Common use of Zahlungsweise Clause in Contracts

Zahlungsweise. Laufende Beiträge können Sie in folgenden Zah- lungsabschnitten zahlen: • monatlich • vierteljährlich • halbjährlich • jährlich. Sie können auch einen einmaligen Beitrag zahlen. Der Zahlungsabschnitt entspricht der Versiche- rungsperiode (wie im Versicherungsvertragsge- setz – VVG).

Appears in 3 contracts

Samples: www.vwfs.de, www.swisslife.de, www.swisslife.de

Zahlungsweise. Laufende Beiträge können Sie in folgenden Zah- lungsabschnitten zahlen: • monatlich • vierteljährlich • halbjährlich • jährlich. Sie können auch einen einmaligen Beitrag zahlen. Die Beiträge dürfen den steuerlichen Förderrah- men nicht übersteigen. Der Zahlungsabschnitt entspricht der Versiche- rungsperiode Versicherungsperiode (wie im Versicherungsvertragsge- setz Ver- sicherungsvertragsgesetz – VVG).

Appears in 2 contracts

Samples: www.swisslife.de, www.swisslife.de

Zahlungsweise. Laufende Beiträge können Sie in folgenden Zah- lungsabschnitten zahlen: • monatlich • vierteljährlich • halbjährlich • jährlich. Sie können auch einen einmaligen Beitrag zahlen. Außerdem können Sie Ihre laufende Beitragszah- lung um eine zusätzliche Einmalzahlung bei Ver- sicherungsbeginn ergänzen. Der Zahlungsabschnitt entspricht der Versiche- rungsperiode (wie im Versicherungsvertragsge- setz – VVG).

Appears in 2 contracts

Samples: www.swisslife.de, www.swisslife.de

Zahlungsweise. Laufende Beiträge können Sie in folgenden Zah- lungsabschnitten zahlen: • monatlich monatlich, vierteljährlich vierteljährlich, halbjährlich halbjährlich, • jährlich. Sie können auch einen einmaligen Beitrag zahlen. Dies gilt nicht für die Rückdeckungsversicherung im Rahmen einer Unterstützungskassen- Versorgung. Der Zahlungsabschnitt entspricht der Versiche- rungsperiode Versicherungsperiode (wie im Versicherungsvertragsge- setz Versicherungsver- tragsgesetz – VVG).

Appears in 2 contracts

Samples: www.swisslife.de, www.swisslife.de

Zahlungsweise. Laufende Beiträge können Sie in folgenden Zah- lungsabschnitten zahlen: • monatlich • vierteljährlich • halbjährlich • jährlich. Sie können auch einen einmaligen Beitrag zahlen. Die Summe aus jährlichem Beitrag und Zuzahlun- gen (siehe Abschnitt 9) darf die steuerliche Höchstgrenze gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 EStG im jeweiligen Kalenderjahr nicht übersteigen. Der Zahlungsabschnitt entspricht der Versiche- rungsperiode Versicherungs- periode (wie im Versicherungsvertragsge- setz Versicherungsvertragsgesetz – VVG).

Appears in 1 contract

Samples: www.swisslife.de