Common use of Abtretungsverbot Clause in Contracts

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

Appears in 148 contracts

Samples: www.ecclesia.de, www.union-paritaet.de, www.ecclesia.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne unsere Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

Appears in 17 contracts

Samples: www.sparkassenversicherung.de, www.sparkassenversicherung.de, www.sparkassenversicherung.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung Fest- stellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten abgetre- ten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten geschä- digten Dritten ist zulässig.

Appears in 15 contracts

Samples: www.diebayerische.de, www.conceptif.de, www.conceptif.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne oh- ne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

Appears in 9 contracts

Samples: privat.rh-insuranceservices.com, www.wifo-marketingportal.com, privat.rh-insuranceservices.com

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet verpfän- det werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

Appears in 9 contracts

Samples: www.rs-oberroning.de, www.lbn.de, www.lbn.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet ver- pfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

Appears in 8 contracts

Samples: www.kopter-profi.de, trainer-haftpflicht-versicherung.de, www.kopter-profi.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werdenwer- den. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

Appears in 8 contracts

Samples: www.fotofairsicherung.de, www.heilwesen-fairsicherung.de, www.hoehere-verwaltungsbeamte.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten geschä- digten Dritten ist zulässig.

Appears in 7 contracts

Samples: www.gdv.de, www.nv-online.de, www.nv-online.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung Fest- stellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten abgetre- ten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten ge- schädigten Dritten ist zulässig.

Appears in 5 contracts

Samples: www.wifo-marketingportal.com, aporisk.de, rechner.prokundo.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung Feststel- lung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

Appears in 4 contracts

Samples: www.asspario.de, www.haftpflichtkasse.de, cdn2.hubspot.net

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung Fest- stellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten geschädig- ten Dritten ist zulässig.

Appears in 4 contracts

Samples: rhion.digital, rhion.digital, rhion.digital

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen end- gültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet verpfän- det werden. Eine Abtretung an den geschädigten geschädig- ten Dritten ist zulässig.

Appears in 3 contracts

Samples: www.helvetia.com, www.helvetia.com, www.helvetia.com

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung Zustim- mung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

Appears in 3 contracts

Samples: www.oevb.de, www.schwarzwaelder-versicherung.de, www.philologenverband.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten geschädig- ten Dritten ist zulässig.

Appears in 3 contracts

Samples: www.mvk-versicherung.de, www.mvk-versicherung.de, www.mvk-versicherung.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung Fest- stellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

Appears in 3 contracts

Samples: www.diebayerische.de, www.hava-kassel.de, www.bootsversicherung.net

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung Zu- stimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

Appears in 3 contracts

Samples: www.fvv.de, www.fvv.de, www.tierversicherungen-schewe.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung Fest- stellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten abge- treten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

Appears in 3 contracts

Samples: Ver Wahrungsvertrag, www.sportbund-pfalz.de, www.volkswohl-bund.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen endgülti- gen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

Appears in 2 contracts

Samples: www.wwk.de, www.wwk.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen endgül- tigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers Versiche- rers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

Appears in 2 contracts

Samples: www.sparkasse-leipzig.de, www.sv-sachsen.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung Zustim- mung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung Abtre- tung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

Appears in 2 contracts

Samples: tarifdirekt.schwarzwaelder-versicherung.de, makler.mannheimer.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung Zustim­ mung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung Abtre­ tung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

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Samples: www.ostangler.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung Feststel­ lung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

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Samples: www.debeka.de

Abtretungsverbot. 3.1.2 Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

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Samples: www.infinco.com

Abtretungsverbot. 17.1 Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

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Samples: mailo.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.. Besondere Bedingungen zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (HA KOMPAKT) 2

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Samples: www.buchhalter-haftpflicht.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung Ab- tretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

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Samples: www.verti.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne unsere Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werdenwer- den. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

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Samples: www.bernhard-reise.com

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen endgülti- gen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung Ab- tretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

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Samples: www.xxv24.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder we- der abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung Abtre- tung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

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Samples: rhion.digital

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung Zu- stimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Ei- ne Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

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Samples: makler.mannheimer.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten ab- getreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

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Samples: moat.schleswiger-ag.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten abge- treten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

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Samples: www.jagd-versicherungen-24.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten ge- schädigten Dritten ist zulässig.

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Samples: www.adac.de

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung Fest- stellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten abge- treten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten ge- schädigten Dritten ist zulässig.

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Samples: cdn.website-editor.net

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder we- der abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

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Samples: www.helberg.info

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig. 24.

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Samples: balunos.com

Abtretungsverbot. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers Versiche- rers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässigzu- lässig.

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Samples: www.agentur-ketelhut.de