Kundenkennungen Musterklauseln

Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums2 zusätzlich den BIC3 der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zusätzlich angegebe- nen BIC des Zahlungsempfängers aus.
Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde folgende Kundenkennung des Zahlungsempfän- gers zu verwenden. Inland Euro IBAN1 Grenzüberschreitend innerhalb des Euro- päischen Wirtschaftsraums2 Euro IBAN Inland oder innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Andere Währung als Euro • IBAN und BIC3 oder • Kontonummer und BIC Außerhalb des Euro- päischen Wirtschaftsraums Euro oder andere Währung • IBAN und BIC oder • Kontonummer und BIC Die für die Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben ergeben sich aus den Nummern 2.1, 3.1.1 und 3.2.1.
Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde • die ihm von der Bank erteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums zusätzlich den BIC – als seine Kundenkennung sowie • die ihm vom Zahler mitgeteilte IBAN – und bei grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums zusätzlich den BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlers – als die Kundenkennung des Zahlers zu verwenden. Die Bank ist berechtigt, den Einzug der Lastschriften ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennungen durchzuführen.
Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen (außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums2 bis 31. Januar 2016) zusätzlich BIC3 der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basislastschrift ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger an Hand der im Lastschriftdaten- satz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des EWR zusätzlich angegebenen BIC aus.
Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN und den BIC der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basislastschrift ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger an Hand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und BIC aus.
Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zusätzlich den BIC der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Ikano Bank be-rechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Ikano Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und des bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des EWR zusätzlich angegebene BIC des Zahlungsempfängers aus.
Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte Kontonummer und die Bankleitzahl der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der Einzugsermächtigungslastschrift ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als seine Kundenkennung angegebenen Kontonummer und Bankleitzahl aus.
Kundenkennungen. Im Überweisungsverkehr hat der Kontoinhaber folgende Kundenkennung des Zahlungsemp- fängers zu verwenden: - Taggleiche Euro-Überweisung im Inland, in EU-/EWR-Staaten und in Drittstaaten: Internationale Bank-Kontonummer (IBAN) und SWIFT-Code (BIC) - SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung im Inland und in EU-/EWR-Staa- ten: IBAN - SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung in die sonstigen Staaten und Gebiete des SEPA-Raums: IBAN und BIC - IMPay-Überweisung: IBAN und BIC - AZV-Überweisung: IBAN und BIC
Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde folgende Kundenkennung des Zahlungsempfängers zu verwenden.
Kundenkennungen. Für das Verfahren hat der Kunde die ihm vom Zahlungsempfänger genannte Kundenkennung des Zahlungsempfängers (Kontonummer und Bankleitzahl seiner Bank oder IBAN1 und BIC2 seiner Bank) oder eine andere Kennung des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers) zu verwenden. Die für die Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben ergeben sich aus Nummer 2.1 bzw. Nummer 3.1.