Entgelte für Verbraucher Musterklauseln

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. 12 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen.
Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Lastschriftverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikations- weg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angebo- ten werden. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderun- gen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungs-wirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderun- gen der Entgelte angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Bonusverzeichnis“. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen der Entgelte angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.
Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Än- derungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Ikano Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Ände- rungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen der Entgelte angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot be- sonders hinweisen.
Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Sparkasse im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Sparkasse angebotenen Ãnderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Ãnderung eines Entgelts, das auf eine ber die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Sparkasse mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Ãnderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 17 Absatz 6 AGB-Sparkassen.
Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem Preis- und Leis- tungsverzeichnis. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit ebase im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt Ihres Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungs- wirkung wird ihn ebase in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen der Entgelte angeboten, kann er diese Geschäftsbezie- hung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderun- gen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn ebase in ihrem Angebot besonders hinweisen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Kontover- trag) richtet sich nach Punkt „Zinsen, Entgelte und Aufwendungen/Änderungen von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leis- tungen“ in Abschnitt Allgemeine Depot-/Kontoführungsbestimmungen der All- gemeinen Geschäftsbedingungen der ebase für Privatanleger.
Entgelte für Verbraucher genannt), per Einstellung der Mitteilungen zum Abruf, d. h. zur Ansicht, zum He- runterladen, zum Ausdruck und/oder zur Speicherung in den Online-Postkorb im Online-Banking und/oder per elektronischer Nachrichtenübermittlung (E-Mail) und/oder – sofern gesetzlich zulässig – unter xxx.xxxxx.xxx und/oder auf ei- ner dem Kunden mitgeteilten anderen Website zur Verfügung gestellt. Die von der ebase angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde die- se annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung eines Verbrauchers gerichtet ist, kann die ebase mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen.
Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem Preis- und Leistungs- verzeichnis. Änderungen der Entgelte im Lastschriftverkehr werden dem Kun- den spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Text- form angeboten. Die Änderungen werden gemäß den Regelungen unter Punkt „Kommunikationswege und -sprache“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase, per Einstellung der Mitteilungen zum Abruf, d. h. zur Ansicht, zum He- runterladen, zum Ausdruck und/oder zur Speicherung in den Online-Postkorb im Online-Banking und/oder per elektronischer Nachrichtenübermittlung (E-Mail) und/oder – sofern gesetzlich zulässig – unter xxx.xxxxx.xxx und/oder auf ei- ner dem Kunden mitgeteilten anderen Website zur Verfügung gestellt. Die von der ebase angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde die- se annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung eines Verbrauchers gerichtet ist, kann die ebase mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen.
Entgelte für Verbraucher. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden dem Kunden spätes- tens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform ange- boten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrück- lich treffen.
Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der ebase im Rahmen der Ge- schäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg ver- einbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirk- samwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmi- gungswirkung wird ihn die ebase in ihrem Angebot besonders hin- weisen. Werden dem Kunden Änderungen der Entgelte angebo- ten, kann er die Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und