Begriffsbestimmung Musterklauseln

Begriffsbestimmung. Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des Xxxxxx des Zahlers bei dessen Zahlungs- dienstleister, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Kunden angegeben wird.
Begriffsbestimmung. Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zu Lasten des Xxxxxx des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vom Zahlungsempfänger angegeben wird.
Begriffsbestimmung. Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zah- lungsvorgang zulasten des Xxxxxx des Zahlers bei dessen Zahlungsdienstleis- ter, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Kunden angegeben wird.
Begriffsbestimmung. Versicherungsjahr: Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Begriffsbestimmung. Als Redakteurin/Redakteur gilt, wer – außer sie/er ist nur zum Zweck der Vorbereitung auf diesen Beruf tätig (gleichgültig in welchem Rechtsverhältnis) – kreativ an der Erstellung des redaktionellen Teils von Tageszeitungen regelmäßig in der Weise mitwirkt, dass sie/er
Begriffsbestimmung. Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zu Lasten des Xxxxxx des Zahlers bei dessen Zahlungs- dienstleister, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vom Kunden angegeben wird. Lastschriften sind vom Kunden innerhalb der in Anlage A geregelten Fristen bei der Bank einzureichen.
Begriffsbestimmung. Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zah- lungsvorgang zu Lasten des Xxxxxx des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vom Zahlungsempfänger ange- geben wird.
Begriffsbestimmung. Eine Feuerwehr-Gebäudefunkanlage ist eine stationäre funktechnische Einrichtung zur Einsatzunterstützung der Feuerwehr, die einen direkten Funkverkehr mit Handsprech- funkgeräten innerhalb einer baulichen Anlage sowie von außen in die bauliche Anlage und umgekehrt ermöglicht.
Begriffsbestimmung. Im Hinblick auf den uneinheitlichen Sprachgebrauch werden die nachfolgenden wesentlichen Begriffe für diesen Vertrag und die laufende Geschäftsbeziehung wie folgt definiert.