Common use of Vertragsabschluss Clause in Contracts

Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt zustande, wenn intersaar GmbH den Auftrag durch Lieferung der Ware bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt. Mit Übergabe der Wireless CPE (Antenne) gilt die Leistung als bereitgestellt. Ein Weiterverkauf der Leistungen an Dritte ist unzulässig. Die zum gewählten Tarif zugehörigen Vertragsbedingungen sowie die zugehörige Leistungsbeschreibung sind Bestandteil des Vertrags. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der intersaar GmbH für Internet Access – Privatkunden, welche online unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx abrufbar sind oder auf Wunsch auf dem Postweg angefordert werden können. Die Bereitstellung einer Wireless CPE (Antenne) ist im Vertrag enthalten. Ein Leitungsabschlussgerät (Router) ist nicht im Vertrag enthalten. Geeignete Geräte können auf Wunsch zugekauft werden. Die Bereitstellungskosten ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Wireless CPE bleibt Eigentum der intersaar GmbH. Bei Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, sie innerhalb von 10 Werktagen vollständig und in einwandfreiem Zustand auf seine Kosten zurückzugeben. Bei Vertragsabschluss mit Laufzeitoption V24M beträgt die Vertragslaufzeit 24 Monate, mit Laufzeitoption V12M 12 Monate. Sie verlängert sich nach Ablauf automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Bei Vertragsabschluss mit Laufzeitoption V30D beträgt die Vertragslaufzeit 30 Tage und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 30 Tage, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die CPE (Antenne) im Auslieferungszustand funktionsfähig vorkonfiguriert. Die Lieferung erfolgt zur Selbst-Montage. Eine Inbetriebnahme durch intersaar-Mitarbeiter erfolgt nur nach Erteilung eines gesonderten Service-Auftrags. Ein Anspruch auf Vorbereitung des Montage-Standorts oder Durchführung der Inhouse-Verkabelung durch xxxxxxxxx.xx besteht nicht. Bei Abschluss eines Neuvertrages mit Laufzeitoption V24M ist ein Rabatt von 100% auf das Montagepaket „Herstellung Hauseinführung DSL Wireless“ enthalten.

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Vertragsabschluss. 1.1 Für sämtliche Buchungsarten gilt folgendes: a) Grundlage des Vertragsangebots des Kunden an ST sind die Beschreibung des Ferienobjekts, die Ortsbeschreibung und alle ergänzenden von ST bereitgestellten Informationen zum Ferienobjekt und zum Land, soweit diese dem Kunden vor der Buchung vorliegen und diese Vertragsbedingungen. b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Personen, für die er die Buchung mitvornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von ST vom Inhalt der Buchung ab, so liegt darin ein neues Angebot durch ST, an das wir für die Dauer von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn intersaar GmbH soweit ST bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist ST die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Zahlung des Preises oder die Inanspruchnahme der Vertragsleistung erklärt. d) Die Eigentümer der Ferienobjekte und Vermittler, insbesondere auch Betreiber von Internetvermittlungsportalen, sind von ST nicht bevollmächtigt, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Auftrag durch Lieferung der Ware bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt. Mit Übergabe der Wireless CPE (Antenne) gilt vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die Leistung als bereitgestellt. Ein Weiterverkauf der vertraglich zugesagten Leistungen an Dritte ist unzulässig. Die zum gewählten Tarif zugehörigen Vertragsbedingungen sowie die zugehörige Leistungsbeschreibung sind Bestandteil des Vertrags. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der intersaar GmbH für Internet Access – Privatkunden, welche online unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx abrufbar sind von ST hinausgehen oder auf Wunsch auf dem Postweg angefordert werden können. Die Bereitstellung einer Wireless CPE (Antenne) ist im Widerspruch zur Beschreibung des Ferienobjekts stehen. e) Angaben in Gastgeberverzeichnissen der Ferienorte, Hausprospekten, anderen Katalogen oder Verzeichnissen, die nicht von ST herausgegeben werden, sind für ST und die Leistungspflicht von ST nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von ST gemacht wurden. Entsprechendes gilt für Angaben in Internetportalen, soweit diese nicht selbst von ST veranlasst wurden oder deren Einflussnahme oder Kontrolle nicht unterliegen. f) ST weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken ein Widerrufsrecht nicht besteht, wenn der Vertrag enthaltenfür die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Ein Leitungsabschlussgerät (RouterDemnach besteht auch bei Verträgen mit ST über Ferienobjekte kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. 1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt für den Vertragsschluss: a) Die Buchung des Kunden ist nicht im Vertrag enthalten. Geeignete Geräte können sein verbindlicher Antrag auf Wunsch zugekauft werden. Die Bereitstellungskosten ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Wireless CPE bleibt Eigentum der intersaar GmbH. Bei Beendigung Abschluss des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, sie innerhalb von 10 Werktagen vollständig und in einwandfreiem Zustand auf seine Kosten zurückzugebenmit ST. Bei Vertragsabschluss mit Laufzeitoption V24M beträgt die Vertragslaufzeit 24 Monate, mit Laufzeitoption V12M 12 Monate. Sie verlängert sich nach Ablauf automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. b) Der Vertrag kann jeweils kommt mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende dem Zugang der Laufzeit gekündigt werden. Bei Vertragsabschluss mit Laufzeitoption V30D beträgt die Vertragslaufzeit 30 Tage und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 30 Tage, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die CPE Buchungsbestätigung (AntenneAnnahmeerklärung) im Auslieferungszustand funktionsfähig vorkonfiguriert. Die Lieferung erfolgt zur Selbst-Montage. Eine Inbetriebnahme durch intersaar-Mitarbeiter erfolgt nur nach Erteilung eines gesonderten Service-Auftrags. Ein Anspruch auf Vorbereitung des Montage-Standorts oder Durchführung der Inhouse-Verkabelung durch xxxxxxxxx.xx besteht nicht. Bei Abschluss eines Neuvertrages mit Laufzeitoption V24M ist ein Rabatt von 100% auf das Montagepaket „Herstellung Hauseinführung DSL Wireless“ enthaltenST zustande.

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Vertragsabschluss. Damit Sky mich über Sonderevents, den Abruf von kostenlosen Werbemitteln und ähnliche, aktuelle Angebote aus dem Bereich Pay TV informiert, willige ich ein, dass meine bei Vertragsschluss angegebenen Daten sowie diesbezügliche Änderungen (z.B. Name, Adresse) über die Vertragslaufzeit hinaus bis zu meinem Widerruf zu Marketing-, Analyse- und Meinungsforschungszwecken genutzt werden können, um mich hierfür per Post, Telefon, E-Mail und SMS zu kontaktieren. Diese Einwilligung kann ich jederzeit bei Sky, insbesondere per Post, E-Mail an x0x@xxx.xx oder im Geschäftskundenportal auf xxxxxxxx.xxx.xx widerrufen. Ich versichere, dass ich für die öffentliche Ausstrahlung keine Eintrittsgelder von den Besuchern meiner Betriebsstätte erheben werde. Ich verpflichte mich hiermit, nur die zur Vorführung in meiner Betriebsstätte im Vertrag vereinbarten Sender vorzuführen, und nehme zur Kenntnis, dass andere Sendungen nicht öffentlich vorgeführt werden dürfen. Der Vertrag kommt zustandezu Stande, wenn intersaar GmbH Sky nach meiner Unterschrift die Smartcard aktiviert. Einer ausdrücklichen Bestätigung des Vertragsschlusses durch Sky bedarf es nicht. Vor der Freischaltung des Signals liegt keine Annahme des Angebotes durch Sky vor. Sky behält sich vor, im Einzelfall innerhalb von 4 Wochen vom Vertrag zurückzutre- ten. Soweit ich Fernsehsignale über die digitale Plattform eines Kabelnetzbetreibers (wie beispielsweise der Vodafone Kabel Deutschland GmbH) empfange, schließe ich mit meiner Unterschrift gleichzeitig einen Vertrag mit diesem Kabelnetzbetreiber über die leihweise Überlassung der Smartcards zu den Auftrag durch Lieferung der Ware bzwbeiliegenden Allgemeinen Geschäfts- bedingungen ab. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmtWeiterhin bestätige ich mit meiner Unterschrift meine Berechtigung zum Vertragsabschluss namens und im Auftrage des Vertragspartners (falls Unter- zeichner abweichend von Vertragspartner). Mit Übergabe der Wireless CPE (Antenne) gilt die Leistung Von den umseitig abgedruckten AGB von Sky und ggf. des Kabelnetzbetreibers sowie von dem angehängten SEPA-Mandat habe ich Kenntnis genommen und akzeptiere diese als bereitgestellt. Ein Weiterverkauf der Leistungen an Dritte ist unzulässigVertragsbestandteil. Die zum gewählten Tarif zugehörigen Vertragsbedingungen sowie Vereinbarungen dieses Vertrages gehen den Regelungen in den angehängten AGB vor. Die Vereinbarungen im Feld „SONSTIGES“ in diesem Vertrag gehen den Regelungen des übrigen Vertrages vor. ✗ Ort/Datum/Unterschrift des Vertragspartners XXXX-Xxxxxxxxxxxxxxxxx Vertragspartner / Betriebsstätte / Postleitzahl und Ort Durchschrift für Kunden Ich ermächtige die zugehörige Leistungsbeschreibung sind Bestandteil Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift ein- zuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des Vertragsbelasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der intersaar GmbH für Internet Access – Privatkunden, welche online unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx abrufbar sind oder auf Wunsch auf dem Postweg angefordert werden können. Die Bereitstellung einer Wireless CPE (Antenne) ist im Vertrag enthalten. Ein Leitungsabschlussgerät (Router) ist nicht im Vertrag enthalten. Geeignete Geräte können auf Wunsch zugekauft werden. Die Bereitstellungskosten ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Wireless CPE bleibt Eigentum der intersaar GmbH. Bei Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, sie innerhalb von 10 Werktagen vollständig und in einwandfreiem Zustand auf seine Kosten zurückzugeben. Bei Vertragsabschluss mit Laufzeitoption V24M beträgt die Vertragslaufzeit 24 Monate, mit Laufzeitoption V12M 12 Monate. Sie verlängert sich nach Ablauf automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Bei Vertragsabschluss mit Laufzeitoption V30D beträgt die Vertragslaufzeit 30 Tage und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 30 Tage, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die CPE (Antenne) im Auslieferungszustand funktionsfähig vorkonfiguriert. Die Lieferung erfolgt zur Selbst-Montage. Eine Inbetriebnahme durch intersaar-Mitarbeiter erfolgt nur nach Erteilung eines gesonderten Service-Auftrags. Ein Anspruch auf Vorbereitung des Montage-Standorts oder Durchführung der Inhouse-Verkabelung durch xxxxxxxxx.xx besteht nicht. Bei Abschluss eines Neuvertrages mit Laufzeitoption V24M ist ein Rabatt von 100% auf das Montagepaket „Herstellung Hauseinführung DSL Wireless“ enthaltenmeinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt zustande, wenn intersaar GmbH den Auftrag durch Lieferung der Ware bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt. Mit Übergabe der Wireless CPE (Antenne) gilt die Leistung als bereitgestellt. Ein Weiterverkauf der Leistungen an Dritte ist unzulässig. Die zum gewählten Tarif zugehörigen Vertragsbedingungen sowie die zugehörige Leistungsbeschreibung sind Bestandteil des Vertrags. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der intersaar GmbH für Internet Access – PrivatkundenAccess, welche online unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx abrufbar sind oder auf Wunsch auf dem Postweg angefordert werden können. Die Bereitstellung einer Zur Nutzung des Netzzugangs ist eine Wireless CPE (Antenne) erforderlich. Die Bereitstellung einer Wireless CPE(Antenne) ist während der Mindestvertragslaufzeit bzw. Gewährleistungsfrist im Vertrag enthalten. Außerhalb dieser Fristen kann die Wireless-CPE gesondert bezogen werden. Ein Leitungsabschlussgerät (Router) ist nicht im Vertrag enthalten. Geeignete Geräte können auf Wunsch zugekauft werden. Die Bereitstellungskosten ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Wireless CPE bleibt Eigentum der intersaar GmbH. Bei Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, sie innerhalb von 10 Werktagen vollständig und in einwandfreiem Zustand auf seine Kosten zurückzugeben. Bei Vertragsabschluss mit Laufzeitoption V24M beträgt die Vertragslaufzeit 24 Monate, mit Laufzeitoption V12M 12 Monate. Sie verlängert sich nach Ablauf automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Bei Vertragsabschluss mit Laufzeitoption V30D beträgt die Vertragslaufzeit 30 Tage und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 30 Tage, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die CPE (Antenne) ist im Auslieferungszustand funktionsfähig vorkonfiguriert. Die Lieferung erfolgt zur Selbst-Montage. Eine Inbetriebnahme durch intersaar-Mitarbeiter erfolgt nur nach Erteilung eines gesonderten Service-Auftrags. Ein Anspruch auf Vorbereitung des Montage-Standorts oder Durchführung der Inhouse-Verkabelung durch xxxxxxxxx.xx besteht nicht. Bei Abschluss eines Neuvertrages mit Laufzeitoption V24M ist ein Rabatt von 100% auf das Montagepaket „Herstellung Hauseinführung DSL Wireless“ enthalten. • Preise und Zahlungsbedingungen Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle vereinbarten Preise verstehen sich - wenn nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet - zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich gegebenenfalls Versandkosten und Nachnahmegebühren. Je nach Versandart errechnen sich die Versandkosten nach Größe, Gewicht und Anzahl der Pakete. Rechnungen der intersaar GmbH sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn intersaar GmbH über den Betrag verfügen kann. • Nutzungsbedingungen und Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde stellt die zur Nutzung des Internets erforderliche Hard- und Software (z.B. geeigneter PC, Browser etc.) zur Verfügung. Der Kunde nutzt zur Herstellung der Internetverbindung ausschließlich die von intersaar bereitgestellte Wireless CPE (Antenne) sowie geeignete und der Art des Anschlusses entsprechende Endgeräte (Leitungsabschlussgerät, z.B. Router). Die Konfiguration Wireless CPE erfolgt durch intersaar. Konfigurationsrelevante Parameter für das Leitungsabschlussgerät werden grundsätzlich vorgegeben. Eine Einflussnahme durch den Kunden ist ausgeschlossen. Der Kunde ist darüber informiert, dass intersaar technische Gegebenheiten am Ort des Internetzugangs über Funk nur bedingt überprüfen kann. Äußerliche Einflüsse von Funkwellen auf der gleichen Frequenz können zu Störungen des Internetzugangs führen. • Bei technischen Fragen zum Netzzugang wenden Sie sich bitte per eMail an unsere Support- Abteilung ( xxxxxxx@xxxxxxxxx.xx ) In den intersaar Wireless Produkten ist Service Level I enthalten. Dieser umfasst den Support per eMail sowie telefonischen Support innerhalb unserer Geschäftszeiten. Support zur Installation von kundeneigenem Equipment bzw. kundeneigener Software ist nicht enthalten. • Etwaige Beanstandungen des Nutzers sind schriftlich an die intersaar GmbH zu richten. • Mängelansprüche und Gewährleistung Im Tarif ist während der Mindestvertragslaufzeit bzw. Gewährleistungsfrist eine funktionsfähige CPE (Antenne) enthalten. Geeignete Leitungsschlussgeräte können auf Wunsch zugekauft werden. Für Waren beträgt die Gewährleistungsfrist bei Kaufleuten 12 Monate. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung bei der Inbetriebnahme oder Montage entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Endgeräte mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, netzbedingten Überspannungen oder Feuchtigkeit aller Art entstanden sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von intersaar GmbH autorisiert wurden. Weitere Einzelheiten zur Gewährleistung finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. • Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung Die Bedingungen zu Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung des jeweilig gebuchten Produktes sind in der zugehörigen Leistungsbeschreibung geregelt. • Wohnortwechsel des Anschlussinhabers Bei einem Wohnortwechsel des Anschlussinhabers wird der Vertrag am neuen Wohnort fortgeführt. Die Kosten für die Demontage der CPEs am alten Wohnort und die Montage am neuen Wohnort trägt der Anschlussinhaber. • Die nachfolgenden Vertragsbedingungen beziehen sich auf die Verbindungsdienste, bei denen ein Internet-Telefonie Zugang über eine Richtfunkverbindung für Geschäftskunden bereitgestellt wird. Voraussetzung ist ein Internetzugang über intersaar. Die Vertragsbedingungen dieses Internetzuganges gelten entsprechend auch für intersaar Telefonie Tarife. • Die Auswahl des jeweiligen Tarifs erfolgt über das Anmeldeformular. Für die Nutzung von intersaar Telefonie Tarifen fallen in Abhängigkeit vom bestellten Produkt monatliche Pauschalen und/oder nutzungsabhängige Entgelte in unterschiedlicher Höhe an. Die aktuell gültigen Tarife und Produktbeschreibungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste bzw. Produktbeschreibung. Diese sind jederzeit online abrufbar unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx • Vertragsabschluss Der Vertrag kommt zustande, wenn intersaar Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt. Die zum gewählten Tarif zugehörigen Vertragsbedingungen sowie die zugehörige Leistungsbeschreibung sind Bestandteil des Vertrags. Mit Bereitstellung der Telefonnummer gilt die Leistung als bereitgestellt. Ein Weiterverkauf der Leistungen an Dritte ist unzulässig. Verträge, bei denen Leistungen pauschal abgegolten werden (z.B. Flatrates) gelten nicht für Mehrwertdienste- und Telekommunikationsdiensteanbieter, insbesondere Anbieter von Callcenter-, Telefonmarketing- und Marktforschungsleistungen. Bei der Übernahme von Rufnummern von Voranbietern ist es möglich, dass die Schaltung des Anschlusses aufgrund von Portierungsstörungen oder betrieblichen Hindernissen nicht oder erst zu einem späteren Termin realisiert werden kann. Schadensersatzansprüche des Kunden aus dem nicht oder erst verspätet zustande kommenden Termin der Anschaltung bestehen nicht. Für die Leistungen gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen des TKG (Teleommunkationsgesetz), des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) und andere zwingend einschlägige gesetzliche Vorschriften. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der intersaar GmbH für Internet Access , welche online unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx abrufbar sind oder auf Wunsch auf dem Postweg angefordert werden können. Bei Vertragsabschluss mit Laufzeitoption V30D beträgt die Vertragslaufzeit 30 Tage und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 30 Tage, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. • Besondere Bestimmungen für Sprachtelekommunikationsdienstleistungen Sofern der Kunde bei Vertragsabschluss nicht über eine Teilnehmerrufnummer verfügt oder seine bestehende nicht beibehalten möchte, teilt intersaar dem Kunden eine neue Teilnehmerrufnummer zu. intersaar ist als Teilnehmernetzbetreiber zugleich auch ausschliesslicher Verbindungsnetzbetreiber. Eine Verbindung über Call-by-Call oder Pre-Selection mit einem anderen Verbindungsnetzbetreiber ist nicht möglich. Sofern der Kunde eine Portierung seiner vorhandenen Teilnehmerrufnummer wünscht, beauftragt und ermächtigt er intersaar, die Teilnehmeranschlussleitung bei der vorherigen Telefongesellschaft zu kündigen und die Portierung durchzuführen. Intersaar stellt dem Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Nutzung eines Telefonanschlusses zu den in der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungsmerkmalen zur Verfügung. Intersaar darf zur Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen einsetzen, ohne dass die vertraglichen Pflichten davon berührt werden. Sofern der Kunde Verbindungen zu Mehrwertdiensterufnummern in Anspruch nimmt, die nicht im Netz der intersaar geschaltet sind und somit seitens intersaar in Drittnetzen zugekauft werden müssen, verzichtet der Kunde gegenüber intersaar auf sein Recht, alle Leistungen in einer Rechnung abgerechnet zu bekommen. Der Kunde erteilt intersaar die Ermächtigung, die Leistung dritter Anbieter (ggf. über separate Rechnung) mittels Lastschrift einzuziehen. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nutzung einer Telefon-Flatrate keine Verbindungen herzustellen, um seinerseits Telekommunikationsdienstleistungen zu erbringen oder diese zu gewerblichen Zwecken einzusetzen. Die Nutzung der Telefon-Flatrate ist nur über die jeweils zugewiesene IP- Adresse des intersaar Internet-Anschlusses zulässig. Im Falle des Verdachts einer zweckwidrigen oder missbräuchlichen Nutzung ist intersaar berechtigt, den Anschluss auch ohne Vorankündigung vorübergehend zu sperren. Intersaar ist außerdem berechtigt, die Telefon-Flatrate oder den Vertrag insgesamt nach vorheriger schriftlicher Abmahnung zu kündigen und den Anschluss zu sperren, wenn der Kunde das missbräuchliche Verhalten nicht abstellt.

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Vertragsabschluss. Der Vertrag Vertragsabschluss kommt mit dem Verkehrsunternehmen Bohr Omnibus GmbH zustan- de. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (z.B. E-Mail) als Kaufbestätigung seitens des Verkehrsunternehmens. Für die Beförderung sind die festgesetzten Beförderungsentgelte zu entrichten. Hierfür wer- den durch Bohr Omnibus GmbH Fahrausweise ausgegeben. Als Fahrausweis gilt auch die ausgedruckte oder in elektronischer Form (als PDF-Datei) vorzeigbare Buchungsbestätigung im Zusammenhang mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis des Fahrgastes. Der Fahrgast hat vor Fahrtantritt eine Buchung durchzuführen oder zu Beginn oder am Ende der Fahrt ein Ticket zu lösen. Fahrten können unter xxx.xxxx.xx gebucht werden Ein Kauf am Ticketschalter oder an Bord der Fahrzeuge ist nur möglich, sofern noch ausreichend freie Sitzplätze für die Ge- samtstrecke verfügbar sind. Eine Bestätigung über die Buchung im Internet (Bestelldaten) wird gespeichert, ist auf der Homepage abrufbar und kann zusätzlich im Bedarfsfall an den Fahrgast per Email versandt werden. Jedem Fahrgast mit einem gültigen Fahrausweis steht ein Sitzplatz zu. Reservierungen für einen bestimmten Sitzplatz erfolgen nicht. In den Fahrzeugen besteht grundsätzlich freie Sitzplatzwahl. Sitzplätze mit der Kennzeichnung IC-Bus sind Reisenden mit einer IC-Bus- Reservierung vorbehalten. Im Bedarfsfall müssen diese Plätze frei gemacht werden. Reisen- de mit Kindern und Personen mit eingeschränkter Mobilität werden bei der Sitzplatzwahl be- vorzugt. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop - im Internet - stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog mit der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den möglichen Fahrgast dar. Durch Anklicken des Buttons „Buchen“ / „Zur Zahlung“ wird eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren abge- geben. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden durch die automatisierte E-Mail-Bestätigung. Der Beförderungsvertrag kommt erst zustande, wenn intersaar Bohr Omnibus GmbH den Auftrag die Bestellung durch Lieferung eine Annahmebestätigung angenommen hat. Diese Annahmebestätigung kann zusammen mit der Ware bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt. Mit Übergabe der Wireless CPE (Antenne) gilt die Leistung als bereitgestellt. Ein Weiterverkauf der Leistungen an Dritte ist unzulässigautomatisierten E-Mail-Bestätigung oder gesondert im Nachgang erfolgen. Die zum gewählten Tarif zugehörigen Vertragsbedingungen sowie die zugehörige Leistungsbeschreibung sind Bestandteil des VertragsDatenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der intersaar GmbH für Internet Access – Privatkunden, welche online unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx abrufbar sind oder auf Wunsch auf dem Postweg angefordert werden können. Die Bereitstellung einer Wireless CPE ist nicht möglich Com- puterprogramme (AntenneSoftware) ist und Datenverarbeitungsanlagen (Hardware) vollkommen fehler- frei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Vertrag enthaltenZusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Ein Leitungsabschlussgerät (Router) ist Daher übernimmt Bohr Omnibus GmbH keine Garan- tie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Websites und technischen Systeme und kann diese auch nicht gewährleisten. Insbesondere kann aufgrund der techni- schen Besonderheiten des Internets eine jederzeitige Verfügbarkeit der Buchungsmöglich- keit im Vertrag enthalten. Geeignete Geräte können auf Wunsch zugekauft Internet nicht garantiert werden. Die Bereitstellungskosten ergeben Es besteht kein Anspruch auf Erhalt eines Spar- oder Aktionspreises, wenn auf Grund von technischen Problemen das System erst zu einem spä- teren Zeitpunkt (bspw. nach Ablauf einer Vorkaufsfrist) wieder zur Verfügung steht. Es wird darauf hingewiesen, dass in Bezug auf im Wege des Fernabsatzes, etwa über das Internet abgeschlossene Beförderungsverträge, bei denen sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Wireless CPE bleibt Eigentum der intersaar GmbH. Bei Beendigung des Vertrages ist der Kunde Unternehmer bei Ver- tragsschluss verpflichtet, sie die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb von 10 Werktagen vollständig und in einwandfreiem Zustand auf seine Kosten zurückzugeben. Bei Vertragsabschluss mit Laufzeitoption V24M beträgt die Vertragslaufzeit 24 Monate, mit Laufzeitoption V12M 12 Monate. Sie verlängert sich nach Ablauf automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Bei Vertragsabschluss mit Laufzeitoption V30D beträgt die Vertragslaufzeit 30 Tage und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 30 Tage, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die CPE (Antenne) eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen – anders als etwa im Auslieferungszustand funktionsfähig vorkonfiguriertOnline- Versandhandel – die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen keine Anwendung finden. Die Lieferung erfolgt zur Selbst-Montage. Eine Inbetriebnahme durch intersaar-Mitarbeiter erfolgt nur nach Erteilung eines gesonderten Service-Auftrags. Ein Anspruch auf Vorbereitung des Montage-Standorts oder Durchführung der Inhouse-Verkabelung durch xxxxxxxxx.xx besteht nicht. Bei Abschluss eines Neuvertrages mit Laufzeitoption V24M ist ein Rabatt von 100% auf das Montagepaket „Herstellung Hauseinführung DSL Wireless“ enthaltenUnsere Bedingungen über Umbuchungen und Stornierungen blei- ben hiervon allerdings unberührt.

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Samples: www.bohr.de

Vertragsabschluss. Angebote und Preisangaben des Verkäufers im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Werbematerialien sowie in Beratungsgesprächen sind freibleibend und unverbindlich. Die vom Verkäufer bereitgestellten Prospekte, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Der Käufer gibt mit Unterzeichnung des Bestellformulars ein verbindliches Angebot, zum Kauf einer Wallbox oder zur Durchführung eines Elektromobilitäts-Checks, bei dem Verkäufer ab. Der Käufer ist an eine von ihm unterzeichnete und vom Verkäufer noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Bei Übermittlung des Bestellformulars an die E-Mailadresse x-xxxxx@xxxxxxxxxx-xx.xx des Verkäufers, erhält der Käufer eine E- Mail, die den Empfang seiner Bestellung bestätigt Der Vertrag über den Installationsservice mit der von den Stadtwerken Wolfenbüttel erworbenen Wallbox, kommt mit Annahme des Angebots zustande. Grundlage für das Angebot ist der zuvor beauftrage und erfolgreich durchgeführte Elektromobilitäts-Check. Dieser wird durch den Servicepartner durchgeführt und beinhaltet die vorherige Prüfung der grundsätzlichen Möglichkeit des elektrischen Anschlusses einer Wallbox/mehrerer Wallboxen an dem vom Kunden gewünschten Einbauort (insb. auch auf die ausreichende Dimensionierung des bestehenden Hausanschlusses) sowie der Möglichkeit der Durchführung der Arbeiten zum Anschluss der Wallbox. Sollte der Elektromobilitäts-Check ergeben, dass die Möglichkeit eines Anschlusses der beim Kunden nicht besteht, ist die Bedingung für den Installationsservice nicht erfüllt. Die Bedingung ist ebenfalls nicht erfüllt, wenn intersaar GmbH den Auftrag durch Lieferung der Ware bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform Kunde das Angebot nicht annimmt. Mit Übergabe In beiden Fällen werden dem Käufer die Kosten des Elektromobilitäts-Checks als Pauschalbetrag, für die bis dahin entstandenen Leistungen des Verkäufers, in Rechnung gestellt. Nach erfolgreicher Durchführung des Elektromobilitäts-Checks erhält der Wireless CPE (Antenne) gilt die Leistung als bereitgestellt. Ein Weiterverkauf der Leistungen an Dritte ist unzulässig. Die zum gewählten Tarif zugehörigen Vertragsbedingungen sowie die zugehörige Leistungsbeschreibung sind Bestandteil des Vertrags. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der intersaar GmbH für Internet Access – Privatkunden, welche online unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx abrufbar sind oder auf Wunsch auf dem Postweg angefordert werden können. Die Bereitstellung einer Wireless CPE (Antenne) ist im Vertrag enthalten. Ein Leitungsabschlussgerät (Router) ist nicht im Vertrag enthalten. Geeignete Geräte können auf Wunsch zugekauft werden. Die Bereitstellungskosten ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Wireless CPE bleibt Eigentum der intersaar GmbH. Bei Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, sie innerhalb von 10 Werktagen vollständig und in einwandfreiem Zustand auf seine Kosten zurückzugebenKäufer ein verbindliches Angebot. Bei Vertragsabschluss mit Laufzeitoption V24M beträgt Annahme des Angebots durch den Käufer, werden die Vertragslaufzeit 24 MonateKosten des Elektromobilitäts-Checks, mit Laufzeitoption V12M 12 Monate. Sie verlängert sich nach Ablauf automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende in der Laufzeit gekündigt werden. Bei Vertragsabschluss mit Laufzeitoption V30D beträgt die Vertragslaufzeit 30 Tage und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 30 Tage, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die CPE (Antenne) im Auslieferungszustand funktionsfähig vorkonfiguriert. Die Lieferung erfolgt zur Selbst-Montage. Eine Inbetriebnahme durch intersaar-Mitarbeiter erfolgt nur nach Erteilung eines gesonderten Service-Auftrags. Ein Anspruch auf Vorbereitung des Montage-Standorts oder Durchführung der Inhouse-Verkabelung durch xxxxxxxxx.xx besteht nicht. Bei Abschluss eines Neuvertrages mit Laufzeitoption V24M ist ein Rabatt von 100% auf das Montagepaket „Herstellung Hauseinführung DSL Wireless“ enthaltenRechnungslegung gutgeschrieben.

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Samples: www.stadtwerke-wf.de

Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt zustande, wenn intersaar GmbH den Auftrag durch Lieferung der Ware bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt. Mit Übergabe der Wireless CPE (Antenne) gilt die Leistung als bereitgestellt. Ein Weiterverkauf der Leistungen an Dritte ist unzulässig. Die Eigenschaften des gewählten Tarifs ergeben sich aus der zum Tarif gehörigen Preisliste. Die zum gewählten Tarif zugehörigen Vertragsbedingungen sowie die zugehörige Leistungsbeschreibung sind Bestandteil des Vertrags. Es Des weiteren gelten nachrangig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der intersaar GmbH für Internet Access – Privatkunden, welche online unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx abrufbar sind oder auf Wunsch auf dem Postweg angefordert werden können. Zur Nutzung des Netzzugangs ist eine Wireless CPE (Antenne) erforderlich. Die Bereitstellung einer Wireless CPE (Antenne) ist während der Mindestvertragslaufzeit bzw. Gewährleistungsfrist im Vertrag enthalten. Außerhalb dieser Fristen kann die Wireless-CPE gesondert bezogen werden. Ein Leitungsabschlussgerät (Router) ist nicht im Vertrag enthalten. Geeignete Geräte können auf Wunsch zugekauft werden. Die Bereitstellungskosten ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Wireless CPE bleibt Eigentum der intersaar GmbH. Bei Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, sie innerhalb von 10 Werktagen vollständig und in einwandfreiem Zustand auf seine Kosten zurückzugeben. Bei Vertragsabschluss mit Laufzeitoption V24M beträgt die Vertragslaufzeit 24 Monate, mit Laufzeitoption V12M 12 Monate. Sie verlängert sich nach Ablauf automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Bei Vertragsabschluss mit Laufzeitoption V30D beträgt die Vertragslaufzeit 30 Tage und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 30 Tage, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die CPE (Antenne) im Auslieferungszustand funktionsfähig vorkonfiguriert. Die Lieferung erfolgt zur Selbst-Montage. Eine Inbetriebnahme durch intersaar-Mitarbeiter erfolgt nur nach Erteilung eines gesonderten Service-Auftrags. Ein Anspruch auf Vorbereitung des Montage-Standorts oder Durchführung der Inhouse-Verkabelung durch xxxxxxxxx.xx besteht nicht. Bei Abschluss eines Neuvertrages mit Laufzeitoption V24M ist ein Rabatt von 100% auf das Montagepaket „Herstellung Hauseinführung DSL Wireless“ enthalten.

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Samples: www.intersaar.de

Vertragsabschluss. Der Chartervertrag kommt endgültig zustande durch den Versand einer Buchungsbestätigung und einer Charterrechnung per Mail unter Angabe der buchungsrelevanten Daten. Bei der Buchung sind 50% des Gesamtpreises innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Charterrechnung anzuzahlen. Die Restzahlung von 50% hat spätestens 6 Wochen vor Charterbeginn unaufgefordert zu erfolgen. Der Vercharterer ist bei Zahlungsverzug des Charterers berechtigt, von dem Vertrag kommt zustandezurückzutreten. In diesem Fall steht HavelHausboot eine Entschädigung entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen über den „Rücktritt des Charterers“ zu. Wird 6 Wochen bis 7 Tage vor Urlaubsantritt gebucht, muss der Gesamtbetrag sofort überwiesen werden, damit die Buchung erfolgen kann. Alle Kunden, die ab 6 Tagen vor Urlaubsantritt buchen, müssen den vollen Betrag in bar vor Ort übergeben. Der Charterer ist berechtigt, vor Antritt der Schiffsreise ohne Angaben von Gründen durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vercharterer vom Mietvertrag zurückzutreten. Er ist in diesem Fall verpflichtet, folgende Entschädigung zu zahlen: Eintreffen der Rücktrittserklärung vor sechster Woche vor Beginn der Bootsreise: 50 % des Mietpreises= Anzahlungsbetrag. Eintreffen der Rücktrittserklärung weniger als 6 Wochen vor Beginn der Bootsreise: 100 % des Mietpreises. Der Nachweis eines geringeren oder nicht eingetretenen Schadens steht dem Charterer frei. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen, einfach zu buchen z.B. bei der ERV unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. HavelHausboot verpflichtet sich, das Schiff zum vereinbarten Termin in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand für die Charterzeit zur Verfügung zu stellen. Sollte der Vercharterer infolge eines während einer vorangegangenen Vercharterung entstandenen Schadens, Sperrung von Wasserstraßen, Havarie, Streiks oder anderer nicht selbst zu verantwortender Gründe nicht in der Lage sein, das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Charterer ist unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren. Alternativ ist HavelHausboot berechtigt, dem Charterer binnen 24 Stunden ab vereinbartem Übergabezeitpunkt ein anderes, in Umfang und Ausstattung vergleichbares, Schiff zur Verfügung zu stellen. Im Rücktrittsfall wird der bereits geleistete Xxxxxxxx zurückerstattet und der Charterer erhält eine Entschädigung in Höhe von 15% des Gesamtmietpreises(brutto). Weitergehende Schadensersatzansprüche des Charterers wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von HavelHausboot. Nach ausführlicher Einweisung und mit Unterschrift von Xxxxxxxxx und Vercharterer unter den Mietvertrag, wird die Verfügung über das Boot dem Charterer zuerkannt. Vorhandene versteckte Mängel an dem Schiff und an der Ausrüstung berechtigen den Charterer nicht, den Mietzins zu mindern, es sei denn, der Mangel war HavelHausboot bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt. Falls Teile der Ausrüstung während der vorangegangenen Vercharterung beschädigt oder verloren wurden, ohne dass sofortiger Ersatz möglich ist, kann der Charterer vom Vertrag nur dann zurücktreten oder Minderung geltend machen, wenn intersaar GmbH das Schiff in seiner Fahrtüchtigkeit dadurch beeinträchtigt ist. Das Mindestalter eines Charterers beträgt 25 Jahre. Dies hat er durch Vorlage eines gültigen, amtlichen Ausweises bei der Bootsübergabe zu belegen. Schiffsführer haben in jedem Fall mindestens 18 Jahre alt zu sein. Die Mindestbesatzung liegt bei 2 Personen, wobei die 2. Person mindestens 16 Jahre alt sein muss. Zudem muss gewährleistet sein, dass mindestens eine volljährige Person ohne körperliche Beeinträchtigungen Teil der Besatzung ist. Bei der Benutzung von Schleusen, müssen sich mindestens 3 volljährige, körperlich nicht eingeschränkte, Personen an Bord befinden. HavelHausboot behält sich das Recht vor, dem Charterer die Verfügung über das Schiff zu verweigern für den Auftrag durch Lieferung Fall, dass der Ware Charterer bzw. durch Zusendung der vorgesehene Schiffsführer nicht die vorausgesetzte Eignung zum Führen eines Hausbootes besitzen. In diesem Fall wird der Chartervertrag zum Nachteil des Charterers aufgekündigt. Die von ihm bereits bezahlten Beträge verbleiben bei HavelHausboot. Der Charterer verpflichtet sich, das Schiff wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu handhaben. Den Vorschriften von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Charterer ist im Fall einer Auftragsbestätigung in Textform annimmtGesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar. Mit Übergabe der Wireless CPE (Antenne) gilt die Leistung als bereitgestelltDer Charterer darf andere Schiffe nicht abschleppen oder bergen und das Charterschiff nur im Notfall, nach Absprache mit HavelHausboot, schleppen lassen. Ein Weiterverkauf der Leistungen Das Schiff darf auch nicht zur Ausübung von Gewerbe wie Handel, Transport oder gewerbsmäßigem Fischfang eingesetzt werden. Auch eine Weitergabe an Dritte ist unzulässignicht gestattet. Die zum gewählten Tarif zugehörigen Vertragsbedingungen sowie die zugehörige Leistungsbeschreibung sind Bestandteil des Vertrags. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Weiterhin verpflichtet sich der intersaar GmbH für Internet Access – Privatkunden, welche online unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx abrufbar sind oder auf Wunsch auf dem Postweg angefordert werden können. Die Bereitstellung einer Wireless CPE (Antenne) ist im Vertrag enthalten. Ein Leitungsabschlussgerät (Router) ist nicht im Vertrag enthalten. Geeignete Geräte können auf Wunsch zugekauft werden. Die Bereitstellungskosten ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Wireless CPE bleibt Eigentum der intersaar GmbH. Bei Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, sie innerhalb von 10 Werktagen vollständig und in einwandfreiem Zustand auf seine Kosten zurückzugeben. Bei Vertragsabschluss mit Laufzeitoption V24M beträgt die Vertragslaufzeit 24 Monate, mit Laufzeitoption V12M 12 Monate. Sie verlängert sich nach Ablauf automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Bei Vertragsabschluss mit Laufzeitoption V30D beträgt die Vertragslaufzeit 30 Tage und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 30 Tage, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die CPE (Antenne) im Auslieferungszustand funktionsfähig vorkonfiguriert. Die Lieferung erfolgt zur Selbst-Montage. Eine Inbetriebnahme durch intersaar-Mitarbeiter erfolgt nur nach Erteilung eines gesonderten Service-Auftrags. Ein Anspruch auf Vorbereitung des Montage-Standorts oder Durchführung der Inhouse-Verkabelung durch xxxxxxxxx.xx besteht nicht. Bei Abschluss eines Neuvertrages mit Laufzeitoption V24M ist ein Rabatt von 100% auf das Montagepaket „Herstellung Hauseinführung DSL Wireless“ enthalten.Charterer:

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Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt zustande, wenn intersaar GmbH den Auftrag durch Lieferung der Ware bzwDurch das Absenden einer Online-Bestellung (d.h. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmtdie Auswahl des Produkts, das Ausfüllen der abgefragten Daten und das Bestätigen der Bestellung durch den Kunden über das auf der Webseite von Xxxxxx Electronic zur Verfügung gestellte Online-Formular), durch eine Bestellung per E-Mail, Fax oder Post sowie durch eine telefonische Bestellung stellt der Kunde ein verbindliches Angebot, welches erst von Conrad Electronic angenommen werden muss. Für registrierte Kunden ist es möglich, qualifizierte Warenkörbe und Produkte per Schnellbestellung zu bestellen, ohne den Checkoutprozess zu durchlaufen. Mit Übergabe dem Klick auf "Jetzt kostenpflichtig bestellen" wird die Bestellung unter denen in der Wireless CPE (Antenne) gilt die Leistung als bereitgestelltSchnellbestellung angegebenen Konditionen ausgelöst. Ein Weiterverkauf Mit der Leistungen an Dritte ist unzulässig. Die zum gewählten Tarif zugehörigen Vertragsbedingungen sowie die zugehörige Leistungsbeschreibung sind Bestandteil des Vertrags. Es gelten Schnellbestellung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Xxxxxx Electronic ist nicht verpflichtet, ein Angebot des Kunden anzunehmen. Gegebenenfalls wird Xxxxxx Electronic den Kunden unverzüglich darüber informieren. Ein Vertrag über Waren kommt durch tatsächliche Lieferung der intersaar GmbH für Internet Access – Privatkundenbestellten Ware zustande, welche online unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx abrufbar sind oder auf Wunsch auf wobei hier eine automatisierte Bestätigung über das Einlangen einer Bestellung (d.h. des Angebots des Kunden) keine Annahmeerklärung ist. Bei Dienstleistungen (z.B. Aufstellservice, An- und Abschlussservice, Altgeräte-Rücknahmeservice, Rücksendeservice) kommt der Vertrag durch die Bestätigung der Bestellung des Kunden durch Xxxxxx Electronic zustande. Ein Vertrag über die Reparatur eines Gerätes kommt durch die Unterfertigung und Rücksendung des schriftlichen Reparaturangebotes durch den Kunden an Xxxxxx Electronic zustande. Conrad speichert den Vertragstext nicht. Nach dem Postweg angefordert werden könnenAbschicken Ihrer Bestellung senden wir Ihnen eine Bestelleingangsbestätigung, die auch unsere AGB beinhaltet, zu. Bitte speichern Sie sich die Bestelleingangsbestätigung und die AGB selbst, wenn Sie sie zu einem späteren Zeitpunkt einsehen wollen. Die Bereitstellung einer Wireless CPE (Antenne) ist aktuelle Version unserer AGB können Sie jederzeit unter xxx.xxxxxx.xx einsehen und abspeichern. Ihre früheren Bestellungen können Sie im Vertrag enthalten. Ein Leitungsabschlussgerät (Router) ist nicht im Vertrag enthalten. Geeignete Geräte können auf Wunsch zugekauft werden. Die Bereitstellungskosten ergeben Bereich „Meine Bestellungen“ einsehen, wenn Sie sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Wireless CPE bleibt Eigentum der intersaar GmbH. Bei Beendigung des Vertrages ist der als Kunde verpflichtet, sie innerhalb von 10 Werktagen vollständig registriert und in einwandfreiem Zustand auf seine Kosten zurückzugeben. Bei Vertragsabschluss sich über die Website mit Laufzeitoption V24M beträgt die Vertragslaufzeit 24 Monate, mit Laufzeitoption V12M 12 Monate. Sie verlängert sich nach Ablauf automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Bei Vertragsabschluss mit Laufzeitoption V30D beträgt die Vertragslaufzeit 30 Tage und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 30 Tage, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die CPE (Antenne) im Auslieferungszustand funktionsfähig vorkonfiguriert. Die Lieferung erfolgt zur Selbst-Montage. Eine Inbetriebnahme durch intersaar-Mitarbeiter erfolgt nur nach Erteilung eines gesonderten Service-Auftrags. Ein Anspruch auf Vorbereitung des Montage-Standorts oder Durchführung der Inhouse-Verkabelung durch xxxxxxxxx.xx besteht nicht. Bei Abschluss eines Neuvertrages mit Laufzeitoption V24M ist ein Rabatt von 100% auf das Montagepaket „Herstellung Hauseinführung DSL Wireless“ enthaltenIhren Zugangsdaten angemeldet haben.

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Vertragsabschluss. Die Bereitstellung der Leistung erfolgt über Netzverteilerknoten. Ein Anspruch auf die Einrichtung eines bestimmten Netzverteilerknotens besteht nicht. Auch ist es möglich, dass eine Teilnehmeranschlussleitung (TAL) aufgrund von Kapazitätsengpässen bei Vorlieferanten oder aufgrund von technischen oder betrieblichen Hindernissen nicht, oder erst zu einem späteren Termin realisiert werden kann. Der Vertrag kommt zustande, wenn intersaar GmbH den Auftrag durch Lieferung der Ware bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt. Die zum Tarif gehörigen Vertragsbedingungen sowie die zugehörige Leistungsbeschreibung sind Bestandteil des Vertrags. Mit Übergabe Schaltung der Wireless CPE (Antenne) TAL gilt die Leistung als bereitgestellt. Ein Weiterverkauf der Leistungen an Dritte ist unzulässig. Die zum gewählten Tarif zugehörigen Vertragsbedingungen sowie die zugehörige Leistungsbeschreibung sind Bestandteil des Vertrags. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der intersaar GmbH für Internet Access – PrivatkundenVerbraucher, welche online unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx abrufbar sind oder auf Wunsch auf dem Postweg angefordert werden können. • Voraussetzung für die Leistungserbringung – Grundstückseigentümererklärung Voraussetzung für die Leistungserbringung ist ein Hausanschluss gemäß der zusätzlichen Bedingungen „Hausanschluss“, sowie eine für das gewählte Produkt geeignete Inhouse-Verkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zur Anschlussdose bzw. CPE. Die Bereitstellung einer Wireless CPE (AntenneCustomer Premises Equipment) ist im Vertrag enthalten. Ein Leitungsabschlussgerät (Router) als Leitungsabschluss ist nicht im Vertrag enthalten. Geeignete Geräte können Sie kann auf Wunsch zugekauft Kundenwunsch erworben werden. Die Bereitstellungskosten ergeben sich aus Lieferung der jeweils gültigen PreislisteCPE erfolgt zur Selbstmontage. Die Wireless CPE bleibt Eigentum der intersaar GmbH. Bei Beendigung Konfigurationsrelevante Parameter werden grundsätzlich vorgegeben. Eine Inbetriebnahme durch intersaar-Mitarbeiter erfolgt nur nach Erteilung eines gesonderten Serviceauftrags. Ein Anspruch auf Vorbereitung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, sie innerhalb von 10 Werktagen vollständig Montagestandorts oder Herstellung eines Hausanschlusses und in einwandfreiem Zustand auf seine Kosten zurückzugebeneiner Inhouse-Verkabelung durch xxxxxxxxx.xx besteht nicht. Bei Vertragsabschluss mit Laufzeitoption V24M beträgt die Mindest-Vertragslaufzeit 24 Monate, mit Laufzeitoption V12M 12 Monate. Sie verlängert sich nach Ablauf automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 3 Monaten einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Liegt keine fristgerechte schriftliche Kündigung vor, verlängert sich der Vertrag stillschweigend je um weitere 30 Tage und ist ab dann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen kündbar. Bei Vertragsabschluss mit Laufzeitoption V30D beträgt die Vertragslaufzeit 30 Tage und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 30 Tage, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die CPE (Antenne) im Auslieferungszustand funktionsfähig vorkonfiguriert. Die Lieferung erfolgt zur Selbst-Montage. Eine Inbetriebnahme durch intersaar-Mitarbeiter erfolgt nur nach Erteilung eines gesonderten Service-Auftrags. Ein Anspruch auf Vorbereitung des Montage-Standorts oder Durchführung der Inhouse-Verkabelung durch xxxxxxxxx.xx besteht nicht. Bei Abschluss eines Neuvertrages mit Laufzeitoption V24M ist ein Rabatt von 100% auf das Montagepaket „Herstellung Hauseinführung DSL Wireless“ enthalten.

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Samples: www.intersaar.de

Vertragsabschluss. Der Die Bestellung eines Grundpakets erfolgt mit der Einsendung der ausgefüllten vorgesehenen Anmel- deformulare unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen, der gültigen Preislisten und sonstiger Richtlinien. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein. Elektronische Anmeldungen sind nur dann verbindlich, wenn sie mit dem Namen des Erklärenden und der qualifi- zierten Signatur versehen sind. Die Anmeldung ist unabhängig von der Bestätigung und Zulassung sei- tens der Messe Essen verbindlich. Mit der Zulassung welche durch die Messe Essen nach Anmelde- eingang erfolgt, kommt der Ausstellungsvertrag zwischen Aussteller und der Messe Essen zustande. Weicht der Inhalt der Zulassung vom Inhalt der Anmeldung ab, so kommt der Vertrag kommt nach Maßgabe der Zulassung zustande, es sei denn, dass der Aussteller binnen zwei Wochen schriftlich wider- spricht. Abweichende Hallenzuweisungen sowie Nichtberücksichtigungen von Sonderwünschen oder sonstigen Besonderheiten begründen jedoch kein Widerspruchsrecht. Die Messe Essen GmbH ist berechtigt, den durch die Bestätigung erfolgten Vertragsschluss und eben- so die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn intersaar GmbH den Auftrag durch Lieferung diese aufgrund falscher Voraussetzungen oder Anga- ben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Anmeldeschluss ist der Ware 30.11.2017 Nach diesem Termin eingegangene Anmeldungen werden auf die Warteliste gesetzt, sofern eine Überbuchung vorliegen sollte. Die Veranstaltung steht in erster Linie Herstellerfirmen, Händlern oder gewerbetreibenden Unterneh- men offen. Grundsätzlich werden nur Aussteller zugelassen, deren Produkte und Leistungen dem An- gebot der Veranstaltung entsprechen und die die Voraussetzungen nach Satz 1 erfüllen. Die Messe Es- sen entscheidet über die Zulassung eines Ausstellers auch aufgrund der Zugehörigkeit seines Ausstel- lungsprogramms zum Warenverzeichnis der Veranstaltung. Erzeugnisse, die nicht dem Warenverzeich- nis der Veranstaltung entsprechen, dürfen nicht ausgestellt werden, soweit sie nicht für die Darstellung bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmtden Funktionsablauf des eigenen Ausstellungsobjekts unabdingbar erforderlich sind. Ein Rechtsan- spruch auf Zulassung besteht nicht, soweit sich ein solcher nicht aus dem Gesetz ergibt. Aussteller, die ihren finanziellen Verpflichtungen der Messe Essen gegenüber nicht nachgekommen sind oder gegen die Teilnahmebedingungen, Technischen Richtlinien, allgemeine servicespezifische Geschäfts- und Lieferbedingungen, die Hausordnung oder gegen gesetzliche Bestimmungen versto- ßen haben können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Mit Übergabe der Wireless CPE (Antenne) gilt Zusendung der Zulassung wird dem Aussteller seine Standzuweisung mitgeteilt. Sollte sich zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Aufplanung eine Änderung der Standfläche ergeben so ändert sich der geschlossene Vertrag nach Maßgabe der Zulassung, es sei denn, dass der Aussteller binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht. Die Platzierung des Ausstellers erfolgt durch die Leistung als bereitgestelltMesse Essen aufgrund der Zugehörigkeit der ange- meldeten Ausstellungsgegenstände zu einem Ausstellungsthema bzw. Ausstellungsschwerpunkt. Die Anmeldung von Standwünschen begründet keinerlei Anspruch auf Zuweisung dieser Fläche. Besondere Platzwünsche die nach Möglichkeit berücksichtigt werden stellen keine Bedingung für eine Teilnahme dar. Ein Weiterverkauf der Leistungen an Dritte ist unzulässigKonkurrenzausschluss wird nicht zugestanden. Die Messe Essen behält sich vor, den Aussteller auch nachträglich umzuplatzieren und ihm abwei- chend von der Standbestätigung auch einen Stand in anderer Lage zuzuweisen, die Größe seiner Ausstellungsfläche zu ändern, Ein- und Ausgänge zum gewählten Tarif zugehörigen Vertragsbedingungen sowie die zugehörige Leistungsbeschreibung sind Bestandteil des VertragsMessegelände oder zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen und sonstige bauliche Veränderungen vorzunehmen, soweit sie wegen besonderer Umstände ein erhebliches Interesse an solchen Maßnahmen hat. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Der Aussteller ist in diesem Fall be- rechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der intersaar GmbH für Internet Access – PrivatkundenMitteilung über eine derartige Änderung vom Mietvertrag schriftlich zurückzutreten, welche online unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx abrufbar sind oder auf Wunsch auf dem Postweg angefordert werden können. Die Bereitstellung einer Wireless CPE (Antenne) ist im Vertrag enthalten. Ein Leitungsabschlussgerät (Router) ist nicht im Vertrag enthalten. Geeignete Geräte können auf Wunsch zugekauft wenn hierdurch seine Belange in unzumutbarer Weise beein- trächtigt werden. Die Bereitstellungskosten ergeben sich Ist die Fläche aus nicht von der jeweils gültigen Preisliste. Die Wireless CPE bleibt Eigentum Messe Essen verschuldetem Anlass nicht verfügbar, so hat der intersaar GmbH. Bei Beendigung Aus- steller Anspruch auf eine gleichwertige Ersatzfläche oder Rückerstattung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, sie innerhalb von 10 Werktagen vollständig und in einwandfreiem Zustand auf seine Kosten zurückzugeben. Bei Vertragsabschluss mit Laufzeitoption V24M beträgt die Vertragslaufzeit 24 Monate, mit Laufzeitoption V12M 12 Monate. Sie verlängert sich nach Ablauf automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Bei Vertragsabschluss mit Laufzeitoption V30D beträgt die Vertragslaufzeit 30 Tage und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 30 Tage, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die CPE (Antenne) im Auslieferungszustand funktionsfähig vorkonfiguriert. Die Lieferung erfolgt zur Selbst-MontageBeteiligungspreises. Eine Inbetriebnahme durch intersaar-Mitarbeiter erfolgt nur nach Erteilung eines gesonderten Service-Auftrags. Ein Anspruch Forderung auf Vorbereitung des Montage-Standorts oder Durchführung der Inhouse-Verkabelung durch xxxxxxxxx.xx Schadenersatz besteht nicht. Bei Abschluss eines Neuvertrages mit Laufzeitoption V24M ist ein Rabatt von 100% auf das Montagepaket „Herstellung Hauseinführung DSL Wireless“ enthalten.

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