Zahlung Musterklauseln

Zahlung. 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
Zahlung. Der Kunde erhält monatliche Abrechnungen. Der Rechnungsbetrag ist mit der Rechnungserteilung zur Zahlung innerhalb von sieben Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung des Kunden ist bewirkt, sobald der Rechnungsbetrag auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben ist. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes oder eine Aufrechnung seitens des Kunden ist nur dann zulässig, wenn dessen Gegenforderung von dem Auftragnehmer nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt ist. Für jede Mahnung, die die Auftragnehmer dem Kunden innerhalb des Verzuges zustellt, wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € pro versandter Mahnung erhoben. Eine vertragsgemäße Belieferung des Kunden mit Medieninhalten im Bereich Medienbeobachtung, Pressespiegel und Medienanalyse erfolgt immer unter der Bedingung der richtigen und rechtzeitigen Belieferung des Auftragnehmers durch dessen Zulieferer mit den entsprechenden Medieninhalten (wie z. B. Zeitungs- und Zeitschriftenmaterial, Web-Content, TV und Hörfunkbeiträge) und nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von dem Auftragnehmer zu vertreten sind. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Kunde umgehend informiert. Aus urheberrechtlichen und technischen Gründen ist der Auftragnehmer darauf angewiesen, dass seine vertraglich geschuldete Tätigkeit der Medienbeobachtung, dem Pressespiegel und der Medienanalyse durch Rechercheure, also auf menschlicher Leistung basierend, erbracht wird. Es kann keine Gewähr für die Vollständigkeit der Medienauswertung übernommen werden. Der Kunde kann keinerlei Rechte geltend machen, die darauf beruhen, dass von dem Auftragnehmer nicht alle Erwähnungen, die den in dem Auftrag bezeichneten Suchbegriffen entsprechen, recherchiert werden konnten. Erhält der Kunde Medieninhalte, die nicht vertragsgemäß sind, so kann er diese innerhalb einer Frist von 30 Tagen unter Beifügung der fehlerhaften Medieninhalte schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer reklamieren. Bei berechtigten Reklamationen erhält er eine Gutschrift in Höhe des jeweiligen Medienpreises, die mit zukünftigen Forderungen des Auftragnehmers verrechnet wird. Ein Anspruch auf Nachlieferung ist im Übrigen ausgeschlossen, sofern die Nachlieferung aus tatsächlichen Gründen unmöglich ist und der Auftragnehmer diese Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Die Haftung des Auftragnehmers bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden. Gleiches gilt auch bei leicht fahrlä...
Zahlung. 5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
Zahlung. Die Zahlung (Nettopreis zuzügl. Mehrwertsteuer) ist, wenn nichts anderesschriftlich vereinbart, ist innerhalb von10Ta- gen ab Rechnungsdatummit 2%Skonto oder innerhalbvon 30 Tagen rein netto zu leisten. Die AnnahmevonWechseln und Scheckserfolgt nur zahlungshalber, bei Wechseln für uns spesenfrei und ohne Skontoabzug. Wirhaften nicht für rechtzeitige Vorlage,Protestusw.VorBezahlungalter, bereits fälliger Rechnungenausfrüheren Lieferungen wird auf neue Rechnungen kein Skontogewährt. Die Zahlungengelten je- weils auf die älteste fällige Schuld. Die Geltendmachungvon Zurückbehaltungsrechten oderAufrechnung mit Gegenforde- rungen sindunzulässig, soweit die Ansprüchenichtunbestrit- ten oderrechtskräftig festgestellt sind. BeiAnnahmedesAuf- trages wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Gerät der Käufer mit einer fälligen Forderung in Verzug, so werdensämtliche offene Rechnungen sofort zahlungsfällig, und wir können Vorauskasse verlangen. Erhalten wir nachträgliche InformationenüberdasVorliegen einer wesentlichen Vermögensverschlechterung des Käufers oder stellt sich nachträglich heraus,dassdie Vermögensverhältnisseim Zeit- punkt desVertragsabschlusses wesentlichschlechterwaren als sie sich für uns dargestellt haben, berechtigt uns dies gleichfalls, Vorauskasse zu verlangen. Wir habenjederzeit und uneingeschränkt dasRecht, unsereForderungengegen den KäuferaneinenDrittenabzutreten.
Zahlung. 11.1 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar - falls es für den Vertragspartner bestimmbar ist – nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt.
Zahlung. 4.1 Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung bei Lieferungen und Leistungen der Genossenschaft ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Lieferung bzw. Leistung auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem Datum der Lieferung bzw. Leistung berechnet.
Zahlung. (1) 1. Abschlagszahlungen sind auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages. Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss. Als Leistungen gelten hierbei auch die für die geforderte Leistung eigens angefertigten und bereitgestellten Bauteile sowie die auf der Baustelle angelieferten Stoffe und Bauteile, wenn dem Auftraggeber nach seiner Xxxx das Eigentum an ihnen übertragen ist oder entsprechende Sicherheit gegeben wird.
Zahlung. 9.1 Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist ein Drittel des Preises bei Erhalt der Auftragsbestätigung, ein Drittel bei halber Lieferzeit und der Rest bei Lieferung fällig. Unabhängig davon ist die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer in jedem Fall bis spätestens 30 Tage nach Rechnungslegung zu bezahlen.
Zahlung. (VOL/B § 17)