Zustandekommen des Vertrages Musterklauseln

Zustandekommen des Vertrages. Der Versicherungsvertrag kommt durch Übersendung eines Versicherungsscheines mit dem Inhalt des Versiche- rungsscheines nach schriftlicher Antragstellung (Antrags- modell) zustande. Die Vertragsinformationen nach § 7 VVG müssen jeweils rechtzeitig vor Vertragserklärung vorliegen, falls darauf nicht ausdrücklich verzichtet wurde. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheins (rechtzeitiger Zahlung des ersten Bei- trags nach Ziff. 9), jedoch nicht vor dem darin benannten Vertragsbeginn. Wird der erste Beitrag erst nach diesem Zeitpunkt eingefordert, dann aber unverzüglich gezahlt, so beginnt der Versicherungsschutz zu dem benannten Ver- tragsbeginn. Sollte aufgrund einer Gesetzesänderung oder Änderung der Rechtsprechung eine Anpassung der Ver- tragsbedingungen erforderlich werden, wird diese wirksam, wenn Sie den Vertrag nach Zugang des begründeten Än- derungsvorschlages des Versicherers durch Prämienfort- zahlung oder durch die widerspruchslose Hinnahme der Belastung Ihres Xxxxxx durch Lastschrift auf Grund einer Einzugsermächtigung einverständlich fortsetzen. Vorausset- zung ist, dass die Änderung für Sie zumutbar ist, Sie auf die Rechtswirkung ausdrücklich vorher hingewiesen und Ihnen das Recht zum Widerspruch eingeräumt wurden.
Zustandekommen des Vertrages. Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ih- ren Antrag angenommen haben. Dies geschieht durch Zu- sendung des Versicherungsscheins oder einer anderen Er- klärung aus der sich ergibt, dass der Versicherer den Antrag annimmt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versiche- rungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt nicht, soweit Sie mit der Zahlung des Erstbeitrags in Verzug geraten (siehe Punkt 6.). Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB) 00-000-0000
Zustandekommen des Vertrages. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie der Versicherungsvertrag ge- schlossen werden kann: › „Antragsmodell“ Sie unterzeichnen den Antrag, nachdem Sie alle unter Nr. 5 aufgeführten Unterlagen erhalten haben. Wir prüfen das zu versichernde Risiko. Wenn wir Ihren Antrag annehmen, er- halten Sie den Versicherungsschein. › „Invitatiomodell“ Sie unterzeichnen die Anfrage, bevor Sie alle unter Nr. 5 aufgeführten Unterlagen erhalten haben. In diesem Fall gilt Ihre Erklärung nur als unverbindliche Aufforderung an uns, Ihnen ein Versicherungsangebot zu unterbreiten. Nach Ri- sikoprüfung durch uns erhalten Sie ein individuelles Ange- bot mit allen Unterlagen. Dieses können Sie prüfen und durch eine weitere Unterschrift annehmen. In beiden Modellen kommt der Versicherungsvertrag zustande, wenn wir Sie mit den nach Nr. 5 genannten Unterlagen voll- ständig informiert haben, Sie den Versicherungsschein erhal- ten und Ihr Widerrufsrecht (siehe Nr. 10) nicht ausgeübt haben.
Zustandekommen des Vertrages. 1.3.1. Der Betreiber kann durch physische oder elektronische Unterschrift (z.B. mittels Signaturpad) oder elektronisch (ggf. elektronisch durch einen Fachhandelspartner des Anbieters im Namen des Betreibers) durch Anklicken eines Bestell- oder Bestätigungsbuttons oder -links sowie durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail) seine Absicht zum Abschluss des Betreibervertrages erklären.
Zustandekommen des Vertrages. 3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
Zustandekommen des Vertrages. Häger_2.0_Allg._Vertragsinfo._06_2020 Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere inhaltlich übereinstimmende Vertragserklärung (Willenserklärung) zustande, wenn Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese - ein- schließlich Belehrung und Hinweisen auf die damit verbundenen Rechts-folgen - in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Der Versicherungsschutz kann auch auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage in Kraft treten. Diese ist zunächst ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder Vorlage des Versiche- rungsscheins über den endgültigen Versicherungsschutz endet.
Zustandekommen des Vertrages. Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklärung durch Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt.
Zustandekommen des Vertrages. Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere inhaltlich übereinstimmenden Vertragserklärungen (Willenserklärungen) zustande, wenn Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Zustandekommen des Vertrages. Der Vertrag kommt durch einen Auftrag des Kunden und die nachfolgende Bereitstellung der Leistung durch Vodafone zustande. Sofern mit dem Kunden Selbstinstallation vereinbart wird, kommt der Vertrag durch einen Auftrag des Kunden und Annahme von Vodafone durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande; sofern die Installation vor Erhalt der Auftragsbestätigung erfolgt, bereits mit Installation. Den Auftrag kann der Kunde unter Verwendung eines hierfür vorgesehenen Auftragsformulars (schriftlich oder online) oder telefonisch erteilen.
Zustandekommen des Vertrages. 2.1 Die Art und Weise der Auftragserteilung seitens des Auftraggebers an den Auftragnehmer für die Verrichtung von Dienstleistungen ist formlos. Der Vertrag kommt durch die Akzeptanz des Auftrags für eine Dienstleitung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer (Auftragsbestätigung) bzw. durch den tatsächlichen Beginn mit der Erbringung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer zustande.