Zahlung des Beitrags nach Kündigung Musterklauseln

Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach B1-4.4 bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (Nr. 3 b) bleibt unberührt. Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Pkt. 4 bleibt bis zur Zahlung bestehen. Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Ver- sicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung a) Ein Folgebeitrag wird zu Beginn des vereinbarten Versicherungsjahres fällig.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündi> gung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach A1>4.4 bleibt bis zur Zahlung bestehen. Af>5 LastschriLverfahren Af>5.f PLichten des Versicherungsnehmers Ist zur Einziehung des Beitrags das LastschriLverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zah> lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z.B. E>Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zah> lungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Af>5.2 7ehlgeschlagener LastschriLeinzug Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA>LastschriLmandat in Textform (z.B. E>Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpLichtet ist, den ausstehenden Bei> trag und zukünLige Beiträge selbst zu übermitteln. Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen LastschriLeinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden Af>6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Af>6.f Allgemeiner Grundsatz Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat Af>6.2 Beitrag oder GeschäLsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse A1>6.2.1 WiderruL der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gez...
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Mo- nats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zah- lung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach B1-4.4 bleibt bis zur Zah- lung bestehen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Kündi- gung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leisten. Die Regelung über unsere Leistungsfreiheit (Nr. 3 b) bleibt unberührt.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versiche- rungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündi- gung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbun- den worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungs- freiheit des Versicherers gemäß Abschnitt B § 4 Nr. 3 b bleibt unberührt.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung in- nerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist ver- bunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zah- lung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach B1-4.4 bleibt bis zur Zahlung bestehen. Lastschriftverfahren B1-6.2.1 B1-6.2.2 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragser- klärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklä- rung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Vo- raussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufs- belehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versi- cherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertrag- lichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktritts- erklärung zu.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie un- wirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.