Common use of Zahlungsbedingungen Clause in Contracts

Zahlungsbedingungen. Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Zahlt der Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht, ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Bei fehlender oder nicht termingerechter Zahlung ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bear- beitungsgebühr von 20 % des Brutto-Rechnungsbetrages, max. 60 €, zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als oben bezeichnet, entstanden. Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren (z.B. Kreditkarte, Paypal o.ä.) gilt Folgendes: Im Falle der Rückbelastung durch das Kreditunter- nehmen werden dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt. Erfolgt die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufs- genossenschaften) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem ADAC Nordbayern e.V. zu übergeben. Liegen die Unterlagen nicht vor, berechnet der ADAC Nordbayern e.V. eine entsprechende Mehraufwandsvergütung in Höhe von 10% des jeweiligen Gutscheinwerts. Ab einem Buchungswert von mehr als 10.000,- EUR inkl. MwSt. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen: - 40% der Gesamtsumme sind als 1. Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig. - 50% der Gesamtsumme sind als 2. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veran- staltungsbeginn eingehend auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fällig. - 10% der Gesamtsumme zzgl. eventuell anfallender Restkosten für die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. In einzelnen Fällen behält sich der ADAC Nordbayern e.V. das Recht vor, von den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichen. In diesem Fall werden gesonderte und abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot mitgeteilt und sind bei Buchungsabschluss Vertragsbestandteil.

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Zahlungsbedingungen. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der curawerk GmbH & Cie. KG 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung curawerk GmbH & Cie. KG ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Zahlt der Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht, ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, vom Vertrag zurückzutretentrotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Vertragspartner über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Curawerk GmbH & Cie. KG berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Ratenzahlung ist nicht möglichZahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die curawerk GmbH & Cie. KG über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Bei fehlender Trainings- oder nicht termingerechter Zahlung Beratungsprojekten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, rechnet die curawerk GmbH & Cie. KG in einem 14-tägigen oder monatlichen Rhythmus ab. Dieser Abrechnungsrhythmus wird im Rahmen der Auftragsbestätigung vereinbart. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist der ADAC Nordbayern e.V. die curawerk GmbH & Cie. KG berechtigt, Verzugszinsen von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bear- beitungsgebühr von 20 % des Brutto-Rechnungsbetrages, max. 60 €, 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommenSie sind dann niedriger anzusetzen, den wenn der Vertragspartner eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch die Curawerk GmbH & Cie. KG ist zulässig. Wenn der curawerk GmbH & Cie. KG Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst, er mit fälligen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Curawerk GmbH & Cie. KG andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, so ist die Curawerk GmbH & Cie. KG berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu erbringenstellen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer auch wenn er Schecks angenommen hat. Die Curawerk GmbH & Cie. KG ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder gar kein Schaden als oben bezeichnetSicherheitsleistung zu verlangen. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, entstandenZurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren (z.B. Kreditkarte, Paypal o.äZur Zurückbehaltung ist der Vertragspartner jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.) gilt Folgendes: Im Falle der Rückbelastung durch das Kreditunter- nehmen werden dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt. Erfolgt die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufs- genossenschaften) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem ADAC Nordbayern e.V. zu übergeben. Liegen die Unterlagen nicht vor, berechnet der ADAC Nordbayern e.V. eine entsprechende Mehraufwandsvergütung in Höhe von 10% des jeweiligen Gutscheinwerts. Ab einem Buchungswert von mehr als 10.000,- EUR inkl. MwSt. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen: - 40% der Gesamtsumme sind als 1. Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig. - 50% der Gesamtsumme sind als 2. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veran- staltungsbeginn eingehend auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fällig. - 10% der Gesamtsumme zzgl. eventuell anfallender Restkosten für die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. In einzelnen Fällen behält sich der ADAC Nordbayern e.V. das Recht vor, von den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichen. In diesem Fall werden gesonderte und abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot mitgeteilt und sind bei Buchungsabschluss Vertragsbestandteil.

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Zahlungsbedingungen. Die Zahlung ist Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Zulas- sung und der Platzzuteilung zugestellt. Beanstandungen sind unverzüglich nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu xxxxxx. Spätere Einwendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle vom Veranstalter erstellten Teilnahmerechnungen sind ohne Abzug mit 50 % sofort nach mit Erhalt der Rechnung fälligfällig und in spätestens 10 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Zahlt Die restlichen 50 % sind bis spätestens 90 Tage vor Messebeginn zahlbar. Alle Rechnungen, die nach dem Zeitpunkt „90 Tage vor Messebeginn“ ausgestellt werden, sind sofort zu 100 % fällig und zahlbar. Über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die separat zu einem späteren Zeitpunkt gesondert in Auftrag gegeben werden, werden separate Rechnungen erstellt. Diese sind vom Leistungs- oder Lieferzeitpunkt, spätestens ab Erhalt der Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nichtfällig und innerhalb 30 Tagen nach Rechnung- serhalt zahlbar. Erfolgt die Anmeldung nach dem Zeitpunkt „90 Tage vor Messebeginn“ ist die Rechnung entweder zu dem in der Rechnung genanntem Termin, anderenfalls sofort fällig und spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum vollständig zahl- bar. Die Entgelte für Dienstleistungen sind auf den jeweiligen Bestellformularen ausgedruckt. Werden Rechnungen auf Xxx- xxxx des Ausstellers an einen Dritten gesandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Xxxxxxxxx. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die jeweilige Verans- taltung erbeten an: Easyfairs Deutschland GmbH, Balanstr. 73, Haus 8, 81541 München, jeweils auf das auf der Rechnung aufgeführte Konto. Die vereinbarten Zahlungsziele sind einzuhalten. Gehen die Rechnungsbeträge nicht rechtzeitig auf dem Konto des Ve- ranstalters ein, so ist der ADAC Nordbayern e.V. dieser berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenohne vorherige Mah- nung bis zum Zahlungseingang gegenüber Unternehmen Ver- zugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. Eine Ratenzahlung ist nicht möglichanderenfalls 5 Prozentpunkten p.a. Bei fehlender oder nicht termingerechter Zahlung ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bear- beitungsgebühr von 20 % des Brutto-Rechnungsbetrages, max. 60 €, über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommenDer Veranstalter kann bei Nichteinhaltung der Zahlungster- mine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfü- gen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Nr. 6 der Bedingun- gen. Außerdem darf der Stand, den Nachweis falls Zahlung von 100 Prozent der Standmiete zu erbringendem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel nicht eingegangen ist, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als oben bezeichnetnicht eröffnet werden. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann der Veranstalter das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Ausstel- ler aufgrund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562 a BGB findet keine Anwendung, entstandensofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren (z.B. KreditkarteDer Veranstalter kann, Paypal o.ä.) gilt Folgendes: Im Falle der Rückbelastung durch das Kreditunter- nehmen werden dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt. Erfolgt wenn die Bezahlung eines Trainings ganz nicht innerhalb der gesetzten Xxxxx erfolgt, die zurückgehalte- nen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkaufen. Für Beschädigung und/oder teilweise durch Gutscheine (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare Verlust des Pfand- gutes haftet der Berufs- genossenschaften) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem ADAC Nordbayern e.V. zu übergeben. Liegen die Unterlagen nicht vor, berechnet der ADAC Nordbayern e.V. eine entsprechende Mehraufwandsvergütung in Höhe von 10% des jeweiligen Gutscheinwerts. Ab einem Buchungswert von mehr als 10.000,- EUR inkl. MwSt. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen: - 40% der Gesamtsumme sind als 1. Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig. - 50% der Gesamtsumme sind als 2. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veran- staltungsbeginn eingehend auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fällig. - 10% der Gesamtsumme zzgl. eventuell anfallender Restkosten für die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. In einzelnen Fällen behält sich der ADAC Nordbayern e.V. das Recht vor, von den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichen. In diesem Fall werden gesonderte und abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot mitgeteilt und sind bei Buchungsabschluss VertragsbestandteilVeranstalter nicht.

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Zahlungsbedingungen. 3.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich – sofern nicht etwas Gegenteiliges vereinbart wird – exklusive Porto/Versand, Verpackung, Zoll und Versicherung und inklusive allfälliger Umsatzsteuer. 3.2. Als Zahlung ist sofort nach Erhalt nur der Rechnung fälligEingang des vollen Betrages (inklusive allfälliger Umsatzsteuer) bei SANDOZ zu verstehen. Zahlt der Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht, 3.3. Bei (gänzlichem oder teilweisem) Zahlungsverzug des KUNDEN oder einer seiner verbundenen Unternehmen oder sonstiger Konzernunternehmungen ist der ADAC Nordbayern e.V. SANDOZ berechtigt, auch bereits bestätigte Lieferungen an den KUNDEN einzustellen und die weitere Erfüllung des Vertrages zu verweigern oder vom Vertrag unter Setzung einer Nachfrist zurückzutreten. Eine Ratenzahlung 3.4. SANDOZ ist nicht möglichberechtigt, etwaige Guthaben oder Gegenforderungen des KUNDEN gegen SANDOZ mit Forderungen, die SANDOZ oder eines ihrer verbundenen Unternehmen oder sonstiger Konzernunternehmungen gegen den KUNDEN hat, ohne weitere Vereinbarung gegenzuverrechnen bzw. mit ihnen einseitig aufzurechnen. 3.5. Der Kaufpreis ist vom KUNDEN binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum vollständig und ohne Abzug zu bezahlen, dies auch im Falle von Gegenforderungen (z.B. für behauptete Mängel). Diesbezüglich verzichtet der KUNDE ausdrücklich auf ein Recht, seinen Kaufpreis auch nur teilweise einzubehalten oder aufzurechnen, sowie auf ein allfälliges Wandlungsrecht. 3.6. Bei fehlender oder nicht termingerechter Zahlung Zahlungsverzug ist der ADAC Nordbayern e.V. SANDOZ berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher der Höhe sowie eine Bear- beitungsgebühr von 20 % des Brutto-Rechnungsbetrages, max. 60 €, 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommenAußerdem ist der KUNDE bei Zahlungsverzug verpflichtet, den Nachweis zu erbringendie tatsächlich angefallenen Mahn- und Inkassokosten sowie die Kosten der Rechtsvertretung, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als oben bezeichnetjedenfalls 3. CONDITIONS OF PAYMENT 3.1. Unless otherwise agreed, entstandenthe agreed prices are exclusive dispatch/shipping, packing, customs and insurance and including VAT, if applicable. Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren 3.2. ”Payment” shall mean the receipt of the full invoiced amount (z.B. Kreditkarteincluding VAT, Paypal o.äif applicable) by SANDOZ. 3.3. If the CUSTOMER or any of its affiliates or other group companies is in (total or partial) delay with its payments, SANDOZ has the right to cancel any deliveries to such CUSTOMER even if based on confirmed orders and refuse the further fulfilment of the contract or to withdraw from the contract while setting a grace period. 3.4. SANDOZ is entitled to compensate or unilaterally set off any amounts due to CUSTOMER against amounts due to SANDOZ or any of its affiliates or other group companies without any further agreement. 3.5. The CUSTOMER shall pay the invoiced price in full and without deduction within 30 days after the invoice date, even in case of counterclaims (e.g. for allegedly defective goods, etc.) gilt Folgendes: Im Falle der Rückbelastung durch das Kreditunter- nehmen werden dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € ). The CUSTOMER hereby waives its right to retain the purchase price or parts thereof, compensate claims and any rights to rescind. 3.6. If the CUSTOMER is in Rechnung gestellt. Erfolgt die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufs- genossenschaften) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem ADAC Nordbayern e.V. zu übergeben. Liegen die Unterlagen nicht vordelay with its payments, berechnet der ADAC Nordbayern e.V. eine entsprechende Mehraufwandsvergütung SANDOZ has the right to claim interest in Höhe von 10% des jeweiligen Gutscheinwerts. Ab einem Buchungswert von mehr als 10.000,- EUR inkl. MwSt. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen: - 40% der Gesamtsumme sind als 1. Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig. - 50% der Gesamtsumme sind als 2. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veran- staltungsbeginn eingehend auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fällig. - 10% der Gesamtsumme zzgl. eventuell anfallender Restkosten für die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung in Rechnung gestelltthe amount of 9.2 percentage points above the base interest rate. In einzelnen Fällen behält sich der ADAC Nordbayern e.V. das Recht voraddition, von den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichen. In diesem Fall werden gesonderte und abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot mitgeteilt und sind bei Buchungsabschluss Vertragsbestandteil.the CUSTOMER shall pay the actually occurred collection costs as well as the expenses for the legal

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Samples: www.sandoz.at

Zahlungsbedingungen. 21. Die Vergütung der erbrachten Leistung für die Antragsbearbeitung erfolgt auf der Grundlage eines vereinbarten Pauschalhonorars für einen komplett bearbeiteten Förderfall. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen: - einem Neufall, für den ein Zuwendungsbescheid zu erstellen ist, - einem Altfall, für den der Zuwendungsbescheid bereits in Vorjahren erstellt worden ist, - einem Wiederholungsfall, bei dem nach erfolglosem Ablauf der Umsetzungsfrist für dieselbe Maßnahme ein neuer Förderantrag gestellt worden ist. Darin enthalten sind die Kosten für im Wesentlichen die folgenden Leistungen: Kurzinformation bzw. –beratung von ca. 5 Minuten Dauer im Rahmen der Bearbeitung des Förderfalles, voll- ständige Antragsbearbeitung einschließlich Vor-Ort-Kontrollen, Bereitstellung eines Beratungs- büros in Bremen und Bremerhaven, Bereitstellung einer Datenbank, Datenerfassung, Bericht- erstattung (Datenauswertungen) gegenüber dem Auftraggeber, statistische Auswertungen und Recherchen zur Weiterentwicklung der Förderrichtlinie, Einrichtung und Pflege einer Website für das Förderprogramm; Bearbeitung von Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofes gemäß Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Zahlt der Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht, ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Bei fehlender oder nicht termingerechter Zahlung ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bear- beitungsgebühr von 20 % des Brutto-Rechnungsbetrages, max. 60 €, zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als oben bezeichnet, entstanden. Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren (z.B. Kreditkarte, Paypal o.ä.) gilt Folgendes: Im Falle der Rückbelastung durch das Kreditunter- nehmen werden dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt. Erfolgt die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufs- genossenschaften) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem ADAC Nordbayern e.V. zu übergeben. Liegen die Unterlagen nicht vor, berechnet der ADAC Nordbayern e.V. eine entsprechende Mehraufwandsvergütung in Höhe von 10% des jeweiligen GutscheinwertsPauschalhonorars soll in dem Bearbeitungsfortschritt entsprechen- den Teilbeträgen monatlich erfolgen, d.h. Ab einem Buchungswert von mehr als 10.000,- EUR inkl. MwSt. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen: - 40% der Gesamtsumme sind als 1. Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig. - 50% der Gesamtsumme sind als 2. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veran- staltungsbeginn eingehend auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fälligRegel nach Erteilung des Zuwendungsbe- scheides sowie nach Prüfung des Verwendungsnachweises. - 10% der Gesamtsumme zzgl. eventuell anfallender Restkosten Für den Fall, dass ein Förderfall nach Erteilung des Zuwendungsbescheides abgebro- chen und damit die zweite Bearbeitungsstufe (Verwendungsnachweisprüfung) nicht er- reicht wird, reduziert sich die Vergütung auf den bis dahin für die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. In einzelnen Fällen behält sich der ADAC Nordbayern e.V. das Recht vor, von den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichen. In diesem Fall werden gesonderte und abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot mitgeteilt und sind bei Buchungsabschluss VertragsbestandteilFörderfall geleisteten Betrag.

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Zahlungsbedingungen. Die Zahlung ist sofort nach Erhalt Rechnungslegung an den AG durch den Contractor hat den Bestimmungen des UStG zu entsprechen und erfolgt monatlich im Nachhinein, tunlichst bis zum jeweiligen Monatszehnten des Folgemonats. Im Zuge der Rechnung fällig. Zahlt der Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht, monatlichen Rechnungslegung ist der ADAC Nordbayern e.V. Contractor berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenjeweils 1/12 Jahrespauschale der pauschal abzugeltenden Leistungen zu verrechnen. Eine Ratenzahlung ist nicht möglichDie erste Abrechnung erfolgt mit dem 1. Monat nach Beginn der Hauptleistungspflicht (siehe Pkt. 4.2). Bei fehlender oder Überschreitung bzw. Unterschreitung der garantierten Einsparung greifen die Bestimmungen hinsichtlich der Abrechnung in Punkt 9.5.5.2 bzw. Punkt 9.5.5.3. Der Grundvergütungsanspruch des Contractors besteht ab Beginn der Hauptleistungspflicht nach Pkt. 4.2. und setzt voraus, dass die vom Contractor versprochene Einspar­prognose im betreffenden Abrechnungszeitraum (Def. s. Pkt. 9.5.3.4) unter Zugrundelegung des Berechnungsmodus gemäß Punkt 9.5. Leistungsfeststellung auch realisiert wird. Kann der Contractor die Einspargarantie nicht termingerechter Zahlung ist einhalten, steht dem AG ein Minderungsanspruch in entsprechender Höhe für den betreffenden Abrechnungszeitraum zu. Sonstige Rechnungen für Leistungen, die nicht lt. Leistungsverzeichnis mit der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bear- beitungsgebühr von 20 % des Bruttomonatlichen Contracting-Rechnungsbetrages, max. 60 €, zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als oben bezeichnet, entstanden. Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren Rate abgedeckt sind (z.B. KreditkarteErsatzteile, Paypal o.äReparaturen, Sonderleistungen etc.) sowie sonstige beauftragte Leistungen sind gesondert monatlich abzurechnen und unter Beilage aller für die Rechnungsprüfung notwendigen Unterlagen (Arbeitsscheine, Stundennachweise, Freigabescheine etc.) zu übermitteln. Rechnungsadresse und Zustelladresse für die Originalrechnungen ist die des AG. Aufbau, Inhalt und Form der Rechnungen sind entsprechend den Anforderungen des AG zu gestalten und je nach geändertem Erfordernis des AG jederzeit anzupassen und auf Papier und Datenträger zu übermitteln. Entspricht die Rechnung nicht allen im Unternehmensrecht, Umsatzsteuergesetz und vertraglich vereinbarten Erfordernissen oder fehlen auch nur einzelne Rechnungsunterlagen ist der AG berechtigt, die Rechnung zurückzuschicken, ohne dass Fälligkeit eintritt. Werden Rechnungen aufgrund Mangelhaftigkeit rückgestellt, beginnt der Fristenlauf für die Fälligkeit erst mit der Vorlage einer ordnungsgemäß gelegten Rechnung. In den übrigen Fällen wird die Zahlungsfrist um so viele Tage verlängert, wie aus Gründen, die beim Contractor liegen, mit der Prüfung der Rechnung ausgesetzt werden musste. Werden Rechnungen nicht innerhalb eines Monats vom AG unter Angabe einer detaillierten Begründung beeinsprucht, gilt Folgendes: die Rechnung als akzeptiert. Im Falle Falle, dass der Rückbelastung AG die Rechnung beeinsprucht, werden beide Vertragspartner versuchen, eine korrekte Rechnung zu erstellen. Findet diese gütliche Einigung bzw. die Erstellung einer korrekten Rechnung nicht statt, wird eine Lösung gemäß Punkt 18.3 angestrebt. Zahlungen an den Contractor werden ausschließlich nur nach Vorlage einer Rechnung geleistet. Sämtliche Zahlungen erfolgen mittels Überweisung. Die Zahlungsfrist von 30 Tagen netto beginnt mit Eingang der ordnungsgemäß gelegten Rechnung beim AG. Als Tag der Zahlung gilt der Tag des Einlangens der wertmäßigen Gutschrift auf dem vom Contractor bekannt gegebenen Konto seines Geldinstitutes. Zahlungen an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter von Arbeitsgemeinschaften haben für den AG schuldbefreiende Wirkung. Leistungen dürfen wegen verspäteter Zahlungen nicht eingestellt oder eingeschränkt werden. Aus der Anerkennung einer Rechnung bzw. Leistung einer Zahlung kann keine Anerkennung der Mängelfreiheit der erbrachten Dienstleistungen und kein Verzicht auf zustehende Ansprüche aus Verzug, Gewährleistung und Schadenersatz sowie kein Verzicht auf die Vertragsauflösung aus wichtigem Grund abgeleitet werden. Vorbehalte auf Rechnungen hinsichtlich nachträglicher Forderungen für erbrachte Leistungen sind unbeachtlich. Eine Unterschreitung der Einspargarantie des Vorjahres wird durch das Kreditunter- nehmen werden dem Teilnehmer Einbehaltung bzw. Verminderung der Folgeraten des nächsten Jahres ausgeglichen (siehe auch Punkt 9.5.5.3). Regieleistungen / Regiepreis Beabsichtigte Regieleistungen (erforderlich durch Auftreten unvorhergesehener Umstände, sonstige Leistungen, die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt. Erfolgt die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufs- genossenschaftennicht im Leistungsverzeichnis dieses Vertrags gemäß Anlage µ Leistungsverzeichnis abgedeckt sind) sind vom AG vor Durchführung schriftlich genehmigen zu lassen. Der AG hat diese Unterlagen spätestens Regieleistungen gegebenenfalls in angemessener Frist mit entsprechender Begründung abzulehnen. Durchgeführte Regieleistungen sind umgehend zur Bestätigung in elektronischer sowie in Papierform an den AG zu übermitteln und mit den entsprechenden Leistungsnachweisen gesondert nach ordnungsgemäßem Abschluss aller Arbeiten mit dem AG monatlich abzurechnen. Bei Nichteinhaltung vorgenannter Bedingungen ergibt sich ein Anspruchsverlust. Verrechnet wird nur die am Trainingstag im Original Erfüllungsort tatsächlich geleistete Arbeitszeit oder Arbeiten gemäß den vorher vereinbarten Einheitspreisen. Die Kosten für die gesamte Abwicklung, Dokumentation und Kontrolle der Pauschal- oder Regieleistungen von Subauftragnehmern sind in die entsprechenden Einheitspreispositionen einzurechnen. Falls keine pauschalen Preise für durchzuführende Leistungen vereinbart wurden und diese gemäß Vereinbarung mit dem ADAC Nordbayern e.V. AG als Regieleistungen nach Zeitaufwand abgerechnet werden sollen, sind die endverhandelten pauschalen Regiestundenpreise gemäß Anlage µ Regieleistungen und -preise zu übergebenverrechnen. Liegen In diesen Regiestundenpreisen sind anteilige Nebenkosten, Weggelder, Fahrtspesen, Aufwandsentschädigungen (Auslösen) und Ersatzruhezeiten etc. enthalten. Regieleistungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen außerhalb der definierten Regelarbeitszeit durchzuführen. Allfällig anfallende Überstundenzuschläge werden gegen Nachweis gesondert vergütet. Auf Verlangen des AG können für häufig auftretende Regieleistungen Pauschalen vereinbart werden. Werden große Instandsetzungsarbeiten in Regie beauftragt und entsprechend den zuvor beschriebenen Regelungen durch den Contractor selbst abgewickelt, dann ist die Unterlagen nicht voram Erfüllungsort tatsächlich geleistete Arbeitszeit mit den endverhandelten pauschalen Regiestundenpreisen gemäß Anlage µ Regieleistungen und -preise zu verrechnen. Die Verrechnung der tatsächlich eingebauten Materialien erfolgt zu vom Contractor zweifelsfrei nachgewiesenen Nettoeinkaufspreisen (unter Berücksichtigung aller gewährten Rabatte, berechnet Nachlässe, Skonti etc.) unter Ansatz eines einheitlichen Aufschlages in der ADAC Nordbayern e.V. eine entsprechende Mehraufwandsvergütung in Höhe von 10µ % des jeweiligen Gutscheinwerts. Ab einem Buchungswert von mehr als 10.000,- EUR inkl. MwSt. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen: - 40% der Gesamtsumme sind als 1. Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig. - 50% der Gesamtsumme sind als 2. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veran- staltungsbeginn eingehend auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fällig. - 10% der Gesamtsumme zzgl. eventuell anfallender Restkosten für die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung Materialbearbeitung, Disposition, Vorhaltung etc. gemäß Anlage µ Regieleistungen und -preise. Sämtliche damit verbundenen Kosten (gesamte Abwicklung, Dokumentation, Nebenkosten etc.) des Contractors sind in Rechnung gestellt. In einzelnen Fällen behält sich der ADAC Nordbayern e.V. das Recht vor, von den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichen. In diesem Fall werden gesonderte und abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot mitgeteilt und sind bei Buchungsabschluss Vertragsbestandteilentsprechenden Preispositionen einzurechnen.

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Samples: www.oegut.at

Zahlungsbedingungen. Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Zahlt der Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht, ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Bei fehlender oder nicht termingerechter Zahlung ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bear- beitungsgebühr von 20 % des Brutto-Rechnungsbetrages, max. 60 €, zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als oben bezeichnet, entstanden. Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren (z.B. Kreditkarte, Paypal o.ä.) gilt Folgendes: Im Falle der Rückbelastung durch das Kreditunter- nehmen werden dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt. Erfolgt die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufs- genossenschaften) Rechnungen sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem ADAC Nordbayern e.V. zu übergeben. Liegen die Unterlagen nicht vor, berechnet der ADAC Nordbayern e.V. eine entsprechende Mehraufwandsvergütung in Höhe von 10% des jeweiligen Gutscheinwerts. Ab einem Buchungswert von mehr als 10.000,- EUR inkl. MwSt. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen: - 40% der Gesamtsumme sind als 1. Anzahlung zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Eingang Rechnungsdatum oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung ohne Abzug. Fracht- und Montagerechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Rechnungen werden auf den vereinbarten Fertigstellungstag im Werk datiert. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist die REV Ritter GmbH vorbehaltlich weiterer Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins gemäß § 288 BGB geltend zu machen. Ferner ist die REV Ritter GmbH bei Überschreitung des Zahlungsziels durch den Käufer zur Zurückhaltung aller Lieferungen berechtigt, ohne dadurch in Lieferverzug zu geraten. Die Entgegennahme von Wechseln erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung im Ausnahmefall und stets nur erfüllungshalber sowie unter Ablehnung der Buchungsbestätigung fälligHaftung für rechtzeitige und ordnungsgemäße Vorlage der Protestierung. Wechsel werden außer- LEADER INNOVATION REV Xxxxxx XxxX Xxxxxxxxxxxxx 0 - 50% 0 X-00000 Xxxxxxx E-Mail: xxxxxx@xxx.xxx dem nur unter Ablehnung von Xxxxxx angenommen. Die Diskontfähigkeit der Gesamtsumme sind angenommenen Wechsel wird vorausgesetzt. Einziehungs- und Diskontspesen, einschließlich Wechselsteuer, gehen zu Lasten des Käufers. Auch Schecks, die im Übrigen nicht als 2Barzahlung gelten, werden nur unter Vorbehalt angenommen. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veran- staltungsbeginn eingehend auf Insoweit gilt das in für den Wechsel Ausgeführte entsprechend. Der Käufer ist zu einer Aufrechnung den Ansprüchen der Buchungsbestätigung genannte Konto fälligREV Ritter GmbH gegenüber nicht berechtigt, es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. - 10% der Gesamtsumme zzglDie Abtretung von irgendwelchen Ansprüchen gegen die REV Ritter GmbH ist nur mit deren schriftlicher Zustimmung zulässig. eventuell anfallender Restkosten Der Käufer verpflichtet sich darüber hinaus, die REV Ritter GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Voraussetzung für die Veranstaltung Lieferpflicht ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Käufers, die dieser mit seiner Bestellung versi- chert. Gerät der Käufer länger als eine Woche mit einem nicht unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten Umstände ein, welche begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit rechtfertigen, so werden umgehend nach alle Forderungen der Veranstaltung REV Ritter GmbH ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel sofort fällig und sind in Rechnung gestelltbar zahlbar. In einzelnen diesen Fällen behält sich der ADAC Nordbayern e.V. das Recht vorist die REV Ritter GmbH vorbehaltlich ihrer sonstigen Rechte außerdem berechtigt, von den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichen. In diesem Fall werden gesonderte und abweichende Zahlungsbedingungen nur noch gegen Barzahlung – im Angebot mitgeteilt und sind bei Buchungsabschluss VertragsbestandteilVoraus – oder sonstige Sicher- stellung weiterzuliefern oder vom Vertrag zurückzutreten.

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Samples: www.rev.de

Zahlungsbedingungen. Vertriebspartner, Bearbeitername Hiermit ermächtigt der Kontoinhaber die EWE VERTRIEB GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxxxxxxx (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE86ZZZ00000023447), fällige Beträge von dem unten genannten Konto wiederkehrend mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich wird das Kreditinstitut angewiesen, die von der EWE VER- TRIEB GmbH auf das Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Den Nachweis des SEPA-Lastschriftmandates gegenüber der Bank erbringt die EWE VERTRIEB GmbH. Dieses Mandat gilt für alle bestehenden und zukünftigen Verträge, die unter der oben genannten oder neu zu vergebenden Vertragsnummer geführt werden. Straße Hausnummer Kontoinhaber(in) – falls abweichend von Auftraggeber(in) PLZ Ort IBAN Geburtsdatum Telefonnummer Für Rückfragen Kreditinstitut E-Mail Straße – falls abweichend von Auftraggeber(in) Hausnummer PLZ Ort Name, Vorname, Firma Straße Hausnummer Datum Unterschrift Kontoinhaber(in) Die Zahlung folgenden Erklärungen gelten, falls nicht Rechtsvorschriften dies bereits erlauben oder anordnen. Sie sind für den Vertragsschluss nicht erforderlich und können jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf bzw. Widerspruch ist sofort nach Erhalt an EWE VERTRIEB GmbH, Clop- penburger Str. 310, 26133 Oldenburg zu richten. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz. Ja, ich möchte über aktuelle Produkte und Angebote der Rechnung fälligEWE VERTRIEB GmbH (Strom, Erdgas, Wärme, Dienstleistungen zur Energieeffizienz, Smart Home) und der EWE TEL GmbH (Festnetz, Internet, Mobilfunk) informiert und zur individuellen Kun- denberatung, Information über Veranstaltungen und für Kundenzufriedenheitsumfra- gen kontaktiert werden. Zahlt Zu diesem Zweck dürfen beide Unternehmen meine Daten – und zwar Name, Anschrift, Kontaktdaten, Produkte und Vertragslaufzeiten – austauschen und verarbeiten, um per Telefon, E-Mail und SMS mit mir Kontakt aufzunehmen. Ich kann mei- ne Zustimmung jederzeit widerrufen. XXX Xxx Grundpreis*: Arbeitspreis*: Einmaliger Bonus*: Erstlaufzeit der Kunde Gaslieferung**: Produkt *alle Preisangaben sind Bruttopreise; mit den Produkten Solo, Zuhause⁺ und KlimaGas Spar12 erhalten Sie eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht, ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenPreisgarantie für die Erstlaufzeit. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Bei fehlender oder nicht termingerechter Zahlung ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bear- beitungsgebühr von 20 % des Brutto-Rechnungsbetrages, max. 60 €, zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als oben bezeichnet, entstanden. Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren (z.B. Kreditkarte, Paypal o.ä.) gilt Folgendes: Im Falle Produkt Flex erhalten Sie keine Preis- garantie. **nach Ablauf der Rückbelastung durch das Kreditunter- nehmen werden dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt. Erfolgt die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufs- genossenschaften) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem ADAC Nordbayern e.V. zu übergeben. Liegen die Unterlagen nicht vor, berechnet der ADAC Nordbayern e.V. eine entsprechende Mehraufwandsvergütung in Höhe von 10% des jeweiligen Gutscheinwerts. Ab einem Buchungswert von mehr als 10.000,- EUR inkl. MwSt. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen: - 40% der Gesamtsumme sind als 1. Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig. - 50% der Gesamtsumme sind als 2. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veran- staltungsbeginn eingehend auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fällig. - 10% der Gesamtsumme zzgl. eventuell anfallender Restkosten für die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. In einzelnen Fällen behält Erstlaufzeit verlängert sich der ADAC Nordbayern e.V. das Recht vorVertrag automatisch, von den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichen. In diesem Fall werden gesonderte und abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot mitgeteilt und sind bei Buchungsabschluss Vertragsbestandteilsofern dieser nicht frist- gerecht gekündigt wird.

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Samples: Auftrag Für Ihre Erdgaslieferung

Zahlungsbedingungen. Die Zahlung ist sofort Erste Teilrechnung über 50 % des Bestellwertes zuzüglich USt.: Nach Eingang der vorbehaltlosen Bestellungsannahme beim AG und Beendigung der Dreharbeiten, 14 Tage nach Erhalt Eingang der Rechnung fälligRechnung, sofern die Teilrechnung rechtzeitig (2 Wochen vor Drehende) dem AG vorliegt. Zahlt der Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht, ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Bei fehlender oder nicht termingerechter Zahlung ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bear- beitungsgebühr von Zweite Teilrechnung über 20 % des Brutto-Rechnungsbetrages, maxBestellwertes zuzüglich USt.: Nach Abnahme des Rohschnittes. 60 €, zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als oben bezeichnet, entstanden. Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren (z.B. Kreditkarte, Paypal o.ä.) gilt Folgendes: Im Falle der Rückbelastung durch das Kreditunter- nehmen werden dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt. Erfolgt die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufs- genossenschaften) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem ADAC Nordbayern e.V. zu übergeben. Liegen die Unterlagen nicht vor, berechnet der ADAC Nordbayern e.V. eine entsprechende Mehraufwandsvergütung in Höhe von 10% des jeweiligen Gutscheinwerts. Ab einem Buchungswert von mehr als 10.000,- EUR inkl. MwSt. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen: - 40% der Gesamtsumme sind als 1. Anzahlung innerhalb Die Zahlung erfolgt inner- halb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung fälligTeilrechnung. - 50% End- bzw. Schlussrechnung: Die Bezahlung des Differenzbetrages zwischen End- bzw. Schlussabrechnung und der Gesamtsumme sind als 2geleisteten Teilrechnungen erfolgt 14 Tage der Übergabe des Endproduktes, sofern die Rechnung rechtzeitig beim AG vorliegt. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veran- staltungsbeginn eingehend auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fälligLiegen Mängel vor, werden die zur Beseitigung geschätzten Beträge einbehalten. - 10% der Gesamtsumme zzgl. eventuell anfallender Restkosten X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 2/3 Ausschließlich für die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. In einzelnen Fällen behält sich der ADAC Nordbayern e.V. das Recht vor, Commodity „TV-Spots und sonstige werbliche Filmproduktionen“ wird abweichend von den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichenZif- fern 8.4 und 8.5 der Besonderen Einkaufsbedingungen für Werkleistungen Folgendes vereinbart: Der Auftragnehmer steht dafür ein, sicherzustellen und auf Verlangen der Mercedes-Benz Group AG vorzuweisen, dass ab der Ebene TIER- 5 (Sub-, Sub-, Subunternehmer seiner Subunternehmer) eine Untervergabe an Einzelunternehmer und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) als weitere Nachunternehmer ausgeschlossen ist, soweit die Leistungs- erbringung ganz oder teilweise durch einen Prinzipal (Inha- ber eines Einzelunternehmens oder Gesellschafter einer GbR) erfolgt oder erfolgen soll. In diesem Fall werden gesonderte Im Übrigen gelten die Regelungen der Ziffer 8 der Besonde- ren Einkaufsbedingungen für Werkleistungen. Der Auftragnehmer stellt dabei sicher, Subunternehmer bis zur Tier-4 Ebene (Sub-Sub-Subunternehmer), sofern sie ein Einzelunternehmer oder ein Geschäftsführer einer Gesell- schaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind und abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot mitgeteilt und sind mehr als 50 Arbeitstage je Kalenderjahr, unabhängig von der an diesen Tagen geleisteten Stundenzahl, zur Leistungserbringung für den AG eingesetzt wird, nur zu beauftragen, wenn ein Status- feststellungsverfahren nach § 7 a SGB IV zur Feststellung einer selbständigen Tätigkeit durchgeführt wird. Die Ent- scheidung der Deutschen Rentenversicherung ist innerhalb von drei Monaten bei Buchungsabschluss Vertragsbestandteil.dem AG einzureichen. Alternativ ist eine verbindliche Statusentscheidung zur selbständigen Tätigkeit vorzulegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des AG den aktuellen Bearbeitungsstand der o.g. Statusfeststel- lungsverfahren nach § 7 a SGB IV vorzuweisen. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 3/3

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Samples: docmaster.supplier.daimler.com

Zahlungsbedingungen. 1. Die Zahlung ist sofort Preise verstehen sich bei physikalischen Lieferungen CPT (Incoterms 2020) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit der Umsatz der Umsatzsteuer unter- liegt. 2. Mangels anderer Vereinbarung werden Dienstleistungen nach Erhalt Zeitaufwand (Personen- tage bzw. Stunden) und den aktuellen Stun- densätzen zzgl. der entstandenen Auslagen ab- gerechnet. Soweit dem Kunden eine Preisliste übergeben wird, gelten vorrangig die dort ver- einbarten Preise als vereinbarte Vergütung. Er- folgt eine Vergütung nach Zeitaufwand, sind die Angaben in einem Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung von PROCITEC nur eine Kalkulation bzw. ein Kostenvoranschlag, sofern nicht ausdrücklich eine Pauschalvergütung ver- einbart wird. Der angefallene Aufwand wird in der Rechnung fälligoder in einer gesonderten An- lage zur Rechnung aufgeführt. Zahlt Angefallene Zeiten werden jeweils in einer Taktung nach angefangenen 15 Minuten berechnet. Sollte der Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nichtgegen die Aufstellung nicht inner- halb von 3 Wochen schriftlich Widerspruch er- heben, ist trägt der ADAC Nordbayern e.V. berechtigtKunde die Beweislast für de- ren Unrichtigkeit. Hat sich PROCITEC zur Inbe- triebnahme, Installation bzw. sonstigen Vor- Ort-Leistung beim Kunden verpflichtet, so darf PROCITEC an den Kunden -soweit nicht anders vereinbart - auch alle erforderlichen Nebenkos- ten wie Reise- und Übernachtungskosten wei- terberechnen. Reisezeiten und -kosten werden nach Aufwand und in Abhängigkeit vom Vertrag zurückzutretenSitz von PROCITEC in der steuerlich bzw. Eine Ratenzahlung ist nicht möglichgesetzlich anerkannten Höhe errechnet. Bei fehlender oder nicht termingerechter Zahlung ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bear- beitungsgebühr von 20 % des Brutto-Rechnungsbetrages, maxII. 60 €, zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als oben bezeichnet, entstanden. Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren (z.B. Kreditkarte, Paypal o.ä.) gilt Folgendes: Im Falle der Rückbelastung durch das Kreditunter- nehmen werden dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt. Erfolgt die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufs- genossenschaften) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem ADAC Nordbayern e.V. zu übergeben. Liegen die Unterlagen nicht vor, berechnet der ADAC Nordbayern e.V. eine entsprechende Mehraufwandsvergütung in Höhe von 10% des jeweiligen Gutscheinwerts. Ab einem Buchungswert von mehr als 10.000,- EUR inkl. MwSt. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen: - 40% der Gesamtsumme sind als Term s of Payment 1. Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung fälligAll prices shall be considered, for physical deliveries, CPT (Incoterms 2020) plus the ac- cording statutory VAT, as far as applicable by law. - 50% der Gesamtsumme sind als 2. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veran- staltungsbeginn eingehend auf das If not agreed otherwise, all services shall be remunerated based on time and material (man-day or hours) according to the currently applicable hourly rates plus the incurred ex- penditures. As far as a price list has been handed over to Customer, the prices therein shall prevail as the agreed remuneration. If the remuneration is based on time and mate- rial, all time specifications in der Buchungsbestätigung genannte Konto fälligan offer/quota- tion and/or order confirmation issued by PROCITEC shall only be considered a prelimi- nary cost estimate, unless explicitly agreed as a fixed price. PROCITEC will specify the time expenditures within the invoice or as an addi- tional appendix to the invoice. Time expendi- tures will be billed in started 15-minute-steps. Unless the Customer objects the specified time expenditures in writing within 3 weeks upon receipt, the Customer shall bear the burden of proof if Customer claims the time expendi- tures to be incorrect. If PROCITEC has agreed to installation services and/or other services on premise at the Customer's location, PROCITEC may - 10% der Gesamtsumme zzglunless agreed otherwise - in- voice to Customer all necessary expenditures such as travel and hotel costs. eventuell anfallender Restkosten für die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. In einzelnen Fällen behält sich der ADAC Nordbayern e.V. das Recht vor, von den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichen. In diesem Fall werden gesonderte und abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot mitgeteilt und sind bei Buchungsabschluss VertragsbestandteilTravel times as well as travel costs shall be calculated accord- ing to expenditures as recognized by law or tax legislation and starting from PROCITEC's premises.

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Samples: procitec.com

Zahlungsbedingungen. Alle Preise verstehen sich netto. Die Zahlung ist sofort Umsatzsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich in den Rechnungen von Messe Bremen ausgewiesen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erhalt Zustandekommen des jeweiligen Vertrages durch Übersendung der Anmelde- bestätigung durch Messe Bremen. Die Rechnungsbe- träge sind innerhalb der in der Rechnung fälliggenannten Frist, in voller Höhe und ohne Abzüge an Messe Bre- men zu zahlen. Zahlt Aussteller aus dem EU-Ausland sind verpflichtet, ihre USt-ID anzugeben, wenn sie von der Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nichtdeutschen USt befreit sein wollen. Von Ausstellern aus dem Nicht-EU-Ausland ist hierfür die Einreichung einer Unternehmensbescheinigung erforderlich. Für Rech- nungskorrekturen, ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Bei fehlender die auf falschen oder nicht termingerechter Zahlung ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bear- beitungsgebühr von 20 % des Brutto-Rechnungsbetrages, max. 60 €, zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als oben bezeichnet, entstanden. Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren fehlenden Angaben Ihrerseits beruhen (z.B. Kreditkartefalsche Adresse, Paypal o.ä.feh- lende Bestellnummern), erheben wir für die Neuaus- stellung der Rechnung eine Bearbeitungsgebühr von 10,- € netto. Nachdem ein Vertrag über die Teilnahme an der Messe durch Zugang der Anmeldebestätigung zustande ge- kommen ist, hat der Aussteller grundsätzlich die volle Miete auch dann an die Messe Bremen zu zahlen, so- fern er den Vertrag kündigt (storniert) gilt Folgendes: Im Falle oder aus anderen Gründen nicht an der Rückbelastung durch das Kreditunter- nehmen werden dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestelltVeranstaltung teilnimmt. Erfolgt die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine Kündigung (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufs- genossenschaftenStornierung) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original von dem ADAC Nordbayern e.V. zu übergeben. Liegen die Unterlagen nicht vor, berechnet der ADAC Nordbayern e.V. eine entsprechende Mehraufwandsvergütung in Höhe von 10% des jeweiligen Gutscheinwerts. Ab einem Buchungswert von jeweils geschlos- senen Vertrag mehr als 10.000,- EUR inkl. MwSt. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen: - 40% zwei Monate vor Veranstal- tungsbeginn, hat der Gesamtsumme sind als 1. Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig. - Aussteller an Messe Bremen 50% der Gesamtsumme sind als 2. Anzahlung spätestens einen Tag regulären Standmiete zu zahlen; erfolgt die Kündi- gung (Stornierung) innerhalb von 2 Monaten vor Veran- staltungsbeginn eingehend auf das in staltungsbeginn, sind 100% der Buchungsbestätigung genannte Konto regulären Standmiete an Messe Bremen zu entrichten. Unabhängig vom Stor- nierungszeitpunkt und der Standmiete ist ein Mindest- betrag von 500 € fällig. - 10% der Gesamtsumme zzgl. eventuell anfallender Restkosten Die vorstehenden Entgelte/Entschädigungen (nachste- hend zusammengefasst: “Entgelte”) ermäßigen sich in dem Umfang, in dem es Messe Bremen unter Berück- sichtigung etwaiger zusätzlicher Kosten für die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung in Rechnung gestelltNeuver- mietung gelingt, einen Ersatzaussteller zu finden. In einzelnen Fällen behält sich der ADAC Nordbayern e.V. das Recht vorDen Parteien bleibt jeweils vorbehalten, ein geringeres oder ein höheres Entgelt nachzuweisen. Ferner fällt ein pau- schalisiertes Entgelt nicht an, sofern und soweit die Kündigung (Stornierung) wirksam aus einem von Messe Bremen zu vertretenden Grund durch den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichen. In diesem Fall werden gesonderte und abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot mitgeteilt und sind bei Buchungsabschluss VertragsbestandteilAus- steller erklärt wird.

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Samples: www.hansebau-bremen.de

Zahlungsbedingungen. Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Entgelte für die Nutzung des Dienstes und die Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen, wie z. B. SIS-Power, verpflichtet. Rechnungsperiode ist grundsätzlich der Kalendermonat, in dem die Leistung erbracht wird. Die Zahlung ist sofort nach Erhalt des fälligenEntgelts erfolgt über die zwischen Kunde und der Rechnung fälligPsyPrax GmbH vereinbarte Zahlungsart, i.d.R. durch Einzug per SEPA-Lastschriftverfahren. Zahlt Bei Einzug per SEPA-Lastschriftverfahren wird der Kunde dem auf dem Bestellformular genannten Gläubiger hierzu ein SEPA- Basislastschriftmandat erteilen und während der gesamten Vertragslaufzeit für ausreichende Deckung des Xxxxxx sorgen. Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der PsyPrax GmbH umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Basislastschriftmandat. Sollte eine fällige Rechnung trotz Mahnung nichtLastschrift nicht eingelöst werden, ist der ADAC Nordbayern e.V. die PsyPrax GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenden Zugang des Kunden zum Dienst sofort zu sperren und/oder die Vereinbarung fristlos zu kündigen; ausgenommen hiervon ist der Fall eines begründeten Widerspruches gegen die Lastschrift. Eine Ratenzahlung Kosten für nicht einziehbare Forderungen gehen zu Lasten des Kunden. Zwischen dem Kunden und der PsyPrax GmbH wird vereinbart, dass eine unbegründete Sperre des Dienstes durch die PsyPrax GmbH keine Schadenersatzansprüche des Kunden begründen. Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung, auch wenn Mängel- oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, lediglich dann berechtigt, wenn der Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von der PsyPrax GmbH anerkannt wurde oder unstrittig ist. Ein Zurückbehaltungsrecht darf durch den Kunden nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben, die Zahlungspflicht des Kunden begründenden Vertragsverhältnis beruht. Auf Wunsch ist gegen ein Entgelt die Zahlung per Rechnung möglich. Bei fehlender oder nicht termingerechter Zahlung ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigtDie PsyPrax GmbH kann das dafür vom Kunden monatlich zu zahlenden Entgelt erhöhen. Preiserhöhungen für alle Leistungen sind jederzeit möglich und werden einen Monat, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bear- beitungsgebühr von 20 % des Brutto-Rechnungsbetragesnachdem sie dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurden, max. 60 €, zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als oben bezeichnet, entstandenwirksam. Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren (z.B. Kreditkarte, Paypal o.ä.) gilt Folgendes: Im Falle Preiserhöhungen steht dem Kunden bis zum Wirksamwerden der Rückbelastung durch das Kreditunter- nehmen werden dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt. Erfolgt die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufs- genossenschaften) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem ADAC Nordbayern e.V. zu übergeben. Liegen die Unterlagen nicht vor, berechnet der ADAC Nordbayern e.V. eine entsprechende Mehraufwandsvergütung in Höhe von 10% des jeweiligen Gutscheinwerts. Ab einem Buchungswert von mehr als 10.000,- EUR inkl. MwSt. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen: - 40% der Gesamtsumme sind als 1. Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig. - 50% der Gesamtsumme sind als 2. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veran- staltungsbeginn eingehend auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fällig. - 10% der Gesamtsumme zzgl. eventuell anfallender Restkosten für die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. In einzelnen Fällen behält sich der ADAC Nordbayern e.V. Änderung das Recht vor, von zur außerordentlichen Kündigung zu. Die PsyPrax GmbH weist den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichen. In diesem Fall werden gesonderte und abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot mitgeteilt und sind bei Buchungsabschluss VertragsbestandteilKunden auf dieses Sonderkündigungsrecht hin.

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Samples: www.psyprax.de

Zahlungsbedingungen. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb 7 Tage ohne Abzug. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an die ci solution GmbH zu leisten. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die ci solution GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt, in diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der ci solution GmbH gegenüber dem Käufer sofort nach Erhalt der Rechnung in einem Betrag fällig. Zahlt Gleiches gilt, wenn der Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nichtci solution GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die ci solution GmbH weiter am Vertrag fest, ist der ADAC Nordbayern e.V. sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Bei fehlender Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder nicht termingerechter Zahlung ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bear- beitungsgebühr von 20 % des Brutto-Rechnungsbetrages, max. 60 €, Sicherheitsleistung zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommenDer ci solution GmbH steht das Recht zu, den Nachweis zu erbringenin Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als oben bezeichnetauch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die ci solution GmbH berechtigt, entstanden. Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren (z.B. Kreditkarte, Paypal o.ä.) gilt Folgendes: Im Falle der Rückbelastung durch das Kreditunter- nehmen werden dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt. Erfolgt die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufs- genossenschaften) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem ADAC Nordbayern e.V. zu übergeben. Liegen die Unterlagen nicht vor, berechnet der ADAC Nordbayern e.V. eine entsprechende Mehraufwandsvergütung Zinsen in Höhe des von 10% des jeweiligen GutscheinwertsGeschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Ab einem Buchungswert von mehr als 10.000,- EUR inklDer Käufer trägt die gesamten Betreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. MwSt. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen: - 40% der Gesamtsumme sind als 1. Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig. - 50% der Gesamtsumme sind als 2. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veran- staltungsbeginn eingehend auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fällig. - 10% der Gesamtsumme zzgl. eventuell anfallender Restkosten für die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. In einzelnen Fällen behält sich der ADAC Nordbayern e.V. das Recht vor, von den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichen. In diesem Fall werden gesonderte und abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot mitgeteilt und sind bei Buchungsabschluss VertragsbestandteilDie ci solution GmbH ist berechtigt ihre Forderungen abzutreten.

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Samples: www.ci-solution.com

Zahlungsbedingungen. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse-Bar, per Nachnahme-Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Überschreitung des Zahlungsziels von mehr als 7 Tagen werden Verzugszinsen zum derzeit üblichen Zinssatz für Kontokorrent berechnet. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von xxxxxx xxxxxxxxx Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, oder unstreitig sind. Teillieferungen oder Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der RHOTEC GmbH gutgeschrieben ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank seinen Scheck nicht einlöst, ist die RHOTEC GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt.. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der RHOTEC GmbH sofort nach Erhalt der Rechnung und in einem Betrag fällig. Zahlt Gleiches gilt, wenn der Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nichtRHOTEC GmbH andere Umstände bekannt werden, die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die RHOTEC GmbH weiter am Vertrag fest, ist der ADAC Nordbayern e.V. sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Bei fehlender Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder nicht termingerechter Zahlung ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bear- beitungsgebühr von 20 % des Brutto-Rechnungsbetrages, max. 60 €, Sicherheitsleistung zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommenDer RHOTEC GmbH steht das Recht zu, den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als oben bezeichnet, entstanden. Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren (z.B. Kreditkarte, Paypal o.ä.) gilt Folgendes: Im Falle der Rückbelastung durch das Kreditunter- nehmen werden dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt. Erfolgt die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufs- genossenschaften) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem ADAC Nordbayern e.V. zu übergebenVertrag befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Liegen Vom Verzugszeitpunkt an ist die Unterlagen nicht vorRHOTEC GmbH berechtigt, berechnet der ADAC Nordbayern e.V. eine entsprechende Mehraufwandsvergütung Zinsen in Höhe des von 10% des jeweiligen Gutscheinwerts. Ab einem Buchungswert von mehr als 10.000,- EUR inkl. MwSt. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen: - 40% der Gesamtsumme sind als 1. Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig. - 50% der Gesamtsumme sind als 2. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veran- staltungsbeginn eingehend auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fällig. - 10% der Gesamtsumme zzgl. eventuell anfallender Restkosten den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung in Rechnung gestelltoffenen Kontokorrentkredite zu berechnen. In einzelnen Fällen behält sich der ADAC Nordbayern e.V. das Recht vorDer Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, von den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichenetwaige Gerichts- u. Vollstreckungskosten. In diesem Fall werden gesonderte und abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot mitgeteilt und sind bei Buchungsabschluss VertragsbestandteilDie RHOTEC GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

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Samples: www.rhotec.de

Zahlungsbedingungen. (1) Zahlungsfristen/Anrechnung auf Zinsen und Kosten Die Zahlung ist sofort nach Erhalt in Rechnung gestellten Beträge sind, so- weit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung fälligohne Abzug zahlbar. Zahlt der Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nichtAlle Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Kosten und danach auf die je- weils älteste Forderung angerechnet. Das Leistungsbestimmungsrecht des Bestellers gemäß § 367 Abs. 2 BGB wird abbedungen (2) Verzugszinsen, ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Bei fehlender oder nicht termingerechter Zahlung ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bear- beitungsgebühr von 20 % des Brutto-Rechnungsbetrages, max. 60 €, zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als oben bezeichnet, entstanden. Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren (z.B. Kreditkarte, Paypal o.ä.) gilt Folgendes: Leistungsverweigerungsrecht‌ Im Falle Fall des Zahlungsverzuges des Bestellers hat dieser vorbehaltlich der Rückbelastung durch das Kreditunter- nehmen werden dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt. Erfolgt die Bezahlung Geltendmachung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufs- genossenschaften) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem ADAC Nordbayern e.V. zu übergeben. Liegen die Unterlagen nicht vor, berechnet der ADAC Nordbayern e.V. eine entsprechende Mehraufwandsvergütung weitergehenden Verzögerungsscha- dens Zinsen in Höhe von 10% 9%- Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB auf die offene Forderung zu entrichten. Darüber hin- aus sind wir berechtigt, die Erbringung von Lieferungen und Leistungen auf Grund von nachfolgenden Bestellungen bis zum voll- ständigen Ausgleich der offenen Rechnungen zu verweigern. (3) Wechsel- und Scheckzahlung Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und – ebenso wie Schecks – nur zahlungshalber und unter dem Vorbehalt der Annahme im Einzelfall entgegengenom- men. Diskont- und sonstige Spesen sind vom Besteller zu tragen. (4) Sonstige Gegenleistungsstörungen Die Erbringung der vertraglichen Leistungen erfolgt unter der Voraussetzung der Kredit- würdigkeit und Zahlungsfähigkeit des jeweiligen GutscheinwertsBestel- lers. Ab einem Buchungswert Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung von mehr als 10.000,- EUR inklSchecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstel- lung, bei Einleitung eines der Schuldenregu- lierung dienenden Verfahrens, bei Nichtein- haltung der Zahlungsbedingungen, bei VII. MwStTerms of payment (1) Payment deadlines/offsetting interest and costs Unless otherwise agreed, the invoiced amounts are payable without deduction within 30 days of receipt of the invoice. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen: - 40% der Gesamtsumme sind als 1All payments shall first be offset against interest and costs and then against the oldest claim. Anzahlung innerhalb The purchasing party's right to determine the amount of the fee is waived in accordance with § 367 (2) of the BGB [German Civil Code]. (2) Default interest, right to refuse performance‌ In the event of a delay in payment on the part of the purchasing party, the purchasing party shall pay interest on the outstanding debt at a rate of 9 percentage points above the base interest rate in accordance with § 247 of the BGB [German Civil Code], subject to the claim for further dam- ages caused by the delay. Furthermore, we shall be entitled to refuse to provide deliveries and services on the basis of subsequent orders until the outstanding invoices have been settled in full. (3) Payment of bills of exchange and cheques Bills of exchange are only accepted upon ex- press agreement and, in the same way as cheques, only as a means of payment and sub- ject to acceptance in individual cases. Discounts and other expenses shall be borne by the pur- chasing party. (4) Other disturbances affecting service The provision of contractual services is subject to the creditworthiness and solvency of the pur- chasing party. If a payment defaults, bills of ex- change or cheques are dishonoured, payments are suspended, procedures to settle debts are in- itiated, there is non-compliance of the terms of payment, a credit reference agency lowers the credit rating or circumstances exist where the schlechterer Bonitätseinstufung durch eine Wirtschaftsauskunftei und bei Vorliegen von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig. - 50% der Gesamtsumme sind als 2. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veran- staltungsbeginn eingehend auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fällig. - 10% der Gesamtsumme zzgl. eventuell anfallender Restkosten für Umständen, die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. In einzelnen Fällen behält sich der ADAC Nordbayern e.V. die Kreditwürdigkeit des Be- stellers zu mindern geeignet sind, steht uns jederzeit das Recht vorzu, von den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichendie Vertragsbedingun- gen angemessen zu ändern und nach fortge- setzter Nichteinhaltung der Zahlungsbedin- gungen trotz Fristsetzung vom Vertrag zu- rückzutreten. In diesem Fall werden gesonderte und abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot mitgeteilt und sind bei Buchungsabschluss Vertragsbestandteilcreditworthiness of the purchasing party should be lowered, we shall be entitled at any time to make appropriate changes to the terms of the contract and, if after continued non-compliance with the terms of payment, to withdraw from the contract irrespective of any period that is agreed.

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Samples: baumann-gmbh.de

Zahlungsbedingungen. Die Zahlung ist sofort nach Erhalt LTK stellt dem Kunden seine verbrauchsabhängigen Entgelte am Ende der Rechnungsperiode in Rechnung. Fixe monatliche Entgelte (wie zB das Grundentgelt) werden jeweils im Voraus verrechnet. Außer den monatlichen Entgelten kann LTK auch andere Leistungen über die Mobilfunkrechnung abrechnen, wie beispielsweise in fremdem Namen erbrachte Leistungen (zB Mehrwertdienstleistungen) oder Kosten für die LTK SIM-Karte und Versandentgelte. Entgeltforderungen sind grundsätzlich mit Zugang der Rechnung fällig. Zahlt Die zur Verfügung gestellte Rechnung kann einen späteren Fälligkeitstermin vorsehen. Die Bezahlung der Kunde eine Rechnung durch den Kunden erfolgt ausschließlich durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Dem Xxxxxx wird die Einziehung der Lastschrift spätestens zwei Werktage vor Fälligkeit per Rechnungsaufdruck angekündigt. Kann der fällige Rechnung trotz Mahnung nichtBetrag aus Gründen die nicht von LTK zu vertreten sind nicht abgebucht werden, ist der ADAC Nordbayern e.V. LTK berechtigt, vom Vertrag zurückzutretendie Zahlungsart des Kunden auf Zahlschein umzustellen. Eine Ratenzahlung Für diese Änderung ist nicht möglich. Bei fehlender oder nicht termingerechter Zahlung ist der ADAC Nordbayern e.V. LTK berechtigt, Verzugszinsen dem Kunden ein Bearbeitungsentgelt gemäß Punkt 2.2 der EB zu berechnen. Vom Kunden verursachte Rücklastspesen (zB wegen Nichtdeckung des Bankkontos oder aufgrund der Verwendung falscher Kontodaten) sowie ein angemessenes Bearbeitungsentgelt werden dem Kunden verrechnet (siehe Punkt 2.2 der EB). LTK hat die LIWEST Kabelmedien GmbH ("LIWEST") mit der Zahlungsabwicklung (inklusive Mahnwesen und Einforderung von Rücklastspesen) beauftragt. Steht ein Kunde der LTK gleichzeitig mit LIWEST in gesetzlicher Höhe sowie eine Bear- beitungsgebühr einem Vertragsverhältnis, wird LIWEST im Auftrag der LTK dem Kunden die Rechnung der LTK gemeinsam mit den Abrechnungen über die von 20 % des Brutto-Rechnungsbetrages, max. 60 €, zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als oben bezeichnet, entstanden. Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren LIWEST bezogenen Dienste (z.B. KreditkarteFernsehen, Paypal o.ä.Festnetz, Internet) gilt Folgendes: Im Falle übermitteln. LIWEST ist zum Einzug der Rückbelastung durch das Kreditunter- nehmen werden von LTK dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € Kunden in Rechnung gestelltgestellten Beträge berechtigt. Erfolgt Leistet ein Kunde, der mit LTK und LIWEST in einem Vertrasgverhältnis steht, lediglich eine Teilzahlung auf von LIWEST und LTK in Rechnung gestellte Beträge, so wird - mangels expliziter Widmung durch den Kunden - die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare Teilzahlung dem ältesten, offenen Rechnungsposten zugeordnet. Bei gleichem Rechnungsdatum werden offene Beträge der Berufs- genossenschaften) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem ADAC Nordbayern e.V. zu übergeben. Liegen die Unterlagen nicht vor, berechnet LTK nachrangig behandelt und der ADAC Nordbayern e.V. eine entsprechende Mehraufwandsvergütung in Höhe von 10% des jeweiligen Gutscheinwerts. Ab einem Buchungswert von mehr als 10.000,- EUR inkl. MwSt. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen: - 40% der Gesamtsumme sind als 1. Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig. - 50% der Gesamtsumme sind als 2. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veran- staltungsbeginn eingehend Zahlbetrag zuerst auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fällig. - 10% der Gesamtsumme zzgl. eventuell anfallender Restkosten offene Beträge für die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. In einzelnen Fällen behält sich der ADAC Nordbayern e.V. das Recht vorvon LIWEST bezogenen Dienste (z.B. Fernsehen, von den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichen. In diesem Fall werden gesonderte und abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot mitgeteilt und sind bei Buchungsabschluss VertragsbestandteilFestnetz, Internet) angerechnet.

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Samples: www.liwest-mobil.at

Zahlungsbedingungen. 4.1.Die Vergütung für die Leistungen des AN richtet sich nach den mit dem AG vereinbarten Preisen zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Versicherungen (z.B. Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gesondert berechnet. 4.2.Der Abzug von Skonto ist ausschließlich aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. 4.3.Die Rechnung ist mit Rechnungszugang sofort netto zur Zahlung fällig. Die Ausfertigung oder die Unterfertigung des Lieferscheines oder des Verwertungsnachweises stellen keine Fälligkeitsvoraussetzungen dar. 4.4.Der AG erteilt die widerrufbare Zustimmung zur Zusendung der Rech- nung in den elektronischen Formaten .doc, .rtf, .pdf oder .xml per E- Mail, als E-Mail-Anhang oder als Web-Download, an die vom AG bekannt gegebenen Kommunikationsdaten (E-Mail-Adresse). 4.5.Der AG hat als Rechnungsempfänger dafür zu sorgen, dass elektronische Rechnungen ordnungsgemäß zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme und Firewalls entsprechend adaptiert sind. Der AG hat die Änderung seiner Kommunikationsdaten unverzüglich in seiner Profileinstellung im Portal oder auf anderem Wege schriftlich zu aktualisieren. Zusendungen von Rechnungen an die von dem AG zum Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Kommunikationsadressen gelten diesem als zugegangen. 4.6.Soweit nicht anders vereinbart, kann die Zahlung ist sofort nach Erhalt per Überweisung oder per Bankabbuchung erfolgen. Werden Rechnungen über das SEPA-Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der AG eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug (Pre-Notification) spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin. Diese Vorabinformation kann zugleich mit Übermittlung der einzuziehenden Rechnung als Bestandteil der Rechnung fälligerfolgen. Zahlt Dies gilt auch für den Fall, dass die Rechnung per E-Mail verschickt wird. 4.7.Aufrechnungsrechte stehen dem AG nur zu, wenn seine Gegen- ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, vom AN anerkannt oder mit der Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nichtHauptforderung des AN synallagmatisch verknüpft sind d.h. wenn es sich um Gegenforderungen aus demselben Vertrags- verhältnis handelt. 4.8.Der AG ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 4.9.Bei einem Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten, ist der ADAC Nordbayern e.V. AN berechtigt, jederzeit und zwar auch abweichend von den an sich vereinbarten Zahlungsbedingungen, Vorauszahlung, Barzahlung, Nachnahme oder andere Sicherheitsleistungen zu verlangen, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen und ausstehende Zahlungen unverzüglich fällig zu stellen. Weigert sich der Kunde Vorauszahlung, etc. zu leisten, ist der AN berechtigt, ohne weiteres und ohne, dass dem AG daraus irgendwelche Ersatzansprüche gegen den AN erwachsen, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Eine Ratenzahlung Der AG ist nicht möglich. Bei fehlender oder nicht termingerechter Zahlung ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bear- beitungsgebühr von 20 % des Brutto-Rechnungsbetrages, max. 60 €, zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringendiesem Falle verpflichtet, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als oben bezeichnet, entstanden. Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren (z.B. Kreditkarte, Paypal o.äAN die tatsächlich entstandenen Aufwendungen in vollem Umfang zu ersetzen.) gilt Folgendes: Im Falle der Rückbelastung durch das Kreditunter- nehmen werden dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt. Erfolgt die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufs- genossenschaften) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem ADAC Nordbayern e.V. zu übergeben. Liegen die Unterlagen nicht vor, berechnet der ADAC Nordbayern e.V. eine entsprechende Mehraufwandsvergütung in Höhe von 10% des jeweiligen Gutscheinwerts. Ab einem Buchungswert von mehr als 10.000,- EUR inkl. MwSt. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen: - 40% der Gesamtsumme sind als 1. Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig. - 50% der Gesamtsumme sind als 2. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veran- staltungsbeginn eingehend auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fällig. - 10% der Gesamtsumme zzgl. eventuell anfallender Restkosten für die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. In einzelnen Fällen behält sich der ADAC Nordbayern e.V. das Recht vor, von den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichen. In diesem Fall werden gesonderte und abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot mitgeteilt und sind bei Buchungsabschluss Vertragsbestandteil.

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Samples: www.simplireturn.com

Zahlungsbedingungen. Die beiden ersten Lieferungen erfolgen per Barnachnahme, nach den ersten beiden Lieferungen liefert hilfe onLine domsky & domsky GbR nach Absprache auch auf Rechnung. Der Kunde ist bei Barnachnahmen verpflichtet, sich vom Transporteur über die Zahlung bei Lieferung eine Quittung ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren. Auf Anforderung ist sofort nach Erhalt der Rechnung fälligdie Quittung hilfe onLine domsky & domsky GbR vorzulegen bzw. Zahlt eine leserliche Abschrift zu erteilen; im Falle einer Säumnis trägt der Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht, die Beweislast für die Zahlung. hilfe onLine xxxxxx & domsky GbR haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung der Schecks. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der ADAC Nordbayern e.V. hilfe onLine domsky & domsky GbR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Bei fehlender oder nicht termingerechter Zahlung ist Zinsen in Höhe von bis zu 5% bei Privatkunden und 8% bei Kaufläuten über dem jeweiligen Diskontsatz der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bear- beitungsgebühr von 20 % des Brutto-Rechnungsbetrages, max. 60 €, deutschen Bundesbank zu verlangen. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als oben bezeichnet, entstandenWeitergehende Verzugsschäden können durch hilfe onLine xxxxxx & domsky GbR geltend gemacht werden. Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren (z.B. Kreditkarte, Paypal o.ä.) gilt Folgendes: Im Falle der Rückbelastung durch das Kreditunter- nehmen werden dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt. Erfolgt die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine (ADAC- Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufs- genossenschaften) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem ADAC Nordbayern e.V. zu übergeben. Liegen die Unterlagen nicht vor, berechnet der ADAC Nordbayern e.V. eine entsprechende Mehraufwandsvergütung in Höhe von 10% des jeweiligen Gutscheinwerts. Ab einem Buchungswert von mehr als 10.000,- EUR inkl. MwSt. gelten folgende Zahlungs- bedingungenen: - 40% der Gesamtsumme sind als 1. Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung fällig. - 50% der Gesamtsumme sind als 2. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veran- staltungsbeginn eingehend auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fällig. - 10% der Gesamtsumme zzgl. eventuell anfallender Restkosten für die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. In einzelnen Fällen hilfe onLine xxxxxx & domsky GbR behält sich der ADAC Nordbayern e.V. bei Webhostingangeboten das Recht vor, die Leistung bei Zahlungsverzug Kostenpflichtig abzuschalten. Bei Zahlungsverzug ist hilfe onLine domsky & domsky GbR berechtigt, Mahngebühren in Höhe von bis zu 10 EURO zu verlangen, sowie die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Inkassobüros anfallenden Kosten zu tragen. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung von Teilbeträgen nur berechtigt, falls die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch hilfe onLine domsky & domsky GbR anerkannt wurden. Xxxxx nach Vertragsschluß eine wesentliche Verschlechterung in den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichenVermögensverhältnissen ein, oder erfährt hilfe onLine xxxxxx & xxxxxx GbR von unzureichender Liquidität des Kunden, so behält sich hilfe onLine xxxxxx & xxxxxx GbR vor eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. In diesem Fall werden gesonderte und abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot mitgeteilt und sind bei Buchungsabschluss VertragsbestandteilFalls dieser nicht nachgekommen wird behält sich hilfe onLine xxxxxx & xxxxxx GbR den Rücktritt vom Vertrag vor. Eine bevorstehende Lieferung kann bis zum Erbringen der Sicherheitsleistung verzögert werden.

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Samples: hilfe-online.com