Common use of Versicherungen Clause in Contracts

Versicherungen. Das Vertragsunternehmen wird geeignete Versicherungen gegen Verlust, Beschädigung oder Zerstörung jeglicher von Elavon geliehener oder gemieteter Ausrüstungsgegenstände und Güter, für die das Vertragsunternehmen gemäß diesem Vertrag oder in anderer Weise kraft Gesetzes gegebenenfalls haftet, abschließen. Das Vertragsunternehmen wird Elavon auf Verlangen die betreffenden Unterlagen vorlegen. Falls das Vertragsunternehmen einen Anspruch aus einem Versicherungsvertrag geltend macht, sind die erhaltenen Gelder für die Reparatur oder Ersetzung der von Elavon geliehenen oder gemieteten Ausrüstungsgegenstände und zur Leistung von Schadensersatz an Elavon für von Elavon erlittene Verluste oder Schäden zu verwenden. Sollte das Vertragsunternehmen diese Verpflichtung nicht einhalten, ist Elavon berechtigt, eine solche Versicherung in eigenem Namen zu den üblichen Bedingungen abzu-schließen. In diesem Fall ist das Vertragsunternehmen zur Erstattung der üblichen Prämien für die Versicherung verpflichtet.

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Versicherungen. Das Vertragsunternehmen wird geeignete Versicherungen gegen Verlust, Beschädigung oder Zerstörung jeglicher von Elavon geliehener oder gemieteter Ausrüstungsgegenstände und Güter, für die das Vertragsunternehmen Ver- tragsunternehmen gemäß diesem Vertrag oder in anderer Weise kraft Gesetzes gegebenenfalls haftet, abschließen. Das Vertragsunternehmen wird Elavon auf Verlangen die betreffenden Unterlagen vorlegen. Falls das Vertragsunternehmen einen Anspruch aus einem Versicherungsvertrag geltend macht, sind die erhaltenen Gelder für die Reparatur oder Ersetzung der von Elavon geliehenen oder gemieteten Ausrüstungsgegenstände Aus- rüstungsgegenstände und zur Leistung von Schadensersatz an Elavon für von Elavon erlittene Verluste oder Schäden zu verwenden. Sollte das Vertragsunternehmen diese Verpflichtung nicht einhalten, ist Elavon berechtigt, eine solche Versicherung in eigenem Namen zu den üblichen Bedingungen abzu-schließen. In diesem Fall ist das Vertragsunternehmen zur Erstattung der üblichen Prämien für die Versicherung verpflichtet.

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