Common use of Abtretungsverbot Clause in Contracts

Abtretungsverbot. Abtretungen sowie sonstige Übertragungen von Rechten und Pflichten des AN außerhalb des Anwendungsbereiches des § 354 a HGB sind ausgeschlossen; Ausnahmefälle bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Einwilligung des AG.

Appears in 14 contracts

Samples: www.netkom.de, www.thueringer-glasfaser.de, www.drewsen.com

Abtretungsverbot. Abtretungen sowie sonstige Übertragungen von Rechten und Pflichten des AN außerhalb des Anwendungsbereiches des § 354 a 354a HGB sind ausgeschlossen; . Ausnahmefälle bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Einwilligung des AG.

Appears in 2 contracts

Samples: www.harzenergie.de, www.badlauterberg-energie.de

Abtretungsverbot. Abtretungen sowie sonstige Übertragungen von Rechten und Pflichten des AN außerhalb au- ßerhalb des Anwendungsbereiches des § 354 a HGB sind ausgeschlossen; Ausnahmefälle Aus- nahmefälle bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Einwilligung Zustimmung des AG.

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Samples: www.kraftwerk-mehrum.de

Abtretungsverbot. Abtretungen sowie sonstige Übertragungen von Rechten und Pflichten des AN außerhalb des Anwendungsbereiches Anwendungsberei- ches des § 354 a HGB sind ausgeschlossen; Ausnahmefälle Ausnahme- fälle bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Einwilligung des AG.

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Samples: www.sw-magdeburg.de

Abtretungsverbot. Abtretungen sowie sonstige Übertragungen von Rechten und Pflichten des AN außerhalb außer- halb des Anwendungsbereiches des § 354 a 354a HGB sind ausgeschlossen; Ausnahmefälle bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Einwilligung Zustimmung des AG.

Appears in 1 contract

Samples: www.kraftwerk-mehrum.de

Abtretungsverbot. Abtretungen sowie sonstige Übertragungen von Rechten und Pflichten des AN außerhalb des Anwendungsbereiches des § 354 a HGB sind ausgeschlossenaus- geschlossen; Ausnahmefälle bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen schrift- lichen Einwilligung des AG.

Appears in 1 contract

Samples: www.sw-magdeburg.de

Abtretungsverbot. Abtretungen sowie sonstige Übertragungen von Rechten und Pflichten des AN außerhalb des Anwendungsbereiches Anwen- dungsbereiches des § 354 a 354a HGB sind ausgeschlossen; Ausnahmefälle bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Einwilligung Zustimmung des AG.

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Samples: www.stadtwerke-bamberg.de

Abtretungsverbot. Abtretungen sowie sonstige Übertragungen von Rechten und Pflichten des AN außerhalb des Anwendungsbereiches des § 354 a HGB sind ausgeschlossen; Ausnahmefälle bedürfen be- dürfen zu ihrer Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Einwilligung des AG.

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Samples: www.stadtwerke-wesel.de

Abtretungsverbot. Abtretungen sowie sonstige Übertragungen von Rechten und Pflichten des AN außerhalb des Anwendungsbereiches Anwendungsbereichs des § 354 a HGB sind ausgeschlossenausge- schlossen; Ausnahmefälle bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Einwilligung Zustimmung des AG.

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Samples: www.engie-deutschland.de