Wann endet der Versicherungsschutz? Musterklauseln

Wann endet der Versicherungsschutz?. 1.1.1 Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz nach diesem Baustein oder einem Tarif dieses Bausteins endet für die →versicherte Person - auch für
Wann endet der Versicherungsschutz?. Ergänzend zu Ziffer 8.6 der Haftpflichtversicherungsbedingungen und Ziffer 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen endet der Versicherungsschutz für das jeweilige Risiko, wenn Sie nicht mehr Eigentümer der im Versicherungsschein genannten Wohneinheit sind.
Wann endet der Versicherungsschutz?. 1.3.1 In der Reise-Rücktrittsversicherung endet Ihr Versicherungs- schutz − sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten oder − mit Eintritt des Versicherungsfalles bzw. der Reisestornie- rung. In den übrigen Versicherungen ist das Ende des Versiche- rungsschutzes im Versicherungsschein genannt. Er endet aber spätestens mit Beendigung der Reise bzw. in der Reise- Krankenversicherung mit der Rückkehr (Grenzübertritt) in das Land Ihres Wohnsitzes.
Wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz endet • mit dem Tod der Versicherten Person, • mit Kündigung des Vertrags, • bei Beitragsfreistellung, wenn die bei- tragsfreie Mindestrente nicht erreicht wird, • mit dem Ablaufdatum der Versicherungs- dauer. Der Anspruch auf Leistungen aus Beitragsbefrei- ung und Rentenzahlung endet, wenn • Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin- gungen nicht mehr vorliegt, • die Versicherte Person stirbt oder • das Ablaufdatum der Leistungsdauer er- reicht ist.
Wann endet der Versicherungsschutz?. 3.1 Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versiche- rungsfälle - mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes unter Berücksichtigung der im Tarif vorgesehenen maximalen Dauer des Versicherungsschutzes, spätestens mit dem Wegfall der Kre- ditkarteninhaberschaft oder - bei Beendigung des Vertrages zwi- schen dem Versicherer und dem Kreditkarten-Emittenten – mit dem Ende des durch die letzte Kreditkartenjahresgebühr ge- deckten Zeitabschnitts. Als Beendigung des Auslandsaufenthal- tes gilt die Grenzüberschreitung in das Inland.
Wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz endet mit dem Tod der Versicherten Person oder mit der optionalen Aus- zahlung des Vertragsguthabens. Nach Rentenbe- ginn endet der Versicherungsschutz mit der Fäl- ligkeit der letzten Rentenzahlung.
Wann endet der Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – jeweils mit Beendigung eines Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch nach Ablauf der achten Woche des Auslandsaufenthaltes oder mit Beendigung des Versicherungs- vertrages. Kann die versicherte Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen nicht bis zur Been- digung des Versicherungsschutzes nach Satz 1 zurückreisen, verlängert sich die Leistungspflicht für den bereits eingetretenen Versicherungsfall so lange, bis sie wieder transportfähig ist.
Wann endet der Versicherungsschutz?. 1.3.1 In der Reise-Rücktrittsversicherung endet Ihr Versicherungs- schutz − sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder Objekt betreten oder − mit Eintritt des Versicherungsfalles. In der Reiseabbruch-Versicherung ist das Ende des Versiche- rungsschutzes im Versicherungsschein genannt. Sofern das Versicherungsende nicht im Versicherungsschein genannt ist, endet der Versicherungsschutz spätestens nach 45 Tagen (An- und Abreisetag zählen jeweils als ein voller Reisetag), in jedem Fall jedoch mit Beendigung der versicherten Reise.
Wann endet der Versicherungsschutz?. 3.1 Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes unter Berücksichtigung der im Tarif vorgesehe- nen maximalen Dauer des Versicherungs- schutzes, spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres der versicherten Person, mit dem Wegfall der Kontoinhaberschaft oder – bei Beendigung des Vertrages zwischen dem Versicherer und dem Kreditinstitut – mit dem Ende des durch die letzte Kontojahresgebühr gedeckten Zeitabschnitts. Als Beendigung des Auslandsaufenthaltes gilt die Grenzüber- schreitung in das Inland.