Common use of Zustandekommen des Vertrages Clause in Contracts

Zustandekommen des Vertrages. Häger_2.0_Allg._Vertragsinfo._06_2020 Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere inhaltlich übereinstimmende Vertragserklärung (Willenserklärung) zustande, wenn Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese - ein- schließlich Belehrung und Hinweisen auf die damit verbundenen Rechts-folgen - in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Der Versicherungsschutz kann auch auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage in Kraft treten. Diese ist zunächst ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder Vorlage des Versiche- rungsscheins über den endgültigen Versicherungsschutz endet.

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Zustandekommen des Vertrages. Häger_2.0_Allg._Vertragsinfo._06_2020 Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere inhaltlich übereinstimmende Vertragserklärung (WillenserklärungWillenserklä- rung) zustande, wenn Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese - ein- schließlich einschließlich Belehrung und Hinweisen auf die damit verbundenen Rechts-Rechts- folgen - in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen ange- gebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste oder einmalige Prämie nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Der Versicherungsschutz kann auch auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage in Kraft treten. Diese ist zunächst ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder Vorlage des Versiche- rungsscheins Versicherungs- scheins über den endgültigen Versicherungsschutz endet.. Vertragsinfo 01.2011

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Zustandekommen des Vertrages. Häger_2.0_Allg._Vertragsinfo._06_2020 Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere die seitens der S.L.P. Vertriebsservice AG, namens und im Auftrag des Versicherers inhaltlich übereinstimmende Vertragserklärung (WillenserklärungWillenserklärungen) zustande, wenn Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von zwei Wochen 14 Tagen widerrufen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese - ein- schließlich – einschließlich Belehrung und Hinweisen auf die damit verbundenen Rechts-folgen - Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Der Versicherungsschutz kann (weil z.B. noch Einzelheiten der Vertragsgestaltung zu klären sind) auch auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage in Kraft treten. Diese ist zunächst ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder Vorlage des Versiche- rungsscheins Versicherungsscheins über den endgültigen Versicherungsschutz endet.

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Zustandekommen des Vertrages. Häger_2.0_Allg._Vertragsinfo._06_2020 Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere inhaltlich übereinstimmende Vertragserklärung (WillenserklärungWillenserklärungen) zustande, wenn Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von zwei Wochen 14 Tagen widerrufen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese - ein- schließlich – einschließlich Belehrung und Hinweisen auf die damit verbundenen Rechts-folgen - Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Der Versicherungsschutz kann (weil z.B. noch Einzelheiten der Vertragsgestaltung zu klären sind) auch auf Grund aufgrund einer vorläufigen Deckungszusage in Kraft treten. Diese ist zunächst ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder Vorlage des Versiche- rungsscheins Versicherungsscheins über den endgültigen Versicherungsschutz endet.

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Zustandekommen des Vertrages. Häger_2.0_Allg._Vertragsinfo._06_2020 Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere die seitens der S.L.P. Vertriebsservice AG, namens und im Auftrag des Versicherers inhaltlich übereinstimmende Vertragserklärung (WillenserklärungWillenserklärungen) zustande, wenn Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb inner- halb von zwei Wochen 14 Tagen widerrufen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese - ein- schließlich – einschließlich Belehrung und Hinweisen auf die damit verbundenen Rechts-folgen - Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste den ersten oder einmalige Prämie ein- maligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Der Versicherungsschutz kann (weil z.B. noch Einzel- heiten der Vertragsgestaltung zu klären sind) auch auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage in Kraft treten. Diese ist zunächst ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder Vorlage des Versiche- rungsscheins Versicherungsscheins über den endgültigen Versicherungsschutz endet.

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Zustandekommen des Vertrages. Häger_2.0_Allg._Vertragsinfo._06_2020 Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere die seitens des Versicherers inhaltlich übereinstimmende Vertragserklärung (WillenserklärungWillenserklärungen) zustande, wenn Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese - ein- schließlich – einschließlich Belehrung und Hinweisen auf die damit verbundenen Rechts-Rechts- folgen - in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen angegebe- nen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Der Versicherungsschutz kann (weil z. B. noch Einzelheiten der Vertragsgestaltung zu klä- ren sind) auch auf Grund einer vorläufigen Deckungszusage in Kraft treten. Diese ist zunächst ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder Vorlage des Versiche- rungsscheins Versicherungsscheins über den endgültigen Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz endet.

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Zustandekommen des Vertrages. Häger_2.0_Allg._Vertragsinfo._06_2020 Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere inhaltlich übereinstimmende Vertragserklärung (WillenserklärungWillens- erklärungen) zustande, wenn Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von zwei Wochen 14 Tagen widerrufen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese - ein- schließlich – einschließlich Belehrung und Hinweisen auf die damit verbundenen Rechts-folgen - Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Erstprämie der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie die erste den ersten oder einmalige Prämie einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Der Versicherungsschutz kann (weil z. B. noch Einzelheiten der Vertragsgestaltung zu klären sind) auch auf Grund aufgrund einer vorläufigen vorläufi- gen Deckungszusage in Kraft treten. Diese ist zunächst ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach endgültigem end- gültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder Vorlage des Versiche- rungsscheins Versicherungsscheins über den endgültigen Versicherungsschutz Versicherungs- schutz endet.

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