgend benennen): • Mein/unser Kind darf an Ausflügen der THS, bspw. Wanderungen/Exkursionen teilnehmen. Mein/unser Kind darf nach Absprache mit dem Personal von Ausflugszielen alleine nach Hause gehen. Mein/unser Kind darf unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorlage für Freizeitaktivitäten im trägereigenen Kleinbus mitfahren. Mein/unser Kind darf im Rahmen des Freizeitprogramms in Kleingruppen ab 3 Kindern in Großkrotzen- burg unterwegs verlangensein.

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Allgemein. Hiermit willige/n ich/wir einBitte lesen Sie diesen Lizenzvertrag sorgfältig, bevor Sie die Software installieren. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürliche oder als juristische Person) und der Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch die teilnehmenden Gerichten und Behörden; nachfolgend: Lizenzgeber) für das Programm "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" sowie möglicherweise dazugehörige Medien, gedruckte Materialien und Dokumentation im "Online"- oder elektronischen Format umfasst ("Software"). Die Software umfasst auch sämtliche Updates und Ergänzungen zu der ursprünglich von dem Lizenzgeber gelieferten bzw. bereitgestellten Software. Indem Sie die Software installieren, kopieren, downloaden, anderweitig verwenden oder darauf zugreifen, erklären Sie sich mit den Bestimmungen des Endbenutzer- Lizenzvertrags und deren Beachtung einverstanden. Falls Sie den Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrages nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren oder zu verwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass auf meine/unsere angegebene E-Mail Adresse/n es nach dem Stand der THS-Rundbrief (das THS-Informationsmedium) gesendet wird. Ich/Wir willige/n einTechnik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass Film- sie in allen Kombinationen und Fotoaufnahmen, die Anwendungen fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist daher nur eine im BetreuungsalltagSinne der Beschreibung und Benutzungsanleitung grundsätzlich nutzbare Software. Sie wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung lizenziert. Die Software "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" wird lizensiert, auf Ausflügen und Festen erstellt werden, und auf denen auch mein/unser Kind abgebildet ist, für Jahresberichte, Chroniken und/o- nicht verschenkt. Sie ist urheberrechtlich geschütztes Eigentum der Internet-Präsentationen sowie in der Öffentlichkeit Firma Governikus GmbH & Co. KG (Funk und Fernsehen, öffentliche Veranstaltun- gen) verwendet werden dürfen. Hiermit willige/n ich/wir ein, dass meine/unsere E-Mail Adresse/n als Kontaktadresse dem Elternbeirat der Gruppe, die mein/unser Kind besucht, zur Verfügung gestellt wird. Ich/ Wir erkläre/n hiermit, dass ich gemäß Infektionsschutzgesetz über die gesundheitlichen Anforderun- gen und Mitwirkungspflichten aufgeklärt wurde (Informationen hierzu finden Sie unter www.franziskaner- xxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx Rubrik: Service-Download-Informationen zu Sicherheit und InfektionsschutzGovernikus KG). Mir ist/Uns sind bei meinem/unserem Kind keine Tatsachen bekannt, die für Die Firma Governikus KG hat den Lizenzgebern ein Besuchsverbot gemäß dem Infektionsschutzgesetz sprechen. lch bin/Wir sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind nach Absprache übertragbares Nutzungsrecht an der Software eingeräumt; in diesem Rahmen wird mit dem Personal alleine nach Hause gehen kann. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, alle daraus erwachsenden Ansprüche zu übernehmen und stelle/n die Leitung und das Personal den Endnutzern der Tagesheimschule von aller Verantwortung frei. Mein Kind nutzt in der Regel (bitte ankreuzen): 🞏 den Schulbus: O RMV566 Richtung Hanau O Fahrgemeinschaft Richtung Rodgau O MKK51/60 Richtung Neuenhaßlau O Zuber Richtung Seligenstadt 🞏 die öffentlichen Verkehrsmittel 🞏 wird vom Parkplatz abgeholt 🞏 das Fahrrad/ geht zu Fuß Hiermit entbinde ich/wir die pädagogischen Mitarbeiter/innen gegenüber den folgenden Institutio- nen von der Schweigepflicht (nicht Zutreffendes streichen): • Ärzten und anderen Fachdisziplinen • Beratungsstellen • Sozialer Dienst Sonstige Institutionen (Bitte nachfolgend benennen): • Mein/unser Kind darf an Ausflügen der THS, bspw. Wanderungen/Exkursionen teilnehmen. Mein/unser Kind darf nach Absprache mit dem Personal von Ausflugszielen alleine nach Hause gehen. Mein/unser Kind darf unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorlage für Freizeitaktivitäten im trägereigenen Kleinbus mitfahren. Mein/unser Kind darf im Rahmen des Freizeitprogramms in Kleingruppen ab 3 Kindern in Großkrotzen- burg unterwegs nachfolgende Endbenutzer-Lizenzvertrag geschlossensein.

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Samples: www.eu-dlr.niedersachsen.de