Bestellung Musterklauseln

Bestellung. 1. Lieferverträge (Bestellung und Annahme) und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Lieferabrufe können auch durch Datenfernübertragung erfolgen.
Bestellung. 1. Eine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie von uns schriftlich abgefasst und unterschrieben ist. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt haben. Im Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Pläne über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen, besteht für uns keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass unsere Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungen.
Bestellung. Die Kosten für die Verwendung der Fernkommunikationsmittel (Internet), um die Bestellung zu tätigen, richten sich nach dem normalen Tarif, abhängig von den Tarifen der Telekommunikationsdienste, die der Kunde verwendet. Bestellt der Kunde eine Dienstleistung, erklärt er sich damit einverstanden, dass die Leistungen von XXXXXXXXXXX.XX vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist geleistet werden können. Im Falle der Bestellung einer Dienstleistung erklärt der Verbraucher außerdem, dass er ordnungsgemäß belehrt wurde, dass er durch das Ausdrücken einer solchen Zustimmung das Recht verliert, nach der vollständigen Erbringung der Dienstleistung vom Vertrag zurücktreten zu können. Gemäß § 312c BGB (vorher § 2 Abs. I FernAbsG) müssen Unternehmer den Verbraucher bei der Vertragsanbahnung über Geschäftszweck und Identität des eigenen Unternehmens aufklären. § 312c BGB verweist auf die Normen der hierfür einschlägigen Rechtsverordnung zu Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht (BGB-InfoV). Danach müssen folgende Angaben enthalten sein: • die vollständige Anschrift des Unternehmers • die wesentlichen Merkmale der angebotenen Waren oder Dienstleistungen • der Preis einschließlich aller Steuern, Versand- und Lieferkosten • das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechtes nach §§ 355, 356 BGB • Liefervorbehalte • der Zeitpunkt des zustande Kommens des Vertrages • die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote XXXXXXXXXXX.XX wendet eine Ausnahme von der Informationspflicht vor Vertragsabschluss an und zeigt daher bei der Bestellung den Gesamtpreis inkl. aller Versand- und Nebenkosten nicht. Dem Kunden steht die komplette Preisliste zur Verfügung, so wie die Art der Preisberechnung. Der Preis vor Erbringung der Dienstleistung ist für XXXXXXXXXXX.XX nicht eindeutig feststellbar und berechenbar. Die verrechneten Preise hängen von der tatsächlichen Anzahl der Messer (oder anderen Gegenständen), die der Kunde zum Schleifen sendet, sowie von der Art der Dienstleistung (z.B. Schleifen, oder Reparatur, usw.) ab. XXXXXXXXXXX.XX kann bei der Bestellung nicht im Voraus wissen was der Kunde uns letztendlich zusendet.
Bestellung. Um bindend zu sein, müssen Bestellungen schriftlich oder über Telefónica’s elektronische Bestellplattform erfolgen und die Bestellnummer aufweisen; mündliche (Zusatz)-Vereinbarungen bedürfen schriftlicher Bestätigung durch Telefónica Germany.
Bestellung. 7. Nimmt der Partner unsere Bestellung nicht innerhalb von 1 Woche seit Zugang an, so sind wir zum Widerruf berechtigt.
Bestellung. Entscheidet sich der FN zur Bestellung eines Leasingobjekts beim Händler, erfasst der Händler im Formular für den Leasingschein zunächst die geforderten Daten des Leasingobjekts und weitere Komponenten, die der FN im Rahmen seiner Policy wählen kann. Er befragt den FN welche Leistungspakete er zusätzlich zu den vom LN vorgeschriebenen Leistungspaketen abschließen will. Nach Erfassung aller Daten teilt er dem FN die Höhe der Leasingrate mit. Über eine Funktion veranlasst er den Versand des Leasingscheins an den FN. Nach positivem Abschluss des Unterschriftprozesses erhält der Händler eine Auslieferungsgenehmigung.
Bestellung. 2.2.1 Mit der Bestellung erklärt der AG verbindlich sein Vertragsangebot.
Bestellung. 2.1 Lieferverträge (Bestellungen und Annahme) und Lieferabrufe bedürfen der Schriftform. Bestellungen und Lieferabrufe können auch in Textform (Telefax, E-Mail, EDI, Web EDI) vorgenommen werden.
Bestellung. Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Bestellungen sind von uns vor ihrer ausdrücklichen schriftlichen Annahme jederzeit widerrufbar. Bei bestehender Geschäftsverbindung sind Lieferabrufe für den Lieferanten verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen 5 Tagen widerspricht.
Bestellung. 3.1 Bestellungen des AG erfolgen per E-Mail oder in Schriftform (auch per Fax). Ausreichend ist die Übermittlung der Bestellung per E-Mail, aus der sich der Besteller (auch ohne Unterschrift) eindeutig ergibt. Mündliche Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom AG ausdrücklich bestätigt werden. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen. Der AN darf von der Bestellung nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung oder Zustimmung in Textform (E-Mail) vom AG abweichen.