Wann endet der Versicherungsschutz?. 1.1.1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz nach diesem Baustein oder einem Tarif dieses Bausteins endet für die →versicherte Person - auch für
Wann endet der Versicherungsschutz?. Ergänzend zu Ziffer 8.6 der Haftpflichtversicherungsbedingungen und Ziffer 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen endet der Versicherungsschutz für das jeweilige Risiko, wenn Sie nicht mehr Eigentümer der im Versicherungsschein genannten Wohneinheit sind.
Wann endet der Versicherungsschutz?. 1.3.1 In der Reise-Rücktrittsversicherung endet Ihr Versicherungs- schutz − sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten oder − mit Eintritt des Versicherungsfalles bzw. der Reisestornie- rung. In den übrigen Versicherungen ist das Ende des Versiche- rungsschutzes im Versicherungsschein genannt. Er endet aber spätestens mit Beendigung der Reise bzw. in der Reise- Krankenversicherung mit der Rückkehr (Grenzübertritt) in das Land Ihres Wohnsitzes.
Wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz endet • mit dem Tod der Versicherten Person, • mit Kündigung des Vertrags, • bei Beitragsfreistellung, wenn die bei- tragsfreie Mindestrente nicht erreicht wird, • mit dem Ablaufdatum der Versicherungs- dauer. Der Anspruch auf Leistungen aus Beitragsbefrei- ung und Rentenzahlung endet, wenn • Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin- gungen nicht mehr vorliegt, • die Versicherte Person stirbt oder • das Ablaufdatum der Leistungsdauer er- reicht ist.
Wann endet der Versicherungsschutz?. 3.1 Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versiche- rungsfälle - mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes unter Berücksichtigung der im Tarif vorgesehenen maximalen Dauer des Versicherungsschutzes, spätestens mit dem Wegfall der Kre- ditkarteninhaberschaft oder - bei Beendigung des Vertrages zwi- schen dem Versicherer und dem Kreditkarten-Emittenten – mit dem Ende des durch die letzte Kreditkartenjahresgebühr ge- deckten Zeitabschnitts. Als Beendigung des Auslandsaufenthal- tes gilt die Grenzüberschreitung in das Inland.
Wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz endet mit dem Tod der Versicherten Person oder mit der optionalen Aus- zahlung des Vertragsguthabens. Nach Rentenbe- ginn endet der Versicherungsschutz mit der Fäl- ligkeit der letzten Rentenzahlung.
Wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – jeweils mit Beendigung eines Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch nach Ablauf der achten Woche des Auslandsaufenthaltes oder mit Beendigung des Versicherungs- vertrages. Kann die versicherte Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen nicht bis zur Been- digung des Versicherungsschutzes nach Satz 1 zurückreisen, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall so lange, bis sie wieder transportfähig ist.
Wann endet der Versicherungsschutz?. 1.3.1 In der Reise-Rücktrittsversicherung endet Ihr Versicherungs- schutz − sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten oder − mit Eintritt des Versicherungsfalles. In der Reiseabbruch-Versicherung ist das Ende des Versiche- rungsschutzes im Versicherungsschein genannt. Sofern das Versicherungsende nicht im Versicherungsschein genannt ist, endet der Versicherungsschutz spätestens nach 45 Tagen (An- und Abreisetag zählen jeweils als ein voller Reisetag), in jedem Fall jedoch mit Beendigung der versicherten Reise.
Wann endet der Versicherungsschutz?. 3.1 Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes unter Berücksichtigung der im Tarif vorgesehe- nen maximalen Dauer des Versicherungs- schutzes, spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres der versicherten Person, mit dem Wegfall der Kontoinhaberschaft oder – bei Beendigung des Vertrages zwischen dem Versicherer und dem Kreditinstitut – mit dem Ende des durch die letzte Kontojahresgebühr gedeckten Zeitabschnitts. Als Beendigung des Auslandsaufenthaltes gilt die Grenzüber- schreitung in das Inland.