Zutritt Musterklauseln

Zutritt a. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet, die bei der Einlasskontrolle von dem Besucher gegenüber dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen ist. Das Aufsichtspersonal ist an entsprechenden Ausweisen zu erkennen.
Zutritt. Bei Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung erhält das Mitglied ein Zutrittsmedium in Form einer Mitgliedskarte oder eines Mitgliedsarmbandes, das dem Mitglied den Zutritt zu den vom Anbieter betriebenen Studios ermöglicht. Für den Zutritt zum Studio ist das Zutrittsmedium zu verwenden. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht.
Zutritt. Während aufrechter Mitgliedschaftsvereinbarung ist das Mitglied berechtigt, während der Öffnungszeiten das jeweils vom Anbieter betriebene Studio zu betreten und die jeweiligen Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im Umfang gemäß Mitgliedschaftsvereinbarung zu nutzen. Ohne Zutrittsmediums ist der Zutritt in das jeweilige Studio sowie die Nutzung der dort angebotenen Leistungen nicht möglich.
Zutritt. Der Letztverbraucher hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit ei- nem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Mess- stellenbetreibers oder der PFALZWERKE den Zutritt zu seinem Grund- stück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrich- tungen nach Ziff. 1 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an die jeweiligen Letztverbraucher oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen, mindestens ein Ersatztermin ist anzu- bieten. Der Letztverbraucher hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mes- seinrichtungen zugänglich sind.
Zutritt. Dem Qualitätsprüfer des AG ist innerhalb der Geschäfts- oder Betriebsstunden des Auftrag- nehmers Zutritt zu den Arbeitsplätzen, Werkstätten sowie Lager- und Prüfräumen etc. zu ge- währen, in denen die vertraglich vereinbarten Produkte oder Teile davon hergestellt, geprüft oder die hierfür bestimmten Materialien gelagert werden. Die Prüfungen können zu üblichen Geschäfts- bzw. Betriebszeiten angemeldet oder unangemeldet stattfinden.
Zutritt. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der evo den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.
Zutritt. 8.1. Öffnungszeiten: Die Öffnungszeiten von MYTHOS XXXXXX sind auf der Website xxx.xxxxxx-xxxxxx.xxx angegeben. Änderungen der Öffnungszeiten bleiben MYTHOS XXXXXX vorbehalten. Der Besucher hat sich im Voraus zu informieren, ob zu den gewünschten Zeiten ein Besuch möglich ist. Aus Änderungen der Öffnungszeiten können, außer in den Fällen einer Online-Buchung keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Zutritt. Der Zutritt ist ausdrücklich nur für technisch notwendige Arbeiten (z.B. Ein-/Ausbau, Wartung, Entstörung) an den Ausrüstungen des Anbieters erlaubt. Der Zutritt erfolgt mittels einem personalisierten Zahlen-Code, der über ein Tastenfeld eingegeben wird. Zusätzlich wird ein für alle Anschlusszentralen einheitlicher Türschlüssel benötigt. Der Zahlen-Code ist individuell pro Anbieter festgelegt und berechtigt den Zugang zu den Kollokationen, die er nutzt. Beim Betreten und Verlassen der Gebäude / Räume ist der Code einzugeben und die entsprechenden Gebäude / Räume «scharf / unscharf» zu stellen. Die Türen (Haupt - Eingang / Ausgang) sind mit einem Schliesskontakt ausgestattet, der bei längerem Offenstehen der Türen einen Alarm auslöst und den beauftragten Überwachungsdienst aufbietet. Der Anbieter hat bei Einhaltung aller Vorschriften 7 x 24 Std. freien Zutritt zu seinen Anlagen. Der Überwachungsdienst führt bei Eingabe eines falschen Codes einen Kontrolldurchgang durch. Der Überwachungsdienst wurde von den LKW beauftragt, den Gebäude-Aufenthalt zu verweigern, wenn die angetroffene Person nicht zutrittsberechtigt ist. Der Überwachungsdienst verfügt über ein entsprechendes Verzeichnis der berechtigen Personen. Die diesbezüglichen Angaben werden von den LKW gesammelt und dem Überwachsungsdienst zur Verfügung gestellt.
Zutritt. 5.1. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte sowie unter Einhaltung der am Tag der Veranstaltung in Bayern bzw. Augsburg geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gestattet. Der Besucher hat sich vor der Veranstaltung über die aktuell notwendigen Maßnahmen und Verpflichtungen seitens der Bayrischen Staatsregierung bzw. der Stadt Augsburg selbstständig zu informieren. Auf der Homepage des Gebetshauses Augsburg können die aktuell notwendigen Beschränkungen und Maßnahmen darüber hinaus eine Woche vor Veranstaltungsbeginn eingesehen werden. Eintrittskarte und gegebenenfalls erforderlicher notwendiger Test- bzw. Impf- oder Genesungsnachweise sind bei der Einlasskontrolle von dem Besucher gegenüber dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen. Das Aufsichtspersonal ist an entsprechenden Ausweisen zu erkennen.
Zutritt. Der Besteller gewährt Axpo jederzeit Zugang zu seinen Räumlichkeiten, der Datennetzanlage oder zum Netz, um die Bereitstellung und Aufrechterhaltung der Dienste zu ermöglichen. Der Besteller hat Axpo die zur Bereitstellung der Dienste erforderlichen Einrichtungen und Räumlichkeiten sowie den Strom zum Betrieb die- ser Dienste kostenlos zur Verfügung zu stellen.