Common use of Vertragsabschluss Clause in Contracts

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.hoffmann-zeitarbeit.de, hakoservice.de, rema-solutions.com

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeit- nehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.smartstart-personal.de, www.tempus-personalservice.de, humanity-group.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeit- nehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: rtpersonal.de, www.mod-personal.de, cdn.website-start.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüber- lassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäfts- bedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmer- überlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten Leistungs- pflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: socco.de, socco.de, socco.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.brockhaus-fachkraefte.de, www.mip-gmbh.com, mangold-personal.de

Vertragsabschluss. 2.1. 2.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeit- nehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten bestehenbeste- hen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.jobhound-personalmanagement.de, niederrheinteam.de, www.hc-personal.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Ar- beitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.first-choice-personal.de, www.hapecon.de

Vertragsabschluss. 2.1. 2.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.geo-mont.com, www.gutermann-personal.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeit- nehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche schriftli- che Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüberlassungsver- trages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten Leistungspflich- ten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht zurückge- reicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.myworks-personal.de, grand-personal.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmer- überlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.zweiniger.de, sabinelechler-personal.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüber- lassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.locumwork.de, uploads-ssl.webflow.com

Vertragsabschluss. 2.14.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüberlas- sungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine kei- ne Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber Auftrag- geber nicht zurückgereicht wird (§ §12 Abs. 1 Abs.1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgendeni.F.: AÜG)).

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Samples: kirsch-work.com, kirsch-food-services.com

Vertragsabschluss. 2.1. (1) Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Verleihers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers Entleihers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber Entleiher ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Verleiher keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber Entleiher nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: bodenbach-fachpersonal.de, bodenbach-fachpersonal.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftrag- nehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeit- nehmerüberlassungsvertrages bzw. des Rahmenvertrags zur Arbeit- nehmerüberlassung zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht zu- rückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.felten.de

Vertragsabschluss. 2.1. 2.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers Entleihers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber Entleiher ist bekannt, dass für den Personaldienstleister die Fa. ZEITrent GmbH Personaldienstleistungen keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber Entleiher nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: zeitrent.de

Vertragsabschluss. 2.1. 2.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Ar- beitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.aimgroup.de

Vertragsabschluss. 2.1. 2.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (siehe § 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: afaverden.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeit- nehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche schriftli- che Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüberlassungsver- trages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten Leistungs- pflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht zu- rückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.marquard.eu

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.tj-personalleasing.de

Vertragsabschluss. 2.11.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitneh- merüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung Annahme- erklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Arbeitneh- merüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: abaxkoeln.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe Maß- gabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingun- gen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeit- nehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Perso- naldienstleister keine Leistungspflichten bestehenbeste- hen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde Vertragsur- kunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht zurückge- reicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Arbeitnehmerüberlas- sungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: qualiteam-personal.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüberlassungs- vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: pur-service.com

Vertragsabschluss. 2.11.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmer- überlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber Auf- traggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im FolgendenFolgen- den: AÜG)).

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Samples: zeitrent.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmer- überlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmer- überlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

Appears in 1 contract

Samples: www.hpo-personal.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmer- überlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.jobzentrum.info

Vertragsabschluss. 2.1. 2.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmer- überlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ([im Folgenden: AÜG)]).

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Samples: www.jaegers-personal.de

Vertragsabschluss. 2.11. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).

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Samples: www.aktiv-fair.de

Vertragsabschluss. 2.1. 2.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüberlassungs- vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: haag-zeitarbeit.de

Vertragsabschluss. 2.1. 3.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüberlas- sungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten Leis- tungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.massarbeit-personalservice.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Allge- meinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustandezustan- de. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht zurückge- reicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.meteor-ag.de

Vertragsabschluss. 2.1. 2.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüberlas- sungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedin- gungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers Auf- traggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüberlas- sungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.temporatio.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Verleihers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers Entleihers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeit- nehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber Entleiher ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Verleiher keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber Entleiher nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Arbeitnehmerüberlassungs- gesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: diwa-gmbh.de

Vertragsabschluss. 2.1. 2.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeit- nehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auf- tragnehmer keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Arbeitnehmerüberlassungs- gesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: ulmer-zeitarbeit.de

Vertragsabschluss. 2.1. 2.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustandezustande oder mit Beginn der Arbeitsaufnahme des Zeitarbeitnehmers bei dem Auftraggeber. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.veto-personal.de

Vertragsabschluss. 2.1. 2.1 Das Vertragsverhältnis Arbeitsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

Appears in 1 contract

Samples: www.pod-personal.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüber- lassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers Auf- traggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.chef-connection.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmer- überlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ge- schäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung Unterzeich- nung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

Appears in 1 contract

Samples: www.abcpersonaldienstleistung.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingun- gen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde Ver- tragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Arbeit- nehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

Appears in 1 contract

Samples: wico-gmbh.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftrag- nehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche schrift- liche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber Auftrag- geber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten Leistungs- pflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

Appears in 1 contract

Samples: alphateam-hamburg.de

Vertragsabschluss. 2.1. 2.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Verleihers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers Entleihers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber Entleiher ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Verleiher keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber Entleiher nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Arbeitneh- merüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.avjs-gruppe.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot An- gebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe Maß- gabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüberlassungsvertra- ges sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbe- dingungen und die schriftliche Annahmeerklärung Annahmeerklä- rung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustandezu- stande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten Leistungs- pflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Arbeit- nehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.start-nrw.de

Vertragsabschluss. 2.11.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeit- nehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Allge- meinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung Unter- zeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten bestehenbeste- hen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

Appears in 1 contract

Samples: www.goebig-personal.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedin- gungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete unterzeich- nete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

Appears in 1 contract

Samples: www.prisma.li

Vertragsabschluss. 2.1. 2.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüberlassungsver- trages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung Unter- zeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

Appears in 1 contract

Samples: www.induserv-gmbh.com

Vertragsabschluss. 2.1. 2.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Auftraggebersmit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeit- nehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: elp-personalkonzept.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitneh- merüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung Annahme- erklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete unter- zeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Arbeitnehmer- überlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: osg-nord.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Allgemei- nen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers Auf- traggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustandezu- stande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Arbeitnehmerüberlas- sungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: socco-personal.de

Vertragsabschluss. 2.1. 2.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Auftragnehmers nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüberlas - sungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Auftragnehmer keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete unterzeichne - te Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.jenpersonal.com

Vertragsabschluss. 2.1. 2.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des der Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmer- überlassungsvertra- ges sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung Annah- meerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüberlas- sungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Personal- dienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde Ver- tragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: www.mn-events.com

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmer- überlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung Annahmeer- klärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber Auf- traggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete unterzeich- nete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Arbeitnehmerüberlas- sungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: pur-montage.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Allge- meinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde Vertragsur- kunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Ar- beitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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Samples: dispo-personal.de

Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters Per- sonaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Arbeitnehmerüberlas- sungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustandezu- stande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister Personal- dienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete unter- zeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht zurück- gereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).

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