Haftungs- und Einwendungsausschluss Musterklauseln

Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach dem Satz 2 nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Ansprüche gegen die Bank nach Nummern A.II.14.1 bis 14.3 sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der Kartenverfügung darüber unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenverfügung handelt. Der Lauf der 13-monatigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber über die aus der Kartenverfügung resultierende Belastungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nummer A.II.14.3 kann der Kontoinhaber auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.
Haftungs- und Einwendungsausschluss. Eine Haftung der Ikano Bank nach den Nummern 2.6.2 bis 2.6.4 ist ausgeschlossen, - wenn die Ikano Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Zahlungsbetrag recht- zeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder - soweit die Zahlung in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaft Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Ikano Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Mög- lichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für diese Wiederbe- schaffung berechnet die Ikano Bank das im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.6.1 bis 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Ikano Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Ikano Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführ- ten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Ikano Bank den Kunden über die Belastungsbuchung unterrichtet hat; andernfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach 2.6.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Die Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Um- stände - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Ikano Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können oder - von der Ikano Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummer 2.6.2 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach Nummer 3.2.3.2 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfän- gers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum be- müht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für die Tätigkeiten der Bank nach dem Satz 2 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1 ) Eine Haftung der Bank nach Nummer 3.2.3.2 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der ebase nach den Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in folgen- den Fällen ausgeschlossen: • Die ebase weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überweisungsbe- trag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. • Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angege- benen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Num- mer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der ebase jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Überwei- sungsbetrags nach Satz 2 nicht möglich, so ist die ebase verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann.
Haftungs- und Einwendungsausschluss. Ansprüche des Karteninhabers gegen die Bank nach Nummern I.12.1 bis I.12.5 sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründen- den Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis be- ruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten ver- mieden werden können, oder – von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbei- geführt wurden.
Haftungs- und Einwendungsausschluss. Ansprüche des Kunden nach Nummer 1.4.2 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Inkasso- aufträge sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Buchung mit einem fehlerhaft ausgeführten Inkassovorgang hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über den Vorgang entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Buchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich.
Haftungs- und Einwendungsausschluss. (1) Eine Haftung der Bank nach den Ziffern 2.3.2 bis 2.3.4 ist ausgeschlossen, – wenn die Bank gegenüber dem Kunden nachweist, dass der Über- weisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, oder – soweit die Überweisung in Übereinstimmung mit der vom Kunden ange- gebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Ziffer 1.2) ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen.