Common use of Zahlungsbedingungen Clause in Contracts

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, fällig. Das Honorar ist nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 12% p .a. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die XXXX.XX überdies berechtigt, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstatten.

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Samples: www.dimaex.com, www.comm.ag

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, Die vom SRK erbrachten Einsätze werden monatlich in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Allfällige Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der erhaltenen Rechnung sind ebenfalls innerhalb von 30 Tagen zu rügen, ansonsten die Rechnung als anerkannt gilt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen kommt die betreffende Vertragspartei ohne Mahnung in Verzug, wobei ungeachtet weiterer Ansprüche ein Verzugszins in Höhe von 5% p.a. geschuldet ist. Das Honorar SRK ist nach Zugang der berechtigt, je Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von bis zu CHF 30.00 sowie weitere Kosten und Gebühren, insbesondere die Kosten für ein allfälliges Inkassoverfahren in Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlenstellen. Bei Zahlungsverzug ist das SRK im Übrigen berechtigt, seine Einsätze bis zur Zahlung einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Abmeldungen durch die Auftraggebenden: Angemeldete und/oder geplante Einsätze sind verbindlich. Bei kurzfristigen Absagen innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem Einsatz verrechnet das SRK die Mindesteinsatzdauer von 2 Stunden. Für verspätete Zahlungen Absagen am Xxxxxxx für den darauffolgenden Montag gilt: Absagen bis 12:00 Uhr sind gebührenfrei; Absagen nach 12:00 Uhr sind gebührenpflichtig. Das SRK ist berechtigt den Höchsttarif zu verrechnen. In folgenden Fällen wird auf die Verrechnung der Mindesteinsatzdauer verzichtet: • Das zu betreuende Kind tritt notfallmässig ins Spital ein Abmeldungen durch das SRK: Das SRK ist berechtigt, einen Einsatz unter Berufung auf besondere Umstände kurzfristig absagen. Als besondere Umstände gelten z.B. kurzfristiger Arbeitsverhinderungen aufgrund Krankheit/Unfall der Mitarbeitenden der Kinderbetreuung zu Hause oder deren Familienangehörigen, Personalmangel oder anderen Gründen, welchen einen Einsatz für das SRK unmöglich machen. Entsprechende Absagen lösen keine Ansprüche der Auftraggebenden auf Ersatzlösungen oder Entschädigungen irgendwelcher Art aus. Insbesondere bei Ferienabwesenheiten oder längerfristigen Ausfällen von Mitarbeitenden des SRK zufolge Krankheit oder Unfall kann das SRK einen Ersatz nicht garantieren. Das Auftragsverhältnis endet grundsätzlich mit vereinbarungsgemässer Erfüllung des Auftrages. Bei Vorliegen der nachfolgenden Gründe ist das SRK berechtigt, das Auftragsverhältnis einseitig und fristlose zu beenden: • Personalmangel; • Überforderung der Mitarbeitenden des SRK im Rahmen der Betreuung; • Verwahrlosung des Haushaltes der Familien, indem die Betreuung stattfindet • Selbst- und/oder Fremdgefährdung; • mangelnde Kooperation seitens Auftraggebende, Eltern oder deren gesetzlichen Vertretung und/oder Angehörigen; • Verstoss gegen die (Mitwirkungs-)Pflichten der Einsatzvereinbarung seitens der Auftraggebenden, deren gesetzlichen Vertretung und/oder Angehörigen; • sonstige wichtige Gründe, welche die Weiterführung des Auftragsverhältnisses unzumutbar machen. Ein Anspruch der Auftraggebenden auf Einsätze des SRK besteht nicht. Die ordentliche oder ausserordentliche Auflösung seitens SRK löst daher keinen Anspruch auf Ersatzlösungen oder Entschädigungen irgendwelcher Art aus. Die Auftraggebenden, die die Kinderbetreuung zu Hause in Anspruch nehmen, nehmen zur Kenntnis, dass die seitens SRK im Rahmen dieser Vereinbarung sowie der geleisteten Einsätze aufgenommenen Informationen und Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Mitarbeitenden des SRK behandeln die ihnen anvertrauten Informationen und die sich im Rahmen dieser Vereinbarung sowie der geleisteten Einsätze aufgenommenen Informationen und Daten vertraulich. Die Geheimhaltungspflicht dauert auch nach Beendigung des Einsatzes an. Dies gilt auch für die im Rahmen des SRK mit der Administration betrauten Personen. Die Auftraggebenden, die die Kinderbetreuung zu Hause in Anspruch nehmen, erteilen ihre Zustimmung, dass die im Rahmen dieser Vereinbarung sowie der geleisteten Einsätze aufgenommenen Informationen und Daten seitens SRK mit anderen beteiligten Personen, Stellen und Ämtern (insbesondere Spitex, Beiständinnen und Beistände, Sozialämter) fallbezogen ausgetauscht werden Verzugszinsen ab dürfen. Weiter erteilen die Auftraggebenden dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in SRK die Zustimmung, alle erforderlichen Informationen bei Spitex, Ärzten und Spitälern sowie gesetzlichen Vertreterin und Angehörigen einzuholen. Den Auftraggebenden Angehörigen ist es untersagt, von den Mitarbeitenden des SRK Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen zu machen. Das SRK haftet ausschliesslich und maximal im Umfang der Höhe Deckung von 12% p .adessen Haftpflichtversicherung für direkte Schäden wegen Verletzung vertraglicher oder ausservertraglicher Pflichten, die von ihm oder einer Hilfsperson durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. vereinbartDie Haftung für weitere Schäden, insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden, wird soweit gesetzlich möglich wegbedungen. IDas SRK haftet insbesondere nicht für Schäden, die infolge ungenügender oder mangelhafter Information seitens der Klientinnen/Klienten oder deren gesetzlicher Vertretung oder deren Angehörigen entstanden sind. Die Abtretung von Ansprüchen aus oder im Falle Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ohne das Einverständnis des Zahlungsverzuges SRK ist unzulässig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall ist die XXXX.XX überdies berechtigtungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird. Das Gleiche gilt für die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzwAusfüllung von Vertragslücken. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und Diese AGB sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragenSRK bestehenden Einzelvereinbarungen unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen. Setzt Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB sowie den jeweiligen Einzelvereinbarungen ist der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO festSitz des SRK, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenderzeit Weinfelden.

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Samples: www.srk-thurgau.ch, www.srk-thurgau.ch

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, Der Teilnehmer ist zur Zahlung der vereinbarten Entgelte für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, die Nutzung des Dienstes und die Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen verpflichtet. Rechnungsperiode ist der jeweilige Kalendermonat. Monatliche Grundgebühren ab einem Betrag in Höhe von 3,00 € werden jeweils im Voraus fällig. Das Honorar Gebühren unter 3,00 € werden bis zu einer Rechnungshöhe von mindestens 3,00 € addiert und sodann gesammelt abgerechnet. Spätestens nach 6 Monaten erfolgt eine automatische Abbuchung aller offenen Forderungen. Die Zahlung der Entgelte erfolgt allein durch Einzug per Lastschriftverfahren. Hierzu erteilt der Teilnehmer TELEMED eine Bankeinzugsermächtigung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, einen Wechsel der Bankverbindung spätestens zwei Wochen vor Fälligkeit des nächsten Lastschrifteinzugs TELEMED mitzuteilen. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, ist nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 12% p .a. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die XXXX.XX überdies TELEMED berechtigt, ohne vorherige Information des Teilnehmers dessen Zugang zum Dienst zu sperren und/oder die Nutzung noch Vereinbarung fristlos zu kündigen; ausgenommen hiervon ist der Fall eines begründeten Widerspruches gegen die Lastschrift. Kosten für nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung einziehbare Forderungen gehen zu untersagen bzwLasten des Anwenders. Zwischen dem Teilnehmer und TELEMED wird vereinbart, dass für den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperrenFall einer insofern unbegründeten Sperre des Dienstes durch TELEMED der Teilnehmer dadurch keine Schadenersatzansprüche begründen kann. Gelieferte Waren bleiben bis Sofern dem Teilnehmer Gegenansprüche zustehen, ist er zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung Aufrechnung gegen Forderungen von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber TELEMED nur dann gestattetberechtigt, wenn seine Forderung diese von der XXXX.XX TELEMED schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt istwurden. TELEMED kann die vom Anwender monatlich zu zahlenden Beträge erhöhen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung der TELEMED-Dienste erhöhen. Eine Erhöhung muss mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden. Der Anwender ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung 5% oder mehr des ursprünglichen Preises ausmacht. Die XXXX.XX ist in Hinblick Kündigung muss TELEMED spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. TELEMED wird den Anwender auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist mit der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge Ankündigung der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenPreiserhöhung hinweisen.

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Samples: www.cgm.com, www.cgm.com

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdRechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung ohne Abzug. Fracht- und Montagerechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Rechnungen werden auf den vereinbarten Fertigstellungstag im Werk datiert. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist die REV Ritter GmbH vorbehaltlich weiterer Ansprüche berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, fällig. Das Honorar ist nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 128% p .aüber dem Basiszins gemäß § 288 BGB geltend zu machen. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges Ferner ist die XXXX.XX überdies REV Ritter GmbH bei Überschreitung des Zahlungsziels durch den Käufer zur Zurückhaltung aller Lieferungen berechtigt, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung ohne dadurch in Lieferverzug zu untersagen bzwgeraten. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Die Entgegennahme von Wechseln erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung im Eigentum Ausnahmefall und stets nur erfüllungshalber sowie unter Ablehnung der XXXX.XXHaftung für rechtzeitige und ordnungsgemäße Vorlage der Protestierung. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX Wechsel werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung außerdem nur unter Ablehnung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbundenXxxxxx angenommen. Die Diskontfähigkeit der angenommenen Wechsel wird vorausgesetzt. Einziehungs- und Diskontspesen, einschließlich Wechselsteuer, gehen zu Lasten des Käufers. Auch Schecks, die im Übrigen nicht als Barzahlung gelten, werden nur unter Vorbehalt angenommen. Insoweit gilt das für den Wechsel Ausgeführte entsprechend. Der Käufer ist zu einer Aufrechnung mit Gegenforderungen und den Ansprüchen der REV Ritter GmbH gegenüber nicht berechtigt, es sei denn, dass die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt istsind. Die XXXX.XX Abtretung von irgendwelchen Ansprüchen gegen die REV Ritter GmbH ist nur mit deren schriftlicher Zustimmung zulässig. Der Käufer verpflichtet sich darüber hinaus, die REV Ritter GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Voraussetzung für die Lieferpflicht ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Käufers, die dieser mit seiner Bestellung versichert. Gerät der Käufer länger als eine Woche mit einem nicht unerheblichen Betrag in Hinblick Zahlungsverzug oder treten Umstände ein, welche begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit rechtfertigen, so werden alle Forderungen der REV Ritter GmbH ohne Rücksicht auf ihren Aufwand hereingenommene Wechsel sofort fällig und sind in bar zahlbar. In diesen Fällen ist die REV Ritter GmbH vorbehaltlich ihrer sonstigen Rechte außerdem berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern nur noch gegen Barzahlung – im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko Voraus – oder sonstige Sicherstellung weiterzuliefern oder vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenVertrag zurückzutreten.

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Samples: www.rev.de

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdSoweit nicht anders vereinbart, sofern nichts anderes vereinbart istsind die Rechnungen von Xxxxxxx Xxx 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Xxxxxxx Xxx ist berechtigt, für jede einzelne Leistungtrotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Vertragspartner über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sobald diese erbracht wurdeso ist Xxxxxxx Xxx berechtigt, fälligdie Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Das Honorar ist nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 12% p .a. vereinbartEine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Xxxxxxx Xxx über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Bei Trainings- oder Beratungsprojekten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, rechnet Xxxxxxx Xxx in einem 14-tägigen oder monatlichen Rhythmus ab. Dieser Abrechnungsrhythmus wird im Rahmen der Auftragsbestätigung vereinbart. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist Xxxxxxx Xxx berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Vertragspartner eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch Xxxxxxx Xxx ist zulässig. Wenn Xxxxxxx Xxx Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Zahlungsverzuges Vertragspartners in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst, er mit fälligen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn von Xxxxxxx Xxx andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, so ist die XXXX.XX überdies Xxxxxxx Xxx berechtigt, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung gesamte Restschuld fällig zu untersagen bzwstellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX Xxxxxxx Xxx ist in Hinblick auf ihren Aufwand diesem Falle außerdem berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dannnur berechtigt, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kanndie Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Wünscht Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenVertragspartner jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

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Samples: redenistsilber.de

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdVon der Schlossverwaltung Hellbrunn ausgestellte Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart Abweichendes schriftlich verein- bart wurde oder diese AGB nicht abwei- chende Regelung vorsehen, binnen 20 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen an die Schlossverwaltung Hellbrunn wer- den zuerst auf noch offene Zinsen und Spesen und erst dann auf sonst offene Forderungen verrechnet. Die Berufung auf allfällige Mängel, Schlecht- oder Nichterfüllung entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbe- dingungen. Vertragspartnern ist es untersagt, mit etwaigen Gegenforderungen aufzurech- nen oder von einem Zurückbehaltungs- recht Gebrauch zu machen, es sei denn, eine Gegenforderung ist von der Schlossverwaltung Hellbrunn anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Bei den ausgewiesenen Preisen betref- fend Eintritt, Parkgebühren und Shop handelt es sich um Brutto-Preise. So- fern nicht abweichendes ausgewiesen ist, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, fällighandelt es sich bei den übrigen Preisen um Netto-Preise. Das Honorar ist nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse Preisangaben ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 12% p .a. vereinbartWährungsbezeichnung stellen Euro-Preise dar. Im Falle des Zahlungsverzuges der Säumnis ist die XXXX.XX überdies berechtigt, Schloss- verwaltung Hellbrunn berechtigt die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung notwendigen Kosten zweckentspre- chender Betreibungs- und Einbrin- gungsmaßnahmen in Rechnung zu untersagen bzwstellen. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbundenHinsichtlich dieser Kosten gelten die Ansätze und Tarife des Rechtsan- waltstarifgesetzes als angemessen und vereinbart. Die Aufrechnung Bezahlung der Eintrittskarten erfolgt grundsätzlich in bar, mit Gegenforderungen und Bankomat- oder Kreditkarte. Für den Ausfall elekt- ronischer Zahlungsmittel übernimmt die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenSchlossverwaltung Hellbrunn keine Haftung.

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Samples: www.hellbrunn.at

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdSoweit nicht anders vereinbart, sofern nichts anderes vereinbart ist, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, sind alle Rechnungen von MSTUDiO sofort ohne Abzug fällig. Das Honorar ist nach Zugang Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben. Ein vom Auftraggeber verschuldeter Mehraufwand, muss von selbigem getragen werden. Nach Fertigstellung einer Webseite stellt MSTUDiO die Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlenfür die bereits erbrachte Leistung. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe Nach Eingang von 12% p .a. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Zahlung und Freigabebestätigung wird die XXXX.XX überdies berechtigt, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken)Webseite online geschaltet. Mit der Zusendung von Visualisierungen etc Freigabebestätigung bestätigt der Auftraggeber die Korrektheit der gesamten Inhalte der Webseite und bevollmächtigt MSTUDiO dazu, die Webseite online zu veröffentlichen. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung der Inhalte und trägt im Falle einer Abmahnung die rechtlichen Konsequenzen in vollem Umfang. Zu diesem Zeitpunkt ist es möglich, eine Einführung in die CMS-Administration zu wählen (abgerechnet wird je Stunde, zum aktuellen, durch MSTUDiO festgesetzten Preis): ● per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbundenFernzugriff (Screen-Sharing). Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ● als Präsenzschulung (zzgl. anfallender Fahrtkosten) Xxxxx der Auftraggeber aus eigenen Gründen vom seinem erteilten und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattetunterzeichneten Auftrag zurück, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist so besteht für ihn in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche bis zum schriftlichen Kündigungseingang erteilten, geleisteten Dienstleistungen Zahlungspflicht. Dies Umfasst auch eventuell bereits geleistete Grafik- und Barauslagen zu verlangenTextarbeiten. Sofern Eine Kündigung des unterzeichneten Angebotes ist nur in Schriftform zulässig. Der Auftraggeber ist im Zuge Falle einer Kündigung verpflichtet, Schadensersatz zu leisten, min. 30% des Nettoauftragswertes. Sollten die Kosten, die MSTUDiO bis zum Zeitpunkt der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werdenKündigung entstanden sind, höher ausfallen, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko auch diese vom Auftraggeber Kunden zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit Ein entsprechender Nachweis wird dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit Kunden für die zugekaufte Fremdleistung höheren Kosten schriftlich erbracht. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Insbesondere hat MSTUDiO ein außerordentliches Kündigungsrecht, soweit der Kunde mit fälligen Zahlungen nach Mahnung länger als 14 Tage in EURO fest, Verzug ist. Der Kunde ist die XXXX.XX nicht bei einer außerordentlichen Kündigung durch MSTUDiO zum Schadenersatz verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstatten.

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Samples: mstudio.de

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdZahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert und angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem VP1 der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise im Sinne von § 651 r Abs. 4 BGB und Artikel 252 EGBGB übergeben wurde. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10 Prozent des Vertragspreises fällig. Sofern es sich bei den gebuchten Leistungen um eine Pauschalreise handelt, wird der VP2 dem VP1 mit den Vertragsunterlagen den Sicherungsschein gemäß BGB § 651 r Abs. 4 aushändigen. 30 Tage vor Anreise ist der gesamte Vertragspreis fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, fällig. Das Honorar der Sicherungsschein übergeben ist nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab und das Rücktrittsrecht des VP2 aus dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 12% p .a. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die XXXX.XX überdies berechtigt, die Nutzung noch Punkt 7 genannten Gründen nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt mehr ausgeübt werden kann. Wünscht Davon abweichende Regelungen können zwischen den Vertragspartnern individuell vereinbart werden. Sollte durch den VP2 in der Auftraggeber Reiseausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl festgesetzt sein, so ist die Restzahlung erst 14 Tage vor Anreise fällig, wenn feststeht, dass eine Kündigung des Vertrages durch den Zukauf VP2 wegen Nichterreichens der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind Mindestteilnehmerzahl (vgl. Punkt 7) nicht in Betracht kommt. Werden die tatsächlichen Kosten Anzahlungen und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungs-fälligkeiten erbracht, obwohl der VP2 zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des VP1 besteht, so kann der VP2 nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall kann der VP1 mit den Rücktrittskosten gemäß Punkt 6 belastet werden. Die Zahlung für die während des Aufenthaltes in Anspruch genommenen Leistungen, unter Anrechnung der getätigten Anzahlungen, wird spätestens am Abreisetag auf der Grundlage einer Rechnungslegung des VP2 fällig, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind. Gerät der VP1 in Zahlungsverzug, ist der VP2 berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr in Höhe von 3,00 € verlangt werden. Zahlungen erfolgen auf das Konto des VP2 unter Angabe der Vertrags- bzw. Rechnungsnummer. Die Zahlung kann ebenfalls in bar, jedoch ausschließlich in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenoder per EC-Karte während der Geschäftszeiten des VP2 in seinen Geschäftsräumen erfolgen.

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Samples: www.seezeit-resort.de

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdDer Mieter ist verpflichtet, sofern nichts anderes die bei Vertragsschluss vereinbarte Miete an den Vermieter zu zahlen. Soweit eine Kilometerbegrenzung vereinbart ist, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, fällig. Das Honorar ist nach Zugang hat der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug Mieter die mehr gefahrenen Kilometer gemäß der diesem Vertrag beigefügten Preisliste des Vermieters zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Wohnmobils während der Nutzungszeit des Mieters entstehen, sind vom Mieter zu tragen. Dies gilt auch für während der Nutzungszeit entstandene Bußgelder. Das Wohnmobil wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt vom Mieter zurückzugeben; anderenfalls sind die entstehenden Betankungskosten gemäß Liste des Vermieters vom Mieter an den Vermieter zu zahlen und zwar zzgl. der Servicepauschale i.H.v. 40,-- €. Abgegolten durch den Mietpreis sind die Kosten des Versicherungsschutzes gem. Ziff. 4., ebenso die Kosten für Wartung, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen. Bei der Preisberechnung werden Verzugszinsen ab unterschiedliche Saisonzeiten berücksichtigt. Der Mieter ist verpflichtet, an den Vermieter für die Anmietung zusätzlich eine einmalige Übergabepauschale gem. Preisliste des Vermieters, Vertragsinhalt, zu zahlen. Die Übergabepauschale beinhaltet neben der betriebsbereiten Übergabe des Wohnmobils auch die ausführliche Fahrzeugeinweisung. Werden die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag mieterseits durch Kreditkarten beglichen, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag des betreffenden Xxxxxx bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge der durch den Mieter schuldhaft verursachten Schadensfälle sowie Bußgeldverfahren, die aus der Zeit des Nutzungsverhältnisses des Mieters stammen, einschließlich hieraus entstehender Folgekosten, wie beispielsweise Abschleppkosten. Gerät der Mieter mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug, beträgt der Verzugszins 5 % über dem Rechnungsdatum folgenden Tag in Basiszinssatz. Weist das Konto des Mieters keine Deckung auf oder widerspricht der Höhe von 12% p .a. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges Mieter dem Lastschrifteinzug gegenüber seinem kontoführenden Institut, ist die XXXX.XX überdies der Vermieter berechtigt, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung ihm dadurch entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungenstellen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattetdies gilt nicht, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt dem Vermieter hierdurch kein Aufwand/Schaden entstanden ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstatten.

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Samples: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdDie Monatsabrechnung kann am letzten Schultag eines Monats kostenlos online im Kundenkonto eingesehen und heruntergeladen werden. Auch der Versand an die im Kundenkonto angegebene E-Mail ist ohne Zusatzkosten möglich. Für Xxxxxx, sofern nichts anderes vereinbart istdie kein Kundenkonto haben und manuell bearbeitet werden müssen oder für Kunden, für jede einzelne Leistungdie die Rechnung per Post zugestellt be- kommen möchten, sobald diese erbracht wurde, fälligberechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € (fünf Euro) pro Monat. Das Honorar ist Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt ausschließlich bargeldlos. Hierzu kann der Vertragspartner aus zwei verschiedenen Zahlungsoptionen wählen: manuelle Überweisung oder automatisierte SEPA-Lastschrift. Bei der manuellen Überweisung hat der Vertragspartner nach Zugang online Stellung der Rechnung prompt netto Kasse 10 (zehn) Kalendertage Zeit den gesamten Rechnungsbetrag auf unser Konto der Berliner Volksbank XX00 0000 0000 0000 0000 00 unter Angabe seiner Kundennummer zu überweisen. Wird der auf der Rech- nung genannte Zahlungstermin nicht eingehalten, erfolgt am nächsten Tag eine 1. Mahnung - Mahngebühr 5,00 € - mit einer Nachfrist von 5 Tagen und der Ankündigung der Sperrung nach diesem Zeitpunkt. Gleichzeitig behal- ten wir uns vor auch die Schule zu informieren. Sollte auch diese Frist ohne jeden Abzug zu bezahlenZahlung verstreichen, erfolgt die für den Vertragspartner kostenpflichtige Beauftragung eines Inkassobüros. Für verspätete Alternativ zur manuellen Überweisung kann der Vertragspartner bei der Anmeldung im System auch online ein Mandat zur automatisierten SEPA- Lastschrift erteilen. Die Abbuchung erfolgt immer zum auf den letzten Schultag eines Monats folgenden Werktag, mit dem im Kundenkonto be- nannten Betrag. Hat der Vertragspartner der Drei Köche GmbH eine Ein- zugsermächtigung erteilt, mit der er die Drei Köche GmbH ermächtigt, Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 12% p .a. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges ist seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zu- gleich damit die XXXX.XX überdies berechtigtBank an, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken)vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezo- genen Lastschriften einzulösen. Mit der Zusendung Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber seiner Bank die Einlösung von Visualisierungen etc per Email Lastschriften des Zah- lungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschrift- mandat. Bei der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats werden die Gebühren für evtl. Rücklastschriften, die nicht durch die Drei Köche GmbH zu vertreten sind, durch den Kontoinhaber getragen. Rückerstattungen oder Nachforde- rungen nach den zuvor genannten Zahlungsterminen werden in den Folgemo- naten nach erfolgter Rechnungslegung verrechnet. Für Mahnungen nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 5,00 € erhoben, wobei der Vertragspartner den Nachweis führen kann, es seien keine oder geringere Kosten entstanden. Eine Umstellung der Zahlungsmethode ist noch kein Werknutzungsrecht verbundenjederzeit möglich und greift zum auf den letzten Schultag folgenden Arbeitstag. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen Bei nicht fristgerechter bzw. ausbleibender Zahlung können wir von unse- rem Recht auf Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse Belieferung bis zur Höhe endgültigen Bezahlung der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen offenen Beträge aussetzen. Darüber hin- aus behalten wir uns vor, für zukünftige Zeiträume Vorkasse zu verlangen. Sofern Davon unberührt bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der bereits erfüllten Leistung. Die Bankgebühren für nicht eingelöste Lastschriften, z.B. nicht gedecktes Konto oder falsche Kontoangaben, werden im Zuge Folgemonat in Rechnung gestellt. Ausgegebene Kundenkarten/ID-Chips bleiben Eigentum der Leistungserstellung Zahlungen Drei Köche GmbH. Für eine Ersatzkarte/für einen Ersatzchip wird ein Entgelt in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines Höhe von 5,00 € in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenRechnung gestellt.

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Samples: drei-koeche.de

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdWie verrechnen wir unsere Leistungen? 20.1 Wir sind berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart istIhnen für alle unsere Leistungen eine gemeinsame Rechnung mit einer einheitlichen Kundennummer auszustellen – auch bei Leistungen aus verschiedenen Verträgen. 20.2 Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den für Sie geltenden Entgeltbestimmungen. 20.3 Wenn sich der Umsatzsteuersatz ändert, für jede einzelne Leistungkönnen wir unsere Entgelte entsprechend anpassen. 20.4 Wir runden Rechnungsendbeträge auf 1 vollen Cent auf oder ab. 20.5 Wir verrechnen Entgelte in monatlichen Rechnungsperioden. Monatliche Entgelte können im Voraus in Rechnung gestellt werden, sobald diese erbracht wurdewobei aus verrechnungstechnischen Gründen bis zu drei monatliche Entgelte zusammen vorgeschrieben werden können. Die Rechnungslegung erfolgt nach Xxxx von wowww! im ein-, fälligzwei- oder dreimonatigen Intervall. Das Honorar bei Vertragsabschluss geltende Rechnungslegungsintervall wird mit Ihnen in Ihrem Mobilfunkvertrag gesondert vereinbart. 20.6 Feste monatliche Entgelte wie z.B. Grundentgelte verrechnen wir im Voraus – höchstens für 3 Monate. Andere Entgelte verrechnen wir erst, nachdem wir die Leistung erbracht haben, z.B. Verbindungsentgelte, Mindestumsätze. Diese Leistungen können sofort nach Leistungserbringung durch Rechnungslegung fällig gestellt werden. 20.7 Feste monatliche Entgelte bzw. monatliche Mindestumsätze fallen ab Vertragsbeginn an (Pkt. 2). Wenn der Vertragsbeginn oder das Vertragsende in eine laufende Rechnungsperiode fällt, dann verrechnen wir die festen monatlichen Entgelte bzw. monatliche Mindestumsätze dieser Rechnungsperiode anteilig. Ausnahme: In den für Sie geltenden Entgeltbestimmungen sind abweichende Regelungen vorgesehen. 20.8 Bieten wir Ihnen Leistungen gegen ein festes monatliches Pauschal-Entgelt an und stehen Ihnen diese Leistungen in einem Zeitraum, der kürzer ist als eine Rechnungsperiode, nur anteilig zur Verfügung, weisen wir Sie bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin und geben Ihnen die Rechnungsperiode bekannt. Wie können Sie zahlen? 20.9 Sie können Ihre Rechnung mit Einzugsermächtigung oder Überweisung bezahlen. Wann sind die Entgelte fällig? 20.10 Entgeltforderungen sind 7 Kalendertage nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug oder zu bezahleneinem anderen, auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum fällig. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab Der Rechnungsbetrag muss spätestens zu diesem Zeitpunkt auf unserem Konto sein. 20.11 Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, dann ziehen wir den Betrag frühestens mit dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag Fälligkeitsdatum ein. Was gilt für verschiedene Zahlungsarten? 20.12 Sie tragen alle mit Ihrer Zahlung verbundenen Bankspesen, z.B. Spesen für Auslandsüberweisung. Wählt der Kunde die Bankeinzugsermächtigung und kann diese aus Gründen, die der Kunde verschuldet hat, nicht durchgeführt werden, behält sich wowww! das Recht vor, die Zahlungsart für diesen Kunden bis auf weiteres auf Überweisung umzustellen und wird der Kunde darüber entsprechend informiert. Eine neuerliche Zahlung mittels Bankeinzug ist vom Kunden zu beantragen. wowww! ist in der Höhe von 12% p .a. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die XXXX.XX überdies einem solchen Fall berechtigt, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen allfällige und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist wowww! durch Dritte in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtetRechnung gestellte gerechtfertigte Rücklastspesen z.B.: Bankspesen, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht Kunden in Rechnung zu erstattenstellen. Dies weder dann20.13 Wenn Sie Ihre Rechnung per Überweisung bezahlen, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag geben Sie bitte die richtige Kundennummer an. Sonst müssen wir Ihre Zahlung erst der richtigen Kundennummer zuordnen. Dafür verrechnen wir Ihnen ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenBearbeitungsentgelt nach unseren Entgeltbestimmungen.

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Samples: wowww.at

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wird(1) Die Zahlungen sind prompt ohne Abzüge mit Rechnungslegung bei Übergabe zu leisten. (2) Eine bei Abschluss des Vertrages vom Käufer geleistete Anzahlung ist als Angeld im Sinne des § 908 ABGB zu verstehen. Wird der Vertrag von WienCont Management schuldhaft nicht erfüllt, sofern nichts anderes vereinbart istkann der Käufer höchstens den einfachen Betrag der geleisteten Anzahlung fordern. Ihr professioneller Anbieter für flexible Containerlösungen Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxx. 00 0000 Xxxx, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, fällig. Das Honorar ist nach Zugang Xxxxxxxxxx Allgemeine Verkaufsbedingungen Stand Oktober 2014 (3) Bei Zahlungsverzug hat der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen werden Käufer Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 121,5% p .apro Monat zu bezahlen. vereinbartSteht die Zahlung einer Rechnung am Fälligkeitsdatum aus, werden weiters die gesamten Rechnungen des Käufers unverzüglich einforderbar. Im Falle (4) Jede am Fälligkeitsdatum unbezahlte Rechnung wird außerdem ohne Inverzugsetzung als Schadenersatz um eine Pauschalentschädigung erhöht, die 10 % des Zahlungsverzuges noch ausstehenden Betrages ausmacht und mindestens EUR 40 beträgt. (5) Kommt der Käufer einer Zahlungsaufforderung trotz Setzung einer Nachfrist von 8 Werktagen nicht nach, ist die XXXX.XX überdies WienCont Management berechtigt, unbeschadet der Ansprüche gem. § 918 ABGB, den Kaufgegenstand zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. (6) Wird WienCont Management nach Vertragsabschluss bekannt, dass sich die Nutzung noch Vermögenslage des Käufers ungünstig entwickelt hat oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, sodass die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sichergestellt ist, kann WienCont Management Vorauskassa oder Sicherung im Eigentum Wert der XXXX.XXWare verlangen. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum Erfüllt der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt Käufer diese Forderung nicht, ist WienCont Management zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (bsp. Werknutzungsrechte 7) Bei berechtigtem Rücktritt von WienCont Management ist der Käufer verpflichtet, an BildernWienCont Management eine Abstandszahlung in der Höhe von 30% des Preises jener Waren zu zahlen, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit hinsichtlich derer der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt Rücktritt erfolgt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe (8) Ferner hat der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern säumige Käufer alle mit der Eintreibung der offenen Rechnungsbeträge im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werdenZusammenhang stehenden Mahn-, sind die daraus erwachsenden SpesenInkasso-, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber Erhebungs- und Auskunftskosten zu tragen. Tritt (9) Jegliche Beschwerde bezüglich der in Rechnung gestellten Beträge muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Rechnungsdatum bei WienCont Management eingehen. Ist dies nicht der Fall, wird die Kursschwankung zwischen Bestellung Rechnung als unwiderruflich und Zahlung einvollständig angenommen betrachtet. (10) Die Zurückhaltung oder die Aufrechnung durch den Käufer aufgrund von Gegenansprüchen, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO festwelcher Art immer, ist die XXXX.XX nicht verpflichtetausgeschlossen. Ihr professioneller Anbieter für Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxx. 00 flexible Containerlösungen 0000 Xxxx, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenXxxxxxxxxx Allgemeine Verkaufsbedingungen Stand Oktober 2014 IV.

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Samples: www.wienholding.at

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdKeine Verein- barung Wenn der Kaufvertrag keine Vereinbarung enthält, sofern nichts anderes vereinbart erfolgt der Leis- tungsaustausch Zug um Zug (Ware gegen Geld). Einfache Bedingung Vorkasse Zahlungsziel Dokumentäre Bedingung Dokumenteninkasso Dokumentenakkreditiv Abhängigkeit der Zahlungs- bedingung Eventuell vorhandene Vorschriften des Absen- de-/Empfangslandes Verhandlungsposition der Vertragsparteien Wird von den Vertragsparteien eine doku- mentäre Zahlungsbedingung vereinbart, dann muss in jedem Fall ein Kreditinstitut eingeschaltet werden, das mit der Ab- wicklung der Kaufpreiszahlung, die nur bei Vorlage und nach Prüfung von Wa- rendokumenten erfolgen darf, befasst ist. Wird nur ein Kreditinstitut eingeschaltet, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, fällig. Das Honorar ist nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag dies in der Höhe von 12% p .a. vereinbart. Im Falle Regel die Bank des Zahlungsverzuges ist die XXXX.XX überdies berechtigtImpor- teurs, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung gegen Vorlage der im Eigentum Kaufver- trag vereinbarten Exportdokumente zu- lasten des Xxxxxx des Importeurs die Zahlung ausführt (Inkasso) oder – falls ein Dokumentenakkreditiv vereinbart wurde – dem Exporteur gegenüber ein abstraktes Zahlungsversprechen abgibt und dieses einlöst, wenn die vereinbarten Januar 2022 xxx.xx-xxxx.xx 41 Aus- und Weiterbildung Exportdokumente inhaltlich fehlerfrei („akkreditivgerecht“) präsentiert werden. In der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum Außenhandelspraxis werden über- wiegend zwei Banken tätig, da zur Ver- einfachung der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung Abwicklung auch die Bank des Exporteurs in die Dienstleis- tung der Weiterleitung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbundenDokumenten und Zahlungen eingeschaltet wird. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern Praxis unterscheidet zwei Möglich- keiten im Zuge sogenannten „Dokumenten- geschäft“: zum einen die Vereinbarung, dass der Leistungserstellung Zahlungen Importeur durch seine Bank ein Dokumentenakkreditiv eröffnen lässt, zum anderen die Abwicklung in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz Form eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenDokumenteninkassos.

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Samples: www.christophvonbernstorff.de

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wird, sofern nichts anderes vereinbart Sofern die Honorierung des Auftragnehmers nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, für jede einzelne Leistunggeschieht diese auf der Basis der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage des Auftragnehmers. Dem Kunden wird nach Wunsch vor jeder kostenverursachenden Arbeit ein Kostenvoranschlag in schriftlicher Form unterbreitet. Separat berechnet werden: Materialien, sobald diese erbracht wurdeReinzeichnungen, fälligÜbersetzungen, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahmen, Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten und Herstellung von Werbemitteln, Leistungen hinzugezogener Spezial-Unternehmungen (Marktforschung etc.), je nach entsprechendem Aufwand. Das Honorar Zahlung ist nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug abzugsfrei bei Abholung zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag leisten und wird fällig am vereinbarten Lieferdatum in der Währung der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Ein Abzug von Xxxxxx, gleich in welcher Höhe, wird in keinem Falle anerkannt. Sind Monatskonten vereinbart, muss die Zahlung bis zum 15. des folgenden Monats geleistet werden. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen, Wechsel nur aufgrund vorheriger schriftlicher Vereinbarung und auch nur zahlungshalber. Diskont- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 124% p .aüber dem normalen Bankkreditzinssatz ab Fälligkeit der Forderung zu erheben. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges Bei Bereitstellung besonderer Materialien oder Vorleistungen, ist die XXXX.XX überdies der Auftragnehmer berechtigt, hierfür Vorauszahlung zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen fällige Ansprüche des Auftragnehmers mit bestrittenen Forderungen die Nutzung Aufrechnung zu erklären. Einem Auftraggeber, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Kosten für Reisen zum Firmensitz des Kunden im Rahmen der normalen Betreuung werden nicht berechnet. Alle sonstigen Reisen im besonderen Auftrag des Kunden werden dem Kunden berechnet. Tritt nach Vertragsschluss eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein oder wird dem Auftragnehmer eine solche bekannt, so kann dieser Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen, auch wenn diese noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzwfällig sein sollten; er ist zudem berechtigt, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einzustellen. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperrenDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn der Auftraggeber trotzverzugsbegründender Mahnung keine Zahlung leistet. Gelieferte Waren bleiben Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber gelieferten Klischees, Filmen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenzu.

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Samples: www.kreafaktur.com

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdDie Anzahlung ist bei Erhalt der Rechnung/Bestätigung gemäss Angaben auf der Rechnung/Bestätigung zu leisten. Die Restzahlung ist, sofern nichts anderes vereinbart istauf der Rechnung/ Bestätigung nicht anders vermerkt, für jede einzelne Leistungbis spätestens 30 Tage vor Abreise zu leisten. Die Reisedokumente erhal- ten Sie nach erfolgter Bezahlung des Gesamtbetrags. Alle Angaben in den Reisedokumenten sind auf Voll- ständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Unstimmig- keiten müssen umgehend an GTS gemeldet werden. Folgekosten, sobald diese erbracht wurdedie durch eine Unterlassung der Meldung entstehen, fälliggehen zu Lasten des Kunden. Das Honorar ist nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 12% p .a. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn sowie bei Online Buchungen auf xxx.xxxxxxxxxxxx.xx ist die XXXX.XX überdies berechtigtZahlung sofort fällig, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzwReisedokumente werden umgehend ausgestellt. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet Müssen Flugtickets sofort ausgestellt werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX Zahlung ebenfalls sofort fällig. Bei Tickets für Veranstaltungen und Anlässe ist die Zahlung in der Regel ebenfalls sofort fällig. Routenänderungen oder zusätzliche Zwischenaufent- halte sind unterwegs grundsätzlich nicht verpflichtetmehr möglich. Flugtickets müssen vollständig und in der gebuchten Reihenfolge benutzt werden. Eine Nichtbenutzung einzelner Flugstrecken kann zum Verlust des Trans- portanspruches aller gebuchten Flüge oder zu einer Neuberechnung des Ticketpreises durch die Fluggesell- schaft führen. Dieser kann höher sein als der Preis des ursprünglich gebuchten Flugtickets. Es gelten die für die jeweilige Buchung geltenden An- nullationskosten der Fluggesellschaft. Wir weisen Sie darauf hin, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstattendass bei vollständig unbenutzten Tickets, die innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer zur Rückerstattung eingereicht werden, eine Rückerstattung möglich sein kann (je nach Flugtarif). Dies weder dannDie Bedingungen und das Vorgehen sind je nach Fluggesellschaft unterschiedlich und die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate betra- gen. Die von den Fluggesellschaften und Veranstaltern in Abzug gebrachten Bearbeitungskosten können sehr hoch sein. Auf unbenutzten Teilstrecken ist in der Regel keine Rückerstattung möglich. Buchung informiert. GTS weist darauf hin, wenn dass in den meisten Fällen die Tickets für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kannVeranstaltungen und An- lässe nicht rückerstattbar sind. Der Kunde kann jedoch alternativ an einer Ersatzreise teilnehmen, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt sofern eine solche angeboten werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzan- sprüche, sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattendiesem Fall ausgeschlossen.

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Samples: www.globetrotter.ch

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, fällig. Das Honorar ist Sofort nach Zugang Erhalt der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlenAbzug. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag In der Regel besteht eine Anzahlungspflicht von mind. 50% bei Auftragsvergabe. Ist ein Skontoabzug vereinbart, so kann ein Skonto in der Höhe von 122 % p .agewährt werden. vereinbartDer Anspruch auf Skonto besteht nur, wenn ein Skontoabzug ausdrücklich mit LIKE-ICE Science GmbH vereinbart ist und der Rechnungsbetrag fristgerecht in voller Höhe eingeht, sowie der Kunde nicht mit der Begleichung von anderen Forderungen in Verzug ist. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn Gegenansprüche oder etwaige Beanstandungen geltend gemacht werden sollen oder wenn die XXXX.XX überdies berechtigtWare bzw. Leistung aus Gründen, die Nutzung noch der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzwtermingerecht abgeliefert werden können. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperrenEine Verrechnung ist nicht zulässig. Gelieferte Waren bleiben Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XXLIKE-ICE Science GmbH. Unberechtigte Abzüge werden kostenpflichtig nachbelastet. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bspBei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den unsere Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz Verbraucherverträgen bzw. Werknutzungsrechte 8 Prozentpunkten über dem Basissatz bei sonstigen Verträgen. LIKE-ICE Science GmbH ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungsforderung an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbundeneinen Dritten abzutreten. Die Aufrechnung Anzeige der Abtretung ist auf der Rechnung zu vermerken. Zahlungsbedingungen für Käufer aus der Schweiz, Deutschland und Österreich bei Waren mit Gegenforderungen Montage, die durch die LIKE-ICE Science GmbH oder deren Subunternehmer ausgeführt wird: 50 % bei Auftragsvergabe durch den Käufer und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber Auftragsannahme durch LIKE-ICE Science GmbH 40% mindestens 2 Tage vor Auslieferung der Ware. 10 % nach Montage und Abnahme durch den Käufer. (Trifft nur dann gestattetzu, wenn seine Forderung von die Montage durch ein Montageteam der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt LIKE-ICE Science GmbH durchgeführt worden ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigtAnsonsten sind 4 Tage vor Auslieferung 50 % zu bezahlen. Zahlungsbedingungen für Käufer, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe die nicht aus der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werdenSchweiz, sind Deutschland oder Österreich sind, bei Waren mit Montage, die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragenLIKE-ICE Science GmbH oder deren Subunternehmer ausgeführt wird: 50 % bei Auftragsvergabe durch den Käufer und Auftragsannahme durch LIKE-ICE Science GmbH 40% mindestens 4 Tage vor Auslieferung der Ware. Setzt 10 % nach Lieferung und Abnahme durch den Käufer. Wird bei Waren, die eine Montage erfordern, die Montage durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Unternehmen durchgeführt, so wird die Zahlung fällig wie bei Produkten ohne Montage durch die LIKE-ICE Science GmbH Zahlungsbedingungen für Käufer bei Produkten ohne Montage: 50% bei Auftragsvergabe durch den Käufer und Auftragsannahme durch LIKE-ICE Science GmbH 50 % mindestens 4 Tage vor Auslieferung der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenWare.

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Samples: www.like-ice.com

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdA Auf alle durch die Bundesagentur für Arbeit und auf Honorarbasis zu zahlenden Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben und alle Rechnungen sind nach Erhalt und ohne Abzug fällig. B Der gültige Vermittlungsgutschein eines Arbeitslosen ist direkt nach Abschluss eines – durch die Private Arbeitsvermittlung Xxxx vermittelten – Arbeitsvertrages an die Private Arbeitsvermittlung Geis zu übergeben. Sollte der Vermittlungsgutschein seine Gültigkeit überschritten haben oder wird nicht vom Vermittelten an die Private ArbeitsvermittlungGeis ausgehändigt, ist der Vermittelte für die Zahlung der Vergütung – eventuell in xxx.xxxxxxxxxxx-xxxxx.xx Teilbeträgen – verpflichtet. C Wird ein Arbeitsplatz/ eine Stelle auf Anfrage eines Arbeitgebers besetzt, so wird die Vermittlungsvergütung entsprechend des geschlossenen Vermittlungsvertrages fällig. Arbeitnehmerüberlassungen nehmen die von der Privaten Arbeitsvermittlung Xxxx übermittelten Bewerber nicht automatisch in den Bewerberpool auf. Alle Bewerbungen, die von einer Arbeitnehmerüberlassung mit den Arbeitssuchenden vorgenommen werden sind nur in Absprache / Kenntnissetzung mit der Privaten Arbeits- vermittlung Xxxx gestattet. Eine Zusammenarbeit mit einer Zeitarbeitsfirma wird automatisch beendet , sofern nichts anderes vereinbart ist, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, fällig. Das Honorar ist nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 12% p .a. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die XXXX.XX überdies berechtigt, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen Arbeitnehmerüberlassung den Bewerber einstellt bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung weiter reicht und die Private Arbeitsvermittlung Geis hieran nicht im Eigentum der XXXX.XXGültigkeitszeitraum des AVGS partizipieren läst. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an BildernD Kommt es im Zeitraum von 6 Monaten „hinterrücks“ zu einer Einstellung einer/em vorgeschlagenen/em Bewerberin/er, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung einPrivate Arbeitsvermittlung Xxxx nimmt Kenntnis davon, hat der Auftraggeber trotz eines Arbeitgeber, die Arbeit- nehmerüberlassung 1.000 Euro und der Arbeitsuchende 1.000 Euro (beides brutto) zu zahlen A Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. B Die Vertragspartner verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue zu ersetzen, die dem in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in recht- lich zulässiger Weise gerecht werden. C Nebenabreden bei Beauftragung auf Grundlage des AVGS sind unzulässig und anderweitige Vertragsergänzun- gen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragenSchriftform. Setzt Die AGB - liegen in der Auftraggeber ein Kostenlimit jeweils neuesten Fassung in Papierform in unserem Büro aus und - werden auf unserer Homepage xxx.xxxxxxxxxxx-xxxxx.xx jeweils in dieser Version als skalierbares PDF für die zugekaufte Fremdleistung Sehgehandikapte auf der Startseite zum download gestellt - werden auf Wunsch per EMail oder Fax übermittelt - werden in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer aktueller Form im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenZertifizierungshandbuch abgelegt.

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Samples: www.vermittlung-koeln.de

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdDie Monatsabrechnung kann am ersten Werktag des Folgemonats kostenlos online im Kundenkonto eingesehen und heruntergeladen werden. Die Rechnung wird nicht per Email versandt, sofern nichts anderes vereinbart istsie erhalten eine Email, dass die Rechnung online zur Ansicht zur Verfügung steht. Für Xxxxxx, die kein Kundenkonto haben und manuell bearbeitet werden müssen oder für jede einzelne LeistungKunden, sobald diese erbracht wurdedie die Rechnung per Post zugestellt bekommen möchten, fälligberechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € (fünf Euro) pro Monat. Das Honorar ist Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt ausschließlich bargeldlos. Hierzu kann der Vertragspartner aus zwei verschiedenen Zahlungsoptionen wählen: manuelle Überweisung oder automatisierte SEPA-Lastschrift. Bei der manuellen Überweisung hat der Vertragspartner nach Zugang Online-Stellung der Rechnung prompt netto Kasse 10 (zehn) Kalendertage Zeit, den gesamten Rechnungsbetrag auf unser Konto der Berliner Volksbank unter XX00000000000000000000 unter Angabe seiner Kundennummer zu überweisen. Wird der auf der Rechnung genannte Zahlungstermin nicht eingehalten, erfolgt am nächsten Tag eine 1. Mahnung – Mahngebühr 5,00 € – mit einer Nachfrist von 5 Tagen und der Ankündigung der Sperrung nach diesem Zeitpunkt. Gleichzeitig behalten wir uns vor auch die Schule zu informieren. Sollte auch diese Frist ohne jeden Abzug zu bezahlenZahlung verstreichen, erfolgt die für den Vertragspartner kostenpflichtige Beauftragung eines Inkassobüros. Für verspätete Alternativ zur manuellen Überweisung kann der Vertragspartner bei der Anmeldung im System auch online ein Mandat zur automatisierten SEPA-Lastschrift erteilen. Die Abbuchung erfolgt immer zum auf den letzten Schultag eines Monats folgenden Werktag, mit dem im Kundenkonto benannten Betrag. Hat der Vertragspartner der Drei Köche GmbH eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er die Drei Köche GmbH ermächtigt, Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 12% p .a. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges ist seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die XXXX.XX überdies berechtigtBank an, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken)vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Zusendung Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber seiner Bank die Einlösung von Visualisierungen etc per Email Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Bei der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats werden die Gebühren für evtl. Rücklastschriften, die nicht durch die Drei Köche GmbH zu vertreten sind, durch den Kontoinhaber getragen. Rückerstattungen oder Nachforderungen nach den zuvor genannten Zahlungsterminen werden in den Folgemonaten nach erfolgter Rechnungslegung verrechnet. Für Mahnungen nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 5,00 € erhoben, wobei der Vertragspartner den Nachweis führen kann, es seien keine oder geringere Kosten entstanden. Eine Umstellung der Zahlungsmethode ist noch kein Werknutzungsrecht verbundenjederzeit möglich und greift zum auf den letzten Schultag folgenden Arbeitstag. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen Bei nicht fristgerechter bzw. ausbleibender Zahlung können wir von unserem Recht auf Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse Belieferung bis zur Höhe endgültigen Bezahlung der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen offenen Beträge aussetzen. Darüber hinaus behalten wir uns vor, für zukünftige Zeiträume Vorkasse zu verlangen. Sofern im Zuge Davon unberührt bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Leistungserstellung Zahlungen bereits erfüllten Leistung. Die Bankgebühren für nicht eingelöste Lastschriften, z. B. nicht gedecktes Konto oder falsche Kontoangaben, werden mit der Mahnung eingefordert. Ausgegebene Kundenkarten/ID-Chips bleiben Eigentum der Drei Köche GmbH. Für eine Ersatzkarte/für einen Ersatzchip wird ein Entgelt in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines Höhe von 5,00 € in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenRechnung gestellt.

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Samples: drei-koeche.de

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdSoweit nicht anders vereinbart, sofern nichts anderes vereinbart istsind die Rechnungen der kundenzentriert GmbH 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die kundenzentriert GmbH ist berechtigt, für jede einzelne Leistungtrotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Vertragspartner über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sobald diese erbracht wurdeso ist die kundenzentriert GmbH berechtigt, fälligdie Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Das Honorar ist nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 12% p .a. vereinbartEine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die kundenzentriert GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle des Zahlungsverzuges von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Bei Trainings- oder Beratungsprojekten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, rechnet die kundenzentriert GmbH in einem 14-tägigen oder monatlichen Rhythmus ab. Dieser Abrechnungsrhythmus wird im Rahmen der Auftragsbestätigung vereinbart. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist die XXXX.XX überdies kundenzentriert GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Vertragspartner eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch die kundenzentriert GmbH ist zulässig. Wenn der kundenzentriert GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst, er mit fälligen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der kundenzentriert GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, so ist die kundenzentriert GmbH berechtigt, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung gesamte Restschuld fällig zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildernstellen, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbundenauch wenn er Schecks angenommen hat. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX kundenzentriert GmbH ist in Hinblick auf ihren Aufwand diesem Falle außerdem berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dannnur berechtigt, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kanndie Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Wünscht Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenVertragspartner jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

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Samples: kundenzentriert.de

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdDie Leistungen werden nach den jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Anboten, Preislisten und dgl. ver- rechnet. Erstreckt sich die Leistungserbringung auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr oder werden Leistungen wiederholt erbracht, so werden diese zu den jeweils im Zeitpunkt der einzelnen Leistungserbrin- gung gültigen Preisen in Rechnung gestellt. Erstreckt sich der Leistungszeitraum der ISKA GmbH auf mehr als 4 Wochen, hat die ISKA GmbH das Recht, monatliche Teilrechnungen zu legen. Die Zahlung der Teil- und Gesamtrechnungen hat nach 30 Ta- gen ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu erfolgen. Zwischenabrechnungen von erbrachten Leistungen sind bei Bedarf vor allem bei hohen Nebenkosten – so- fern diese nicht direkt vom Auftraggeber abgegolten werden (z.B. Flugtickets o.ä.) – zu vereinbaren. Wird eine Pauschalhonorierung vereinbart, können 50% des Pauschalbetrages zu Beginn und der Rest mit Ab- schluss des Auftrags in Rechnung gestellt werden. Diese Entscheidung obliegt der ISKA GmbH in Abstim- mung und Zustimmung des Auftraggebers. Rechnungsbeanstandungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung der ISKA GmbH schriftlich und substantiiert mitzuteilen, widrigenfalls die Rechnung als anerkannt gilt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit Forderungen – welcher Art auch immer – aufzurechnen, sofern nichts anderes vereinbart istdiese nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder der ISKA GmbH schriftlich anerkannt worden sind. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, für jede einzelne LeistungZahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprü- chen, sobald diese erbracht wurdewelcher Art auch immer, fälligzurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen. Das Honorar Bei Zahlungsverzug, auch mit nur einer fälligen Forderung, werden alle offenen Forderungen – auch solche aus anderen Aufträgen und unabhängig von einer abweichenden Zahlungsvereinbarung – sofort fällig und die ISKA GmbH kann wahlweise sofort Zahlung der noch offenen Forderungen verlangen und bis zur Zah- lung mit der Auftragserfüllung zuwarten oder aber fristlos vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz we- gen Nichterfüllung verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die ISKA GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen und eigene Mahnkosten in Höhe von 10€ pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, die durch seinen Zahlungsverzug tatsächlich entstandenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten und Aufwendungen der ISKA GmbH zu ersetzen. Dazu zählen unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht insbesondere, die außer- gerichtlichen Kosten, die Mahnkosten, die Kosten eines Inkassounternehmens (nach Zugang Maßgabe der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe Verordnung des BM f. wirtschaftliche Angelegenheiten vom BGBl 141/96, dargestellten, nach § 4 Abs. 2 dieser Verordnung valorisierten Vergütungen für Inkassodienstleistungen), sowie die Kosten von 12% p .aeinschrei- tenden Rechtsanwälten soweit sie zweckdienlich und notwendig waren. vereinbart. IPreisangaben verstehen sich im Falle des Zahlungsverzuges ist die XXXX.XX überdies berechtigtZweifel exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung vom Auftraggeber in ihrer jeweiligen Höhe ebenfalls zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt bezahlen ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis Mehrere Vertragspartner haften zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenungeteilten Hand.

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Samples: www.iska.at

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, Der Teilnehmer ist zur Zahlung der vereinbarten Entgelte für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, die Nutzung des Dienstes und die Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen verpflichtet. Rechnungsperiode ist der jeweilige Kalendermonat. Dabei wird die monatliche Grundgebühr jeweils im Voraus fällig. Das Honorar Die Zahlung der Entgelte erfolgt allein durch Einzug per Lastschriftverfahren. Hierzu erteilt der Teilnehmer MediConsult eine Bankeinzugsermächtigung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, einen Wechsel der Bankverbindung spätestens zwei Wochen vor Fälligkeit des nächsten Lastschrifteinzugs MediConsult mitzuteilen. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, ist nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 12% p .a. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die XXXX.XX überdies MediConsult berechtigt, ohne vorherige Information des Teilnehmers dessen Zugang zum Dienst zu sperren und/oder die Nutzung noch Vereinbarung fristlos zu kündigen; ausgenommen hiervon ist der Fall eines begründeten Widerspruches gegen die Lastschrift. Kosten für nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung einziehbare Forderungen gehen zu untersagen bzwLasten des Anwenders. Zwischen dem Teilnehmer und MediConsult wird vereinbart, dass für den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperrenFall einer insofern unbegründeten Sperre des Dienstes durch MediConsult der Teilnehmer dadurch keine Schadenersatzansprüche begründen kann. Gelieferte Waren bleiben bis Sofern dem Teilnehmer Gegenansprüche zustehen, ist er zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung Aufrechnung gegen Forderungen von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber MediConsult nur dann gestattetberechtigt, wenn seine Forderung diese von der XXXX.XX MediConsult schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt istwurden. MediConsult kann die vom Anwender monatlich zu zahlenden Beträge erhöhen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung der MediConsult-Dienste erhöhen. Eine Erhöhung muss mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden. Der Anwender ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung 5% oder mehr des ursprünglichen Preises ausmacht. Die XXXX.XX ist in Hinblick Kündigung muss MediConsult spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. MediConsult wird den Anwender auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist mit der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge Ankündigung der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenPreiserhöhung hinweisen.

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Samples: Teilnahmevertrag

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdDie Monatsabrechnung kann am letzten Schultag eines Monats kostenlos online im Kundenkonto eingesehen und heruntergeladen werden. Auch der Versand an die im Kundenkonto angegebene E-Mail ist ohne Zusatzkosten möglich. Für Xxxxxx, sofern nichts anderes vereinbart istdie kein Kundenkonto haben und manuell bearbeitet werden müssen oder für Kunden, für jede einzelne Leistungdie die Rechnung per Post zugestellt be- kommen möchten, sobald diese erbracht wurde, fälligberechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € (fünf Euro) pro Monat. Das Honorar ist Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt ausschließlich bargeldlos. Hierzu kann der Vertragspartner aus zwei verschiedenen Zahlungsoptionen wählen: manuelle Überweisung oder automatisierte SEPA-Lastschrift. Bei der manuellen Überweisung hat der Vertragspartner nach Zugang online Stel- lung der Rechnung prompt netto Kasse 10 (zehn) Kalendertage Zeit den gesamten Rechnungsbe- trag auf unser Sparkassenkonto XX00 0000 0000 0000 0000 00 unter An- gabe seiner Kundennummer zu überweisen. Wird der auf der Rechnung ge- nannte Zahlungstermin nicht eingehalten, erfolgt am nächsten Tag eine 1. Mahnung - Mahngebühr 5,00 € - mit einer Nachfrist von 5 Tagen und der Ankündigung der Sperrung nach diesem Zeitpunkt. Gleichzeitig behalten wir uns vor auch die Schule zu informieren. Sollte auch diese Frist ohne jeden Abzug zu bezahlenZahlung verstreichen, erfolgt die für den Vertragspartner kostenpflichtige Beauf- tragung eines Inkassobüros. Für verspätete Alternativ zur manuellen Überweisung kann der Vertragspartner bei der Anmeldung im System auch online ein Mandat zur automatisierten SEPA- Lastschrift erteilen. Die Abbuchung erfolgt immer zum auf den letzten Schultag eines Monats folgenden Werktag, mit dem im Kundenkonto be- nannten Betrag. Hat der Vertragspartner der Drei Köche GmbH eine Ein- zugsermächtigung erteilt, mit der er die Drei Köche GmbH ermächtigt, Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 12% p .a. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges ist seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zu- gleich damit die XXXX.XX überdies berechtigtBank an, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken)vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezo- genen Lastschriften einzulösen. Mit der Zusendung Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber seiner Bank die Einlösung von Visualisierungen etc per Email Lastschriften des Zah- lungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschrift- mandat. Bei der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats werden die Gebühren für evtl. Rücklastschriften, die nicht durch die Drei Köche GmbH zu vertreten sind, durch den Kontoinhaber getragen. Rückerstattungen oder Nachforde- rungen nach den zuvor genannten Zahlungsterminen werden in den Folgemo- naten nach erfolgter Rechnungslegung verrechnet. Für Mahnungen nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 5,00 € erhoben, wobei der Vertragspartner den Nachweis führen kann, es seien keine oder geringere Kosten entstanden. Eine Umstellung der Zahlungsmethode ist noch kein Werknutzungsrecht verbundenjederzeit möglich und greift zum auf den letzten Schultag folgenden Arbeitstag. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen Bei nicht fristgerechter bzw. ausbleibender Zahlung können wir von unse- rem Recht auf Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse Belieferung bis zur Höhe endgültigen Bezahlung der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen offenen Beträge aussetzen. Darüber hin- aus behalten wir uns vor, für zukünftige Zeiträume Vorkasse zu verlangen. Sofern Davon unberührt bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der bereits erfüllten Leistung. Die Bankgebühren für nicht eingelöste Lastschriften, z.B. nicht gedecktes Konto oder falsche Kontoangaben, werden im Zuge Folgemonat in Rechnung gestellt. Ausgegebene Kundenkarten/ID-Chips bleiben Eigentum der Leistungserstellung Zahlungen Drei Köche GmbH. Für eine Ersatzkarte/für einen Ersatzchip wird ein Entgelt in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines Höhe von 5,00 € in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenRechnung gestellt.

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Samples: drei-koeche.brunchatschool.net

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wird4.1 Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart istTeillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, für jede einzelne LeistungAnnahmeverzug) ausgestellt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist vorbehaltlich nachfolgender Regelungen innerhalb von 21 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Ein Skontoabzug wird nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gewährt. Die Zahlung von Versand- (Fracht, sobald diese erbracht wurdeZoll, Porto) und Verpackungskosten ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Das Honorar ist | 4.2 Wechsel und Schecks werden nur nach Zugang besonderer schriftlicher Vereinbarung und erfüllungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskontspesen und sonstige Kosten trägt der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug Auftraggeber und sind sofort fällig. | 4.3 Bei größeren Aufträgen können gemäß der geleisteten Arbeit entsprechende Zwischenrechnungen aufgestellt oder Teilzahlungen gefordert werden. | 4.4 Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen sowie besonderer Materialien sind wir berechtigt, hierfür sofortige Zahlung zu bezahlenverlangen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen | 4.5 Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 12Fälligkeit mit 5 % p .a. vereinbart. Ip. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Zahlungsverzuges ist Verzugs bleibt unberührt. | 4.6 Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die XXXX.XX überdies Gutschrift bei uns erfolgt, als Zahlungseingang. | 4.7 Gerät der Auftraggeber mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung bei normalem Verlauf erst später zu untersagen bzwerfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet | 4.8 Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstatten.

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Samples: www.ggp-media.de

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdSie können den Kaufpreis für die bestellte Ware zuzüglich etwaiger Versandkosten derzeit mit folgenden Zahlungsarten bezahlen: Überweisung nach Rechnungsstellung; Nachnahme; PayPal (nur bei Bestellung über xxx.xx oder unsere App); Ratenzahlung. Bei Kauf auf Rechnung überweisen Sie den Rechnungsbetrag ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart istinnerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, an die angegebene Kontonummer. Bitte benutzen Sie dafür, wenn möglich, den beiliegenden Überweisungsträger. Ratenzahlung erfolgt nach den mit Ihnen individuell vereinbarten Bedingungen. Bei Zahlung per PayPal wird der Rechnungsbetrag mit Bestellung der Ware Ihrem PayPal Konto belastet. Bei Bezahlung per Nachnahme zahlen Sie den Rechnungsbetrag einschließlich der im Bestellvorgang angegebenen Nachnahmegebühr an den Paketzusteller bei Zustellung der Ware. Wir behalten uns vor, Ihnen für jede die erbetene Lieferung nur bestimmte Zahlungsarten anzubieten, beispielweise zur Absicherung unseres Kreditrisikos nur solche entsprechend der jeweiligen Bonität. Wir behalten uns außerdem vor, weitere Zahlungsarten anzubieten oder einzelne LeistungZahlungsarten vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr anzubieten. Wir behalten uns weiter vor, sobald diese erbracht wurde, fälligdas Einlösen von Gutscheinen gemäß den jeweils geltenden Gutscheinbedingungen auszuschließen für einzelne Zahlungsarten. Das Honorar ist nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 12% p .a. vereinbart. Im Falle Die verfügbaren Zahlungsarten sind während des Zahlungsverzuges ist die XXXX.XX überdies berechtigt, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen jeweiligen Bestellprozesses ersichtlich bzw. werden Ihnen mitgeteilt. Sämtliche Preise enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Weitere Informationen zu den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperrenZahlungsarten finden Sie auf xxx.xx unter „Service & Hilfe“, Bezahlung. Gelieferte Waren bleiben Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von HSE. Ihre Bestellungen werden bei uns gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihren Bestellungen verlieren, wenden Sie sich bitte an eine der XXXX.XXunter Ziffer 13 genannten Servicekontakte. Nutzungsrechte Wir senden Ihnen eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung gerne zu. Vertragssprache ist Deutsch. Für Lieferungen innerhalb Deutschlands gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; soweit zwingende verbraucherschützende Vorschriften des am geistigen Eigentum Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts in einem Mitgliedsstaats der XXXX.XX werden erst Europäischen Union geltenden Rechts zu Ihren Gunsten hiervon abweichend, gelten jedoch in jedem Fall diese. Für Rückfragen, Beanstandungen und weitergehende Informationen sind wir täglich von 8 bis 21 Uhr unter der gebührenfreien Service-Nummer 0800 23 414 74, per E-Mail unter xxxxxxx@xxx.xx oder per Telefax unter 01801 87 359 999 (3,9 Ct./Min aus dem Festnetz, max. 42 Ct./Min aus dem Mobilnetz) für Sie da. Sie können sich auch schriftlich an folgende Anschrift wenden: Home Shopping Xxxxxx XxxX, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxxxxxx. Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform zur Online- Streitbeilegung bereit. Verbrauchern gibt diese die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbundenIhrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen Plattform ist unter dem Link xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ erreichbar. Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und können Ihnen die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt istTeilnahme an einem solchen Verfahren leider nicht anbieten. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstatten.Unser Shop xxx.xx trägt folgende Gütesiegel:

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Samples: assets.ctfassets.net

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdZahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart istfalls nicht anderweitig z.B. durch eine Auftragsbestätigung ver- einbart, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, fällig. Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse Rechnungsstellung und Lieferung ohne jeden Abzug zu bezahlenleisten. Für verspätete Zahlungen werden Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist PEAK berechtigt, Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 128% p .a. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die XXXX.XX überdies berechtigt, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum über dem Basiszinssatz der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen Europäischen Zentralbank zu verlangen. Sofern im Zuge Wei- tere Rechte von PEAK bleiben unberührt. Zahlungen werden vorab zur Begleichung der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werdenältesten fälligen Schuld zuzüglich der daraus entstandenen Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten und zu- letzt als Zahlung auf den Kaufpreis verwendet. Wechsel und vordatierte Schecks werden nur nach besonderer zeitlich vorangegan- gener schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Wechsel- steuer sowie Bank-, sind die daraus erwachsenden SpesenDiskont- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen und/oder sonstigen Ver- pflichtungen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen von PEAK nicht nach, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und stellt er seine Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits oder wird über sein Vermögen oder das seiner gesetz- lichen Vertreter Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt, so wird die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX gesamte Rechtsschuld zur sofortigen Zahlung fällig. In diesem Falle ist PEAK be- rechtigt, Rücktritt von allen Verträgen zu erklären und bereits gelieferte Waren aus Eigentumsvorbehalt zurückzuholen, sowie Erstattung aller mit dem Dritten Rücktritt in ursächlichem Zusammenhang stehenden Kosten (z. B. Rücktransport, Wert- minderung etc.) zu tragenverlangen. Setzt Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Zahlungsanspruch wegen Ansprü- chen, die sich nicht auf den Liefergegenstand selbst beziehen ist ausgeschlossen; gegen die Kaufpreisforderung kann nur mit unbestritten oder rechtskräftig fest- gestellten Forderungen aufgerechnet werden. Ist der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstattenKunde bzgl. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer einer Rechnung im selben Betrag an Fremdwährung sind Zahlungsverzug, so kann PEAK die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenLeistun- gen bis zum vollständigen Ausgleich einstellen.

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Samples: www.peak-14.de

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wird(1) Die Zahlungen sind prompt ohne Abzüge mit Rechnungslegung bei Übergabe zu leisten. (2) Eine bei Abschluss des Vertrages vom Käufer geleistete Anzahlung ist als Angeld im Sinne des § 908 ABGB zu verstehen. Wird der Vertrag von WienCont Container Terminal GmbH schuldhaft nicht erfüllt, sofern nichts anderes vereinbart istkann der Käufer höchstens den einfachen Betrag der geleisteten Anzahlung fordern. Ihr professioneller Anbieter für flexible Containerlösungen Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxx. 00 0000 Xxxx, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, fällig. Das Honorar ist nach Zugang Xxxxxxxxxx Allgemeine Verkaufsbedingungen Stand April 2016 (3) Bei Zahlungsverzug hat der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen werden Käufer Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 121,5% p .apro Monat zu bezahlen. vereinbartSteht die Zahlung einer Rechnung am Fälligkeitsdatum aus, werden weiters die gesamten Rechnungen des Käufers unverzüglich einforderbar. Im Falle (4) Jede am Fälligkeitsdatum unbezahlte Rechnung wird außerdem ohne Inverzugsetzung als Schadenersatz um eine Pauschalentschädigung erhöht, die 10 % des Zahlungsverzuges noch ausstehenden Betrages ausmacht und mindestens EUR 40 beträgt. (5) Kommt der Käufer einer Zahlungsaufforderung trotz Setzung einer Nachfrist von 8 Werktagen nicht nach, ist die XXXX.XX überdies WienCont Container Terminal GmbH berechtigt, unbeschadet der Ansprüche gem. § 918 ABGB, den Kaufgegenstand zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. (6) Wird WienCont Container Terminal GmbH nach Vertragsabschluss bekannt, dass sich die Nutzung noch Vermögenslage des Käufers ungünstig entwickelt hat oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, sodass die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sichergestellt ist, kann WienCont Container Terminal GmbH Vorauskassa oder Sicherung im Eigentum Wert der XXXX.XXWare verlangen. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum Erfüllt der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt Käufer diese Forderung nicht, ist WienCont Container Terminal GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (bsp. Werknutzungsrechte 7) Bei berechtigtem Rücktritt von WienCont Container Terminal GmbH ist der Käufer verpflichtet, an BildernWienCont Container Terminal GmbH eine Abstandszahlung in der Höhe von 30% des Preises jener Waren zu zahlen, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit hinsichtlich derer der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt Rücktritt erfolgt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe (8) Ferner hat der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern säumige Käufer alle mit der Eintreibung der offenen Rechnungsbeträge im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werdenZusammenhang stehenden Mahn-, sind die daraus erwachsenden SpesenInkasso-, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber Erhebungs- und Auskunftskosten zu tragen. Tritt (9) Jegliche Beschwerde bezüglich der in Rechnung gestellten Beträge muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Rechnungsdatum bei der WienCont Container Terminal GmbH eingehen. Ist dies nicht der Fall, wird die Kursschwankung zwischen Bestellung Rechnung als unwiderruflich und Zahlung einvollständig angenommen betrachtet. (10) Die Zurückhaltung oder die Aufrechnung durch den Käufer aufgrund von Gegenansprüchen, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO festwelcher Art immer, ist die XXXX.XX nicht verpflichtetausgeschlossen. Ihr professioneller Anbieter für Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxx. 00 flexible Containerlösungen 0000 Xxxx, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenXxxxxxxxxx Allgemeine Verkaufsbedingungen Stand April 2016 IV.

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Samples: www.wienholding.at

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wird, sofern nichts Falls nicht anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, fälligist der Kaufpreis bei Bekanntgabe der Lieferbereitschaft am Erfüllungsort, spätestens bei Lieferung zu be- zahlen. Das Honorar Xxxx ist nach Zugang berechtigt die Übergabe bis zum Erhalt des Kaufpreises (bar oder Gutschrift auf Bankkonto) zu verweigern. Wechsel und Schecks werden nur auf- grund ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung und diesfalls nur zahlungshalber nicht an Erfüllung statt angenommen. Sollte der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug Kunde mit der Bezahlung des Kauf- preises oder mit der Annahme des Kaufgegenstandes - aus welchen Gründen immer - in Verzug geraten, verpflichtet er sich, Verzugszinsen in Höhe von 1,25% pro Monat zu bezahlen. Für verspätete Xxxx ist im Verzugsfall berechtigt, bis zur gänzlichen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt aller Zinsen und Spesen jede Leistung (als auch z.B. Verbesserungsarbeiten zur Erfüllung der Gewährleistung u.ä.) zu verweigern und in seiner Gewahrsame befindliche Waren zurückzubehalten. Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag zuerst auf Kosten, sonstige Nebenforderungen und Zinsen und erst dann auf das Kapital angerechnet. Falls ein Teil der Forderungen von Xxxx be- reits gerichtlich geltend gemacht ist und ein anderer Teil noch nicht, so werden Teil- zahlung - in der angegebenen Reihenfolge - jedenfalls zuerst auf die noch nicht ge- richtsanhängigen Forderungen angerechnet. Der Kunde verpflichtet sich, im Fall des Verzuges alle mit der Einbringlichmachung des Kaufpreises samt aller Nebenforderungen verbundenen Mahnspesen(u.a. in tarif- mäßiger Höhe), Barauslagen und sonstige Kosten in voller Höhe zu ersetzen und Xxxx in jedem Fall für die aus der Eintreibung der Forderungen entstandenen Kosten schad- und klaglos zu halten. Sollte aufgrund des Annahme- und/oder Leistungsverzuges des Kunden dieser Ver- trag aufgelöst werden, ist Xxxx berechtigt, unabhängig vom Verschulden des Kunden eine Stornogebühr in der Höhe des entgangenen Gewinnes, mindestens jedoch in der Höhe von 1220% p .ades Kaufpreises zu fordern. Darüber hinausgehende Ansprüche (ins- besondere der volle Ersatz für nicht marktgängige Waren oder Sonderanfertigungen in voller Höhe) bleiben hievon unberührt. Insbesondere ist Xxxx berechtigt, für jeden Zeitraum in dem der Kaufgegenstand dem Kunden zur Verfügung stand (also vom Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an Xxxx), ein Benützungsentgelt von 5 % des Kaufpreises pro Monat in Rechnung zu stellen. Für diesen Fall gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Mietverträge (AVB-M) als zusätzlich vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges Der Kunde ist die XXXX.XX überdies nicht berechtigt, fällige Zahlungen wegen Gegenforderungen (z.B. Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche) zurückzuhalten. Gegen Ansprüche von Xxxx können nur fällige Gegenforderungen des Kunden aufgerechnet werden, die Nutzung noch unbestritten oder gerichtlich festgestellt sind. Wird dem Kunden das Recht eingeräumt, seine Schuld in Teilzahlungen zu leisten, so tritt Terminsverlust bei nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit rechtzeitiger oder nicht vollständiger Bezahlung eingeräumt (bspvon nur einer Rate ein. Werknutzungsrechte Diesfalls ist der Kunde verpflichtet den Kaufgegenstand sofort an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen Xxxx zur einstweiligen Sicherstellung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn späteren Befriedigung auf seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenzurückzustellen.

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Samples: kuhn-mt.cz

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdNutzungsunabhängige Entgelte sind für die Vertragslaufzeit im Voraus zahlbar, sofern nichts anderes soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Die Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die DAT nach billigem Ermessen festlegt. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt DAT, alle im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. DAT kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von drei Monaten ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen, gilt die Änderung als genehmigt. Gegen Forderungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenan- sprüchen aufrechnen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann DAT die Lieferung einstellen oder ihre Dienste sperren. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann DAT das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für DAT liegt insbesondere dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Bei Zahlungsverzug kann DAT für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, fällig. Das Honorar ist nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag unberechtigte Rücklastschrift Schadensersatz in der Höhe von 12% p .a€ 10,00 verlangen. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist die XXXX.XX überdies berechtigt, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wesentlich niedriger ist. Die XXXX.XX ist Gerät der Kunde mit der Zahlung in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigtVerzug, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur werden ab Ein- tritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit von mindestens 8%- Punkten über dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenjeweiligen Basiszinssatz.

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Samples: www.dat.de

Zahlungsbedingungen. Das Honorar Die in den Anmeldeformularen und sonstigen Unterlagen von Pro Medico enthaltenen Preise sind grundsätzlich in EUR angegeben, verstehen sich grundsätzlich als Netto- Preise und werden zzgl. der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen MwSt. und ggf. gemäß den MwSt.-Vorgaben des Veranstaltungslandes in Rechnung gestellt. Mit Abschluss des Vertrages, gemäß Xxxxxx 2 wird der Gesamtbetrag für die gebuchten Leistungen sofort fällig und ist durch den Vertragspartner verbindlich ab diesem Zeitpunkt geschuldet. Der Vertragspartner gilt daher als vorleistungspflichtig im Sinne des § 320 BGB. Pro Medico ist berechtigt und hat den Anspruch, ab dem Zeitpunkt der Vertragsbestätigung die vereinbarten Gebühren mit Rechnung zu fordern und die Gebühren sind durch den Vertragspartner geschuldet. In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung 90 Tage (12 Wochen) vor dem Veranstaltungstermin. Pro Medico bleibt die Xxxx des Zeitpunktes der Rechnungsstellung jedoch vorbehalten. Mit der Anmeldung akzeptiert der Vertragspartner den in der Rechnung angegebenen Zahlungstermin für die Zahlung der Gebühren. Bei Verstreichen des angegebenen Zahlungsziels entsteht Verzug, auch ohne Mahnung. Sollte das Zahlungsziel überschritten werden, fallen zusätzliche Verzugskosten von € 25,00 an. Sollte die Zahlung bei Verzug angemahnt werden müssen, fallen zusätzliche Mahnkosten von € 50,00 an. Pro Medico ist im Fall des fortwährenden Zahlungsverzugs berechtigt, die Leistungen eines Rechtsanwaltes und/oder einer Inkassoinstitution in Anspruch zu nehmen, wodurch zusätzliche Kosten für den Vertragspartner anfallen. Offene Gebühren und Kosten bleiben bis zum vollständigen Ausgleich an Pro Medico durch den Vertragspartner geschuldet. Teilzahlungen sind keine möglich. Für den rechtzeitigen Zahlungseingang ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich. Für die Bearbeitung von Verzug und Mahnung wird, sofern nichts anderes vereinbart istzusätzlich zu den anfallenden Gebühren, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, eine Bearbeitungsgebühr von € 30,00 mit Rechnung erhoben und fällig. Das Honorar Für die Bearbeitung einer Stornierung/Umbuchung/Änderung wird, zusätzlich zu den anfallenden Gebühren, eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00 mit Rechnung erhoben und fällig, die vor der Bearbeitung zu begleichen ist. Dem Vertragspartner bleibt nachgelassen, einen geringeren Aufwand nachzuweisen. Teilzahlungen sind verbindlich ausgeschlossen und führen zum Verzug, auch ohne Mahnung. Bankgebühren bei Überweisungen aus dem Ausland und ggf. Wechselkursdifferenzen gehen vollumfänglich zu Lasten des Vertragspartners. Schecks werden nicht akzeptiert und zurückgewiesen, die Zahlungspflicht wird mit der Übermittlung eines Scheck nicht erfüllt. Im Rahmen der Buchung kann eine abweichende Rechnungsadresse angegeben werden. Sofern nachträglich, nach Bestätigung der Buchung eine Änderung der Rechnungsadresse gewünscht und beantragt wird, fällt hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 an. Diese wird vor der Änderung mit Rechnung erhoben. Die vollständige und fristgerechte Bezahlung der Rechnungssumme zum Zahlungsziel ist Voraussetzung und Bedingung für die Vertragserfüllungsverpflichtung von Pro Medico und für die Teilnahme des Vertragspartners am Kongress bzw. an der Veranstaltung. Sollte der Vertragspartner gegen die Haupt- oder Nebenpflichten des Vertrags verstoßen, insbesondere durch Nichtbeachtung der Allgemeinen Hausregeln des Kongressveranstalters oder durch Nichtzahlung der fälligen Vergütung, ist Pro Medico nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Bei Ausbleiben der Zahlung der fälligen und vereinbarten Vergütung durch den Vertragspartner, wird vor dem Ausspruch einer Kündigung, eine Frist von 14 Tagen zur Zahlung gesetzt, es sei denn, eine solche Fristsetzung ist nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlenden gesetzlichen Vorschriften entbehrlich. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 12% p .a. vereinbartEine ausdrückliche Kündigungsandrohung ist nicht erforderlich. Im Falle des Zahlungsverzuges einer solchen Kündigung verliert der Vertragspartner sämtliche Ansprüche aus der Anmeldung, Pro Medico ist die XXXX.XX überdies im Gegenzug berechtigt, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung vereinbarte Vergütung vollumfänglich durchzusetzen, da die Kündigung im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegt. Sollte es Pro Medico gelingen, die durch diese Kündigung freigewordene Fläche oder Leistung anderweitig zu untersagen vermieten bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum verwerten, dann ist als Folge der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum Kündigung eine Vertragsstrafe von 50% der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vereinbarten Vergütung vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenVertragspartner geschuldet.

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Samples: www.geburtshilfe-im-dialog.de

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdFür Ticketbuchungen über die mit visitBerlin kooperierenden Ticketsysteme fällt eine Versandkosten-pauschale/Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € je Einzelbuchung an. Der Kunde wird auf das zusätzliche Entgelt im Rahmen des Buchungsvorgangs hingewiesen. Weiterhin werden in diesem Fall als Aufschlag auf den Grundpreis Vorverkaufsgebühren und –ggf. Systemgebühren erhoben, sofern nichts anderes vereinbart istwelche der Höhe nach je nach Veranstalter und Event variieren und welche ebenfalls im Rahmen des Buchungsvorgangs ausgewiesen bzw. bezeichnet werden. Nach erfolgter Buchung wird das Auftraggeber-Konto mit dem Gesamt- betrag per Kreditkarte bzw. Einzug per elektronischer Lastschrift (ELV) belastet – eine Bezahlung in bar ist nur für Leistungen, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, fälligdie nicht über Fremdsysteme vermittelt werden und hier beschränkt auf vor Ort Zahlung in den Berlin Tourist Infos (BTI) möglich. Das Honorar ist nach Zugang Entgelt wird seitens visitBerlin namens und für Rechnung des jeweiligen Rechnungsträgers vereinnahmt. Die Belastung des Xxxxxx des Auftraggebers erfolgt zeitnah zur Buchung. Das Risiko für Verzögerungen auf dem Bank- oder Versandweg trägt in jedem Fall der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlenAuftraggeber. Bei kurzfristigen Buchungen kann eine Abhol- ung der Eintrittskarten bzw. Gutscheine/Voucher auch in den Berlin Tourist Informationen (BTI) visitBerlin´s oder die Hinterlegung im Hotel in Berlin vereinbart werden. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag vom Auftraggeber nicht fristgemäß abgeholte Eintrittskarten/Tickets bzw. Voucher/Gutscheine besteht kein Anspruch auf Erstattung des an den Veranstalter geleisteten Entgelts. Bei Buchungsanfragen für Gruppen empfiehlt es sich für den Auftraggeber von visitBerlin als Vermittler ein individuelles Angebot, das die Gruppen- konditionen und das Zahlungsziel ausweist anzufordern. Die individuelle Angebotserstellung erfolgt im Falle der Beauftragung kostenlos. Kommt der Buchungsauftrag nach Angebotserstellung seitens visitBerlin nicht zustande, ist visitBerlin berechtigt vom Kunden eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 12% p .a. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die XXXX.XX überdies berechtigt, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung pauschal 10,00 € zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenbeanspruchen.

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Samples: www.visitberlin.de

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdDie Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der vollen Kurshonorare. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung der gesamten Kurshonorare. Die Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Die Tanzkurshonorare werden monatlich per Lastschrift eingezogen oder nach Übersendung einer Rechnung überwiesen. Daueraufträge sind nicht möglich. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden können oder aus sonstigen Gründen von dem Kreditinstitut nicht eingelöst werden, so werden die von den Bankinstituten erhobenen Stornogebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00 pro erfolgter Rücklastschrift berechnet, sofern nichts anderes vereinbart istdie Clubtanzschule die Rücklastschrift nicht selbst zu vertreten hat. Bei schriftlichen Mahnungen (auch per E-mail) wird je Mahnstufe eine Gebühr von 5,-€ erhoben. Gerät der Kunde länger als 2 Monate schuldhaft in Zahlungsverzug, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, fällig. Das Honorar ist nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 12% p .a. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges so ist die XXXX.XX überdies berechtigtTanzschule berechtigt ihre Leistungen einzustellen und die Mitgliedschaft zu kündigen. Versäumte Stunden können nach Absprache, Möglichkeiten und Angebotslage in Parallelkursen nachgeholt werden. Sollte ein Kurs aus zwingenden Gründen abgebrochen werden müssen, so können die Nutzung noch versäumten Stunden für einen späteren Zeitpunkt gutgeschrieben werden. Eine Rückzahlung der Kurshonorare erfolgt nicht. Sollte durch ein ärztliches Attest belegt, über einen längeren Zeitraum der Kunde nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzwteilnehmen können, wird nach der 4. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben Krankheitswoche bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch zum Wiedereinstieg kein Werknutzungsrecht verbundenBeitrag gezahlt und eine Ruhezeit eingelegt. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen Vertragsdauer verlängert sich anschliessend um den Zeitraum in dem die Beitragszahlung ausgesetzt wurde. Die Clubtanzschule macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass geschäftliche Verpflichtungen, Arbeits- oder Geschäftsreisen, Urlaub oder fehlende Kinderbetreuung nicht als zwingender Grund anerkannt werden und bei darauf begründeten Ausfällen die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung Beiträge fortzuzahlen sind. Die Schließung der Tanzschule durch behördliche Anordnung zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie entbindet nicht von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattendes Kurshonorars / Monatsbeitrages.

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Samples: www.willius-senzer.de

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdDie Zahlung (Nettopreis zzgl. der Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, sofern nichts anderes Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschulden, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nicht angenommen. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber; die Kosten der Einziehung trägt der Auftraggeber. Soweit keine entgegenstehenden Zahlungsziele vereinbart istwurden, für jede einzelne Leistungtritt Verzug 14 Tage nach Rechnungsstellung ein. Verzugszinsen werden mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Mengen besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, sobald diese erbracht wurdewenn seine Gegenansprüche rechtkräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragnehmer anerkannt sind. Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts darüber hinaus nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen nach § 320 Abs. 2 BGB steht dem Auftraggeber nicht zu. Werden dem Auftragnehmer nach Auftragsannahme Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, so ist er berechtigt, vor der Lieferung volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen bzw. nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Neben bereits eingetretenem Zahlungsverzug gilt als Nachweis einer wesentlichen Vermögensverschlechterung insbesondere eine der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechende Auskunft einer Bank, Auskunftei oder eines mit dem Auftraggeber in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmens. Ist die Lieferung bereits erfolgt, werden die in Frage kommenden Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen sofort zur Zahlung fällig. Das Honorar ist nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlenDem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gem. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 12% p .a. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die XXXX.XX überdies berechtigt, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben § 369 HGB bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenGeschäftsverbindung zu.

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Samples: www.profiplane.de

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, fällig. Das Honorar Der Rechnungsendbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang Rechnungsstellung auf die in der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug angegebene Bankverbindung zu bezahlenentrichten. Für verspätete you:turn-erlebnispädagogik behält sich vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter und Natur- verhältnisse, behördliche Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken) dies erfordern. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatz- forderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivität umbuchen, werden die geleiste- ten Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in abzüglich der Höhe von 12% p .aschon beanspruchten Leistungen zurückerstattet. vereinbartDie Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt werden, wenn Teilnehmenden durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Wird die XXXX.XX überdies berechtigtMindestteilnehmerzahl nicht er- reicht, kann der Veranstalter die Aktivität kurzfristig absagen. Angebote beziehen sich auf die Anzahl der Teilnehmenden sowie eine programmspezifische Mindestteilnehmerzahl. Bei Reduktion bzw. Vervielfältigung der Anzahl der Teilnehmenden be- hält sich you:turn-erlebnispädagogik vor, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung Rechnung gemäß der Preisstaffelung anzupassen. you:turn-erlebnispädagogik ist bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu untersagen bzwerbringen. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperrenErfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, gebuchten Veranstaltung vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstattenVertrag zurücktreten. Dies weder dannmuss mittels eingeschriebenen Briefs unter Beilage bereits erhaltener Dokumente erfolgen. Erst bei Eintreffen dieser Unterlagen beim Veranstalter wird die Abmeldung gültig. Bei jeder Stornierung wird dem Kunden folgender Anteil der Auftragssumme in Rechnung ge- stellt: Rücktritt von 20 bis 12 Tage vor Beginn: 30% des Preises, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt Rücktritt von 11 bis 6 Tage vor Beginn: 50% des Preises, Rücktritt von 5 Tage bis Beginn: 70% des Preises. Wenn die Aktivität nicht durchgeführt werden kann, noch wenn weil der Kunde verspätet oder gar nicht zur Aktivität erscheint, sind 100% der Auftragssumme fällig. Mehrkosten, welche durch Verschie- bungen oder späteres Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein An- spruch auf Rückerstattung. Bei Änderung des Datums der Aktivität durch den Kunden bis 30 Tage vor deren Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € zzgl. der entstehenden Kos- ten erhoben. Bricht ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kannKunde die Aktivität vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Wünscht Anfallende Zusatzkosten trägt der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer Kunde. Beanstandungen oder erlittene Schäden sind dem Aktionsleitenden unverzüglich bekannt zu geben. Der Aktionsleitende ist jedoch nicht befugt, im selben Betrag an Fremdwährung Namen des Veranstaltendem Forderun- gen anzuerkennen. Sie wird aber bemüht sein, im Rahmen des Programms und seiner Möglich- keiten Abhilfe zu schaffen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wo- chen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefs beim Veranstal- tenden eingehen. Die Bestätigung der Aktivitätsleitung sowie vorhandene Beweismittel sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und diesem Brief beizulegen. Bei verspäteter Einreichung Ihrer Forderung oder bei unterlassener o- der zu erstattenspät erfolgter Beanstandung verfallen sämtliche Ansprüche.

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Samples: youturn-erlebnispaedagogik.de

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, Die Rechnungen sind 10 Tage nach Erhalt der Ware ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Honorar Bei einer Weiterveräußerung (aus Sicherheitsgründen nur nach Maßgabe von Ziffer 19 zulässig) in das Ausland ist der Gesamtrechnungswert vor der Grenzüberschreitung der Ware, also gegebenenfalls schon früher als nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlen10 Tagen fällig. Für verspätete Zahlungen werden Bei Zahlungsverzug ist die GPG berechtigt, Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 1212 % p .ap.a. vereinbartzu berechnen, es sei denn, der Kunde erbringt dem ihm gestatteten Nachweis, dass GPG ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer als nach dem o.g. Im Falle des Zahlungsverzuges Zinssatz entstanden ist. Die GPG ist die XXXX.XX überdies berechtigt, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen einen höheren Schaden geltend zu machen. Eine Aufrechnung des Kunden gegen Ansprüche der GPG mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email irgendwelchen Gegenforderungen ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattetzulässig, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt istsind. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit Das Gleiche gilt für die zugekaufte Fremdleistung Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden gegen Ansprüche der GPG. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang bei der GPG maßgeblich. Gerät der Kunde in EURO festZahlungsrückstand, ist die XXXX.XX GPG berechtigt, weitere Lieferungen/Leistungen einzustellen, bis der Kunde sämtliche Rückstände einschließlich Zinsen und Kosten beglichen hat. Besteht berechtigter Anlass an der Kreditwürdigkeit des Kunden zu zweifeln, und geht damit eine ernsthafte Gefährdung des Gegenleistungsanspruchs der GPG einher (z.B. Vermögensverschlechterung, Vermögensgefährdung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zahlungsverzug des Kunden) kann die GPG u.a. sämtliche noch offenen Forderungen sofort fällig stellen, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder von Sicherheiten (in Ziffer 8. nicht verpflichtetabschließend geregelt) abhängig machen, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO nach angemessener Nachfrist vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenVertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz geltend machen.

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Samples: www.gase-partner.de

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wird(1) Zur Sicherstellung der Übergabe der vollständigen Enddokumentation sowie zur Absicherung etwai- ger Gewährleistungsansprüche der Käuferin vereinbaren die Parteien eine gestaffelte Fälligkeit der Kaufpreiszahlung wie folgt: • 90 % des auf die entsprechenden Kaufgegenstände entfallenden Teils der Nettogesamtauftrags- summe, der der Lieferung der Kaufgegenstände an den jeweiligen Bestimmungsort entspricht, werden fällig 30 Kalendertage nach ordnungsgemäßer Anlieferung und Entladung der Kaufge- genstände am Bestimmungsort sowie Übergabe der zugehörigen Dokumentation. • 5 % der Nettogesamtauftragssumme werden fällig 30 Kalendertage nach Übergabe der vollstän- digen Enddokumentation durch die Verkäuferin. • 5 % der Nettogesamtauftragssumme nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, sofern nichts anderes vereinbart istdies nicht ge- mäß Ziffer 14 Abs.(2) abgelöst wird. Soweit keine Steuerfreiheit vorliegt, erfolgen die Zahlungen zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Voraussetzung für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, fällig. Das Honorar die jeweilige Fälligkeit ist nach der Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlenin vertragsgemäßer und prüf- fähiger Form nebst den entsprechenden vollständigen Angaben und Nachweisen bei der Käuferin. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 12% p .a. Haben die Parteien Vorauszahlungen vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges , ist die XXXX.XX überdies berechtigt, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit zusätzliche Voraussetzung für die zugekaufte Fremdleistung in EURO festFälligkeit der Vorauszahlung, ist dass die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstattenVerkäuferin eine Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Ziffer 14 Abs. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstatten(8) über- gibt.

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Samples: www.bayernets.de

Zahlungsbedingungen. Das Honorar Sofern im Einzelfall keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird, sofern nichts anderes vereinbart isterfolgt die Zahlung grundsätzlich vor Ort bei Anreise. Wird die Rechnungslegung mit dem Hotel schriftlich vereinbart, für jede einzelne Leistungso hat die Zahlung sofort nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Die erstellten Rechnungen werden in lokaler Währung, sobald diese erbracht wurded.h. ausschließlich in EURO bezahlt. Die Akzeptanz von Kreditkarten ist dem Hotels in jedem einzelnen Fall freigestellt, fälligund zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Das Honorar ist Der Hotelgast kommt mit der Begleichung der Rechnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung die Zahlung leistet. Befindet sich der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug Xxxx mit der Zahlung in Verzug, ist das Hotel berechtigt, gegenüber dem Xxxx Verzugszinsen i.H.v. 5% Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 12% p .a. vereinbartmachen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die XXXX.XX überdies berechtigt, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzwGeschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basissatz. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und Das Hotels bleibt die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes weitergehenden Schadens vorbehalten. Das Hotels ist berechtigt bei jeder Mahnung des Gastes nach Verzugseintritt eine pauschale Mahngebühr i.H.v. 5,00 € geltend zu machen. Das Hotels ist bei Vertragsabschluss oder danach berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung der Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. ACHAT Hotels ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Erfolgt eine Zahlung des Gastes hierauf nicht, ist das Hotel zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Sofern eine Vorauszahlung angefordert ist, ist der Eingang dieser Zahlung weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Reservierung. Der in der Vorausrechnung genannte Betrag muss spätestens zum vertraglich vereinbarten bzw. in der Rechnung genannten Zeitpunkt eingegangen sein, damit die Reservierung endgültig wirksam wird. Eine Aufrechnung des Gastes ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber der Forderung des Hotels zulässig. Das Hotel räumt dem Auftraggeber nur dann gestattetXxxx ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen: • Das Hotel hat, im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung Anspruch auf angemessene Entschädigung. • Das Hotel hat das Recht, gegenüber dem Xxxx statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt bis zu zwei Nächte der Gesamt Buchung oder Buchungen. • Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt. • Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn seine Forderung der Xxxx das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies rechtzeitig ( min. 48 Stunden von Anreise schriftlich mitteilt), oder nicht in Anspruch nimmt. • Hat das Hotel dem Xxxx im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt istRücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Die XXXX.XX Der Xxxx muss den Rücktritt schriftlich erklären. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotels in Hinblick auf ihren Aufwand diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dannVertrag zurückzutreten, wenn für Anfragen nach den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag vertraglich gebuchten Xxxxxxx und/oder Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Das Hotels ist ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten sofern eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet wird. Ferner ist das Hotels berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls • höhere Gewalt oder andere vom Hotels nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen • Zimmer und/oder Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in Fremdwährung umgesetzt der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden • Das Hotels begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, noch ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt, • das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Xxxx fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen. • der Xxxx über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach §807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein höherer Betrag außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat • Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Fremdwährung umgesetzt werden kannKenntnis zu setzen. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenBei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

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Samples: frankenthalerhof.de

Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdSoweit kein abweichendes Zahlungsziel oder keine andere Skontovereinbarung getroffen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, sind unsere Lieferungen und Leistungen binnen 30 Tagen netto je ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Das Honorar ist nach Zugang Erfolgt die Zahlung des Kaufpreises durch Banküberweisung, hat der Besteller den Überweisungsauftrag so rechtzeitig zu erteilen, dass der geschuldete Betrag bis zur Fälligkeit auf dem von uns bekannt gegebenen Konto wertgestellt ist. • Zahlungen an uns sind stets in der auf der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug angegebenen Währung zu bezahlenleisten. Für verspätete Zahlungen • Der Besteller stimmt der elektronischen Übermittlung (zB per E-Mail) von Rechnungen und Teilrechnungen zu. Über unsere Nachfrage hat der Käufer uns dafür eine E-Mail Adresse, an der eine solche elektronische Zustellung vorgenommen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 12% p .akann, schriftlich bekannt zu geben. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 456 UGB, mindestens jedoch in Höhe von 10% p.a. zu begehren. Beim Verzug sind überdies alle zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendigen, auch außergerichtlichen Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten zu ersetzen. Für den Verzugsfall anerkennt der Besteller seine diesbezügliche Zahlungspflicht dem Grunde und der Höhe nach und zwar in jenem Umfang, als sich diese Kosten unter Heranziehung des § 458 UGB (Pauschalbetrag von € 40,00), der Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen bzw. der allgemeinen Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte (AHK) i.d.j.g.F. berechnen. • Kommt der Besteller mit der Bezahlung unserer ordnungsgemäß erbrachten Lieferungen und Leistungen in Verzug und übersteigen diese Rückstände im Einzelnen oder aus mehreren Bestellungen zusammen den Betrag von € 10.000,- exclusive USt (in Worten: Euro zehntausend), ist die XXXX.XX überdies Aspöck zusätzlich berechtigt, die Nutzung sofortige Begleichung aller sonstigen bestehenden fälligen Forderungen zu verlangen. Darüber hinaus kann Aspöck die Erfüllung aller noch nicht bezahlter Leistungen ausgeführten Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge bis zur vollständigen Tilgung des Zahlungsrückstandes verweigern. Daneben ist Xxxxxx auch berechtigt, von allen noch nicht erfüllten Verträgen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. • Der Besteller ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Ansprüche Aspöcks auf Zahlung offener Forderungen aus einzelnen Kauf-, Werk- und Lieferverträgen aufzurechnen oder geschuldete Leistungen, aus welchem Grunde auch immer, zurückzuhalten oder zu untersagen bzwmindern. den Zugang Dieser Aufrechnungsverzicht gilt nicht hinsichtlich solcher Gegenforderungen, die von Aspöck schriftlich anerkannt oder Aspöck gegenüber gerichtlich festgestellt wurden. • Wechsel werden nur dann angenommen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Diskont- und Wechselspesen gehen immer zu Internetpräsenzen zu sperrenLasten des Bestellers. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum Eine Hereinnahme der XXXX.XXWechsel erfolgt nur zahlungshalber und überdies nur, wenn die Wechsel von unseren Banken diskontiert werden. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden Derartige Zahlungen gelten erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit Einlösung der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenWechsel als erfolgt.

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Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdWie verrechnen wir unsere Leistungen? 20.1 Wir sind berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart istIhnen für alle unsere Leistungen eine gemeinsame Rechnung mit einer einheitlichen Kundennummer auszustellen – auch bei Leistungen aus verschiedenen Verträgen. 20.2 Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den für Sie geltenden Entgeltbestimmungen. 20.3 Wenn sich der Umsatzsteuersatz ändert, für jede einzelne Leistungkönnen wir unsere Entgelte entsprechend anpassen. 20.4 Wir runden Rechnungsendbeträge auf 1 vollen Cent auf oder ab. 20.5 Wir verrechnen Entgelte in monatlichen Rechnungsperioden. Monatliche Entgelte können im Voraus in Rechnung gestellt werden, sobald diese erbracht wurdewobei aus verrechnungstechnischen Gründen bis zu drei monatliche Entgelte zusammen vorgeschrieben werden können. Die Rechnungslegung erfolgt nach Xxxx von KURIER mobil im ein-, fälligzwei- oder dreimonatigen Intervall. Das Honorar bei Vertragsabschluss geltende Rechnungslegungsintervall wird mit Ihnen in Ihrem Mobilfunkvertrag gesondert vereinbart. 20.6 Feste monatliche Entgelte wie z.B. Grundentgelte verrechnen wir im Voraus – höchstens für 3 Monate. Andere Entgelte verrechnen wir erst, nachdem wir die Leistung erbracht haben, z.B. Verbindungsentgelte, Mindestumsätze. Diese Leistungen können sofort nach Leistungserbringung durch Rechnungslegung fällig gestellt werden. 20.7 Feste monatliche Entgelte bzw. monatliche Mindestumsätze fallen ab Vertragsbeginn an (Pkt. 2). Wenn der Vertragsbeginn oder das Vertragsende in eine laufende Rechnungsperiode fällt, dann verrechnen wir die festen monatlichen Entgelte bzw. monatliche Mindestumsätze dieser Rechnungsperiode anteilig. Ausnahme: In den für Sie geltenden Entgeltbestimmungen sind abweichende Regelungen vorgesehen. 20.8 Bieten wir Ihnen Leistungen gegen ein festes monatliches Pauschal-Entgelt an und stehen Ihnen diese Leistungen in einem Zeitraum, der kürzer ist als eine Rechnungsperiode, nur anteilig zur Verfügung, weisen wir Sie bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin und geben Ihnen die Rechnungsperiode bekannt. Wie können Sie zahlen? 20.9 Sie können Ihre Rechnung mit Einzugsermächtigung oder Überweisung bezahlen. Wann sind die Entgelte fällig? 20.10 Entgeltforderungen sind 7 Kalendertage nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug oder zu bezahleneinem anderen, auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum fällig. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab Der Rechnungsbetrag muss spätestens zu diesem Zeitpunkt auf unserem Konto sein. 20.11 Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, dann ziehen wir den Betrag frühestens mit dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag Fälligkeitsdatum ein. Was gilt für verschiedene Zahlungsarten? 20.12 Sie tragen alle mit Ihrer Zahlung verbundenen Bankspesen, z.B. Spesen für Auslandsüberweisung. Wählt der Kunde die Bankeinzugsermächtigung und kann diese aus Gründen, die der Kunde verschuldet hat, nicht durchgeführt werden, behält sich KURIER mobil das Recht vor, die Zahlungsart für diesen Kunden bis auf weiteres auf Überweisung umzustellen und wird der Kunde darüber entsprechend informiert. Eine neuerliche Zahlung mittels Bankeinzug ist vom Kunden zu beantragen. KURIER mobil ist in der Höhe von 12% p .a. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die XXXX.XX überdies einem solchen Fall berechtigt, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen allfällige und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist KURIER mobil durch Dritte in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtetRechnung gestellte gerechtfertigte Rücklastspesen z.B.: Bankspesen, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht Kunden in Rechnung zu erstattenstellen. Dies weder dann20.13 Wenn Sie Ihre Rechnung per Überweisung bezahlen, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag geben Sie bitte die richtige Kundennummer an. Sonst müssen wir Ihre Zahlung erst der richtigen Kundennummer zuordnen. Dafür verrechnen wir Ihnen ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenBearbeitungsentgelt nach unseren Entgeltbestimmungen.

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Zahlungsbedingungen. Das Honorar wirdDie Zahlung ist vor Auslieferung des Luftfahrzeuges oder der Komponente fällig , sofern nichts anderes vereinbart istvorbehaltlich etwaiger anderer schriftlicher und unterschriebener Vereinbarungen. M.C.M. behält sich das Recht vor, für jede einzelne Leistungjeden Kunden ein individuelles Kreditlimit zu setzen oder Vorauszahlung oder Zahlung bei Lieferung zu verlangen. Bei Aufträgen die das vereinbarte Kreditlimit des Kunden überschreiten, sobald diese erbracht wurde, fälligbehält M.C.M sich das Recht vor Zwischenrechnungen nach Eingang der Workorder oder bei entsprechendem Baufortschritt zu stellen. Das Honorar Der Kunde ist nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in der Höhe von 12% p .a. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die XXXX.XX überdies nicht berechtigt, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung zu untersagen bzwZahlungen ganz oder teilweise zurückzuhalten. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren Alle Zubehör- und Ersatzteile aber auch Austauschteile- und Aggregate bleiben das Eigentum von M.C.M. bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum aller Forderungen aus der XXXX.XXGeschäftsbeziehung. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX Verzugszinsen werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt ohne Nachfrage oder juristischen Antrag auf Verzinsung des überfälligen Betrages fällig. Verzugszinsen belaufen sich auf 8 (bspacht) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB und werden monatlich erhoben. Werknutzungsrechte Zur Sicherung von Ansprüchen gegen den Kunden, einschließlich Ansprüchen in Bezug auf bereits gelieferte Waren und Dienstleistungen sowie für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, behält sich M.C.M. ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht vor, dies gilt auch in Bezug auf Waren die zur Reparatur an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden SpesenM.C.M. übergeben wurden, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragensonstiges Vermögen des Kunden in M.C.M. Besitz gemäß den Absätzen 647 273 BGB. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung M.C.M. behält sich in jedem Fall wird ein Zurückbehaltungsrecht vor, unabhängig von etwaig gewährten Zahlungszielen. In Ermangelung von schriftlichen und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, unterschriebenen anderslautender Vereinbarungen ist die XXXX.XX M.C.M. nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht bargeldlose Zahlungsmittel zu erstattenakzeptieren, Barzahlung in Euro oder US-Dollar oder Banküberweisungen in diesen beiden Währungen werden, wie in der Rechnung vermerkt akzeptiert. Dies weder dannAlle anfallenden Kosten und Gebühren für Buchung, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kannWechselkursverluste sowie etwaige notwendige Inkassomaßnahmen gehen zu Lasten des Kunden. M.C.M. behält sich das Recht vor, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht zum Zeitpunkt einer Slot reservierung auf einer Sicherheitsleistung von 20% der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und Angebotshöhe zu erstattenbestehen.

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Zahlungsbedingungen. Das Honorar 6.1. Der AN ist berechtigt, bis zu 50% des vereinbarten Entgeltes/Preises nach Auftragserteilung als Akontozahlung in Rechnung zu stellen und/oder Teilzahlungen für bisher erbrachte Leistungen zu verlangen. 6.2. Werden dem AN nach Vertragsabschluss Umstände über die mangelnde Zahlungsfähigkeit des AG oder dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist er berechtigt, alle Aufträge sofort abzurechnen, fällig zu stellen, und die weitere Erfüllung von der Gewährung von Sicherheiten durch den AG abhängig zu machen. Dies gilt auch für den Fall, dass über das Vermögen des AG der Konkurs oder Ausgleich eröffnet oder auch nur der Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens gestellt wird, sofern nichts anderes vereinbart istoder die verrechnete Akontozahlung nicht entrichtet wird. 6.3. Die Aufrechnung von Forderungen des AG mit solchen des AN ist ausgeschlossen, für jede einzelne Leistunges sei denn, sobald dass die Forderungen des AG vom AN gerichtlich anerkannt oder rechtskräftig und vollstreckbar festgestellt worden sind. 6.4. Rechnungen sind sofort nach Erhalt, ohne Skonto oder sonstige Abzüge. Nachlässe wie Skonti oder Rabatte sind unter der Bedingung der termingerechten Zahlung fällig gewährt. 6.5. Gewährte Zahlungsziele können vom AN aus wichtigem Grund jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Gewährt der AN Zahlungsziele, tritt Terminsverlust ein, wenn der AG auch nur mit einer Teilzahlung mehr als 14 Tage in Verzug gerät. Ist der AG mit Zahlungen, auch wenn diese erbracht wurdemit dem jeweiligen Auftrag in keinem Zusammenhang stehen, fälligin Verzug, ist der AN berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, ohne dass dem AG daraus (Ersatz) Ansprüche entstehen können. Das Honorar 6.6. Nach Fälligkeit ist nach Zugang der Rechnung prompt netto Kasse ohne jeden Abzug AG, unabhängig von seinem Verschulden, verpflichtet, 15 % Verzugszinsen p.A., sowie sämtliche Mahnspesen, Rechtsanwaltsinkasso- und sonstige Inkassokosten des AN zu bezahlen. Für verspätete 6.7. Sämtliche Zahlungen werden Verzugszinsen ab dem dem Rechnungsdatum folgenden Tag in sind mit ausschließlicher schuldbefreiender Wirkung an die Zisser GmbH, 8250 Vorau, Vorau 447, bei der Höhe von 12% p .a. vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die XXXX.XX überdies berechtigt……………………………….……….. Bank, die Nutzung noch nicht bezahlter Leistungen mit sofortiger Wirkung Bankleitzahl , Kontonummer , zu untersagen bzw. den Zugang zu Internetpräsenzen zu sperren. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der XXXX.XX. Nutzungsrechte am geistigen Eigentum der XXXX.XX werden erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (bsp. Werknutzungsrechte an Bildern, Visualisierungen; Benützung von Marken). Mit der Zusendung von Visualisierungen etc per Email ist noch kein Werknutzungsrecht verbunden. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn seine Forderung von der XXXX.XX anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die XXXX.XX ist in Hinblick auf ihren Aufwand berechtigt, vom Auftraggeber Vorschüsse bis zur Höhe der zu erwartenden Honoraransprüche und Barauslagen zu verlangen. Sofern im Zuge der Leistungserstellung Zahlungen in Fremdwährungen geleistet werden, sind die daraus erwachsenden Spesen, sowie das Wechselkursrisiko vom Auftraggeber zu tragen. Tritt die Kursschwankung zwischen Bestellung und Zahlung ein, hat der Auftraggeber trotz eines in EURO gesetzten Kostenlimits die tatsächlichen Kosten der Vertragserfüllung durch die XXXX.XX mit dem Dritten zu tragen. Setzt der Auftraggeber ein Kostenlimit für die zugekaufte Fremdleistung in EURO fest, ist die XXXX.XX nicht verpflichtet, dem Auftraggeber über einen geänderten Wechselkurs Bericht zu erstatten. Dies weder dann, wenn für den vereinbarten EURO – Betrag ein geringerer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann, noch wenn ein höherer Betrag in Fremdwährung umgesetzt werden kann. Wünscht der Auftraggeber den Zukauf der Fremdleistung immer im selben Betrag an Fremdwährung sind die tatsächlichen Kosten in EURO vom Auftraggeber genehmigt und zu erstattenleisten.

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Samples: www.zisser.biz