Common use of Zahlungsweise Clause in Contracts

Zahlungsweise. (1) Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Be- zahlung der Rechnungen erfolgt spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der von ihr benannten Abrechnungsstelle. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungs- erbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.

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Samples: Rahmenvertrag Gemäß, Rahmenvertrag Gemäß

Zahlungsweise. (1) Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Be- zahlung der Rechnungen Bezahlung erfolgt spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der von ihr benannten Abrechnungsstelle, unabhängig von später erhobenen Beanstandungen. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungs- erbringung Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.

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Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag

Zahlungsweise. (1) Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Be- zahlung der Rechnungen erfolgt spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der von ihr benannten Abrechnungsstelleden Pflegekassen zu zahlenden Leistungsbeträge werden zum 15. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurdeeines jeden Monats fällig. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungs- erbringung Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.

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Samples: Rahmenvertrag

Zahlungsweise. (1) Die Abrechnung Bezahlung der Pflegeleistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Be- zahlung der Rechnungen Rechnung erfolgt spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der einer von ihr benannten Abrechnungsstelle. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurdewird. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungs- erbringung Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung Zahlung verweigern. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach Erbringung der einzelnen Leistung.

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Samples: Vertrag Über Die Versorgung Der Pflegebedürftigen

Zahlungsweise. (1) Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Be- zahlung Bezahlung der Rechnungen erfolgt spätestens innerhalb von 21 28 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der von ihr der Pflegekasse benannten Abrechnungsstelle, unabhängig von später erhobenen Beanstandungen. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungs- erbringung Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.

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Samples: www.vdek.com

Zahlungsweise. (1) Die Abrechnung Bezahlung der Pflegeleistungen Rechnung erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Be- zahlung der Rechnungen erfolgt spätestens innerhalb von 21 30 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der einer von ihr benannten Abrechnungsstelle. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist Zeit dem Geldinstitut erteilt wurde. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungs- erbringung Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung Zahlung verweigern.

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Samples: Vertrag Über Die Versorgung Der Versicherten Mit Zum Verbrauch Bestimmten Pflegehilfsmitteln

Zahlungsweise. (1) Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Be- zahlung Bezahlung der Rechnungen erfolgt spätestens innerhalb von 21 28 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der von ihr benannten Abrechnungsstelle. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungs- erbringung Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.,

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Samples: Rahmenvertrag Gemäß

Zahlungsweise. (1) Die Abrechnung der Pflegeleistungen Leistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Be- zahlung Bezahlung der Rechnungen erfolgt spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der einer von ihr benannten Abrechnungsstelle. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Beanstandete Rechnungen (§ 17), die in Teilen unstrittig sind, sind insoweit zu begleichen. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungs- Leistungs-erbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.

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Samples: www.biva.de

Zahlungsweise. (1) Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Be- zahlung Bezahlung der Rechnungen Rechnung erfolgt spätestens innerhalb von 21 14 Tagen nach Eingang Ein- gang bei der Pflegekasse oder der von ihr der Pflegekasse benannten AbrechnungsstelleAbrechnungs- stelle. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Die Zahlungen erfolgen vor- behaltlich der Beanstandungen gemäß § 16 dieser Rahmenvereinbarung. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungs- erbringung Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.

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Samples: Rahmenvertrag Über Die Ambulante Pflegerische Versorgung Gemäß

Zahlungsweise. (1) Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Be- zahlung Bezahlung der Rechnungen erfolgt spätestens innerhalb von 21 28 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der von ihr benannten Abrechnungsstelle. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungs- erbringung Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.

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Samples: Rahmenvertrag Gemäß

Zahlungsweise. (1) Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureicheneinzurei- chen. Die Be- zahlung Bezahlung der Rechnungen erfolgt spätestens innerhalb von 21 Tagen Ta- gen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der von ihr benannten AbrechnungsstelleAbrech- nungsstelle. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Sollten Rechnungen Rech- nungen später als 12 Monate nach Leistungs- erbringung Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.

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Samples: www.vdek.com

Zahlungsweise. (1) Die Abrechnung der Pflegeleistungen Leistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Be- zahlung Bezahlung der Rechnungen erfolgt spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der einer von ihr benannten Abrechnungsstelle. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Beanstandete Rechnungen (§ 17), die in Teilen unstrittig sind, sind insoweit zu begleichen. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungs- erbringung Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.

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Samples: www.aok.de

Zahlungsweise. (1) Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Be- zahlung Bezahlung der Rechnungen erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 21 Tagen 17 Kalendertagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der von ihr der Pflegekasse benannten Abrechnungsstelle. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungs- erbringung Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.

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Samples: Rahmenvertrag Gemäß