Common use of Zahlungsbedingungen Clause in Contracts

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe in EURO. Die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Kunden unbenommen. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als Barzahlung, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sind. Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden zu dessen Lasten gehen.

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Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe Soferne nichts anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart wird, sind ordnungsgemäß ge- legte Fakturen jedenfalls bloß gemäß den ausgehandelten Rahmenvereinbarungen zur Zahlung fällig. Demgemäß sind von den jeweiligen Preisen grundsätzlich der vereinbarte Zentralrabatt sowie die vereinbarten Skonti in EUROAbzug zu bringen. Dem jeweiligen Lieferanten dient auch zur Kenntnis, dass Zahlungen nur zu unseren Dekadenterminen erfolgen können, wobei die Fälligkeit jedoch erst dann und nur unter der Voraussetzung eintritt, dass uns sowohl in steuerrechtlicher wie auch in handels- rechtlicher Hinsicht richtige und vollständige Fakturen rechtzeitig übermittelt werden. Formal wie auch materiell unrichtige Fakturen sind wir berechtigt zurückzuschicken, oh- ne dass damit die Zahlungsfrist zu laufen beginnt. Zahlungen sind im übrigen durch Überweisungen möglich. Die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist Verkäuferin erklärt sich im Preis übrigen damit einverstanden, dass von uns geleistete Zahlungen vorerst, es sei denn, dass ein anderer Verwendungszweck angegeben ist, zur Abdeckung des Kapitals herangezogen wird. Wir sind allerdings nicht enthalten verpflichtet, allenfalls auflaufende Mahn- und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestelltInkassospesen außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen zu bezahlen. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht Ver- pflichtung zur LieferungBezahlung derartiger Kosten wird gemäß § 1333 Abs 3 ABGB ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Im übrigen werden bei allfälliger Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen Zahlungstermines die gesetzlichen handelsrechtlichen Zinsen in der Höhe von 5 % zu berechnen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Kunden unbenommen. Als Datum per anno vereinbart und wird die Gel- tendmachung darüber hinausgehender Zinsen im Sinne des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als Barzahlung, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sind. Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist § 1333 ABGB ausdrücklich ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung Selbst im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden zu dessen Lasten gehenoder sonstiger Geltendmachung der offenen Rechnungen sowie im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens verlieren vereinbarte Rabatte oder sonstige Nachlässe und Vergütungen nicht ihre Wirksamkeit. Es handelt sich demzufolge dabei um endgültige Nachlässe. Auch ist die Verkäuferin nicht berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, soferne strittige Beträge unsererseits nicht bezahlt werden.

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Samples: www.bbg.at, www.bbg.at

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe in EURO. Die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) hat innerhalb 14 Tagen ab nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftformin bar ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Bei Überschreitung neuen Geschäftsverbindungen kann Voraus- zahlung verlangt werden. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung; bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Zahlungszieles Wechselgebers. Schecks und Wechsel werden nur unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Bei größeren Aufträgen werden entsprechend der geleisteten Arbeit Zwischenrechnungen erstellt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 3 8% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbankjeweiligen Bankdiskont zu entrichten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Lieferant übernimmt keine Haftung dafür, dass Wechsel, Schecks oder andere zahlungshalber gegebene Papiere rechtzeitig vor- gelegt oder zu Protest gegeben werden. Dem Kunden unbenommensteht ohne besondere Vereinbarung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ein Aufrech- nungs- und Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Als Datum Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögens- verhältnissen des Eingangs Kunden bekannt oder gerät er mit der Zahlung gilt in Verzug, so steht dem Lieferanten das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der Tagnoch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Auch für angefangene, aber noch nicht beendete Aufträge kann eine Zwischenrechnung erteilt werden. Der Liefe- rant hat das Recht, die Weiterarbeit an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als Barzahlung, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sind. Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen den laufenden Aufträgen des Kunden ist ausgeschlosseneinzustellen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Kunden abgeändert werden, hat dieser alle für den Lieferanten damit verbundenen Kosten zu dessen Lasten gehentragen.

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Samples: www.ksw-vertriebsgesellschaft.de, www.fsb-welfenburg.de

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe in EURODer Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandungen, sofern er nicht über unbestrittene oder rechtswirksam festgestellte eigene Ansprüche verfügt. Die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei zahlbar: innerhalb 14 von 30 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen nettorein netto Kasse. Alle abweichenden Vereinbarungen Skontoregelungen zwischen dem Besteller und der NordAlu müssen gesondert vereinbart werden und bedürfen der Schriftform. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigtWechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und zahlungshalber sowie vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit angenommen. Erfolgt die Zahlung in Wechseln, kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Gerät Schecks oder anderen Anweisungspapieren trägt der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Leitzins Besteller die Kosten der Europäischen Zentralbank. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Kunden unbenommen. Als Datum des Eingangs Diskontierung und der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als BarzahlungEinziehung, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sind. Wir sind berechtigt, auch entgegen der Bestimmung des Bestellers dessen Zahlung für andere Forderungen zu verwenden. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, gilt folgendes als vereinbart: Unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller werden ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel sofort in bar fällig. Der Besteller befindet sich auch ohne Mahnung in Verzug. Er verpflichtet sich, für alle Forderungen geeignete Sicherheiten, insbesondere durch Grundstücksbelastung, Forderungsabtretungen usw. zu stellen. Der Besteller darf die gemäß Ziffer 10 in unserem Allein- und Miteigentum stehenden Sachen nicht veräußern und hat sie auf Verlangen an uns herauszugeben. Dingliche Rechte Dritter werden durch die Herausgabe nicht berührt. Der Besteller hat Bezahlungen auf an uns abgetretene Forderungen für uns in gesonderter Verwahrung zu nehmen und diese unverzüglich an uns weiterzuleiten bzw. die anteiligen Beträge aus Lieferungen Postcheck- und Leistungen zu Finanzierungszwecken Bankguthaben an uns abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten Wir sind berechtigt, unbeschadet weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe der zwischen Fälligkeit und Zahlung meist üblichen Mindestzollzinsen zu verlangen. Wir sind ferner ohne Nachfristsetzung und ohne Ablehnungsandrohung (§326 BGB) berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu dessen Lasten gehenverlangen.

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Samples: www.gutmann.de, www.gutmann.de

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe Die Zahlungen haben am Domizil von ENIP AG in EUROSchweizer Franken netto ohne Abzüge von Skonti, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu erfolgen. Die jeweils zum Sofern zwischen ENIP AG und dem Kunden keine speziellen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Rechnungsstellung bei Lieferungen im Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist und bei Leistungen im Preis nicht enthalten Zeitpunkt, in dem der wesentliche Teil der Leistung erbracht ist. Die Zahlungsfrist beträgt je nach Vertrag eine Frist ab Rechnungsstellung. Ab einem gewissen Auftragsvolumen wird eine Anzahlung der Auftragssumme in Sinne einer Vorauszahlung bei Erhalt der Auftragsbestätigung und wird dem Kunden gesondert eine Anzahlung bei erfolgter Lieferung der Ware in Rechnung gestellt. Die Angabe Schlussrechnung wird nach Inbetriebnahme oder erfolgter Leistung in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt je nach Vertrag eine Frist ab Rechnungsstellung. Eine Vorauszahlung kann bis zu 60% der Verkaufspreise Auftragssumme in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der SchriftformSinne einer Vorauszahlung gefordert werden. Bei Überschreitung des Zahlungszieles Zahlungsverzug werden weitere offene Forderungen sofort fällig. Für verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins von 10% p.a. berechnet. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandung, noch nicht erteilten Gutschriften oder nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder zurückzubehalten. Die Zahlungen sind wir berechtigtauch dann zu leisten, kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird oder wenn auch an der Lieferung Nacharbeiten notwendig sind. Es steht uns zu, die Auslieferung pendenter Aufträge von 5 % zu berechnen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Kunden unbenommen. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tagfälligen Forderungen abhängig zu machen oder gar den Auftrag zu annullieren. Die Geltendmachung von Schadenersatz, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als Barzahlung, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sind. Wir sind berechtigt, Forderungen aus sofortige Einstellung aller Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des von ENIP AG an den Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb - nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist - der Republik Österreich wird Rücktritt vom Vertrag bleiben ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden zu dessen Lasten gehenvorbehalten.

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Samples: www.enip.ch, www.enip.ch

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe in EURO. Die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Sofern nichts anderes vereinbart: Alle Rechnungen sind in EURO zahlbar porto- und spesenfrei innerhalb 14 Tagen sofort fällig. Spätestens 31 Tage ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Überschreitung des Zahlungszieles und Lieferung sind wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen, ohne dass es dazu einer Mahnung oder Erinnerung bedarf. Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), sind wir berechtigt ab dem 31. Tag nach Rechnungserhalt Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Leitzins Basiszinssatz zu verlangen. Die Nichteinhaltung der Europäischen Zentralbank. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt Zahlungsbedingungen und/oder Kenntnis von Umständen, die uns nach dem Kunden unbenommen. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als Barzahlung, wenn Abschluss bekannt werden und die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sind. Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges Kreditwürdigkeit des Kunden zu dessen Lasten gehenmindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit unserer sämtlichen Forderungen zur Folge. Tritt nach Vertragsabschluss eine erhebliche Gefährdung des Anspruchs auf das uns zustehende Entgelt ein, so können wir Vorauszahlung oder Sicherheit binnen angemessener Frist fordern und die Leistung bis zur Erfüllung dieses Verlangens verweigern. Bei Verweigerung des Kunden oder fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dies entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen aus den von uns bereits erfüllten Teilen des Vertrages. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für richtige Vorlage des Wechsels und für Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen. Wechsel und Schecks werden stets unter üblichem Vorbehalt gutgeschrieben. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen.

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Samples: www.lennartz.de

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise Preise verstehen sich mangels besonderer Angabe in EUROals Nettopreise ab Werk oder ab Lager zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die jeweils Zusätzliche Kosten werden für die Verpackung und ggf. für die Installation zu den zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten gültigen Preisen berechnet. Liegen zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung mehr als vier Monate, sind wir berechtigt, den zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer des bestellten Produktes gültigen Marktpreis zu berechnen. Unsere Preise sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen; maßgebend ist im Preis der Zahlungseingang bei uns. Zahlungen sind ohne Abzug direkt an uns zu leisten, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Zahlungen an Dritte befriedigen die Schuld nur, wenn wir dem Käufer eine entsprechende schriftliche Weisung erteilt haben oder den empfangenden Dritten schriftlich zum Einzug ermächtigt haben. Der Käufer gerät in Verzug, wenn er nach dem Fälligkeitstag gemahnt wird oder zu dem festgesetzten oder noch festzusetzenden Zeitpunkt nicht enthalten und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestelltzahlt. Die Angabe gesetzliche Regelung, wonach der Verkaufspreise Käufer spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer Zahlungsaufforderung in RundschreibenVerzug gerät, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferungbleibt davon unberührt. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen Gerät der Schriftform. Bei Überschreitung des Zahlungszieles Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen unbeschadet unserer sonstigen oder weitergehenden Rechte, Zinsen in Höhe von 5 9 % zu berechnenp.a. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Leitzins jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Wurde eine Ratenzahlung schriftlich vereinbart, wird der Europäischen Zentralbank. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Kunden unbenommen. Als Datum des Eingangs ausstehende Betrag sofort fällig, sobald der Käufer mit der Zahlung gilt einer Rate ganz oder teilweise länger als einen Monat oder zum dritten Mal mit der Tag, an dem der Betrag bei uns vorliegt Zahlung einer Rate in Verzug ist. Das Recht zur Aufrechnung oder einem die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen etwaiger von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurdebestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Käufers ist ausgeschlossen. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als BarzahlungDie Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist auch ausgeschlossen, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden Gegenansprüche des Käufers nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sind. Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden zu dessen Lasten gehenauf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

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Samples: magnaflux.eu

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe in EURO. Die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer un- serer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Un- sere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei spesen- frei innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Zeit- punkt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank. Der Nachweis Nach- weis eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Kunden unbenommen. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges Zah- lungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als Barzahlung, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen Akon- tozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind nur statthaftstatt- haft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht Inkasso- vollmacht vertreten sind. Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb der Republik Österreich wird ausdrücklich ausdrück- lich vereinbart, dass daß alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden zu dessen Lasten gehen.

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Samples: www.steirerpack.at

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise Alle Preise im kaufmännischen Verkehr verstehen sich mangels besonderer Angabe in EURO. Die jeweils zum Zeitpunkt zuzüglich der Lieferung geltende gesetzlichen Mehrwertsteuer ist / im Preis nicht enthalten privaten Verkehr inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Angebote, die sich auf das Catering beziehen, verstehen sich in jedem Fall inklusive MwSt. Durch den Kunden ist bei Auftragszustimmung eine Anzahlung des Angebots-Bruttopreises i.H.v. 30% mit sofortiger Wirkung fällig und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestelltzahlbar. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Rechnungen aus offenen Restbeträgen nach erfülltem Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang kann auch per Fax oder Email erfolgen. Der Verzug tritt, ohne weitere In-Verzug-Setzung mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen nettodem 15. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen Tage ab Zugang der Schriftform. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir Rechnung an, Der Auftragnehmer ist berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen dann Zinsen in Höhe von 5 % der gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch zu berechnen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbanknehmen. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Kunden unbenommen. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als Barzahlung, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind Kunde kann nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sind. Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen Forderungen gegenüber Ansprüchen vom Auftragnehmer aufrechnen. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 10 Tagen mit Ablehnungsandrohung kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Bei berechtigtem Rücktritt durch den Auftragnehmer hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz. Tritt der Kunde früher als drei Monate vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist der Auftragnehmer nicht berechtigt Schadenersatzforderungen in Rechnung zu stellen. Tritt der Kunde zwischen der 12. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist der Auftragnehmer berechtigt 20 % des Kunden ist ausgeschlossenentgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 30 % des Umsatzes. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbartFormel: Angebots-Nettopreis (Speisen, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden zu dessen Lasten gehenGetränke, ggf. Sonstiges wie Energieaufwand) x Personenzahl + Servicepauschale. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.

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Samples: s543f88941f15c96c.jimcontent.com

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe in EURODie Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer Perleberg GmbH ist im Preis nicht enthalten berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestelltden Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur nach besonderer Ver-einbarung und Angeboten ist unverbindlich ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als Protest angenommen. Unsere Rechnungen Bei Zahlung durch Kundenwechsel oder Eigenakzepte werden für die Zeit vom Fälligkeitstage der Rechnung bis zum Fälligkeitstage des Wechsels Diskontspesen in Höhe des banküblichen Diskontsatzes bzw. des Nachfolgezinses der Europäischen Zentral- bank berechnet. Diese Spesen sind zahlbar porto- und spesenfrei innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftformohne Abzug sofort fällig. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen Zahlung in Höhe von 5 % zu berechnenTeilbeträgen ist bei Ausfall einer Rate die ganze Restsumme fällig. Gerät der Kunde Käufer in ZahlungsverzugVerzug, so schuldet er ab diesem sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 3 8 % über dem Leitzins jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. dem Nachfolgezins der Europäischen ZentralbankZentralbank als Pauschalschaden ersetzt zu verlangen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Gesetzliche Ansprüche werden durch diese Regelung nicht berührt. Die Verzugszinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch die Perleberg GmbH ist zulässig. Bei neuen Verbindungen oder in besonders gelagerten Fällen behalten wir uns vor, Vorauszahlung zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Kunden unbenommen. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der TagKäufer ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung, an dem der Betrag bei uns vorliegt auch wenn Mängelrügen oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als BarzahlungGegenansprüche, geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten uns anerkannt wur- den oder Vertreter sind nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten unstreitig sind. Wir sind berechtigtWenn als Zahlungsweg zwischen Käufer und Verkäufer das SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart wurde, Forderungen aus Lieferungen verpflichtet sich der Käufer, das dazu notwendige Mandat zu erteilen und Leistungen für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx bei Fälligkeit zu Finanzierungszwecken abzutretensorgen. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb der Republik Österreich Die Frist für die Vorabankündigung (Prenotification) wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden zu dessen Lasten gehenauf einen Tag verkürzt.

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Samples: perleberg.de

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise Sämtliche publizierten Preise sind verbindliche Listen- preise. Sie verstehen sich mangels besonderer Angabe in EUROder angegebenen Wäh- rung, exklusive Mehrwertsteuer und anderer Abgaben, unverpackt, unfranko ab Lager Gesellschaftssitz. Die jeweils zum Transport- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet. Lieferungen und Leistungen, für die im Voraus nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den im Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer Leistungserbringung gültigen Listenpreisen oder nach Aufwand zu den geltenden Ansätzen verrechnet. Elray-Group ist im Preis ohne ausdrücklich anders lautende, schriftliche Vereinbarung nicht enthalten und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Kunden unbenommen. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als Barzahlungdie Preise gebun- den, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten ab schriftlicher Auftragsbestätigung vorgesehen ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten werden die im Zeitpunkt der Leistungser- bringung gültigen Listenpreise verrechnet. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zah- lungen 10 Tage nach Rechnungsstellung und Diskontspesen ohne jeden Abzug zu Lasten des Kundenleisten. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzwBei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter Verrechnungen und Rückbehalte sind nur statthaftdann zuläs- sig, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten Gegenansprüche des Kunden von Elray- Group anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Wir sind berechtigtStehen beim Kunden mehrere Rechnungen zur Zah- lung an, Forderungen aus wird ohne anders lautende Order zunächst die fällige, unter mehreren fälligen die jeweils ältere Schuld getilgt. Elray-Group behält sich vor, Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des nur nach Vorauszahlung durch den Kunden zu dessen Lasten gehenerbringen. Elray-Group behält sich ferner vor, Kun- den ohne vorherige Ankündigung nur mittels Kreditkar- tenzahlung oder per Nachname zu beliefern oder eine Liefersperre zu verhängen.

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Samples: www.elray.ch

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe Zahlungsbedingungen, welche nicht in EUROAngeboten vereinbart sind, werden hinsichtlich der Vergütung in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Die jeweils zum Zeitpunkt Abnahme fällig. Der Geschäftspartner kommt ohne weitere Erklärungen der Sames Solar GmbH 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln, steht dem Geschäftspartner ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Geschäftspartner steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu; in einem solchen Fall ist der Geschäftspartner nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im Preis angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Geschäftspartner ist nicht enthalten und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Geschäftspartner fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaiger geleisteter Zahlungen) in Höhe von 5 % einem angemessenen Verhältnis zu berechnendem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Gerät der Kunde in ZahlungsverzugArbeiten steht. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Sames Solar GmbH berechtigt, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 3 % neun Prozentpunkten über dem Leitzins Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Geschäftspartner ist der Europäischen ZentralbankNachweis gestattet, dass der Sames Solar GmbH kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Sames Solar GmbH ist der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Kunden unbenommengestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Als Datum Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Gutschriften über Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs unter Abzug der Zahlung gilt der TagAuslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurdewir über den Gegenwert verfügen. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als Barzahlung, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind Der Vertragspartner kann nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sind. Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden zu dessen Lasten gehenForderung aufrechnen.

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Samples: www.sames-solar.de

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe in EUROZahlungen haben innerhalb von 7 Tagen netto zu erfolgen, soweit nicht ausdrücklich Anderes vereinbart worden ist. Die jeweils zum Zeitpunkt Längere Zahlungsziele sind vor Auftragserteilung vom Auftraggeber mit LP abzusprechen und schriftlich zu fixieren. Beim Überschreiten der Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Überschreitung des Zahlungszieles Zahlungsfrist sind wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Gerät ab der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren und darüber hinaus Verzugszinsen in Höhe von 3 8% über dem Leitzins jeweiligen Diskontsatz der Europäischen ZentralbankDeutschen Bundesbank zu berechnen und bis zum Zahlungseingang weitere Lieferungen zurückzubehalten. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Kunden unbenommen. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als Barzahlung, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Wechsel und Schecks werden nicht nur nach besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen Bei einer Änderung der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners (z.B. Verschlechterung des Bonitätsindex bei Creditreform um 30 Punkte), die uns nach Vertragsabschluß bekannt wird, oder falls die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, sind wir auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher offenen Rechnungen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlungen abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Produkte unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche zu verlangen. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenforderungen des Vertragspartners ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, wir haben die Ansprüche des Vertragspartners schriftlich anerkannt oder die Ansprüche des Vertragspartners sind rechtskräftig festgestellt worden. LP behält sich grundsätzlich das Recht vor, bei Aufträgen Vorkasse bzw. Akontozahlungen findet nicht stattvor Produktionsbeginn 50% des auf dem Angebot von LP veranschlagten Gesamtsumme als Anzahlung zu verlangen. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind nur statthaftÜbersteigen die zu erwartenden Kosten einer Produktion EUR 5.000 netto kann LP auch entsprechende Abschlagszahlungen (z.B. 1/3 des Gesamtbetrages bei Auftragsvergabe, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sind. Wir sind berechtigt1/3 des Gesamtbetrages vor Mix/ Mastering/ nach dem Videodreh, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen Rest bei Abgabe des Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden zu dessen Lasten gehenMasters) vesetzen.

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Samples: www.landeinet.de

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe in EURODie Zahlungsabwicklung erfolgt durch Grover Group. Zahlungen an Grover Group gelten als Zahlungen an den Anbieter. Der Kunde hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal), Kreditkarte und bei ausdrücklicher Vereinbarung Überweisung. Bei Verwendung eines Zahlungsdienstleisters ermöglicht es dieser dem Anbieter und Kunden, die Zahlung untereinander abzuwickeln. Dabei leitet der Zahlungsdienstleister die Zahlung des Kunden an den Anbieter weiter. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Bei Zahlung über Kreditkarte muss der Kunde der rechtmäßige Karteninhaber sein. Die jeweils zum Zeitpunkt endgültige Belastung der Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist Kreditkarte erfolgt bei Bestätigung der Mietanfrage. Die Nutzungsentgelte sind vom Kunden im Preis Voraus und unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer des Gegenstands zu entrichten und werden nicht enthalten und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellterstattet, wenn der Kunde den Gegenstand bereits vor Ende der Vertragslaufzeit an den Anbieter zurückschickt. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto Es besteht kein Anspruch auf teilweise Erstattung oder innerhalb 30 Tagen netto. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der SchriftformAnrechnung. Bei Überschreitung einem Vertrag mit Mindestlaufzeit wird das Nutzungsentgelt mit Abschluss des Zahlungszieles sind wir berechtigtMietvertrags, kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % zu berechnenaber vor Versand der Ware (siehe dazu Ziffer 3.c.) und nachfolgend zum 1. Gerät des ersten Monats der jeweiligen Vertragsverlängerung fällig. Bei einem Vertrag mit unbestimmter Laufzeit wird die erste Monatsrate mit Abschluss des Mietvertrages, aber vor Versand der Ware (siehe dazu Ziffer 3.c.) zum 1. des jeweils neuen Nutzungsmonats fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % 9 %- Punkten über dem Leitzins Basiszinssatz geltend zu machen, es sei denn der Europäischen Zentralbank. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Kunden unbenommen. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als Barzahlung, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen EinverständniserklärungKunde ist Verbraucher. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten betragen die Verzugszinsen 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz. Der Anbieter behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Gegenüber der Zahlungsforderung des KundenAnbieters dürfen Kunden nur mit von dem Anbieter unbestrittenen oder gegen den Anbieter rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind nur statthaftDies gilt nicht, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sind. Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen die Forderung des Kunden ist ausgeschlossenaus einer zur Leistungsverweigerung berechtigenden Sachleistungsforderung hervorgegangen ist. Für Lieferungen und Leistungen an Ein Zurückbehaltungsrecht dürfen die Kunden außerhalb der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbartnur ausüben, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden zu dessen Lasten gehenwenn ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

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Samples: s3.eu-central-1.amazonaws.com

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe Falls in EURO. Die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist im Preis unserem Angebot nicht enthalten und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreibenanders lautende Zahlungsbedingungen festgelegt sind, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei hat Zahlung innerhalb 14 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit ./. 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nettoab Rechnungsdatum in bar rein netto zu erfolgen. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen Diskontfähige Wechsel nehmen wir nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber und für uns kostenfrei herein. agb_transport - 01_19 (2.1) Gutschriften über Wechsel oder Schecks gelten stets vorbehaltlich der Schriftform. Bei Überschreitung Einlösung; sie erfolgen mit Wertstellung des Zahlungszieles sind Tages, an dem wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % zu berechnenüber den Gegenwert verfügen können. Gerät der Kunde Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in ZahlungsverzugVerzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 3 werden ihm unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Ansprüche 8 % über dem Leitzins Basiszinssatz der Europäischen ZentralbankDeutschen Bundesbank berechnet. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem Kunden unbenommenjeweiligen Abschluss bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel zur Folge. Als Datum Sie berechtigen uns außerdem, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen sowie nach ange- messener Nachfrist vom Abschluss zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen, unbeschadet des Eingangs Rechts auf Rücknahme der Zahlung gilt der Tagunter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers. Ersatzteil-Lieferungen und Reparaturen sind sofort nach Rechnungserhalt netto - ohne jeden Abzug zahlbar. Lieferungen gegen Nachnahme behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers ist ausgeschlossen, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem sofern diese nicht von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als Barzahlung, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten anerkannt oder Vertreter sind nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten rechtskräftig festgestellt sind. Wir Nach Auslauf der Bauserien sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen Ersatzteilversorgungen über einen Zeitraum von 5 Jahren sichergestellt. Auf Anfrage und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb Prüfung der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden zu dessen Lasten gehenMachbarkeit können Ersatzteile über diesen Zeitraum hinaus bereitgestellt werden.

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Samples: www.cargomaster.org

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe in EURODie vereinbarten Vergütungssätze für zu erbringende Dienstleistungen werden mit Vertragsabschluss – grundsätzlich ohne Skonto oder sonstigen Nachlässen, soweit im Einzelfall kein anderes vereinbart ist – zur Zahlung an die MSZ fällig. Die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist MSZ wird im Preis nicht enthalten Einzelfall bestimmen, in wie vielen Tranchen und wird zu welchen Zeitpunkten Zahlungsziele zu erfüllen sind. In jedem Fall kann die MSZ die Erbringung von Dienstleistungen davon abhängig machen, dass offene Beträge vorab im Wege der Vorkasse beglichen werden. Grundsätzlich sind Zahlungen in bar zu leisten. Es obliegt dem Ermessen der MSZ, andere Zahlungsmittel wie Überweisungen, Kreditkarten, etc. zu akzeptieren. Gebühren und Kosten, die durch den Einsatz von Fremdwährungen oder ausländischen Kreditkarten o. ä. entstehen, sind vom Kunden gesondert in Rechnung gestelltzu tragen. Die Angabe Mit Ablauf der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Gerät im Einzelfall benannten Zahlungsfristen gerät der Kunde in ZahlungsverzugVerzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über ohne dass es dafür einer Mahnung durch die MSZ bedarf. Sämtliche Vergütungsforderungen werden für die Dauer des Schuldnerverzuges des Kunden mit dem Leitzins jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst. Darüber hinaus steht der Europäischen ZentralbankMSZ das Recht zu, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Kunde kann Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit gegenüber der MSZ geltend machen, als dass diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sein müssen. Dies beschränkt den Kunden unbenommennicht in seiner Möglichkeit Gegenrechte, die aus einer von der MSZ zu vertretenen Leistungsstörung resultieren, geltend zu machen. Als Datum Wird nach Vertragsschluss offenbart, dass Ansprüche der MSZ durch mangelnde Solvenz des Eingangs Kunden gefährdet werden, ist die MSZ entsprechend der Zahlung Maßgaben der gesetzlichen Vorschriften dazu berechtigt, die Leistung zu verweigern und (ggf. nach Fristsetzung) vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als Barzahlunginsbesondere dann, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sind. Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden zu dessen Lasten gehengestellt wird.

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Samples: www.porsche-service-meuspath.de

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe Die Bezahlung der Jahreskarte erfolgt per girocard (EC-Karte), per Kreditkarte (sofern akzeptiert) oder bar oder im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren aufgrund eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Mit dem Mandat wird die Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das Verkehrsunternehmen des Vertragspartners ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart, die jeweiligen Beträge für die Vertragslaufzeit einmal jährlich oder monatlich von einem mit Sitz im SEPA-Raum geführten Konto einer Bank/Sparkasse in EUROEuro abzubuchen. Abweichend von der 14-Tage-Vorankündigungsfrist (Pre- Notification), basierend auf dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorankündigungspflicht von mindestens 7 Tagen vereinbart. Die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens wird dem Kunden gesondert im Rahmen der Vorankündigung mitgeteilt. Grundsätzlich wird die Vorabankündigung an den Kontoinhaber gesendet. In Ausnahmefällen (wenn die Adresse des Kontoinhabers nicht bekannt ist) wird ersatzweise der Kunde informiert und er ist verpflichtet, diese Information an den Kontoinhaber weiterzuleiten. Der Kunde verpflichtet sich, Sorge zu tragen, dass der jeweilige Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto bereitgehalten wird. Kosten, die dem ausgebenden Unternehmen infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5 % zu berechnen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Kunden unbenommen. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde1,30 Euro erhoben. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kundenschließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. Schecks gelten als Barzahlung, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sind. Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb Die Bezahlung der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung Jahreskarte im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden zu dessen Lasten gehenAbonnement erfolgt im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren.

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Samples: www.rmv.de

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe Der Kaufpreis ist mit dem in EUROder Auftragsbestätigung genannten Termin, hilfsweise zum Datum des Rechnungserhalts zur Zahlung fällig, unabhängig davon, ob der Kunde die Ware bereits erhalten hat oder prüfen konnte. Zahlungen sind per Überweisung auf das von uns genannte Bankkonto zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Bankkonto. Scheckzahlung ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, wobei als Zeitpunkt der Zahlung das Datum der Scheckeinlösung gilt. Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert. Bei Zahlungsverzug werden - vorbehaltlich eines höheren gesetzlichen Zinssatzes - Verzugszinsen i.H.v. 15% p.a. fällig, zudem ist der Kunde zur Erstattung aller Kosten, die durch die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung unseres Anspruchs auf Zahlung entstehen, verpflichtet. Wir sind zur Verrechnung von eigenen oder abgetretenen Ansprüchen gegen den Kunden mit seinen eingehenden Zahlungen nach freiem Ermessen berechtigt. Eine Aufrechnung des Kunden gegen unsere Ansprüche ist ausschließlich bei rechtskräftig festgestellten oder fälligen und unbestrittenen Gegenansprüchen gestattet. Die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird dem Ausübung von Zurückbehaltungsrechten des Kunden gesondert in Rechnung gestelltbedarf unserer schriftlichen Zustimmung oder einer rechtskräftigen Feststellung seiner Ansprüche. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht Forderungen werden sofort zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Kunden unbenommen. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als Barzahlungfällig, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sind. Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb beantragt wird, ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt wird, die Warenkreditversicherung die Deckung ohne unser Verschulden herabsetzt oder der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbartKunde wesentliche Pflichten verletzt, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden zu dessen Lasten gehenohne rechtfertigende Gründe anzuführen.

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Samples: www.uvex-laservision.de

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe in EURODie vereinbarten Zahlungen zzgl. Die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Nebenkosten und Mehrwertsteuer ist sind – sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt – im Preis nicht enthalten Voraus zu entrichten und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestelltsofort zur Zahlung fällig bzw. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreibenacht Tage ab Rechnungsstellung. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als erfüllungshalber, angenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- Diskontspesen trägt der Kunde. Eingehende Zahlungen des Kunden werden, auch bei anders lautenden Bestimmungen des Kunden, zunächst auf dessen ältere Schuld verrechnet. Sind bereits Kosten und spesenfrei innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Überschreitung des Zahlungszieles Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Vermieter bzw. Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von 5 % Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu berechnenkündigen und für die Restmietzeit den noch offenen Mietzins zu verlangen. Gerät der Kunde in ZahlungsverzugVerzug, so schuldet er ab diesem sind wir ferner berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt Verzugszinsen an Zinsen in Höhe von 3 % 5 Prozentpunkten über dem Leitzins Basiszinssatz der Europäischen ZentralbankDeutschen Bundesbank als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Der Nachweis eines geringeren höheren Zinsschadens bleibt dem durch uns ist zulässig. Sollte die Kreditwürdigkeit des Kunden unbenommenin Frage gestellt sein, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst oder die Zahlungen eingestellt werden, oder sollten andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stel­ len, ist der Vermieter bzw. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der TagVerkäufer berechtigt, an dem der Betrag bei uns vorliegt die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er den Scheck angenommen hat. Wir sind ferner berech­ tigt, Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als BarzahlungMinderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten Gegen­ ansprüche rechtskräftig oder Vertreter sind nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten unstreitig sind. Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden zu dessen Lasten gehen.

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Samples: www.baustellen-absicherung.de

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise Rechnungen sind umgehend nach Rechnungseingang fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Streitigkeiten ist die Rechnung zu beanstanden, indem per Einschreiben innerhalb der in den jeweiligen Artikeln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fristen die relevanten Argumente für die gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmte Art der Dienstleistung vorgebracht werden. Geschieht dies nicht, so gilt die Rechnung als vom Kunden angenommen. Sämtliche Rechnungen, die nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen wurden, werden ohne Ankündigung und von Rechts wegen um Zinsen in Höhe von 12 % jährlich erhöht, was den Unannehmlichkeiten von The Presence Group aufgrund erlittener Verwaltungsaufwendungen, Debitorenmanagement, unbeweglicher Finanzmittel und damit einhergehender Sachverhalte entspricht. Darüber hinaus wird eine festgelegte Entschädigung in Höhe von 15 % des noch ausstehenden Betrags, aber mindestens 100,00 € berechnet. Durch das Versäumnis der fristgerechten Begleichung einer Rechnung wird der Schuldner von Rechts wegen haftbar für die umgehende Begleichung aller sonstigen ausstehenden Rechnungen, auch wenn diese noch nicht fällig waren. • Preise verstehen sich mangels besonderer Angabe MwSt. = 0 % (innerhalb der EU). • Nach der Bestätigung Ihres Auftrags wird für alle Dienstleistungen (außer für Hotelbuchungen – siehe nachfolgenden Abschnitt) eine Anzahlung in EUROHöhe von 50 % fällig, sofern in unserem Preisangebot nichts anderes angegeben ist. Die jeweils zum Zeitpunkt restliche Teilzahlung in Höhe von 50 % wird nach der Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und Veranstaltung (außer für Hotelbuchungen – siehe nachfolgenden Abschnitt) bei Erhalt der Abschlussrechnung fällig, sofern in unserem Preisangebot nichts anderes angegeben ist. • Nach der Bestätigung Ihres Auftrags wird für alle Hotelbuchungen eine Sofortzahlung in Höhe von 100 % fällig, sofern in unserem Preisangebot nichts anderes angegeben ist. Sämtliche Bankgebühren werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Angabe der Verkaufspreise in RundschreibenIm Fall, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Gerät dass der Kunde in Zahlungsverzugseinen Zahlungspflichten nicht nachkommt oder im Fall einer offenkundigen Insolvenz, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank. Der Nachweis Geschäftsabwicklung oder eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Kunden unbenommen. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als Barzahlung, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sind. Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen Konkurses des Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbartThe Presence Group berechtigt, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden den Auftrag ganz oder teilweise zu dessen Lasten gehenstornieren oder seine Erfüllung auszusetzen, ohne dafür schadenersatzpflichtig zu sein.

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Samples: www.presencegroup.eu

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe in EUROWir liefern grundsätzlich per Vorauskasse oder Nachnahme. Die jeweils zum Zeitpunkt der Bei positiver Auskunft unserer Warenkreditversicherung kann nach unserem Ermessen eine Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird dem Kunden gesondert in gegen offene Rechnung gestellt. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommenerfolgen. Unsere offenen Rechnungen sind zahlbar netto Kasse in Höhe des Rechnungsbetrages ohne jeden Abzug, porto- und spesenfrei innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % sofort nach Rechnungserhalt fällig. Ein längeres Zahlungsziel oder ein Skonto oder innerhalb 30 Tagen nettowird gewährt, wenn es bei Rechnungsstellung ausdrücklich eingeräumt wird. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen Bei Berechnung und Zahlung in Fremdwährung sind wir berechtigt, statt der SchriftformRechnungssumme den Betrag zu verlangen, der erforderlich ist, um einen EURO-Betrag zu erzielen, der sich bei Zugrundelegung des Umrechnungskurses zuzüglich der üblichen Bankspesen bei Auslandsüberweisungen am Tage der Auftragsbestätigung ergibt. Zahlungen sind erfüllt, wenn wir über den vollen Betrag verfügen können. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind berechnen wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 3 % acht Prozentpunkten über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB p.a.. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden unbenommen. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der TagBesteller nur zu, an dem der Betrag bei uns vorliegt wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurdeanerkannt sind. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltrechts insoweit befugt, als Barzahlung, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sindsein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die Bonität von Kunden mit den allgemein üblichen Mitteln zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen überprüfen; ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Kunden ist ausgeschlossenoder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Geschäftspartners ein, sind wir berechtigt, gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen. Für Lieferungen Darüber hinaus werden gewährte Zahlungsziele hinfällig und Leistungen an Kunden außerhalb alle Ansprüche von uns sofort fällig, wenn der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbartGeschäftspartner mit einer fälligen Leistung in Rückstand gerät, dass alle Schecks und andere Rechte nicht einlöst, uns gewährte Einzugsberechtigungen widerruft, oder Insolvenz anmeldet. In derartigen Fällen sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden zu dessen Lasten gehenbereits gelieferte Ware sicherheitshalber zurückzuholen.

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Samples: gett-group.com

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe in EUROErstlieferungen werden nur gegen Kassazahlung bzw. Die jeweils zum Zeitpunkt Vorauskasse durchgeführt. Zahlungen sind entsprechend den mit dem Käufer vereinbarten Zahlungsbedingungen („Konditions- und Zahlungsvereinbarung“) zu leisten. Mangels anderer Vereinbarung liefert der Verkäufer nur gegen Nachname oder Vorauszahlung. Erbringt der Verkäufer die Lieferung bereits vor der Zahlung des Käufers, gewährt der Verkäufer ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab dem Tag der Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit oder 2 % Skonto oder bei Bezahlung innerhalb 30 Tagen netto. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % zu berechnen14 Tagen. Gerät der Kunde Käufer mit einer vereinbarten Zahlung in ZahlungsverzugRückstand, gelten ab Fälligkeit Verzugszinsen gemäß § 456 UGB als vereinbart. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer darüber hinaus alle zur Rechtsverfolgung notwendig gewordenen, zweckentsprechenden Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten außergerichtlicher und gerichtlicher anwaltlicher Betreibung zu ersetzen. Im Fall eines Inkassobüros sind die Betreibungskosten bis zur Höhe der jeweils verordneten Höchstsätze zu ersetzen. Der Ersatz von Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten richtet sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und dem Gerichtsgebühren- und Vollzugsgebührengesetz. Einer gerichtlichen Bestimmung dieser Kosten bedarf es nicht. In den Einkaufsbedingungen des Käufers ausgesprochene Zessionsverbote gelten als nicht geschrieben. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger vom Verkäufer nicht anerkannter Gegenforderungen zurückzuhalten und verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt nicht, wenn dieser Anspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist und nur im Umfang des für die Verbesserung notwendigen Aufwandes. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen kann der Verkäufer entweder a) auf Erfüllung des Vertrags bestehen und die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben; b) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Höhe von 3 % über dem Leitzins Anspruch nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen oder d) unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären. Hat bei Ablauf der Europäischen ZentralbankNachfrist der Käufer die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistung nicht erbracht, so kann sich der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag lossagen. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt Käufer hat über Aufforderung des Verkäufers bereits gelieferte Waren dem Kunden unbenommenVerkäufer zurückzustellen und ihm Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten sowie alle gerechtfertigten Aufwendungen zu erstatten, die dem Verkäufer für die Durchführung des Vertrages zu tragen hatte. Als Datum des Eingangs Hinsichtlich noch nicht gelieferter Waren ist der Zahlung gilt der TagVerkäufer berechtigt, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als Barzahlung, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen fertigen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sind. Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen angearbeiteten Teile dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen und Leistungen hiefür den entsprechenden Anteil des Verkaufspreises zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden zu dessen Lasten gehenverlangen.

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Samples: www.jung.de

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe in EURO26.Bei Lohnarbeit ist der Rechnungsbetrag netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung beim Partner zur Zahlung fällig. Die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Alle anderen Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei innerhalb 14 von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto Skon- to oder innerhalb nach 30 Tagen nettonetto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen 27.Haben wir unstreitig teilweise fehlerhafte Ware geliefert, ist unser Partner dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn kein Interesse hat. Im Übrigen kann der SchriftformPartner nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen. 28.Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. 29.Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Partner die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zah- lungen einstellen. 30.Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung sowie nur erfül- lungshalber und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit an- genommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rech- nungsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für rechtzeitige Vorlage des Wechsels und Schecks und für Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen. 31.Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsan- spruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Partners gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern und dem Partner eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lie- ferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Überschreitung Verweigerung des Zahlungszieles Partners oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu berechnen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Kunden unbenommen. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als Barzahlung, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sind. Wir sind berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden zu dessen Lasten gehenverlangen.

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Samples: www.stabotec-gmbh.de

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise Die vereinbarten Preise verstehen sich mangels besonderer Angabe zzgl. der Transportkosten und Verpackung und zzgl. der Umsatzsteuer in EURO. Die der jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommengeltenden gesetzlichen Höhe. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei innerhalb 14 von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % ohne Abzug von Skonto auszugleichen. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseinganges bei uns. Die Aufrechnung seitens des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder innerhalb 30 Tagen nettorechtskräftig festge- stellt. Der Kunde kann keine Zurückbehaltungsrechte aus anderen Geschäften geltend machen. Soweit der Kunde Unternehmer ist, sind Zurückbehaltungsrechte auch aus der gleichen Geschäftsverbindung ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Wechsel werden nur aufgrund ausdrück- licher Vereinbarung und – ebenso wie Schecks – nur zahlungshalber unter dem Vorbehalt unserer Annahme im Einzelfall entgegengenommen. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der SchriftformZahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Bestimmungen des Kunden stets zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf unsere älteste Forderung angerechnet. Bei Überschreitung Zahlungsverzug des Zahlungszieles Kunden berechnen wir Ver- zugszinsen in gesetzlicher Höhe. Wir sind wir berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % darüberhinausgehenden Schaden gesondert geltend zu berechnenmachen. Gerät der Kunde in ZahlungsverzugZahlungs- verzug oder wird ein Wechsel oder Scheck bei Fälligkeit nicht eingelöst, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Kunden unbenommen. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als Barzahlung, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen an unsere Angestellten oder Vertreter sind nur statthaft, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sind. Wir sind wir berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung unsere Forde- rungen – auch im Falle des Zahlungsverzuges einer Stundung – sofort fällig zu stellen. Außerdem sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen bare Vorauszahlungen auszuführen. Soweit uns nachträglich Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden zu dessen Lasten gehenergibt, die unseren Zahlungs- anspruch gefährden, stehen uns die zuvor genannten Rechte ebenfalls zu.

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Samples: www.ndb.de

Zahlungsbedingungen. Unsere Verkaufspreise verstehen sich mangels besonderer Angabe in EURO. Die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Angabe der Verkaufspreise in Rundschreiben, Prospekten und Angeboten ist unverbindlich und verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Ein Auftrag gilt erst mit unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Unsere Rechnungen sind zahlbar porto- und spesenfrei nach Rechnungsdatum innerhalb 14 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen nettoTage Ziel rein netto Kasse. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der SchriftformBeträge unter Euro 100,–rein Netto. Bei Überschreitung des Zahlungszieles Skontoabzug kann nur dann anerkannt werden, wenn alle älteren Forderungen bezahlt sind. Wir sind wir daher berechtigt, kaufmännische Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % Zahlungen jeweils auf die älteste Forderung anzurechnen. Wechsel werden nur zahlungshalber aufgrund ausdrücklicher Vereinba- rung angenommen. Diskont- und sonstige Wechselspesen gehen zu berechnenLasten des Käufers. Gerät der Kunde in ZahlungsverzugGutschriften über Wechsel oder Schecks gelten stets vorbehaltlich des Eingangs des Gegenwertes dieser Papiere und mit Wertstellung des Ta- ges, so schuldet er ab diesem Zeitpunkt an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Die Nichteinhaltung des Zahlungstermines berechtigt uns, vom Fälligkeitstage an Verzugszinsen in Höhe von 3 2% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbankjeweiligen Bundesbankdiskontsatz, mindestens aber 5% zu berechnen, ohne dass es besonderer Mahnung bedarf. Der Nachweis eines geringeren Zinsschadens bleibt dem Kunden unbenommenKäufer ist nicht berechtigt, Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Als Datum des Eingangs der Vor völliger Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei uns vorliegt oder einem von uns bezeichneten Konto gutgeschrieben wurde. Das Risiko des Zahlungsweges geht fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu Lasten des Kunden. Schecks gelten als Barzahlung, wenn die Gutschrift zu obigen Fristen gewährleistet ist. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Zahlungen durch Wechsel bedürfen unserer schriftlichen Einverständniserklärung. In diesem Fall gehen alle anfallenden Kosten und Diskontspesen zu Lasten des Kunden. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen bzw. Akontozahlungen findet nicht stattkeiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Zahlungen an unsere Angestellten Vertreter ohne Inkassovollmacht sind für uns nicht verbindlich. ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSSTAND: Erfüllungsort für die Leistungen des Käufers und die Leis- tungen der Verkäuferin – auch bei Verkauf frachtfrei oder Vertreter sind nur statthaftfob, wenn diese mit einer schriftlichen Inkassovollmacht vertreten sindetc. Wir sind berechtigt– ist Villingen-Schwenningen. Ist der Käufer Vollkauf- mann, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten ist Gerichtsstand Villingen-Schwenningen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nach unserer Xxxx der allgemeine Gerichtsstand des Kunden ist ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Kunden außerhalb der Republik Österreich wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden zu dessen Lasten gehenKäufers.

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Samples: heinol.de