Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung Musterklauseln

Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung. 17 Beginn des Versicherungsschutzes § 18 Beitragszahlung, Versicherungsperiode § 19 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung § 20 Folgebeitrag § 21 Lastschriftverfahren § 22 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung § 23 Dauer und Ende des Vertrags § 24 Kündigung nach Versicherungsfall § 25 Veräußerung und deren Rechtsfolgen § 26 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss § 27 Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung) § 28 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers § 29 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung § 30 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung § 31 Vollmacht des Versicherungsvertreters § 32 Verjährung § 33 Örtlich zuständiges Gericht § 34 Anzuwendendes Recht § 35 Embargobestimmung § 36 Überversicherung § 37 Versicherung für fremde Rechnung § 38 Aufwendungsersatz § 39 Übergang von Ersatzansprüchen § 40 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen § 41 Repräsentanten Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung. 17 Beginn des Versicherungsschutzes § 18 Beitragszahlung, Versicherungsperiode
Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung. 8 Beginn des Versicherungsschutzes § 9 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / erster- oder einmaliger Beitrag
Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung. 4 Abschnitt A 2 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung 7 Abschnitt A 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten 8 Abschnitt A 4 Weitere Regelungen 13
Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung. B.1.1 Beginn des Versicherungsschutzes 10 B.1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode 10 B.1.3 Fälligkeit des Erst­ oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung 10 B.1.4 Folgebeitrag 11 B.1.5 Lastschriftverfahren 11 B.1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung 11
Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung. 11 1 Beginn des Versicherungsschutzes 11 2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode 11 3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung 11 4 Folgebeitrag 12 5 Lastschriftverfahren 15 6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung 15
Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung. Af>f Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelun> gen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst> oder Einmalbeitrags. Af>2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode Af>2.f Beitragszahlung Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt, entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag.
Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung. 1 Beginn des Versicherungsschutzes‌ Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung. 8 – Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebe- nen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von § 9 Ziffer 1 zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat. § 9 – Fälligkeit und Folgen verspäteter Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags