Ausführung des Überweisungsauftrags Musterklauseln

Ausführung des Überweisungsauftrags. (1) Die Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe die Nummern 2.1, 3.1.1 und 3.2.1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Nummer 1.3 Absatz 1) vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen).
Ausführung des Überweisungsauftrags. (1) Die ebase führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Nummern 2.1, 3.1.1 und 3.2.1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Nr. 1.3 Abs. 1) vorliegen, der Überweisungs- auftrag vom Kunden autorisiert ist (siehe Nr. 1.3 Abs. 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen).
Ausführung des Überweisungsauftrags. Die Ikano Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung er- forderlichen Angaben (siehe die Nummer 2.1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Nummer 1.3 Abs. 1) vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Nummer 1.3 Abs. 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen). Die Ikano Bank und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung ausschließlich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) auszuführen. Die Ikano Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die Ausführung von Überweisungen auf dem für Kontoinfor- mationen vereinbarten Weg. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
Ausführung des Überweisungsauftrags. (1)Die Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Nummer 2.1 und 3.1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Nummer 1.3 Absatz 1) vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Nummer I.3 Absatz 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen). (2)Die Bank und die weiteren an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung ausschließlich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) auszuführen. (3)Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die Ausführung von Überweisungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. Mit Kunden, die nicht Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
Ausführung des Überweisungsauftrags. (1) Die Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Abschnitt II, Nr. 1, Abschnitt III, Nr. 1, Ziff. (1), Abschnitt III. Nr. 2, Ziff. (1)) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Abschnitt I, Nr. 3, Ziff. (1)) vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Abschnitt I, Nr. 3, Ziff. (2) Nummer I.3 Absatz 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen).
Ausführung des Überweisungsauftrags. (1) Die ING führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Nummern 2.1, 3.1.1 und 3.2.1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Nummer 1.3 Absatz 1) vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder eine ausreichende eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] vereinbart ist (Ausführungsbedingungen).
Ausführung des Überweisungsauftrags. (1) PayCenter führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforder- lichen Angaben (siehe die Nummern 2.1 und 3.1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Nummer 1.3 Absatz 1) vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden ist (Ausführungsbedingungen).
Ausführung des Überweisungsauftrags. (1) Die Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Nummer I. 3 Absatz 2) und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden ist (Ausführungsbedingungen).
Ausführung des Überweisungsauftrags. 1.5.1 Die Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Nummer 2.1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Nummer 1.2.1) vorliegen, dieser vom Kunden autorisiert ist (siehe Nummer 1.2.2), die Ausführung des Zahlungsauftrages nicht im Widerspruch zu den Ausführungsbedingungen steht und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden ist.
Ausführung des Überweisungsauftrags a. Die Raisin Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Abschnitt II., Nr. 1., Abschnitt III., Nr. 1., lit.